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Hessen (184)

Hessen

Auch in den kommenden Sommerferien haben Schülerinnen und Schüler in ganz Hessen wieder die Möglichkeit, an einem Lerncamp teilzunehmen und sich so noch besser auf die nächste Jahrgangsstufe und den Schuljahresstart vorzubereiten. Insgesamt mehr als 300 Schulen werden in den sechswöchigen Sommerferien Lernangebote in Kleingruppen für rund 13.300 Schülerinnen und Schüler anbieten. Dazu erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz: „Das kommende Schuljahr wird ganz im Zeichen des Aufholens von verpasstem Lernstoffs stehen. Es freut mich daher sehr, dass bereits unsere bewährten freiwilligen Ferienlernangebote auf ein derart großes Interesse stoßen.“

„Löwenstark – Der BildungsKICK“

Die Lerncamps sind Teil des landesweiten Förderprogramms „Löwenstark – Der BildungsKICK“, das im kommenden Schuljahr Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung der Coronakrise unterstützen wird. Die für Schülerinnen und Schüler kostenfreien Camps sind für alle Bildungsgänge und Schulformen geöffnet und werden von den teilnehmenden Schulen selbständig durchgeführt. In einem variablen Zeitraum innerhalb der hessischen Sommerferien haben Kinder und Jugendliche aller Klassenstufen die Möglichkeit, Lerninhalte in festen Kleingruppen zu wiederholen und zu vertiefen.

Das Angebot der Lernfächer richtet sich dabei nach den individuellen Bedürfnissen vor Ort und wird überwiegend von schuleigenen Fachkräften gestaltet, die die jeweiligen Lernstände der Schülerinnen und Schüler gezielt einschätzen können. Zusätzlich werden unter anderem Lehramtsstudierende, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sowie pensionierte Lehrkräfte eingesetzt. „Ich danke allen teilnehmenden Schulen sehr für ihr Engagement und bin mir sicher, dass die Lerncamps dazu beitragen werden, den Kindern und Jugendlichen den Start in das neue Schuljahr zu erleichtern“, hielt Lorz abschließend fest.

Wiesbaden / Gießen (ots)

Im Rahmen eines größeren Polizeieinsatzes konnte in der Nacht zum Mittwoch gegen 02.45 Uhr in Buseck (Landkreis Gießen) die Sprengung eines Geldautomaten erfolgreich verhindert werden.

Noch bevor die Täter einen Geldautomaten sprengen konnten, ist es Spezialeinsatzkräften aus Nordrhein-Westfalen und Hessen gelungen, zwei Männer im Alter von 19 und 20 Jahren festzunehmen. Ein Tatverdächtiger konnte zu Fuß flüchten. Nach ihm wird aktuell gefahndet.

Bei den Männern wurde selbstgebauter Festsprengstoff aufgefunden und sichergestellt. Aus Sicherheitsgründen wurde dieser Explosivstoff durch Experten des Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA) noch vor Ort kontrolliert gesprengt und dadurch unschädlich gemacht.

Neben zahlreichen Polizeikräften kam auch ein Polizeihubschrauber zum Einsatz.

Die Ermittlungen dauern derzeit noch an und werden aktuell vom Polizeipräsidium Mittelhessen fortgeführt.

Original-Content von: Hessisches Landeskriminalamt, übermittelt durch news aktuell

Die Hessische Landesregierung hat heute weitreichende Lockerungen beschlossen, die auch die Schulen betreffen. Ab Freitag, 25. Juni wird die Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände ausgesetzt, sofern die Infektionszahl regional unter 50 liegt. Ausgenommen sind einzig die Schulflure. Bei lokalen Ausbrüchen kann das Gesundheitsamt in Absprache mit der zuständigen Schulleitung die Tragepflicht an der betroffenen Schule allerdings wieder einführen.

Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz erklärte dazu heute in Wiesbaden: „Ich freue mich sehr, dass wir nun beschließen konnten, die Pflicht zum Tragen von Masken an allen Schulen auszusetzen: im Freien wie auch in den Innenräumen. Die Pandemie hat in den vergangenen Wochen eine so gute Entwicklung genommen und die Inzidenzen sind derzeit so niedrig, dass wir diese Maßnahme verantworten können.“ Jede und jeder könne aber selbstverständlich auch weiterhin auf dem gesamten Schulgelände eine Maske tragen, wenn er oder sie sich damit sicherer fühle, betonte der Minister.

Die Aussetzung der Maskenpflicht wird begleitet von der voranschreitenden Impfung der Lehrkräfte, dem Anfang des Monats ausgesprochenen Impfangebot an alle Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren sowie regelmäßigen Tests vor Unterrichtsbeginn.

Hessisches Kultusministerium

Hessens Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir sieht Wasserstoff als ein wichtiges Element eines klimafreundlichen Energiesystems. Diese Funktion könne er aber nur bei einem Ausbau der Windkraft und anderer erneuerbarer Quellen übernehmen, sagte der Minister am Mittwoch im Hessischen Landtag: „Wasserstoff kommt nicht natürlich vor, er muss erzeugt werden und ist deshalb nicht von sich aus klima- und umweltfreundlich, sondern erst dann, wenn er aus regenerativen Energien gewonnen wird. Wer „H“ wie Wasserstoff sagt, muss auch „A“ wie Ausbau sagen – nämlich Ausbau von Wind- und Solarenergie.“ 

Wie Al-Wazir erläuterte, sind in Hessen in den vergangenen Jahren mehr als 100 Projekte zur Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie durchgeführt worden. Allein beim derzeit vorbereiteten Einsatz von Brennstoffzellenzügen im Taunusnetz summiert sich das gesamte Auftragsvolumen auf rund 500 Mio. Euro. Er kündigte eine Wasserstoffstrategie für Hessen an, die Hessens spezifische Kompetenzen mit nationalen und europäischen Zielsetzungen verknüpfen werde.    

Der Minister wies jedoch deutlich darauf hin, dass Wasserstoff ein knappes Gut ist, weil er unter hohem Energieaufwand gewonnen werden muss. „Wasserstoff wird es also nicht im Überfluss geben. Daher wird er nach meiner festen Überzeugung in den nächsten Jahrzehnten vor allem auf Anwendungsgebiete beschränkt bleiben, wo es keine andere klimafreundliche Lösung gibt – etwa in der Stahlerzeugung, im Luftverkehr oder im interkontinentalen Schiffsverkehr.“ 

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Wiesbaden / Frankfurt am Main (ots)

Bundesweite Durchsuchungen und Festnahmen im Rahmen international koordinierter Maßnahmen - Über 130 Durchsuchungen und mehr als 60 Festnahmen in Hessen

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - und das Bundeskriminalamt (BKA) sowie das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) und das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main (ZFA) haben am gestrigen Montag im Rahmen einer bundesweit und international konzertierten Aktion strafprozessuale Maßnahmen gegen Personen und Personengruppen durchgeführt, die im Verdacht stehen, unter Nutzung von verschlüsselten Kommunikationsnetzwerken und Endgeräten schwerste Straftaten im Bereich der Organisierten Kriminalität begangen zu haben.

I.

Ausgangspunkt der deutschlandweiten Maßnahmen ist ein Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - und des Bundeskriminalamts (BKA).

Gegenstand dieses Ermittlungskomplexes sind Informationen der US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden zu möglichen Straftaten von deutschen Nutzern, die im Rahmen eines dort seit Oktober 2018 geführten Verfahrens erhoben und im Wege eines internationalen Rechtshilfeverfahrens der ZIT seit Mai 2021 zur Verfügung gestellt worden sind. Durch Europol wurde bereits Mitte März 2021 eine sogenannte Operational Task Force (OTF) eingerichtet. Die OTF koordiniert das internationale polizeiliche Vorgehen.

