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Hessen (184)

Hessen

Die Pandemed GmbH aus Eschborn bietet allen Interessierten verschiedene Covid-19 Antigen Schnelltests an, die entweder von Privatpersonen zu Hause oder auch von Teststellen genutzt werden können.

Im SHOP der Pandemed GmbH stehen vier Antigen-Tests zur Eigenanwendung zur Auswahl. Diese Tests sind selbstverständlich zertifiziert und zugelassen und sind in jeweils einer 20er Packung erhältlich.

Der Clou: für unsere Leser gibt es einen kleinen Rabatt-Code, mit dem 5% beim Kauf gespart werden kann. Der Code "News-Stadt" ist im Warenkorb einzugeben.

Auch wir verstehen, dass die ganzen Corona Regelungen und Restriktionen nicht immer ganz durchsichtig und schon gar nicht einheitlich sind. Daher geben wir Ihnen ein Beispiel dafür, wofür Sie diesen Test der Pandemed GmbH im privaten (beruflichen) Bereich nutzen können:

  • Tagesmütter, die einen täglichen Negativ-Test benötigen
  • Ungeimpfte Berufstätige, die einen täglichen Negativ-Test benötigen - sofern bei dem jeweiligen Arbeitgeber ein Selbsttest erlaubt ist
  • Als Zugang zur Innengastronomie, wenn die Person, die hinein möchte, bereits geimpft ist (2G) und der Gastronom den negativen Selbsttest akzeptiert

Darüber hinaus bietet die Pandemed GmbH auch FFP2 und OP-Masken, sowie Schutzanzüge an. Ebenfalls können offizielle Teststellen / Testzentren auch entsprechende Kits erwerben, die auch abrechenbar sind. Großbestellungen sind ebenfalls möglich.

Die Hessische Landesregierung hat wie angekündigt die geltende Coronavirus-Schutzverordnung an die aktuellen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) angepasst, nachdem Bundestag und Bundesrat die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen hatten.

Zu den wesentlichen Änderungen zählen:

  • Vereinheitlichung und Verkürzung der Quarantänedauern
  • Inzidenzunabhängige hessenweite Einführung der 2G-Plus Regel in der Innengastronomie (2G in der Außengastronomie)
  • Angleichung der maximalen Veranstaltungsgrößen auf 1.000 Teilnehmende im Freien; bislang war dies auf 250 begrenzt. In Innenräumen bleibt es bei maximal 250 Teilnehmenden.
  • Auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler können jetzt ebenfalls an allen regelmäßigen Schülertestungen teilnehmen und auf diese Weise den Status von 2G-Plus erreichen.
  • Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken beim Einkaufen, in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs.

Die Infektionszahlen steigen derzeit bundesweit an. In Hessen liegt die Inzidenz heute landesweit bei 602,3. Das liegt an der hochansteckenden Omikron-Variante, die auch in Hessen einen immer größer werdenden Anteil der Neuinfektionen ausmacht. Gleichzeitig bleibt die Situation in den Krankenhäusern weitgehend stabil, die Zahl der Intensivpatienten sinkt derzeit sogar leicht. „Daher können wir es verantworten, die Quarantäneregelungen - wie in der MPK vereinbart - anzugleichen und zu verkürzen und frühere Freitestungen zu ermöglichen“, so Bouffier. „Damit verfolgen wir nicht zuletzt das Ziel, dass trotz hoher Infektionszahlen insbesondere die kritische Infrastruktur in unserem Land weiter funktioniert. Denn aufgrund der schnellen Verbreitung der Omikron-Variante drohen in vielen wichtigen Bereichen wie der Polizei, der Feuerwehr, der Strom- und Gasversorgung Personalengpässe. Wir sind mit den Unternehmen und Institutionen im regelmäßigen Austausch, sodass wir auf diese Situation vorzubereitet sind. Niemand muss sich sorgen, dass systemrelevante Bereiche zum Erliegen kommen könnten.“

Klar sei aber auch, so der Regierungschef weiter, dass neue Bestimmungen allein nicht ausreichten, um die Pandemie zu beenden. „Gerade im Hinblick auf Omikron ist es derzeit so wichtig wie nie, sich impfen zu lassen. Besonders die Auffrischungsimpfung trägt dazu bei, die Ansteckungsgefahr zu verringern und vor einem schweren Verlauf zu schützen. Derzeit liefert die Bundesregierung genug Impfstoff nach Hessen und es gibt ausreichend Möglichkeiten, unkompliziert einen Impftermin zu vereinbaren. Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger, diese Möglichkeit wahrzunehmen, damit wir gemeinsam nach vorne blicken können. Auch die Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen bleibt weiterhin von höchster Wichtigkeit.“

Die Coronavirus-Schutzverordnung ist gültig bis zum 10. Februar 2022.

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Folgende aktualisierte Regeln gelten ab morgen, 17. Januar 2022, in Hessen:

Definition und Zugangsregeln bei 2G-Plus auf Basis der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie des Paul Ehrlich-Instituts (PEI):

Zugang haben somit Personen mit folgendem Nachweis:

  • Doppelt geimpft und getestet
  • Genesen und getestet
  • Dreifach geimpft (geboostert)
  • Genesen und doppelt geimpft
  • Doppelt geimpft und genesen (Neu)
  • Geimpft, genesen, geimpft (Neu)
  • Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung) (Neu)
  • Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests) (Neu)
  • Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung) (Neu)

Ausnahmen:

  • Kinder bis zur Einschulung (keine Testnotwendigkeit)
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen können benötigen einen aktuellen Test oder ein Testheft.
  • Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, mit Testheft

Neue Isolations- und Quarantäneregelungen für Infizierte, Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen:

(keine Unterscheidung mehr zwischen Omikron- und Deltavariante)

Regeln zur Isolation von Corona-Infizierten (unabhängig vom Impfstatus) mit positivem Schnell- oder PCR-Test

  • 10 Tage Isolation. Eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.
  • Eine Freitestung nach 7 Tagen ist möglich durch einen Schnelltest bei einer Teststelle oder einen PCR-Test.
  • Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen gelten Sonderregeln: Eine Arbeitsaufnahme ist nur nach Freitestung mit einem PCR-Test möglich, und zwar nach sieben Tagen. Voraussetzung dafür ist, dass man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.

