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Hessen (184)

Hessen

Corona-Regeln in Hessen was gilt wo!

Seit dem 11.11.2021 gelten in Hessen neue Corona-Regeln. Die 3G+Pflicht (Getestet = PCR-Test) ist eine weitere Maßnahme um die Pandemie einzudämmen.

Corona Regeln Kurz und Knapp

EINHEITLICHE MASKENPFLICHT

• Im Freien: Maskenpflicht, wenn Abstände nicht eingehalten werden können

• Drinnen: Maskenpflicht (med. Masken) bis zum Sitzplatz.

PRIVATE TREFFEN

• Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln wird empfohlen. Testempfehlung, außer bei Geimpften und Genesen.

• Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.

ARBEITSPLÄTZE

• 3G-Regel, wenn Beschäftigte Kontakt zu externen Kunden haben. Negativnachweis: 2x pro Woche (Antigen-Schnelltest)

• Es gelten Corona-Arbeitsschutzregeln des Bundes.

SCHULE

• Präsenzunterricht für alle Klassen. Negativnachweis: 3x pro Woche.

• Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz.

Unterricht ohne Maske. Bei Coronafall in der Klasse: 14 Tage Maske am Sitz- platz und tägliche Tests.

KITA

Regelbetrieb

SPORT

• Drinnen: : 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test)

• Im Freien: Keine Einschränkungen

KULTURSTÄTTEN (MUSEEN, GEDENK- STÄTTEN ETC.)

• Drinnen: 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test)

• Im Freien: Keine Einschränkungen

VERANSTALTUNGEN, (THEATER, KINO ETC.) (AB 25 PERSONEN)

• Drinnen: 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test) und Maskenpflicht bis zum Platz.

• Im Freien: 3G-Pflicht (Getestet = Antigen-Test) ab 1.000 Personen.
• Ab 5.000 Personen: Genehmigungspflicht, max. 10 % der Teilnehmenden dürfen nur getestet sein.
• Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen: kein 3G im Freien, im Innenbereich 3G+.
• Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte.

Körpernahe DIENSTLEISTUNGEN

• 3G-Pflicht (Getestet = Antigen-Test)

• Maskenpflicht

EINZELHANDEL

• Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.

GASTRONOMIE

• Drinnen: 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test) und Maskenpflicht bis zum Platz für Personal und Gäste.

• Drinnen und im Freien: Abstands- und Hygienekonzept

CLUBS/ DISCOTHEKEN

• Drinnen: Maskenpflicht und Einlass für Geimpfte, Genesene oder mit PCR-Test für Personal und Gäste. Kontaktdatenerfassung.

• Im Freien: 3G-Pflicht & Kontaktdatenerfassung.

HOTELS UND ÜBERNACHTUNGEN

• Negativnachweise (Antigentest) bei Anreise. Bei mehr als 7 Tagen Aufent- halt: Zweimal pro Woche für alle Gäste. Abstands- und Hygienekonzept.

ÖPNV

• Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden.

HOCHSCHULEN

• Überwiegend Präsenz-Semester.
• 3G-Pflicht und Maskenpflicht werden durch Hochschulen festgelegt

PROSTITUTIONS- STÄTTEN

• 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test), Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung

Heute wurden von Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Gesundheitsminister Kai Klose neue verschärfte Corona-Bestimmungen präsentiert. Ab Donnerstag 11.11. bis zum 28.11. müssen Ungeimpfte bei 3G-Veranstaltungen einen PCR-Test vorlegen.

Weitere Maßnahmen seien notwendig, da die Infektionszahlen steigen und besonders Ungeimpfte, so Volker Bouffier, in den Kliniken behandelt werden müssen und die damit verbundene Intensivbettenbelegung ansteigt. In hessischen Kliniken werden aktuell 649 Covid-19-Patientinnen und Patienten stationär behandelt. Von ihnen sind 205 so schwer erkrankt, dass sie intensivmedizinisch betreut werden müssen. Der Großteil von ihnen, 70 Prozent, ist ungeimpft.

Bei 3G Veranstaltungen verpflichtender PCR-Test für Ungeimpfte

Folgende Maßnahmen gelten ab Donnerstag:

Wer nicht geimpft oder genesen ist und ins Kino, Theater oder einer anderen Veranstaltung möchte muss einen PCR-Test vorlegen. Dies betrifft die Innenbereiche bei Veranstaltungen, Messen im Kulturbetrieb, in Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen als auch Prostitutionsstätten.

Bei 3G-Großveranstaltungen werde es außerdem eine Maximalquote für Getestete geben. Bei mehr als 5000 Teilnehmern dürfen künftig maximal 10 Prozent Getestete sein. Die übrigen müssen entweder geimpft oder genesen sein.

Drei anstatt zwei Schüler-Tests pro Woche gelten für die Schulen bis zum 31.01.2022. Maskenpflicht werde im Unterricht jedoch nicht angeordnet. Die Tests können weiterhin kostenfrei in der Schule erbracht und im Testheft vermerkt werden.

Angestellte mit hohem Kundenkontakt

Die 3G-Regel gilt künftig auch am Arbeitsplatz, wenn die Beschäftigten Kontakt zu externen Kunden haben. Dies gilt z.B. für das Personal in Supermärkten, im Öffentlichen Personennahverkehr oder beim Friseur. Hessen setzt damit auf eine Regelung des Bundes auf, die entsprechende Testmöglichkeiten zweimal pro Woche am Arbeitsplatz vorschreibt. Diese Tests müssen in Hessen von den Beschäftigten in Anbetracht der Infektionslage auch verpflichtend genutzt werden.

Wiesbaden (ots)

Bürgerinnen und Bürger aus ganz Deutschland werden seit einigen Tagen von einer Wiesbadener Festnetznummer (0611 /...) angerufen - angeblich im Namen des Hessischen Landeskriminalamts. Es meldet sich eine Bandansage. Den Angerufenen wird mitgeteilt, ihr Personalausweis werde missbraucht. Sie werden aufgefordert, für weitere Informationen die Ziffer 1 zu drücken. Wird auf die Ziffer 1 gedrückt, erfolgte die Weiterleitung an einen Call-Center-Mitarbeiter.

Achtung: Hierbei handelt es sich um Betrug. Das Hessische Landeskriminalamt meldet sich niemals per Bandansage bei Bürgerinnen und Bürgern.