Die Beschuldigten stehen insbesondere im Verdacht, unerlaubt Handel mit Betäubungsmitteln und Waffen unter Nutzung von verschlüsselten Kommunikations-netzwerken (sogenannten Kryptonetzwerken) und Endgeräten (sogenannten Kryptohandys) betrieben zu haben.

Bei Kryptohandys handelt es sich um zumeist speziell präparierte Smartphones, auf denen ausschließlich eine spezielle App zur verschlüsselten Kommunikation mit anderen Kryptohandys des gleichen Anbieters installiert ist, u.a. um die entsprechende Kommunikation abhörsicher zu machen und damit einer möglichen Strafverfolgung zu entziehen.

Die Prüfung, Auswertung und Aufbereitung der Informationen der US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden durch ZIT und BKA dauern noch an. Nach der Identifizierung von Tatverdächtigen werden die entsprechenden Ermittlungsverfahren durch die ZIT zur weiteren Bearbeitung an die örtlichen zuständigen Strafverfolgungsbehörden abgegeben. Bislang konnten in diesem Ermittlungskomplex über 20 Ermittlungsverfahren gegen mehr als mehr als 80 Tatverdächtige eingeleitet werden.

Am gestrigen Montag konnten in diesen Verfahren deutschlandweit über 150 Objekte durchsucht und mehr als 70 Personen festgenommen werden. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag dabei in Hessen.

Alle hier beschriebenen Maßnahmen waren Teil eines von Europol international koordinierten Vorgehens von Strafverfolgungsbehörden in insgesamt 15 Ländern. Informationen von Europol sind abrufbar unter: https://www.europol.europa.eu.

II.

In Hessen konnten in zwei Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main -ZIT- am gestrigen Montag durch das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) und das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main (ZFA Frankfurt/Main) mit Unterstützung aller hessischen Polizeipräsidien insgesamt über 80 Objekte durchsucht und 17 Personen festgenommen sowie zahlreiche Beweismittel sichergestellt werden.

Ein Ermittlungsverfahren richtet sich gegen eine Gruppierung aus dem Main-Kinzig-Kreis mit derzeit insgesamt 19 Beschuldigten im Alter von 25 bis 37 Jahren, die u.a. im Verdacht stehen, bandenmäßig mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Im Zuge der gestrigen Maßnahmen wurden Durchsuchungsbeschlüsse für über 30 Objekte der mutmaßlichen Tätergruppierung in Frankfurt am Main, Hanau, Friedberg, Offenbach, Mainz und Krefeld sowie im Main-Kinzig-Kreis, Wetteraukreis, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Landkreis Darmstadt-Dieburg und im Kreis Bergstraße vollstreckt.

Die Beschuldigten wurden vorläufig festgenommen. Gegen fünf der Beschuldigten bestehen Haftbefehle des Amtsgerichts Hanau, die im Laufe des heutigen Tages insgesamt drei Beschuldigten verkündet worden sind bzw. noch verkündet werden. Zwei der Beschuldigten wurden auf der Grundlage von Europäischen Haftbefehlen in den Regionen Alicante und Malaga (Spanien) festgenommen. Gegen diese beiden Beschuldigten soll nun die Auslieferung nach Deutschland erfolgen. Drei weitere Beschuldigte werden heute im Laufe des Tages dem Haftrichter in Hanau vorgeführt werden.