Regeln zur Quarantäne von Haushaltsangehörigen von Corona-Infizierten (bspw. Partner, Eltern, Kinder etc.):

  • Grundsätzlich gelten 10 Tage Quarantäne, eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.
  • Eine Freitestung ist nach 7 Tagen mit einem Schnelltest durch eine Teststelle oder einem PCR-Test möglich.
  • Schülerinnen und Schüler sowie Kleinkinder können sich bereits nach 5 Tagen Freitesten lassen.

Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind Personen mit folgendem Nachweis:

  • Dreifach geimpft (geboostert)
  • Genesen und doppelt geimpft
  • Doppelt geimpft und genesen
  • Geimpft, genesen, geimpft
  • Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
  • Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
  • Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)

Regeln zur Quarantäne weiterer Kontaktpersonen von Corona-Infizierten:

  • Diese Anordnung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt.
  • Grundsätzlich gelten die Quarantäneregeln und Ausnahmen wie bei Haushaltsangehörigen.

Am kommenden Montag startet in Hessen nach den Weihnachtsferien wieder der Schulbetrieb. Zuvor hat heute Nachmittag die Kultusministerkonferenz getagt, in der Fragen zum Schulbetrieb vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Omikron-Variante erörtert worden sind.

Danach erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz: „Wir haben heute ein starkes Zeichen für den Präsenzunterricht an unseren Schulen gesetzt. Damit der Unterricht trotz Omikron so sicher wie möglich ist, halten wir in Hessen an unseren bewährten strengen Schutz- und Hygienemaßnahmen fest. Dazu zählen bis auf Weiteres eine Maskenpflicht im Unterricht und drei Tests pro Woche für nicht vollständig geimpfte Schülerinnen und Schüler.“ Auch geimpfte Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte können sich bereits seit einigen Wochen regelmäßig in den Schulen testen. „Darüber hinaus appellieren wir an die Eltern und ihre Kinder, sich gemäß Empfehlung impfen oder boostern zu lassen. Denn das ist der sicherste Schutz und schnellste Ausweg aus der Pandemie.“

„Rege Überarbeitung der Quarantäneregeln an“

Sollte das Infektionsgeschehen durch die Omikron-Variante in einzelnen Regionen nicht überall Präsenzunterricht zulassen, seien die Schulen organisatorisch, pädagogisch und auch technisch auf alle alternativen Unterrichtsformen vorbereitet, unterstrich der Minister. „Um den Unterricht und zugleich die Betreuung der Schülerinnen und Schüler in den Schulen weiterhin sicherstellen zu können, rege ich mit Blick auf die bevorstehende Bund-Länder-Konferenz am Freitag für das schulische Personal wie auch für Schülerinnen und Schüler im Sinne einer Gleichbehandlung mit den zur kritischen Infrastruktur zählenden Einrichtungen eine Überarbeitung der Quarantäneregeln an. Denn die derzeit gültigen Regeln für Omikron würden früher oder später zu Schulschließungen durch die Hintertür führen und dadurch die Arbeitsfähigkeit anderer kritischer Einrichtungen gefährden.“

Hintergrund

In Hessen sind aktuell mehr als 95 Prozent der Lehrkräfte zweifach geimpft. Bereits vor Weihnachten haben die Schulämter zudem damit begonnen, Boosterimpfungen für schulisches Personal, das bisher noch keinen Individualtermin wahrgenommen hat, zu koordinieren. „Wir sorgen für Sicherheit im Klassenzimmer. Darauf kommt es jetzt an. Wenn wir alle an einem Strang ziehen, können wir so viel Präsenzunterricht wie möglich gewährleisten“, hielt Lorz abschließend fest.

Mit Beschluss vom 4. Januar 2022 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die sogenannte 2G-Regelung in Bezug auf die Innenbereiche von Schwimmbädern, von gedeckten Sportstätten und der Gastronomie in der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Schutzverordnung – CoSchuV) nicht außer Vollzug gesetzt wird. Ein entsprechender Eilantrag wurde abgelehnt.

Der Antragsteller ist Geschäftsführer einer Unternehmensberatung und bezogen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 weder geimpft noch wissentlich genesen. Er begehrte den Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Normenkontrollverfahren, indem er sich direkt gegen die nachfolgend genannten Vorschriften der Coronavirus-Schutzverordnung wandte.

Die streitigen Regelungen, die vorerst bis zum 13. Januar 2022 gültig sind, lauten:

§ 18 Freizeiteinrichtungen

(1) Schwimmbäder, Thermalbäder, Badeanstalten an Gewässern, Saunen und ähnliche Einrichtungen dürfen für den Publikumsverkehr nur öffnen, wenn

1. in Innenräumen nur Personen mit Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 eingelassen werden, [...].

§ 20 Sportstätten

[...] In gedeckten Sportstätten dürfen nur Personen mit Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 eingelassen werden.

§ 22 Gaststätten

(1) Gaststätten im Sinne des Hessischen Gaststättengesetzes vom 28. März 2012 (GVBl. S. 50), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2016 (GVBl. S. 294), Mensen, Hotels, Eisdielen, Eiscafés und andere Gewerbe dürfen Speisen und Getränke

[...]
2. zum Verzehr vor Ort anbieten, wenn sichergestellt ist, dass

a) in der Innengastronomie nur Personen mit einem Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 eingelassen werden [...].

Der Antragsteller hat zur Begründung seines Antrags im Wesentlichen geltend gemacht, durch die angegriffenen Regelungen erfahre er unzumutbare Einschränkungen in seinem Berufs- und Privatleben. Insbesondere wirkten sich die Regelungen in Bezug auf die Innengastronomie geschäftsschädigend aus, da es im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit regelmäßig vorkomme, dass er mit potentiellen Kunden, Bestandskunden und Mitarbeitern geschäftliche Essen vornehme. Die angegriffenen Regelungen seien unverhältnismäßig und verstießen somit gegen verschiedene Grundrechte.

Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat den Antrag abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, die angegriffenen Regelungen erwiesen sich aufgrund der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung weder als offensichtlich rechtswidrig, noch sei bei der vom Senat anzustellenden Folgenabwägung die Außervollzugsetzung dieser Regelungen geboten.

Die angegriffenen Regelungen verletzten den Antragsteller nicht in seinen Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG). Insbesondere verstießen die Zugangsverbote nicht offensichtlich gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Die angegriffenen Regelungen dienten der Brechung der Infektionsdynamik, der Verringerung des Ansteckungsrisikos und dem Schutz des Gesundheitssystems vor Überlastung. Es sei nicht ersichtlich, dass eine sogenannte 3G- oder 3G-Plus-Regelung ein gleich wirksames Mittel zur Erreichung des vom Verordnungsgeber verfolgten Zwecks sei. Mit Blick auf die Einschätzung der aktuellen epidemiologischen Entwicklung durch das Robert-Koch-Institut habe der Verordnungsgeber davon ausgehen dürfen, dass den durch die Zugangsverbote bewirkten Grundrechtseingriffen mit dem Interesse an einem wirksamen Schutz von Leben und Gesundheit und an der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems Gemeinwohlbelange von überragender Bedeutung gegenüberstünden, zu deren Wahrung dringlicher Handlungsbedarf bestehe.

Die streitgegenständlichen Vorschriften ließen sich ferner mit dem Allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3 Abs. 1 GG vereinbaren. Zum einen würden immunisierte Personen bei der derzeit noch dominierenden Delta-Variante weniger zum Infektionsgeschehen beitragen. Zum anderen seien nicht immunisierte Personen, wenn sie sich mit SARS-CoV-2 infizierten, stärker gefährdet, so schwer zu erkranken, dass sie intensivmedizinisch behandelt werden müssten. Sie trügen somit in stärkerem Maße dazu bei, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe.

Der Beschluss ist im verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug nicht anfechtbar. Der Antragsteller hat jedoch die Möglichkeit, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Aktenzeichen: 8 B 2448/21.N

Die Hessische Landesregierung hat die aktuelle Corona-Schutzverordnung erneut verschärft und weitere Einschränkungen im Kampf gegen die Pandemie beschlossen. „Die Lage bleibt leider weiterhin ernst und wir erhöhen das Schutzniveau. Die Infektionszahlen sind nach wie vor zu hoch, die Kliniken sind an den Grenzen ihrer Kapazitäten und die Omikron-Variante des Virus stellt uns alle vor weitere Herausforderungen. Aufgrund der hohen Auslastung der Intensivstationen wurden in Hessen bereits weitgehende Schutzmaßnahmen getroffen. Insbesondere haben wir in vielen Bereichen die 2G-Regel eingeführt, um das Risiko von Infektionen zu reduzieren und besonders vulnerable Gruppen vor schweren Erkrankungen zu schützen“, erklärten Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose.

Aktuelle Zahlen fordern weitere Schritte

„Die hohen Ansteckungszahlen und die zu erwartenden weiteren Fälle in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen machen jedoch weitere Schritte notwendig. Wenn wir nicht gegensteuern, droht weiterhin eine Überlastung des Gesundheitssystems. Deshalb hat der Hessische Landtag einen Beschluss gefasst, der es ermöglicht, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, soweit und solange die konkrete Gefahr der Ausbreitung von Covid-19 in Hessen besteht. Auf dieser Grundlage haben wir unsere aktuelle Verordnung angepasst, um für die kommenden Wochen gerüstet zu sein“, so der Regierungschef.

„Aktuell sind besonders im südhessischen Krankenhaus-Versorgungsgebiet 6 rund um Darmstadt die Kliniken sehr stark belastet. Da ein weiterer Anstieg der Zahlen im Wochenverlauf zu erwarten ist, steuern wir jetzt entgegen und schaffen Entlastung“, so Gesundheitsminister Klose. Von heute an würden deshalb voraussichtlich 15 Patientinnen und Patienten in weniger belastete Versorgungsgebiete verlegt. „So sorgen wir für gute Versorgungsmöglichkeiten für alle Patientinnen und Patienten. Dieses Vorgehen beweist einmal mehr die Stärke unserer Prognose- und Steuerungsinstrumente wie des Planstabs Stationär, der die Lage permanent analysiert“, so Kai Klose weiter.

Der Hessische Landtag hatte – angesichts der hohen Infektionszahlen – in seiner Sitzung am 7. Dezember festgestellt, dass § 28a Abs. 1 bis 6 des Bundesinfektionsschutzgesetzes grundsätzlich anwendbar ist. Dadurch werden weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie möglich.

Diese weiteren Regelungen der Corona-Schutzverordnung gelten ab Donnerstag,
dem 16. Dezember 2021:

Erleichterung für Personen mit Auffrischungsimpfung

Überall dort, wo nach der Coronavirus-Schutzverordnung die 2G Plus-Regel gilt, müssen auch Geimpfte und Genese einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Diese Testvorgabe entfällt nun für Personen, die bereits eine (dritte) Auffrischungsimpfung erhalten haben.

Kontaktbeschränkungen bei Treffen mit Ungeimpften

Bei Treffen in der Öffentlichkeit, an denen mindestens eine ungeimpfte oder nicht genesene Person teilnimmt, gibt es zusätzliche Kontaktbeschränkungen: Zulässig ist dann nur der eigene Haushalt sowie maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts. Die bisherigen Ausnahmen bspw. für Personen unter 18 Jahren bleiben bestehen.

Veranstaltungen:

Im Freien: Bei Großveranstaltungen mit mehr als 3.000 Teilnehmenden muss in Zukunft Maske getragen werden – auch wenn Abstände eingehalten werden können.