Falls Sie Opfer von betrügerischen Anrufen werden sollten:

Geben Sie keine sensiblen, persönlichen Informationen und Daten (etwa Kredit- oder Bankdaten) von sich weiter.

Gehen Sie nicht auf Forderungen des Anrufers ein.

Beenden Sie das Gespräch und kontaktieren sie die Polizei.

Sperren Sie die Nummer, die Sie kontaktiert hat.

Sollten Sie einen entsprechenden Anruf mit einer Bandansage vom Hessischen Landeskriminalamt erhalten, beenden Sie das Gespräch umgehend und kontaktieren Sie die zuständige Polizeidienstelle oder das Hessische Landeskriminalamt unter der Rufnummer 0611 / 83-0.

Original-Content von: Hessisches Landeskriminalamt, übermittelt durch news aktuell

Wiesbaden (ots)

Im Rahmen von mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel und Marburg wurden am 20.10.2021 in den Morgenstunden hessenweit unter der Beteiligung der Polizeipräsidien Nordhessen, Mittelhessen, Südhessen sowie Westhessen acht Wohnungen durchsucht. Die Einsatzmaßnahmen fanden unter Federführung des Hessischen Landeskriminalamts statt.

Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um neun Männer und drei Frauen, darunter eine Jugendliche. Alle Beschuldigten sind deutsche Staatsangehörige im Alter von 14 bis 54 Jahren. Ihnen wird unter anderem die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, Volksverhetzung und Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte gemäß den §§ 86a, 130, 184b StGB vorgeworfen.

Die Durchsuchungen fanden in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Darmstadt-Dieburg, Kassel und im Odenwaldkreis statt.

Als Beweismittel konnten diverse Speichermedien sichergestellt werden. Festgenommen wurde niemand.

Außerdem wurde im Rahmen der Amtshilfe für ein gesondertes Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin bei einem 57-jährigen Mann aus Wiesbaden durchsucht. Ihm wird die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB vorgeworfen.

Mit BAO Druck auf Rechtsextremisten erhöht -

Hessen hatte mit der im Juli 2019 gebildeten BAO Hessen R den Druck auf die rechtsextremistische Szene und rechte Straftäter erhöht. Die BAO Hessen R bestand hessenweit aus 140 Ermittlerinnen und Ermittlern. Neben der Leitung dieser BAO im Hessischen Landeskriminalamt ist in jedem der sieben hessischen Polizeipräsidien ein eigener Regionalabschnitt mit weiteren Unterabschnitten gebildet worden. So kann die BAO flächendeckend in Hessen ihre Wirkung entfalten. Die BAO Hessen R prüft das gesamte rechte Personenpotenzial in Hessen, klärt Szene-Treffpunkte auf und überwacht diese. Seit Juli 2019 konnten bereits über 1.200 Kontrollmaßnahmen und rund 1.500 Gegenstände sichergestellt werden. Mittlerweile gehört die BAO Hessen R, als Hauptsachgebiet Hessen R, zur Regelorganisation des Hessischen Landeskriminalamts.

Original-Content von: Hessisches Landeskriminalamt, übermittelt durch news aktuell

Ideen für hybrides eGovernment gesucht

In dieser Woche fällte der Startschuss für ein innovatives Projekt: Der Ideenwettbewerb hybrides eGovernment ruft Startup-Gründerinnen und -Gründer dazu auf, kreative Ideen zur Lösung konkreter Herausforderungen in der Verknüpfung von privaten und staatlichen Diensten einzubringen.

„Oft hängen Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger logisch mit privatwirtschaftlichen Dienstleistungen zusammen“, erklärt Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir. „Wenn ich online eine Reise buche und feststelle, dass ich einen neuen Reisepass beantragen muss oder wenn ich ein Auto auf einer Online-Plattform kaufe und es im Anschluss anmelden möchte: Für die Bürgerinnen und Bürger wäre es ein echter Mehrwert, wenn man Verwaltungsleistungen in privatwirtschaftliche Portale einbetten oder sie zumindest mit wenigen Mausklicks miteinander verknüpfen könnte“, nennt der Minister mögliche Anwendungsbeispiele. 

Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) digitalisieren Behörden in Deutschland mit Hochdruck ihre Verwaltungsdienstleistungen. Hybrides eGovernment - also die nutzerfreundliche Verknüpfung von privatwirtschaftlichen Dienstleistungen und Verwaltungsverfahren - ist ein erklärtes Ziel der Strategie „Digitale Verwaltung Hessen 4.0“. Die zu entwickelnden Lösungen sollen ein zentrales Zukunftsmerkmal der Verwaltung in Hessen sein.

Hessens Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus sagt: „Als Fahrplan für den digitalen Fortschritt hat die Hessische Landesregierung die Digitalstrategie verabschiedet. Darin haben wir das Digitale Rathaus ebenso zu einem wesentlichen Baustein der Zukunft erklärt wie die Förderung von Startups und jungen Unternehmen oder die Stärkung des ländlichen Raumes. Im Fokus stehen insbesondere auch die Bereiche Digitale Hochschulbildung, die Vermittlung digitaler Kompetenzen in Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die Personalentwicklung und -gewinnung. Mit dem Förderprogramm Distr@l unterstützen wir genau diejenigen, die Innovationen entwickeln und produzieren. Denn die Ideen kreativer Köpfe müssen aus den Garagen auf die Straße –  so sichern wir die Zukunftsfähigkeit Hessens.“

Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat mitgeteilt, dass der gesamte hessische Einzelhandel die Möglichkeit bekommt, nur noch Geimpfte und Genesene in den Laden zu lassen. Er fügte hinzu: "Wir gehen davon aus, dass diese Option eher nur tageweise genutzt wird und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs davon keinen Gebrauch machen werden. Das heißt dann aber auch, dass ohne 2G weiter die Abstands- und die Maskenpflicht gelten." Gleichzeitig wurde damit die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung bis zum 7. November verlängert.