Das andere Ermittlungsverfahren betrifft eine andere Tätergruppierung im Rhein-Main-Gebiet mit insgesamt 16 Beschuldigten im Alter von 24 bis 46 Jahren. Diesen wird vorgeworfen, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge nach Deutschland eingeführt zu haben, wobei sie speziell dafür umgebaute Kraftfahrzeuge verwendet haben sollen. Daneben wird den Beschuldigten vorgeworfen, in eigens dafür vorgehaltenen Laboren selbst Betäubungsmittel für den gewinnbringenden Weiterverkauf hergestellt zu haben. Bei dem gestrigen Einsatz wurden Durchsuchungsbeschlüsse für ca. 50 Objekte der mutmaßlichen Tätergruppierung in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel sowie im Hochtaunuskreis und Main-Taunus-Kreis vollstreckt. Die Beschuldigten wurden vorläufig festgenommen. Insgesamt acht Beschuldigte befinden sich aufgrund von Haftbefehlen des Amtsgerichts Frankfurt am Main bereits seit dem gestrigen Tag in Untersuchungshaft. Daneben liegt gegen einen weiteren Beschuldigten ein Haftbefehl vor, der voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages dem Beschuldigten verkündet werden wird.

Für das bandenmäßige unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie das bandenmäßige unerlaubte Einführen und Herstellen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sieht das Betäubungsmittelgesetz jeweils einen Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren Freiheitsstrafe vor.

In weiteren Ermittlungsverfahren gegen hessische Beschuldigte wurden u.a. durch die Staatsanwaltschaften in Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau und Wiesbaden strafprozessuale Maßnahmen in eigener Zuständigkeit jeweils in Zusammenarbeit mit dem HLKA und örtlichen Polizeidienststellen durchgeführt.

Insgesamt waren an den gestrigen Maßnahmen in Hessen zur Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen in über 130 Objekten sowie insgesamt mehr als 60 Festnahmen annähernd 1.500 Einsatzkräfte beteiligt. Dabei konnten insgesamt mehr als 120 kg Marihuana, 25 kg Haschisch und über 6.000 Cannabis-Pflanzen, 3 kg Heroin, ca. 1 kg Kokain und 100 kg Streckmittel, über 30 kg Amphetamin und 15 Kanister Amphetaminbase sowie über 20 Waffen und mehrere Schusswaffen sichergestellt werden. Zudem konnten über 30 hochwertige Fahrzeuge und Bargeld in Höhe von 250.000,- Euro beschlagnahmt werden. Auch konnten über 70 IT-Geräte sichergestellt werden, die nun digital-forensisch ausgewertet werden.

Diese hessenweiten Ermittlungen aller hessischen Polizeipräsidien und des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main (ZFA Frankfurt am Main) unter Koordinierung des Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA) führten zu tiefgehenden Erkenntnissen hinsichtlich des illegalen (Groß-)Handels von Betäubungsmitteln und Waffen sowie der damit verbundenen Kapital- und Gewaltdelikte. Es ist gelungen, weitreichende Einblicke in das Dunkelfeld krimineller Handlungen bis hin zur Organisierten Kriminalität zu erhalten.

Vor diesem Hintergrund stellen die gestrigen Maßnahmen für ZIT, HLKA und ZFA Frankfurt/Main einen bedeutenden Schlag gegen die Organisierte Kriminalität dar.

Original-Content von: Hessisches Landeskriminalamt, übermittelt durch news aktuell

Hessen: Neue Maßnahmen ab 17. Mai

Angesichts der sinkenden Infektionszahlen hat das Kabinett der Hessischen Landesregierung heute über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten und neue Regelungen in einem Stufenplan festgelegt. Diese werden schrittweise gelten, sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 sinkt und die Maßnahmen der Bundesnotbremse dort nicht mehr greifen. Im Nachgang der Sitzung haben der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und sein Stellvertreter, Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, zu den gefassten Beschlüssen informiert und die konkreten Öffnungsschritte vorgestellt.