In Innenräumen: Bei größeren Veranstaltungen in Innenräumen wird die Kapazität ab dem 251. Platz auf 25 Prozent begrenzt. Das heißt: Die ersten 250 Plätze können voll ausgenutzt werden. Bei allen weiteren Plätzen darf nur noch jeder vierte Platz belegt werden.

Ausweitung der 3G-Regel

Auch in den Einrichtungen der stationären Jugendhilfe gilt in Zukunft auch für die Besucher 3G. In der Kindertagespflege greift die 3G-Regel für das (selbständige) Personal.

Böllerverbot auf belebten Plätzen

Auf belebten öffentlichen Plätzen dürfen keine Feuerwerkskörper (ab Kategorie F2) abgebrannt werden. Kleinstfeuerwerke wie bspw. Wunderkerzen oder Knallerbsen bleiben erlaubt. Die betroffenen Plätze werden von den Kommunen festgelegt. Der Bund hat zudem angekündigt, den Verkauf von (größeren) Feuerwerkskörpern bundesweit zu verbieten.

Hotspot-Regelung

Sobald die Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt, greifen vor Ort zusätzliche „Hotspot-Regelungen“ ab dem nächsten Tag.

  • Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen. Diese werden von den Kommunen festgelegt.
  • Maskenpflicht in Fußgängerzonen. Die genaue Abgrenzung legen die Kommunen fest.
  • Bei Veranstaltungen (mehr als 10 Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt: Drinnen 2G-Plus. Draußen 2G.
  • WeihnachtsmarktZugang nur für Geimpfte und Genesene (2G). Die Kommunen können auch innerhalb des 2G-Bereichs ein Alkoholverbot erlassen.
  • Ab 3.000 Teilnehmenden gilt auch bei Veranstaltungen im Freien die 2G-Plus-Regel. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
  • Begrenzung der Personenzahl bei privaten Feiern und Zusammenkünften auf 50 drinnen und 200 draußen.
  • Schließung von Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken sowie Prostitutionsstätten.

Diese „Hotspot-Regelungen“ treten außer Kraft, sobald der Inzidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt.

Die Verordnung tritt am 16. Dezember in Kraft. Damit ist der erste Tag, an dem die neuen Hotspot-Regeln in einer Hotspot-Kommune greifen können, der 19. Dezember.

„Wir bitten Sie alle, sich über die Feiertage an die geltenden Regeln zu halten und Abstand, Hygiene und Maske anzuwenden. Bitte lassen Sie sich impfen – egal ob Erstimpfung oder Booster, jede Impfung hilft uns, die Pandemie hinter uns zu lassen!“, sagt Gesundheitsminister Kai Klose, der auf die zahlreichen Impfmöglichkeiten verweist, die in Hessen bestehen – und die auch rege genutzt werden: „Heute haben wir die zehnmillionste Impfung in Hessen seit Beginn der Impfkampagne verabreicht. Das ist eine beeindruckende Zahl. Ich danke allen Partnern der Impfallianz Hessen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Helferinnen und Helfern von Herzen für diese große Gemeinschaftsleistung“, so Minister Klose weiter.

Weiterführende Informationen:

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV2-Virus sowie die Zahl der schweren Krankheitsverläufe bewegen sich in Hessen weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Mit Stand 14. Dezember 2021 liegt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in sieben Tagen landesweit bei 247,6. Gleiches gilt für die Hospitalisierungsinzidenz und die Belegungszahlen der Intensivstationen mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten. Mit Stand vom 14. Dezember 2021 werden 310 COVID-19-Patientinnen und -Patienten intensivmedizinisch betreut. Die Hospitalisierungsinzidenz liegt in Hessen derzeit bei 4,56 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Dabei ist die Hospitalisierungsinzidenz gerade unter ungeimpften Personen besonders hoch. Die Todeszahlen im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion sind zuletzt gestiegen.

Content Hessische Landesregierung

Auf Antrag der schwarz-grünen Landesregierung und den Stimmen von CDU, Grünen, SPD und Linken wurde eine epidemische Lage festgestellt. Damit könnte die hessische Landesregierung nach dem Infektionsschutzgesetz in bestimmten Lebensbereichen möglicherweise strengere Corona-Regeln auf den Weg bringen. Beispielsweise nannte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) Freizeit- und Kultureinrichtungen, Regelungen für Weihnachtsmärkte oder ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Aufgrund des Auslaufens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag, können die Bundesländer nun nur durch einen entsprechenden Beschluss des Landtages bestimmte Maßnahmen umsetzen. Gegen den Antrag stimmten FDP und AfD.

Im Kampf gegen Corona Bouffier für Impfpflicht

In der Corona-Pandemie seien die bisher Ungeimpften das größte Problem und deshalb führe nach Volker Bouffiers fester Überzeugung kein Weg an einer allgemeinen Impfpflicht vorbei.

Homberg (ots)

Am Sonntag, 05.12.2021,gg. 20:30 Uhr, kam es auf der B 253, zwischen der Ortslage Fritzlar-Ungedanken und der Anschlussstelle B 450, in Höhe Büraberg, zu einem Frontalzusammenstoß zwischen zwei Pkw, bei dem insgesamt fünf Personen tödlich verletzt wurden. Ein VW Golf, welcher mit vier Männern im Alter von 27 bis 57 Jahren besetzt war, befuhr die Bundesstraße aus Richtung Fritzlar kommend, in Richtung Bad Wildungen. Am Ende einer Ausbaustrecke, in Höhe des Bürabergs, stieß der VW Golf in einer Rechtskurve mit einem entgegenkommenden Pkw Lancia zusammen. Beide Fahrzeuge schleuderten in den Straßengraben Die vier Männer in dem VW und die 42-jährige Fahrerin des Lancia wurden bei dem Zusammenstoß tödlich verletzt. Alle fünf getöteten Personen mussten von der Feuerwehr aus den beiden Fahrzeugen befreit werden. Die Bundesstraße ist im Bereich der Unfallstelle bis voraussichtlich 01:30 Uhr weiträumig abgesperrt. Im Bereich der Unfallstelle gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 Km/h. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Kassel wurde ein Gutachter zur Ermittlung der Unfallursache hinzugezogen. Die am Unfall beteiligten Fahrzeuge wurden komplett beschädigt. Der Sachschaden an dem VW Golf beträgt 30.000,- Euro, an dem Lancia entstand ein Schaden in Höhe von 15.000,- Euro.