Weitere neue Regelungen

Eine Testpflicht für ungeimpftes Personal in den Krankenhäusern ist eine weitere neue Regelung. Diese gilt bereits in Alten- und Pflegeheimen. Des Weiteren gilt in Alten- und Pflegeheimen künftig kein automatisches Betretungsverbot mehr für die gesamte Einrichtung bei einem einzelnen Infektionsfall, stattdessen sind individuell erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

In Schulen gilt die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken am Sitzplatz sowie die täglichen Testungen unmittelbar nach einem positiven Schnelltest und nicht erst nach der PCR-Bestätigung.

Volksfeste können ohne Genehmigung bestimmter (mittels Eingangskontrollen zu kontrollierender) Personenzahlen stattfinden. Auch die bevorstehenden Weihnachtsmärkte könnten in diesem Jahr, laut Bouffier, ohne Zugangskontrollen stattfinden.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 27. September 2021, der den Beteiligten gestern zugestellt wurde, bestätigt, dass eine mit dem Vakzin „Sputnik V“ zweifach geimpfte Person die Ausstellung eines inländischen Nachweises hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nicht beanspruchen kann. Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat damit die Beschwerde des Antragstellers gegen einen gleichlautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 1. September 2021 (Az. 5 L 1529/21.KS) zurückgewiesen.

Der Antragsteller wurde am 10. Mai 2021 in Moskau mit dem Vakzin „Sputnik V“ und am 19. Juli 2021 in San Marino mit demselben Vakzin geimpft. Er begehrte deshalb vom Gesundheitsamt des Landkreises Fulda die Ausstellung eines deutschen Impfzertifikats. Der Landkreis lehnte den Antrag mit der Begründung ab, der Impfstoff „Sputnik V“ gehöre nicht zu den vom Paul-Ehrlich-Institut aufgelisteten Impfstoffen. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat der Antragsteller sein Begehren weiterverfolgt.

Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, der Antragsteller erfülle die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Impfnachweises im Sinne des § 2 Nummer 3 der COVID-19- Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung nicht. Nach dieser Vorschrift sei ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form auszustellen, wenn die zugrundeliegende Schutzimpfung mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist. Der russische Impfstoff „Sputnik V“ sei in der Bundesrepublik Deutschland nicht zugelassen.

Europarechtliche Bestimmungen würden die Ausstellung eines inländischen Nachweises nicht gebieten. Artikel 8 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/953, der die Ausstellung eines Impfzertifikats für einen in einem Drittland verabreichten Impfstoff grundsätzlich ermöglicht, regele in seinem Satz 2, dass ein Mitgliedstaat nicht verpflichtet sei, ein Impfzertifikat für einen COVID-19-Impfstoff auszustellen, der nicht zur Verwendung in seinem Hoheitsgebiet zugelassen sei. Die Versagung der Ausstellung eines Impfzertifikats begründe ebensowenig einen Verstoß gegen den unionsrechtlichen Grundsatz der Freizügigkeit nach Art. 21 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), denn die Mitgliedstaaten der EU könnten auf der Grundlage des Schutzes der öffentlichen Gesundheit Maßnahmen zur Beschränkung des freien Personenverkehrs ergreifen.

Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar. Aktenzeichen: 8 B 1885/21

2G-Modell für Hessen ist ab Donnerstag gültig

Die hessische Landesregierung mit Ministerpräsident Volker Bouffier hat heute am 14.9.2021 das 2G-Modell für Hessen verabschiedet, dieses tritt ab Donnerstag in Kraft. Die neue Corona-Verordnung beinhaltet, dass es privaten Anbietern in Zukunft selbst überlassen sei, ob sie nur noch geimpften und genesenen Personen (2G) den Zutritt zu ihren Räumlichkeiten erlauben, wobei diese dann weitgehend von den Corona-Einschränkungen z.B. Abstands- und Maskenpflicht befreit seien. Von der neuen Corona-Verordnung des Landes betroffen sind somit unter anderem die Gastronomie, Friseursalons sowie Veranstaltungen. Kinder unter 12 Jahren, für die es noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt, seien laut Bouffier von der 2G Regelung ausgeschlossen. Beim Nutzen des ÖPNV als auch beim Besuch von Behörden, bleibe es aber beim 3G-Modell, das auch negativ getestete Personen mit einschließt.

Hessen verabschiedet sich von Inzidenz

Bis zu letzt war die 7-Tage-Inzidenz in Hessen für die Corona-Beschränkungen ausschlaggebend. Ab Donnerstag ändert sich das, die Inzidenz spielt dann keine Rolle mehr. Die Zahl der Covid-19-Patientinnen und -Patienten in den Kliniken rückt jetzt in den Mittelpunkt.

Bei den Beschränkungen gibt es in Zukunft zwei Warnstufen.

  1. Warnstufe beginnt demnach bei einem Hospitalisierungswert über acht - also wenn innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner 8 Patienten wegen Covid-19 auf eine Normalstation kommen. Das entspreche landesweit etwa 500 Patienten. Gleichzeitig darf die Zahl der Intensivpatienten nicht über 200 liegen.
  2. Warnstufe beginnt demnach ab einem Hospitalisierungswert von 15 oder einer Zahl an Intensivpatienten über 400. Die Kreise und Städte müssen ihre geltenden Allgemeinverfügungen lt. Bouffier aufheben.

Mit dem Schülerticket gibt es in Hessen für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende eine günstige und bezahlbare Jahreskarte für Bus und Bahn: für 365 Euro im Jahr. Mit dem Ticket können Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen sowie Regionalzüge in ganz Hessen genutzt werden. 

„Für 1 Euro am Tag können Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende quer durch ganz Hessen fahren. Insgesamt werden derzeit 410.000 Tickets genutzt. Das zeigt: Sehr viele junge Menschen in Hessen sind mit dem Schülerticket Hessen mobil. Daran hat auch die Corona-Pandemie nichts geändert. Wer ein Flatrate-Ticket in der Tasche hat, ist damit auch unterwegs und steigt eher mal in Bus und Bahn“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir zum Beginn des neuen Schuljahres. 

Neben dem Schülerticket gibt es in Hessen auch ein Landesticket für die Beschäftigten des Landes, dessen Einführung eine deutlich erhöhte Nachfrage nach Jobtickets auch bei anderen Arbeitgebern ausgelöst hat, sowie seit Anfang 2020 ein Seniorenticket als attraktives Angebot für Menschen über 65. „Für eine erfolgreiche Verkehrswende brauchen wir einen starken öffentlichen Nahverkehr. Mit unseren bundesweit einzigartigen Flatrateangeboten machen wir das Umsteigen auf Bus und Bahn attraktiver“, so Al-Wazir weiter. 