Die Bundesnotbremse wirkt

„Die aktuellen Entwicklungen geben uns Grund zur Hoffnung: Die Zahlen sind nicht explodiert, die Bundesnotbremse beginnt, langsam zu wirken, die Inzidenzzahlen sinken – vielerorts auch schon unter 100. Parallel steigt die Impfquote stetig an. Zwar sind wir noch immer mitten in der Pandemie, doch die momentane Lage erlaubt es uns, einen zuversichtlichen Blick in die Zukunft zu werfen“, erklärten Ministerpräsident Volker Bouffier und sein Stellvertreter Tarek Al-Wazir. „Wir haben mittlerweile ein Drittel der hessischen Bevölkerung mindestens einmal geimpft. Zudem sind bereits drei Landkreise in Hessen aus der Bundesnotbremse gefallen und wir dürfen davon ausgehen, dass weitere in den kommenden Tagen folgen werden. Wir haben deshalb heute neue Maßnahmen festgelegt, die schrittweise greifen sollen, sobald die Bundesnotbremse in den jeweiligen Landkreisen oder den kreisfreien Städten außer Kraft tritt, weil die Inzidenz unter 100 sinkt. Mit unserem Stufenplan geben wir der Bevölkerung vor allem in Bereichen wie den Kindertagesstätten, den Schulen, dem Einzelhandel, dem Hotelgewerbe, der Gastronomie, der Kulturbranche und dem Sport konkrete und wichtige Öffnungsperspektiven für die kommenden Monate. Gleichzeitig zeigen wir, dass wir weiter verantwortungsvoll und besonnen vorgehen, denn natürlich ist uns bewusst: Die dritte Welle ist noch nicht vorbei.“

Neue Maßnahmen ab 17. Mai

Wie der Regierungschef erklärte, sollen die neuen Maßnahmen in einer ersten Stufe in den Landkreisen oder kreisfreien Städten greifen, die an oder ab dem 17. Mai nicht mehr unter die Beschränkungen der Bundesnotbremse fallen. Bei der Ermittlung werden auch die Tage vor Inkrafttreten der Verordnungsänderung berücksichtigt. Eine zweite Stufe sieht weitere Lockerungen vor, falls die Inzidenz nach der Stufe 1 weitere 14 aufeinanderfolgende Tage unter 100 oder sobald sie fünf aufeinanderfolgende Tage lang unter 50 liegt.

Die Regelungen umfassen viele Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens, beispielsweise die Kindertagesstätten und die Schulen.  An diesen könnten ab einem entsprechenden Inzidenzwert von unter 100 die Klassen 1 bis 6 sowie die Abschlussklassen Präsenzunterricht und die Klassen 7 bis 11 Wechselunterricht erhalten. Die Stufe 2 sieht für alle Jahrgänge Präsenzunterricht mit einer Testpflicht zwei Mal pro Woche vor. „Damit schaffen wir für Schülerinnen und Schüler ein Stück weit den normalen Schulalltag, welchen sie so lange entbehren mussten. Gleichzeitig bietet diese Lockerung eine große Entlastung für die Eltern“, so Bouffier.

„Vor dem Hintergrund der nahen Sommermonate freut es uns außerdem besonders, nun auch abgestufte Lockerungen im Bereich der Gastronomie und im Tourismus vornehmen zu können – sobald die Inzidenzen dies zulassen“, betonte der Regierungschef weiter. Zuvor hatte sich die Landesregierung in Gesprächen mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband und dem Handelsverband über diese Schritte ausgetauscht.

Wichtiges Signal an Gastro-Branche und Tourismus

Dazu erklärte Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir: „Nach vielen Monaten der Schließung sind die ersten Öffnungsschritte ein ganz wichtiges Signal an die Gastro-Branche und den Tourismus. Und für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet es ein Stück Normalität. Eines ist klar: Diejenigen Unternehmerinnen und Unternehmer, die besonders lange und hart von den Corona-Beschränkungen betroffen waren, haben auch mit dazu beigetragen, dass das Virus sich nicht weiter ausbreitet. Lassen Sie uns das Erreichte nicht aufs Spiel setzen, sondern gemeinsam mit Vorsicht und Abstand dafür sorgen, dass auch andere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, die schon seit Monaten zwangsweise ruhen, also die Kultur, die Veranstaltungsbranche und die Freizeitwirtschaft nach und nach wieder öffnen können. Wir alle können uns über jeden möglichen Öffnungsschritt freuen, aber wir dürfen nicht leichtsinnig werden. Wenn die Inzidenz wieder drei Tage über 100 steigen sollte, wären genau diese Öffnungen wieder rückgängig zu machen. Das wäre außerordentlich bedauerlich für alle, für die betroffenen Bereiche allerdings besonders schlimm. Es kommt weiterhin auf die Vernunft von jedem und jeder an, damit wir nicht wieder Rückschläge erleben.“