Symbolfoto

Original-Content von: Polizei Homberg, übermittelt durch news aktuell

Bonn / Berlin (ots)

CDP-Chef Christian Lindner schließt eine Festlegung seiner Partei für oder gegen eine allgemeine Impfpflicht aus. Die FDP werde "keine Position in der Sache beziehen", sagte Lindner im phoenix-Interview nach dem FDP-Parteitag in Berlin. "Sowohl eine Position für die Impfpflicht, als auch eine Position gegen eine allgemeine Impfpflicht haben beide Platz in einer liberalen Partei. Es ist eine schwerwiegende Gewissensentscheidung", sagte Lindner. Von seiner Partei sei deshalb die Initiative ausgegangen, dass im Bundestag "nicht entlang von Fraktionslinien" entschieden werde, sondern es "zu einer Gewissensentscheidung für jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten zu machen". Man könne mit guten Argumenten beides vertreten. "Deshalb sollten wir auch Respekt für alle Positionen in dieser Fragen haben", sagte Lindner.

Lindner vermied auf Nachfrage eine Festlegung auf weitergehende Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte sowie auf einen allgemeinen Lockdown."Unser Bemühen ist, die komplette Stilllegung des gesellschaftlichen Lebens zu verhindern. Wir wollen trotz der Gefährlichkeit der Pandemie eine andere Balance zwischen Gesundheitsschutz und gesellschaftlichen Leben erreichen als wir sie im vergangenen Jahr gesehen haben." Aber man müsse agil bleiben, wenn die Lage sich verändere, seien neue Entscheidungen nötig.

Lindner warnte nach der Zustimmung seiner Partei zum Ampel-Koalitionsvertrag vor Euphorie und zu hohen Erwartungen. Das gelte für alle Parteien der Koalition. "Im Regierungsalltag wird nicht alles Wünschbare sofort realisiert. Nicht alles, was wir uns vornehmen, wird sofort finanzierbar sein". Es werde auch noch weitere Kompromisse in der Koalition geben müssen. "Deshalb empfiehlt sich einfach Realismus: Alles, was wir an guten Dingen in den Koalitionsvertrag geschrieben haben, wird nicht an einem Tag umgesetzt werden."

Original-Content von: PHOENIX, übermittelt durch news aktuell

Der neue Bußgeldkatalog in Hessen gilt seit dem 25. November und wurde jetzt veröffentlicht.

Deutliche Erhöhung der Bußgelder

Bisher musste bei Verstößen gegen die Maskenpflicht z. B. als Patient, Kunde oder Fahrgast 50 Euro gezahlt werden, in Zukunft sind es 100 Euro. Bei falschen oder unvollständigen Angaben zur Kontaktverfolgung eines Gastes oder Besuchers drohen jetzt 200 Euro Bußgeld, anstatt 100 Euro. Verstöße gegen weitere Corona-Regeln werden ebenfalls teuer. Wer in öffentlichen Bussen und Bahnen gegen die 3G-Regel verstößt muss 100 Euro bezahlen. Bei Empfang von Besuch trotz angeordneter Quarantäne wird ein Bußgeld von 500 Euro angesetzt.

Bußgeldkatalog im Überblick

 

Ab Sonntag gelten für Hessen neue verschärfte Corona-Regeln, wie von Ministerpräsident Volker Bouffier mitgeteilt.

Es gelten strengere Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Es dürfen sich nur noch zwei Haushalte im öffentlichen Raum miteinander treffen. Eine entsprechende Empfehlung gilt für den privaten Raum.

2G im Einzelhandel

Ungeimpfte dürfen keine Läden des Einzelhandels mehr betreten, mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs, wie etwa Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. In allen anderen gilt zukünftig 2G.

Streichung der 2Gplus-Option

Betreiber beispielsweise der Gastronomie, Kinos, Theatern oder Diskotheken dürfen nicht mehr auf Maskenpflicht und Abstandsregelungen verzichten, wenn sie ausschließlich Genesene oder Geimpfte mit einem zusätzlichen tagesaktuellen Schnelltest einlassen.

Sportveranstaltungen

In Stadien und bei anderen Veranstaltungsorten mit bis zu 3.000 Plätzen sei im Freien keine Reduzierung der Zuschauerkapazitäten erforderlich. Eine Begrenzung der Kapazitäten auf ein Viertel gebe es bei allen Plätzen darüber.

Fußball-Bundesligist Eintracht Frankfurt habe im Stadion Platz für rund 51.000 Besucher. Nach Angaben der neuen Regeln von Volker Bouffier dürfen künftig nur noch maximal 15.000 Fans ins Stadion vor Ort.

Für Hallensportarten wie Eishockey und Handball gelten die Veranstaltungsregeln für drinnen, d. h. grundsätzlich 2G. Ab 250 Personen ist eine besondere Genehmigung durch die zuständigen Gesundheitsämter erforderlich.

Diese neuen Regeln gelten für Sportveranstaltungen, Messen, Vereinstreffen und Kulturveranstaltungen, wie z. B. Theater, Opern, Konzerte und Kinos.

Im Innenbereich:

bis zu 10 Personen: keine Regelung

11 bis 100 Personen: gilt 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept

ab 101 Personen: gilt 2Gplus sowie Hygienekonzept

ab 250 Personen: muss eine Genehmigung des zuständigen Gesundheitsamtes vorliegen

Im Außenbereich:

bis zu 10 Personen: keine Regelung

11 bis 100 Personen: Abstands- und Hygienekonzept

ab 101 Personen: gilt 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept

ab 3.000 Personen: Genehmigungspflicht und Kapazitätsbeschränkung

ab 3.001 Personen: auf 25 Prozent

Für Schüler Tests in Schulen auch für Geimpfte

Ungeimpfte Schüler werden zur Zeit dreimal pro Woche getestet. Neu: Geimpfte Schüler können jetzt auch einen Test pro Woche machen.