Um wegen der Corona-Pandemie gerade zu Stoßzeiten überfüllte Busse im ÖPNV zu vermeiden, hatte das Land Hessen bereits im vergangenen Schuljahr den lokalen Nahverkehrsgesellschaften und den regionalen Verkehrsverbünden insgesamt rund 11 Mio. Euro unter anderem für mehr Busse – sogenannte Verstärkerlinien – im Öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung gestellt. Diese Mittel können auch in diesem Jahr verwendet werden, darüber hinaus plant das Land diese Summe zu verdoppeln.

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

„Dank des einzigartigen wissenschaftlichen Erfolgs der Corona-Impfstoffe kehrt in vielen Teilen unserer Gesellschaft nach und nach wieder mehr Normalität ein. Diesen Schritt werden wir im neuen Schuljahr auch in unseren Schulen gehen, hinter denen Monate der Einschränkungen liegen“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz heute in Wiesbaden. „Damit dies gelingt, setzen wir auf umfassende Hygienemaßnahmen wie die Präventionswochen zu Schuljahresbeginn sowie die Selbst- und Schnelltests. Erfreulicherweise ist zudem mittlerweile ein sehr großer Teil der Lehrkräfte vollständig geimpft. Als Land unterstützen wir die Schulträger außerdem umfassend dabei, die Hygienebedingungen im Klassenraum mit Luftfilteranlagen sowie die digitale Ausstattung vor Ort stetig zu verbessern. All dies lässt mich positiv auf die kommenden Wochen und das neue Schuljahr blicken.“

Das neue Schuljahr startet mit Präsenzunterricht in allen Schulen und Jahrgängen. Die neuste Anpassung des hessischen Eskalationskonzepts sieht vor, dass bei steigenden Inzidenzwerten keine Schulschließung und damit auch kein Distanz- oder Wechselunterricht mehr stattfinden wird. „Das ist eine vielversprechende Aussicht, die von Lehrkräften und Schülern aber weiterhin ein verantwortungsvolles Handeln erfordert. Daher beginnen wir zum Schulstart mit zwei Präventionswochen“, erläuterte Lorz. Die Präventionswochen sehen eine Erhöhung der Testfrequenz von zwei auf drei Tests pro Woche, eine Maskenpflicht (medizinische Maske) am Platz während des Unterrichts sowie eine dringende Empfehlung zum Tragen der Maske auch im Freien bei Einschulungsfeiern und vergleichbaren Schulveranstaltungen vor.

Impfen bestes Mittel für sicheren und geregelten Unterricht

In der vergangenen Woche hat die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut eine Empfehlung zum Impfen von Kindern und Jugendlichen zwischen zwölf und 17 Jahren ausgesprochen. „Ich begrüße diese Entscheidung sehr, hilft sie uns doch ungemein, den Schulalltag noch sicherer zu gestalten“, unterstrich der Minister. Jede zusätzliche Impfung in dieser Altersgruppe helfe den Schulen. „Wir sollten uns jedoch immer wieder bewusstmachen, dass nach einhelliger Auffassung der Wissenschaft Unterricht in den Schulen dann am sichersten ist, wenn sich möglichst viele Erwachsene impfen lassen und so eine Übertragung des Virus auf Kinder und Jugendliche erschweren.“ Hier gebe es noch immer viel Luft nach oben, so der Minister. „Daher rufe ich alle Eltern und Erziehungsberechtigten auf, die vielfältigen Impfangebote zu nutzen und auch mit ihren Kindern über die Vorteile der Impfung zu sprechen.“ Alle Impfzentren böten derzeit ohne Termin Impfungen an. Ergänzend werde es spezielle, von den Schulämtern unterstützte Impfangebote für Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Kommunen vor Ort geben. Hinzu kämen die niedergelassenen Ärzte und Kinderärzte, die vor Ort unkompliziert Impftermine ermöglichten.

Schüler-Testheft bringt Erleichterungen in Schule und Alltag

Für mehr Erleichterungen in Schule und Alltag gibt es für alle Schülerinnen und Schüler zum Schuljahresstart ein so genanntes Testheft, mit dem sie sich die Durchführung eines Antigen-Selbsttests und die regelmäßige Teilnahme am verbindlichen Schutzkonzept der Schule bescheinigen lassen können. Die Vorlage des Testhefts in Kombination mit einem Schülerausweis, Kinderreisepass oder Personalausweis ersetzt für ungeimpfte und nicht-genesene Kinder und Jugendliche den negativen Testnachweis einer zertifizierten Teststelle und kann in ganz Hessen zum Beispiel beim Besuch eines Kinos oder Restaurants genutzt werden. Wer das Heft regelmäßig und aktuell führt, gilt jederzeit als negativ getestet. Die Nutzung des Testhefts ist für alle Schülerinnen und Schüler freiwillig.

Gesamtschülerzahl steigt, mehr Einschulungen

Im neuen Schuljahr steigt die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler um rund 1.500 auf 761.500 und die der Erstklässlerinnen und Erstklässler um rund 1.700 auf 57.300. Hessens Schülerinnen und Schüler werden an insgesamt 1.806 öffentlichen Schulen (plus elf) unterrichtet, die Zahl der Lehrerstellen steigt auf 55.540. Größte Investitionsschwerpunkte sind der Ausbau der Ganztagsangebote, die Förderung der Bildungssprache im Rahmen der verpflichtenden Deutsch-Vorlaufkurse und die weitere Aufstockung der sozialpädagogischen Fachkräfte.

Mehr Lehrerstellen

Auch wenn der Lehrkräftebedarf an Grund-, Förder- und beruflichen Schulen gerade im Rhein-Main-Gebiet weiterhin hoch ist, sorgen die seit dem Jahr 2017 ergriffenen kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung landesweit betrachtet bereits für eine sukzessive Entspannung. Insbesondere die Programme zur Weiterqualifikation von Lehrkräften für den Einsatz in anderen Lehrämtern, verschiedene Quereinstiegsprogramme und die ersten Effekte der Ausweitung der Studienplätze – davon alleine 345 neue Plätze für das Grundschullehramt in Gießen, Kassel und Frankfurt sowie 135 in Gießen und Frankfurt für das Förderschullehramt – tragen im neuen Schuljahr zu einer besseren Lage als zu Beginn der Legislaturperiode bei.