 „Auch für den Freizeit- und Amateursport bietet der Stufenplan eine gute Perspektive, von der gerade Kinder und Jugendliche und insbesondere auch die vielen Vereine profitieren. Diese können ihre wichtige Arbeit fortführen“, betonte Bouffier abschließend.

Die Stufen im Überblick:

Kontaktregelungen

Stufe 1: Zwei Haushalte (plus Geimpfte/Genesene)

Stufe 2: Zwei Haushalte oder 10 Personen (Geimpfte/Genesene/Kinder U14 zählen nicht mit)

Einkaufen / Einzelhandel

Stufe 1: Erweiterter täglicher Bedarf: wie bislang

Übriger Einzelhandel: „Click and meet“, medizinische Maske, aktueller Test wird empfohlen

Stufe 2: Alle Geschäfte geöffnet mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht, aktueller Test wird empfohlen

Gastronomie/Tourismus

Stufe 1: Draußen: Außengastronomie – mit Auflagen – geöffnet: aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc.

Clubs & Diskotheken: Öffnung als Außen-Gastronomie möglich

Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze – unter Auflagen – geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Frühstücksräume: Auslastung max. 60 Prozent, Test bei Anreise + 2x pro Woche

Stufe 2: Drinnen – mit Auflagen – geöffnet: aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc.

Draußen - mit Auflagen – geöffnet: Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc. Aktueller Test empfohlen.

Clubs & Diskotheken: Öffnung als Bar/Gastronomie möglich

Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze – unter Auflagen – geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Auslastung max. 75 Prozent, Test bei Anreise + 2x pro Woche

Sport

Stufe 1: Entsprechend Kontaktregeln möglich. Fitnessstudios (mit Kontaktdatenerfassung, aktuellem Test und Terminvereinbarung), Schwimmbäder geschlossen.

Gruppensport für Kinder (bis einschließlich 14): wie bisher möglich

Stufe 2: Mannschaftssport – mit Hygieneauflagen – möglich. Aktueller Test empfohlen. Schwimmbäder geöffnet.

Kultur und Freizeit

Stufe 1: Draußen (Zoos, Freilichtmuseen, Freizeitparks): mit Auflagen und Anmeldung geöffnet.

Drinnen (Museen, Schlössern, Zoos): mit Anmeldung & medizinischer Maske, Test empfohlen.

Stufe 2: mit Auflagen geöffnet (auch Innenräume von Freizeitparks). Aktueller Test empfohlen.

Veranstaltungen

Stufe 1: Drinnen: Nur zu bestimmten Zwecken – mit Auflagen – möglich (insb. beruflich, Gottesdienste, öffentliches Interesse)

Draußen: Bis 100 (ungeimpfte) Personen möglich. Strenge Auflagen: Kontaktdaten, aktueller Test, etc. Mehr Teilnehmer im Einzelfall möglich

Stufe 2: Drinnen: Bis 100 (ungeimpfte) Personen – mit Auflagen – möglich: Aktueller Test, Kontaktdatenerfassung, etc. Mehr Teilnehmer im Einzelfall möglich.