Gottesdienste

Ins Kirchenrecht will das Land nicht eingreigen, empfiehlt jedoch dringend die Einhaltung von 3G.

Weitere Maßnahmen möglicherweise kommende Woche

Die Landesregierung strebe für die kommende Woche im Hessischen Landtag zusätzlich einen Beschluss nach § 28a Absatz 8 des Infektionsschutzgesetzes an, der es ermöglichen würde, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

Im Gespräch Alkoholverbot

Durch ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum dürfte kein Alkohol mehr verkauft und konsumiert werden, was momentan überwiegend die Weihnachtsmärkte betreffen würde.

Schließungen der Weihnachtsmärkte in der Prüfung

Ob Weihnachtsmärkte, Volksfeste, Umzüge oder Sport(groß)veranstaltungen komplett verboten werden können will die Landesregierung prüfen. Auch mögliche Schließungen von Freizeiteinrichtungen, wie z. B. Zoos und Tiergärten, Freizeitparks, Indoor-Spielplätzen, Spaßbädern, Saunen, Thermen, Clubs, Diskotheken und Prostitutionsstätten oder Kultureinrichtungen, wie Museen, Theater oder Kinos.

weitere...

Hofheim (ots)

1. Bei Einbruch Pkw entwendet, Flörsheim-Weilbach, Marienbader Straße, Freitag, 26.11.2021, 18:15 Uhr bis 22:30 Uhr

Am Freitagabend sind Einbrecher in Flörsheim-Weilbach in eine Wohnung eingebrochen und haben darüber hinaus das Fahrzeug der Geschädigten entwendet. Zwischen 18:15 Uhr und 22:30 Uhr suchten die Unbekannten die Erdgeschosswohnung eines Mehrfamilienhauses in der Marienbader Straße auf. Dort hebelten sie die rückseitige Terrassentür auf und durchsuchten anschließend die Wohnung. Hierbei stießen die Einbrecher auf den Fahrzeugschlüssel eines weißen VW Golf und nahmen diesen an sich. Im Anschluss an den Einbruch begaben sich die Täter auf die Straße vor dem Haus und stahlen von dort den Golf mit den amtlichen Kennzeichen "F-SE 277". Im Anschluss entfernten sie sich mit dem Fahrzeug in unbekannte Richtung. Auffällig an dem gestohlenen VW sind gelbe "Süwag"-Aufdrucke.

Die Kriminalpolizei in Hofheim hat die Ermittlungen aufgenommen und nimmt Hinweise zu dem Einbruch oder dem gestohlenen Fahrzeug unter der Telefonnummer (06192) 2079-0 entgegen.

2. Einbruch in Bäckerei, Eschborn, Berliner Straße, Montag, 29.11.2021, 01:00 Uhr - 04:30 Uhr

In der vergangenen Nacht drangen unbekannte Täter in Eschborn in der Berliner Straße in eine Bäckerei ein und verursachten einen Gesamtschaden von circa 2.500 Euro. Zwischen 01:00 Uhr und 04:30 Uhr öffneten die oder der Täter zunächst gewaltsam die Eingangstür der Verkaufsräume und begaben sich unter anderem in den Keller des Gebäudes. Dort machten sie sich an einem Tresor zu schaffen und entwendeten aus diesem Bargeld. Anschließend gelang dem oder den Tätern unerkannt die Flucht.

Die Kriminalpolizei in Hofheim hat die Ermittlungen übernommen und bittet Zeuginnen oder Zeugen, sich unter der Rufnummer (06192) 2079-0 zu melden.

3. Einbrecher scheitern, Kelkheim (Taunus), Fischbach, Schwarzwaldstraße, 24.11.2021, 09.00 Uhr bis 28.11.2021, 18.25 Uhr

Zwischen dem vergangenen Mittwochmorgen und Sonntagabend scheiterten Einbrecher bei ihrem Vorhaben, in ein Reihenhaus in der Schwarzwaldstraße in Fischbach einzubrechen. Den Tätern gelang es zunächst, sich auf unbekannte Art und Weise Zugang zum Garten des Einfamilienhauses zu verschaffen. Dort hebelten sie die Tür der Gartenhütte auf. Im Anschluss versuchten die Täter die Terrassentür und ein Fenster des Hauses aufzuhebeln. Ersten Ermittlungen zufolge scheiterten die unbekannten Täter und traten unverrichteter Dinge die Flucht an.

Die zuständigen Ermittler der Polizeidirektion Main-Taunus haben den Fall übernommen und bitten um Hinweise unter der Telefonnummer (06192) 2079-0.

4. Diebe suchen Einfamilienhaus heim, Flörsheim am Main, Wicker, Kellerskopfstraße, 26.11.2021, 11.00 Uhr bis 26.11.2021, 19.00 Uhr

Im Zeitraum vom vergangenen Freitagvormittag bis Freitagabend brachen Unbekannte in der Kellerskopfstraße in Flörsheim-Wicker in ein Einfamilienhaus ein. Die Einbrecher begaben sich zunächst durch Aufhebeln der Terrassentür in den Wintergarten des Wohnhauses, von wo aus sich die unbekannten Täter dann gewaltsam Zugang zum Wohnhaus verschafften und etwaiges Diebesgut entwendeten. Den Tätern gelang im Anschluss unbemerkt die Flucht.

Zeuginnen und Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer (06192) 2079-0 mit der Kriminalpolizei in Hofheim in Verbindung zu setzen.