Förderprogramm „Löwenstark – der BildungsKICK“

„Um Schülerinnen und Schüler beim Aufholen verpassten Lernstoffs zu unterstützen, haben wir ein Förderprogramm mit breitgefächerten Angeboten für Kinder und Jugendliche auf den Weg gebracht“, sagte der Minister. Für die Maßnahmen stehen mindestens 150 Millionen Euro aus Mitteln des Landes und des Bundes zur Verfügung. „Löwenstark – der BildungsKICK“ besteht unter anderem aus Förderkursen, einer individuellen Lernbegleitung im Unterricht, Hausaufgabenbetreuung, Online-Nachhilfe, Lerncamps, Angeboten der kulturellen Bildung, Bewegungsangeboten sowie sozialpädagogischer und psychologischer Unterstützung. Flankiert wird das Programm von einem dichten Netzwerk außerschulischer Kooperationspartner, mit denen bereits eine Vielzahl an Vereinbarungen getroffen wurde.

Konkret stellt das Land den Schulen ab diesem Schuljahr ein gesondertes Budget zur Verfügung, das speziell für Aufholmaßnahmen verausgabt werden kann. Die Höhe der Budgetzuweisung ist unter anderem abhängig von der Schülerzahl, der Schulform sowie der sozialen Lage. Kleine Schulen erhalten einen Mindestbetrag. Zusätzlich können die Schulen an zentral gesteuerten Maßnahmen teilnehmen, die separat finanziert werden.

„Löwenstark“ wird von Abiturientinnen und Abiturienten, Studierenden, pensionierten Lehrkräften, Lesepatinnen und Lesepaten, Fachpersonal der Stiftungen, Vereinen und Bildungsträgern sowie ehrenamtlich engagier­ten Bürgerinnen und Bürgern unterstützt. Auch Schul­leitungen und Lehrkräfte erhalten in den kom­menden Monaten zusätzliche Möglichkeiten zur personellen Unterstützung, für Fortbildungen, zur speziellen Beratung und zum Coaching. Daneben wurde die Schulpsychologie in allen Staatlichen Schulämtern zur psychosozialen Unterstützung der Schulen verstärkt.

Alleine in den Sommerferien haben bereits rund 43.000 Schülerinnen und Schüler von den digitalen und analogen Bausteinen von Löwenstark profitiert. „Veränderter Schulbetrieb, Unterrichtsausfall, Bewegungsmangel und fehlende soziale Kontakte sind gewaltige Herausforderungen, die wir nur gemeinsam bewältigen können“, betonte der Minister. „Ich bin der festen Überzeugung, dass ‚Löwenstark‘ dazu einen entscheidenden Beitrag leisten und im kommenden Schuljahr seine volle Wirkung entfalten wird.“

Hessen baut die digitale Schule von morgen

Im Rahmen des Programms „Digitale Schule Hessen“ unternimmt das Land gemeinsam mit dem Bund und den Schulträgern erhebliche Anstrengungen, um den Schulen eine zeitgemäße digitale Ausstattung und Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. 113 Millionen Euro wurden bisher aus dem Programm bewilligt. Eine Vielzahl weiterer Anträge wurde von den Schulträgern bis Ende des Jahres angekündigt.

Die Anbindungsquote der Schulen an gigabitfähiges Internet beträgt mittlerweile 71 Prozent (2019: 30 Prozent). Als eines der ersten Länder hat Hessen zudem damit begonnen, seine Schulen breitflächig mit Endgeräten für Lehrkräfte und bedürftige Schülerinnen und Schüler auszustatten. 50.000 Lehrerendgeräte wurden an die Schulträger ausgeliefert und 87.000 Endgeräte gingen bereits an bedürftige Kinder und Jugendliche. Im neuen Schuljahr werden außerdem voraussichtlich rund 700.000 Anwenderinnen und Anwender regelmäßig die Module und Funktionen des Schulportals Hessen nutzen, das in den vergangenen Monaten sukzessive eine noch leistungsfähigere technische Infrastruktur bekommen hat.

Zum neuen Schuljahr wird zudem eine mobile Digitalschule eingerichtet, die in Form eines „Digital-Trucks“ Grundschulen und Gemeinden in ganz Hessen besucht, um bei Schülerinnen und Schülern und ihren Lehrkräften die Neugier an den vielfältigen Möglichkeiten der Digitalisierung zu wecken.

Maßnahmenpaket zur Deutschförderung in Schulen

Das Erlernen der Bildungssprache Deutsch ist der Schlüssel zu schulischem Erfolg und gesellschaftlicher Teilhabe. Deshalb nimmt die Stärkung bildungssprachlicher Kompetenzen eine zentrale Rolle im Koalitionsvertrag der Landesregierung ein. Um Schülerinnen und Schüler mit und ohne Migrationsgeschichte noch besser beim Deutschlernen zu unterstützen, hat Hessen kurz vor den Ferien ein umfangreiches Maßnahmenpaket entwickelt, das ab dem neuen Schuljahr sukzessive umgesetzt wird.

Diese Bausteine gelten unmittelbar ab dem neuen Schuljahr:

  • Verpflichtende Vorlaufkurse für alle Kinder im Vorschulalter mit Schwierigkeiten in Deutsch
  • Eine zusätzliche Deutschstunde in der 4. Jahrgangsstufe zur Übung und Vertiefung als Vorbereitung für den Wechsel auf die weiterführende Schule
  • Festlegung einer verbundenen Handschrift (zunächst als Empfehlung für die Schulausgangsschrift und Vereinfachte Ausgangsschrift, verbindlich im Schuljahr 2022/23)
  • Verbindlicher Grundwortschatz, den jedes Kind bis zum Verlassen der Grundschule kennen muss, inklusive erläuternder Handreichung (zunächst Empfehlung, verbindlich im Schuljahr 2022/23)
  • Einführung der „pädagogisch motivierten Fehlerkorrektur“ (falsche Schreibungen werden durch Hinzufügen der korrekten Schreibweise korrigiert), ab dem 2. Halbjahr der 1. Jahrgangsstufe, „Schreiben nach Gehör“ ausdrücklich nicht zulässig
  • Verstärkte Leseförderung und Lesemotivation in Form einer Mindestanzahl zu lesender Lektüren in der Sekundarstufe I
  • Weitere Maßnahmen folgen im Schuljahr 2022/23

Ganztagsausbau schreitet kontinuierlich voran

Neun von zehn weiterführenden Schulen und mehr als zwei Drittel aller Grundschulen in Hessen verfügen mittlerweile über ein Ganztagsprogramm mit verlässlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten. Allein in diesem Schuljahr kommen 40 Schulen in eines der Landesprofile 1, 2 oder 3 hinzu, und mehr als 200 bauen ihre bestehenden Angebote in den jeweiligen Profilen zum Teil deutlich aus oder wechseln in ein höheres Profil. In den Pakt für den Nachmittag, dem gemeinsamen Ganztagsprogramm von Land und Schulträgern, können zudem zum neuen Schuljahr 51 weitere Grundschulen aufgenommen werden. „Um den kontinuierlichen Ausbau unserer Angebote sicherzustellen, stellen wir unseren Schulen allein für den Ganztagsbereich knapp 4.000 Lehrerstellen und damit rund 350 mehr als im Vorjahr zur Verfügung“, erläuterte der Kultusminister. „Statt einer verpflichtenden Ganztagsschule für alle setzen wir auch weiterhin auf eine Vielfalt freiwilliger Ganztagsangebote. Dadurch kommen wir dem Wunsch vieler Eltern nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf immer stärker nach und sind schon jetzt gut vorbereitet auf den voraussichtlich ab dem Jahr 2026 geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder.“

Weitere Neuerungen im Schuljahr:

Vier weitere Schulen starten in die pädagogische Selbstständigkeit:

Neben der Grundschule Wohra und der Otfried-Preußler-Schule Eltville starten zum neuen Schuljahr auch die Limburger Tilemann-Schule und die Dr.-Georg-August-Zinn-Schule Gudensberg in die pädagogische Selbstständigkeit.

Islamunterricht wird ausgebaut:

Seit dem Schuljahr 2019/20 besteht für Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, im „Islamunterricht“ mehr über den Islam zu erfahren. In diesem Schuljahr kommt die Jahrgangsstufe 9 hinzu. Hessenweit werden damit 3.300 Schülerinnen und Schüler an 56 öffentlichen Schulen von 120 Lehrkräften unterrichtet.

Mehr Lehrerstellen für die sonderpädagogische Förderung:

In diesem Jahr steigt die Anzahl der für die sonderpädagogische Förderung eingesetzten Lehrerstellen um gut ein Prozent auf rund 4.850. Leitmotiv bei der Frage, ob ein Kind in einer Förderschule oder inklusiv beschult werden soll, ist auch weiterhin der Wunsch der Familien.

Kulturelle Bildung:

Die kulturelle Bildung leistet einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen. Zum neuen Schuljahr baut das Land die bestehenden Fortbildungsangebote für Lehrkräfte weiter aus und stärkt eine Vielzahl weiterer kultureller Programme, von denen die gesamte Schulgemeinde profitiert (zum Beispiel „Profilschulen Kulturelle Bildung“, „Das fliegende Künstlerzimmer“).

„Vor uns liegt ein Schuljahr, in dem wir mit Impfstoffen und Tests Werkzeuge in der Hand haben, die uns dabei helfen, den Unterricht in den Schulen dauerhaft sicher und verlässlich für unsere Schülerinnen und Schüler und deren Lehrkräfte zu gestalten. Ich danke allen, die mit ihrer Arbeit das Schuljahr so gut vorbereitet haben. Nichtsdestotrotz müssen wir als Schulgemeinschaft weiterhin aufeinander aufpassen und verantwortungsvoll und mit Rücksicht handeln. Wenn dies gelingt, bin ich mir sicher, dass wir unseren Schülerinnen und Schülern nach und nach die Normalität wieder zurückgeben können, die wir ihnen als Gesellschaft so lange schuldig geblieben sind. Ich wünsche allen Schulen einen guten Start“, hielt Kultusminister Lorz abschließend fest.

Hessisches Kultusministerium

weitere...

Hessens Ladeinfrastruktur wird sich in absehbarer Zeit erheblich verdichten: Das Wirtschaftsministerium hat in diesem Jahr Zuschüsse für die Aufstellung von 1405 Normal- und 125 Schellladesäulen im öffentlichen Raum und auf Firmenparkplätzen bewilligt. Dies teilte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Montag mit.

Die Mittel summieren sich auf 4,8 Mio. Euro und stammen aus dem Neuen Hessenplan, der in diesem und im nächsten Jahr unterm Strich 6,2 Mio. Euro für den Ausbau der Ladeinfrastruktur vorsieht. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent. Derzeit sind in Hessen gut 2800 öffentlich zugängliche Ladepunkte verzeichnet und mehr als 24.000 reine E-Autos gemeldet.

 „Elektromobilität ist die Basis eines nachhaltigen Verkehrssystems“, erläuterte der Minister. „Wie schnell sie sich durchsetzt, hängt auch wesentlich davon ab, wie gut der Zugang zu öffentlichen Lademöglichkeiten ist. In Hessen hat sich die Zahl der Ladepunkte in den vergangenen fünf Jahren mehr als vervierfacht, und mit unserem Programm geben wir nochmal einen ordentlichen Schub. Elektromobilität darf nicht nur eine Sache für Eigenheimbesitzer sein.“

Gefördert werden neu anzuschaffende Schnell- und Normalladesäulen sowie Wallboxen aller Leistungsklassen auf Betriebsgeländen, Kundenparkplätzen und öffentlichen Parkflächen. Für den Netzanschluss können zusätzlich bis zu 10.000 Euro pro Ladestandort ausgezahlt werden.Al-Wazir bezeichnete das Förderprogramm als vollen Erfolg: „Die Zahl der Anträge hat das Budget für 2021 bei weitem überstiegen. Aber wer diesmal nicht zum Zuge gekommen ist, kann auf 2022 hoffen. Im nächsten Jahr stehen weitere 1,4 Mio. Euro zur Verfügung.“

BAO FOKUS durchsucht 39 Wohnungen Auch jugendliche Tatverdächtige

Wiesbaden (ots)

Einer Schülerin und einem Schüler aus Westhessen werden die diesjährigen Sommerferien wohl in besonderer Erinnerung bleiben. Der Grund: Am vergangenen Donnerstag stellten Ermittlerinnen und Ermittler der BAO FOKUS die Smartphones der 14 und 16 Jahre alten Jugendlichen wegen Kinderpornografie sicher. Sie sollen ein Video, auf dem eine ihnen bekannte Jugendliche beim Masturbieren zu sehen ist, an andere Personen mittels Messenger weitergeleitet haben.