5. Jugendlicher von Gruppe um seine Wertsachen gebracht, Hofheim am Taunus, Hattersheimer Straße, Parkdeck / Bahnhof Sonntag, 28.11.2021, 19:45 Uhr

Am Sonntagabend wurde ein 15-jähriger Wiesbadener auf einem Parkdeck unweit des Hofheimer Bahnhofs von einer Gruppe um seine Wertsachen gebracht. Gegen 19:45 Uhr befand sich der Wiesbadener nach eigener Aussage im Bereich des oberen Parkdecks des an den Bahnhof angrenzenden Parkhauses. Hierbei sei er aus der Gruppe heraus unter Vorzeigen von Messern zur Herausgabe seiner Wertsachen gedrängt worden. Daraufhin habe er den unbekannten Tätern Elektronikartikel, Bargeld und weitere persönliche Gegenstände im Gesamtwert von einigen Hundert Euro ausgehändigt. Bei den Tätern soll es sich um fünf Männer im Alter von 15 bis 25 gehandelt haben. Zwei der Männer seien etwa 185 cm groß, dunkelhaarig und bärtig gewesen. Einer von ihnen habe eine schwarze Jacke und eine hellbraune Kappe getragen. Zwei weitere Täter seien kleiner und schwarz, beziehungsweise grau bekleidet gewesen. Drei der Täter sollen einen dunkleren Teint, ein weiterer eine dunkle Hautfarbe gehabt haben. Zu der fünften Person liegt derzeit keine Beschreibung vor. Die unbekannten Täter sollen mit einer schwarzen, hochwertigen Limousine unterwegs gewesen seien.

Die Kriminalpolizei in Hofheim hat die Ermittlungen übernommen und nimmt Hinweise unter der Telefonnummer (06192) 2079-0 entgegen.

6. KiTA mutwillig beschädigt, Kelkheim, Eppenhain, Rossertstraße, 27.11.2021, 19.30 Uhr bis 28.11.2021, 10.00 Uhr

In der Nacht zum Sonntag haben sich unbekannte Täter auf dem Gelände einer Kindertagesstätte in Kelkheim-Eppenhain aufgehalten und mutwilligen Vandalismus betrieben. Die Vandalen entfernten zunächst zwei Parkschilder und warfen diese dann auf das Grundstück der Kita. Neben einem Fahrradständer wurde auch noch ein Briefkasten zerstört und die Eingangstür mit Farbschmierereien versehen. Insgesamt entstand Sachschaden im dreistelligen Bereich.

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber melden sich bitte bei der Kelkheimer Polizei unter der Telefonnummer 06196 / 9695 - 0.

7. Unfall mit mehreren Verletzten im Kreuzungsbereich, Kelkheim-Hornau, Gagernring, Samstag, 27.11.2021, 09:50 Uhr

Am Samstagmorgen kam es in Höhe einer Kreuzung in Kelkheim-Hornau zu einem Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten. Hierbei handelt es sich um den Kreuzungsbereich der Abfahrt der Bundesstraße 8 sowie dem Gagernring und der Königsteiner Straße. Eine 39-Jährige aus Eppstein befuhr mit ihrem 11-jährigem Kind in einem BMW die Abfahrt der B8 von Bad Soden in Richtung Kelkheim-Hornau. Ersten Ermittlungen zufolge missachtete die Fahrerin im Kreuzungsbereich eine rote Ampel und stieß mit einem kreuzenden Hyundai Kona zusammen. Der 55-jährige Fahrer des Hyundai befuhr seinerseits den Gagernring in Richtung der Bundesstraße und war vorfahrtsberechtigt. Die drei Insassen der beiden Fahrzeuge verletzten sich allesamt leicht und wurden zur weiteren Abklärung in umliegende Krankenhäuser gebracht. Insgesamt entstand Sachschaden in Höhe von rund 25.000 Euro. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.

8. Alkoholisierte Fahrerin flüchtet, Hofheim am Taunus, Alte Bleiche, Samstag, 27.11.2021, 22:00 Uhr

Am Samstagabend gelang es der Polizei eine flüchtige und mutmaßlich alkoholisierte Unfallverursacherin festzunehmen. Gegen 22:00 Uhr verursachte die 58 Jahre alte Hofheimerin auf der Straße "Alte Bleiche" in Hofheim einen Verkehrsunfall, indem sie mit ihrem Hyundai i10 einen parallel fahrenden Audi A4 streifte und ihre Fahrt unbeirrt fortsetzte. Die 29-Jährige Fahrerin des Audi fuhr der Unfallverursacherin hinterher und konnte beobachten, wie diese in Diedenbergen plötzlich in ein Wohnhaus flüchtete. Dort gelang es der alarmierten Polizeistreife der Polizeistation Hofheim die verantwortliche Fahrerin anzutreffen. Wie sich zeigte, stand die Dame zum Zeitpunkt des Unfalls augenscheinlich unter dem Einfluss von Alkohol. Letzten Endes hatte dies für sie eine Blutentnahme sowie ein Strafverfahren zur Folge. Beim Unfall selbst entstand ein Gesamtschaden in Höhe von etwa 5.000 Euro.

9. Mit Verkehrsinsel kollidiert und geflüchtet, Kelkheim, Fischbach, Kelkheimer Straße, Sonntag, 28.11.2021, 05:12 Uhr

Am frühem Sonntagmorgen kam es in Kelkheim-Fischbach zu einem Verkehrsunfall, bei dem der mutmaßliche Unfallfahrer sich von der Unfallstelle entfernt und einen Gesamtschaden von circa 17.000 Euro verursacht hatte. Gegen 05:15 Uhr meldeten Zeugen einen Unfall in der Kelkheimer Straße in Höhe einer Tankstelle, bei dem ein PKW gegen eine Verkehrsinsel geprallt und einen größeren Schaden verursacht habe. Statt anzuhalten, habe sich das Fahrzeug jedoch von der Unfallstelle entfernt. Im Rahmen einer unmittelbar eingeleiteten Fahndung konnten an der Unfallstelle Hinweise auf das Verursacherfahrzeug, und schlussendlich dann das stark beschädigte Fahrzeug selbst in der Taunusstraße in Fischbach aufgefunden werden. Innerhalb der weiteren Ermittlungen konnten an der Halteradresse Hinweise auf die Person erlangt werden, welche zum Unfallzeitpunkt am Steuer des schwarzen Seat saß. Hierbei handelt es sich mutmaßlich um einen 34-Jährigen aus dem Main-Taunus-Kreis. Zeugen des Unfallgeschehens werden gebeten, sich unter der Telefonnummer (06195) 6749-0 bei der Polizei in Kelkheim zu melden.