Die Sicherstellung des Smartphones des jungen Mannes fand im Rahmen von Schwerpunktmaßnahmen der BAO FOKUS statt, die ihr Augenmerk auf die Bekämpfung von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen gerichtet hat. Insgesamt 173 Beamtinnen und Beamte der hessischen Polizei waren dabei in der vergangenen Woche im Einsatz. Sie durchsuchten insgesamt 39 Wohnungen, stellten 132 Speichermedien sicher und führten vier Vernehmungen durch.

45 der Beschuldigten werden Herstellung, Besitz und Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie zur Last gelegt, einem von ihnen sexueller Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen. Die 40 Männer und sechs Frauen im Alter von 12 bis 62 Jahren stehen nach jetzigem Kenntnisstand untereinander nicht in Kontakt.

Über 50 Prozent der Tatverdächtigen sind jünger als 21 Jahre

Bei dem jüngst in Blick genommenen 14- und 16-Jährigen aus Westhessen handelt es sich nicht um einen Einzelfall: Bereits in der Vergangenheit hatten die hessischen Ermittlerinnen und Ermittler der BAO FOKUS es mit jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten zu tun. 2020 registrierte die Polizei in Hessen in den Deliktsbereichen Verbreitung, Besitz und Herstellung von Kinder- und Jugendpornografie insgesamt 1.564 Fälle. Bei 45,6 Prozent der ermittelten Tatverdächtigen handelte es sich um Erwachsene. Die restlichen 54,4 Prozent verteilten sich auf rund 8,0 Prozent Heranwachsende (unter 21 Jahren), 35,7 Prozent Jugendliche (unter 18 Jahren) und 10,6 Prozent Kinder (unter 14 Jahren).

Cybercrime-Berater: Wegsehen ist keine Option

"Vielen, aber längst nicht allen Jugendlichen ist die Tragweite ihres Handelns bewusst", sagt Johannes Bittner, Cybercrime-Berater des Polizeipräsidiums Osthessen. Manchmal führe Leichtsinn, die Gewohnheit alles mittels Smartphone unreflektiert weiterzuleiten oder schlicht Unkenntnis dazu, dass junge Menschen sich strafbar machen. "Es ist wichtig zu wissen, dass bereits der Besitz eines einzigen kinderpornographischen Bildes verboten ist und strafrechtlich verfolgt wird. Dabei ist es erst einmal egal, ob ein solches Bild oder Video gewollt oder ungewollt in den eigenen Besitz gelangt ist."

Doch wie verhält man sich korrekt, wenn man ein solches Bild gesendet bekommen hat? Bittner: "Am besten ist es, man distanziert sich sofort von den Inhalten und informiert unverzüglich die Polizei. Wegsehen ist keine Option, hinter den Aufnahmen stehen echte Kinder, echte Opfer. Auf keinen Fall darf man solche Bilder oder Videos weiterleiten, auch nicht an Eltern, Lehrer oder andere Vertrauenspersonen. Wirklich an niemanden."

Alles andere als spaßig sei es auch, Pornos an Freunde oder Mitschüler unter 18 Jahren zu schicken, sagt Bittner. "Das ist ebenfalls strafbar und kann als sexueller Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen geahndet werden." Sein Appell an Eltern und Lehrer: "Mit den Kindern offen über das Thema reden, in einen Dialog treten, enttabuisieren, aufklären und Grenzen deutlich machen. Wichtig ist, Kinder bei den ersten digitalen Gehversuchen und darüber hinaus aktiv zu begleiten." Weitere Informationen - etwa zur Aufklärung und Strafbarkeit - hat das Polizeipräsidium Osthessen auf der Homepage https://digitalnative-hessen.de/ zusammengestellt.

Ermittlungen in jedem der sieben hessischen Polizeipräsidien

Die BAO FOKUS (Besondere Aufbauorganisation für fallübergreifende Organisationsstruktur gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch von Kindern) bündelt seit Oktober 2020 landesweit die polizeilichen Maßnahmen im Bereich der Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen. Sie ist im Hessischen Landeskriminalamt angesiedelt. In jedem der sieben hessischen Polizeipräsidien wurden Regionalabschnitte eingerichtet.

Alle sieben Regionalabschnitte waren bei den jüngsten Maßnahmen beteiligt. Durchsucht wurde unter anderem bei vier Beschuldigten in Frankfurt am Main, bei jeweils zwei in Gießen, Rüsselsheim und Wiesbaden sowie jeweils einem Beschuldigten in Kassel, Fulda und Offenbach.

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Wiesbaden (ots)

49 Wohnungsdurchsuchungen, 5 Vernehmungen, 1.004 sichergestellte Speichermedien - das ist die Bilanz eines großangelegten Einsatzes der hessischen Polizei. Insgesamt 215 Ermittlerinnen und Ermittler waren in dieser Woche von Montag bis Freitag bei Schwerpunktmaßnamen der BAO FOKUS hessenweit im Einsatz. Hintergrund war einmal mehr die Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.

Den 51 Beschuldigten im Alter von 16 bis 76 Jahren, darunter 3 Frauen, werden Herstellung, Besitz, Verbreitung oder sexueller Missbrauch von Kindern zur Last gelegt. Die Beschuldigten stehen nach jetzigen Erkenntnissen untereinander nicht in Kontakt. Fünf von ihnen mussten im Anschluss an die Durchsuchungen zur weiteren Vernehmung mit auf die nächstgelegene Polizeidienststelle.

Unter ihnen befand sich ein 47 Jahre alter Mann aus Kassel. Gegen ihn wird wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen ermittelt. Die Mutter des Kindes hatte Anzeige bei der Polizei erstattet, weil ein Unbekannter via Instagram-Messenger Anfang des Jahres Kontakt zu ihrer Tochter aufgenommen hatte. Seit April dieses Jahres schilderte er ihr seine sexuellen Fantasien und teilte ihr später auch mit, diese mit ihr ausleben zu wollen.

Cybergrooming ist strafbar

Dirk Hintermeier, er leitet bei der BAO FOKUS im Hessischen Landeskriminalamt den Bereich der Prävention, sagt: "Das sexualisierte Ansprechen von Kindern und Jugendlichen durch erwachsene Täter im Internet nennt man Cybergrooming. Cybergrooming ist strafbar." Die Täter suchen zumeist auf Plattformen, die bei Kindern und Jugendlichen beliebt sind, Kontakt zu potenziellen Opfern. "Diese werden angeschrieben und in zunächst harmlose Gespräche verwickelt. Es wird Vertrauen aufgebaut. Später drängen sie die Kinder und Jugendlichen dann dazu, selbst hergestellte erotische oder pornografische Bilder und Videos zu senden, oder verabreden Treffen." Die Zielrichtung der Täter, die sich gegenüber potenziellen Opfern oft als Gleichaltrige ausgeben, kann demnach von sexualisiertem Schreiben im Netz über die Erlangung von kinder- und jugendpornografischem Bild- und Videomaterial bis hin zum schweren sexuellen Missbrauch in der Realität reichen. "Häufig verschweigen die Opfer, was ihnen zugestoßen ist - aus Scham oder Angst vor den Reaktionen der Eltern."

Im Rahmen intensiver Ermittlungen ergaben sich Hinweise, dass der 47-Jährige aus Kassel der Inhaber des verwendeten Instagram-Accounts sein könnte. Diesem Instagram-Account können eine große Anzahl von Kontakten zugeordnet werden, darunter mutmaßlich zahlreiche Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis 16 Jahren aus dem Raum Kassel. Einsatzkräfte der Polizei durchsuchten am Mittwochmorgen die Wohnung des Mannes. Die weiteren Ermittlungen werden zeigen, ob er über den Instagram-Account an die 13-Jährige und gegebenenfalls auch an weitere Kinder sexualisierte Nachrichten geschrieben hat.

Präventionsfachmann: Vorsicht bei virtuellen Kontakten

Immer wieder verschaffen sich Täter erfolgreich Zugang ins Kinderzimmer. Das Dunkelfeld im Bereich des Cybergroomings ist hoch. Dirk Hintermeier rät Kindern und Jugendlichen, in der virtuellen Welt noch vorsichtiger zu sein, als in der realen. Täter können sich im Internet leicht eine falsche Identität zulegen. "Man sollte im Netz nicht zu viel von sich preisgeben, etwa die eigene Anschrift oder Handynummer." Der Kriminalhauptkommissar empfiehlt zudem, niemals verfängliche Fotos oder Videos von sich anzufertigen und zu versenden, sich nicht von einer Plattform in einen privaten Chat ziehen zu lassen. Für den Fall, dass man sexualisierte Nachrichten erhält, sollte der Chat dokumentiert und die Polizei verständigt werden. Eltern sollten ihre Kinder zudem über die Risiken im Internet aufklären, sie bei ihren ersten Schritten im Netz belgeiten und auch danach in engem Austausch mit ihnen bleiben. Weitere Informationen und Verhaltenshinweise rund um das Thema Cybergrooming-Prävention gibt es im Internet unter www.polizeifuerdich.de

Erstes Gerichtsurteil in Ermittlungsverfahren

Ein erstes Verfahren, in dem die BAO FOKUS (Besondere Aufbauorganisation für fallübergreifende Organisationsstruktur gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch von Kindern) ermittelt hatte, fand vor wenigen Wochen am Landgericht Gießen seinen Abschluss: Der 31-jährige Angeklagte gestand, 2020 die damals einjährige Tochter seiner Lebensgefährtin missbraucht und die Tat mit seinem Smartphone gefilmt zu haben. Der Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Zufall half den hessischen Ermittlerinnen und Ermittlern dabei, dem 31-Jährigen auf die Spur zu kommen: Er hatte sein Smartphone, auf dem sich das besagte Video befand, verloren. Bei Grünschnittarbeiten wurde es gefunden und im Anschluss zur Polizei gebracht, die den früheren Besitzer ausfindig machen konnte.

Gesamtkoordination im Hessischen Landeskriminalamt

Bereits seit Oktober 2020 gehen über 130 Ermittlerinnen und Ermittler der BAO FOKUS hessenweit fokussiert gegen sexuelle Gewalt an Kindern vor. Im Hessischen Landeskriminalamt werden die Einsätze vom dortigen Führungsstab koordiniert, in den sieben hessischen Polizeipräsidien wurden jeweils Regionalabschnitte gebildet. Alle sieben Regionalabschnitte waren an den Durchsuchungsmaßnamen der vergangenen Woche beteiligt.

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Frankfurt (ots)

Das Polizeipräsidium Mannheim bittet um Mithilfe. Vermisst wird derzeit die 20-jährige Jennifer B.

Sie hatte am Sonntag, den 11. Juli, gegen 15.30 Uhr, das Psychiatrische Zentrum Nordbaden in Wiesloch verlassen und ist seitdem unbekannten Aufenthalts. Mögliche Hinwendungsorte in Obrigheim/Neckar-Odenwald-Kreis, in Frankfurt und Kaiserslautern wurden ohne Ergebnis überprüft. Die Fahnder der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg schließen eine hilflose Lage der jungen Frau mittlerweile nicht mehr aus.

Vermisste Jennifer B.

Sie wird wie folgt beschrieben: ca. 174 cm; ca. 70 Kilogramm. Zum Zeitpunkt ihres Verschwindens trug sie dunkle Kleidung, schwarze Schuhe und eine Brille mit dickem, schwarzen Gestell. Sie hat dunkelblonde, kurz rasierte Haare.

Zeugen, die Hinweise auf den Aufenthaltsort der 20-Jährigen geben können, werden gebeten, sich mit dem Kriminaldauerdienst, Tel.: 0621/174-4444 oder mit dem Polizeirevier Wiesloch, Tel.: 06222/5709-0 in Verbindung zu setzen.


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