Original-Content von: PD Main-Taunus - Polizeipräsidium Westhessen, übermittelt durch news aktuell

Wiesbaden / Frankfurt am Main (ots)

Vier Haftbefehle vollstreckt, über ein Dutzend Objekte durchsucht und zahlreiche Beweismittel sichergestellt

In einem gemeinsamen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Hessischen Landeskriminalamts, das seit Ende 2020 unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz geführt wird, sind heute insgesamt 14 Objekte, darunter Wohn-, Geschäfts- sowie Lagerräume in Hessen sowie Nordrhein-Westfalen durchsucht und vier Haftbefehle vollstreckt worden.

Den aus Bulgarien stammenden Männern im Alter von 37, 43, 48 und 51 Jahren wird vorgeworfen bandenmäßig in nicht geringen Mengen mit Rauschgift, unter anderem Kokain, gehandelt zu haben. Drei Personen wurden in ihren Wohnungen in Frankfurt und eine im Rhein-Erft-Kreis festgenommen.

Sie sind bereits einschlägig unter anderem im Zusammenhang mit Rauschgiftdelikten in Erscheinung getreten und werden heute dem Haftrichter vorgeführt.

Neben den vier Haupttatverdächtigen wurden fünf weitere Personen, darunter eine Frau, vorläufig festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt.

An den Einsatzmaßnahmen waren verschiedene Spezialeinsatzkräfte, darunter auch Spezialkräfte der Bundespolizei, sowie Kräfte des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main, anderer Behörden und der Stadtpolizei Frankfurt am Main beteiligt.

Bei den Durchsuchungen konnten zahlreiche Beweismittel, darunter Datenträger, Mobiltelefone, Betäubungsmittel, Bargeld, Dokumente, drei hochwertige Fahrzeuge sowie eine Schreckschusswaffe aufgefunden und sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden.

Weiterführende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.

Original-Content von: Hessisches Landeskriminalamt, übermittelt durch news aktuell

Am Donnerstag haben sich Bund und Länder bei den Corona-Beratungen auf flächendeckende Zugangsbeschränkungen für nicht geimpfte Menschen im öffentlichen Leben geeinigt.

Hessens Ministerpräsident Bouffier hat auf einer Pressekonferenz mitgeteilt, dass nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) Zutritt zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie, körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen haben. Was intensiv in Hessen kontrolliert werden solle.

Hospitalisierungswert entscheidend

Abhängig vom Hospitalisierungswert sollen die Maßnahmen in drei Stufen greifen.

Bei Hospitalisierungsrate über 3 gilt 2G

Laut Volker Bouffier soll die 2G Regel greifen, wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 3 überschreitet. Das ist die Zahl der Corona-Patienten in Kliniken je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.

Bei Hospitalisierungsrate über 6 gilt 2G-plus

Wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 6 überschreitet, soll die 2G-plus-Regel gelten. Geimpfte und Genesene sollen demnach zusätzlich einen aktuellen Corona-Test vorzeigen, etwa in Diskotheken, Clubs und Bars, also an Orten mit besonders hohem Infektionsrisiko.

Bei Hospitalisierungsrate über 9 gelten weitere Maßnahmen

Die Länder sollen spätestens bei Überschreiten des Schwellenwertes von 9 von weitergehenden Beschränkungen Gebrauch machen. Nach einem Landtagsbeschluss sollen die Länder auch härtere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen verhängen können.

Südhessen (ots)

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Urkundenfälschung haben über 200 Polizeikräfte im Laufe des Mittwochs (17.11.) insgesamt 23 Objekte in Bickenbach, Mörfelden-Walldorf, Darmstadt, Weiterstadt, Bensheim, Groß-Zimmern, Offenbach, Dietzenbach, Kassel, Wiesbaden, Frankfurt, Heidelberg und Karlsruhe durchsucht.

Aufgrund von Erkenntnissen, die durch Ermittlungen des Hessischen Landeskriminalamts gewonnen wurden, bestand der Verdacht, dass ein 36-Jähriger aus Bickenbach Impfpässe fälschen und zusammen mit einem 42 Jahre alten Mann aus Mörfelden-Walldorf verkaufen würde. Bei der Polizeidirektion Darmstadt-Dieburg wurde daraufhin für die weiteren Ermittlungen die Arbeitsgruppe "CoPa" eingerichtet. Deren Ermittlungen erhärteten schließlich den Verdacht, dass die Tatverdächtigen mit gefälschten Impfpässen und QR Codes Handel treiben würden. Aufgrund polizeilicher Maßnahmen kann von mindestens 300 gleichgelagerter Fälschungen und Verkäufe an Abnehmer ausgegangen werden, die nach ersten Erkenntnissen zwischen 100 und 400 Euro für die Fälschungen gezahlt hatten. Die Ermittler konnten 20 mutmaßliche Abnehmer identifizieren. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt wurde daraufhin beim Amtsgericht Darmstadt Beschlüsse für die Durchsuchung der Anwesen erwirkt und am Mittwoch vollstreckt.

Polizisten nahmen hierbei zehn der 15 vor Ort angetroffenen, vermeintlichen Käufer sowie die 36 und 42 Jahre alten Hauptverdächtigen vorläufig fest und brachten sie für weitere polizeiliche Maßnahmen auf die Wache. Bei den anschließenden Durchsuchungen stellten die Einsatzkräfte zahlreiche Impfpässe, QR Codes, Mobiltelefone und weitere Datenträger sicher. Zudem kamen auch Blanko Impfpässe, mutmaßlich bestellte und gefälschte Impfpässe sowie mehrere Zehntausend Euro Bargeld in amtliche Verwahrung. Die Auswertung der sichergestellten Gegenstände und die Ermittlungen zu weiteren möglichen Käufern dauern noch an.

Original-Content von: Hessisches Landeskriminalamt, übermittelt durch news aktuell

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