Draußen: Bis 200 (ungeimpfte) Personen, aktueller Test empfohlen

Dienstleistungen / Körperpflege

Stufe 1: Mit Auflagen geöffnet: Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung + aktueller Test

Stufe 2: Mit Auflagen geöffnet: Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung + aktueller Test empfohlen

Kita

Stufe 1 und 2: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Schule

Stufe 1: Klasse 1-6: Präsenz, Klasse: 7-11 Wechsel, Abschlussklassen: Präsenz,

Testpflicht: 2 x pro Woche

Stufe 2: Alle: Präsenzunterricht, Testpflicht: 2x pro Woche

Das regelmäßige IAB-Betriebspanel untersucht in diesem Jahr die Folgen der Corona-Pandemie auf die wirtschaftliche Situation hessischer Betriebe. Der am Montag vorgelegte erste Report beleuchtet die Auswirkungen auf Geschäftspolitik und Geschäftsentwicklung. Er basiert auf einer Befragung von 1.000 Betrieben im Zeitraum Juli bis November 2020. 

Nachfragerückgang gilt als größtes Problem

63 Prozent der Betriebe klagten in der Befragung über negative Auswirkungen. Besonders stark betroffen war mit 80 Prozent der Wirtschaftszweig Sonstige Dienstleistungen, zu dem beispielsweise die Hotellerie und Gastronomie zählt. In geringerem Ausmaß hatten Betriebe des Baugewerbes zu kämpfen (39 Prozent). Als Hauptbelastung erwies sich der Nachfragerückgang, mit dem sich 87 Prozent der Betriebe konfrontiert sahen. Das Baugewerbe litt dagegen vor allem unter Liquiditätsproblemen und Schwierigkeiten in den Lieferketten. Für Großbetriebe erwiesen sich personelle Engpässe durch Krankheit, Quarantäne oder Kinderbetreuung als relevanter Faktor. 

Sinkende Ertragslage führt zu Existenzsorgen

40 Prozent der Firmen rechneten mit einem Rückgang des Geschäftsvolumens. Bei Dienstleistern und Handel lag der Anteil höher. Baubetriebe und Öffentliche Verwaltung erwarteten dagegen zum Großteil ein gleichbleibendes oder sogar steigendes Geschäftsvolumen. In ihrer Existenz bedroht sahen sich insgesamt 16 Prozent der Betriebe.  Vor allem Kleinst- und Kleinbetriebe waren betroffen. 

Veränderte Produkte, Dienstleistungen und VertriebswegeJeder vierte Betrieb hat sein Angebot der Nachfrage angepasst, von den Großbetrieben sogar jeder zweite. So wurden Serviceleistungen oder Beratungen verstärkt telefonisch angeboten. Mit steigender Betriebsgröße nahm auch das Online-Marketing zu. Zwölf Prozent der befragten hessischen Betriebe richteten einen Abhol- oder Lieferservice ein. 

Finanzielle Hilfen nutzen vor allem kleinere Betriebe

Jeder zweite Betrieb nahm finanzielle Hilfen wie z. B. staatliche Zuschüsse, Einmalzahlungen, Steuerstundungen oder Kredite in Anspruch. Bei Großbetrieben war es jedoch nur gut jeder dritte (38 Prozent).   

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) lässt seit 1993 jährlich Betriebe im Rahmen des IAB-Betriebspanels durch das Marktforschungsinstitut Kantar befragen. Die Auswertung für Hessen erfolgt durch das Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur. Gefördert werden die hessischen Zusatzauswertungen aus Mitteln des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit sowie der Europäischen Union - Europäischer Sozialfonds.

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier hat heute im Nachgang zur heutigen Kabinettsitzung zu den gefassten Beschlüssen informiert. „Wir sind noch mitten in der Pandemie, aber es stimmt mich zuversichtlich, dass die Infektionszahlen derzeit sinken. Zugleich steigt die Zahl der geimpften Personen in Hessen deutlich an. Für sie gilt: Wer vollständig geimpft ist oder in den letzten sechs Monaten eine Corona-Infektion überstanden hat, wird Negativ-Getesteten gleichgestellt und darüber hinaus bei den Kontaktbeschränkungen künftig nicht mehr mitgezählt“, so Bouffier.

Keine Kontaktbeschränkungen mehr für Geimpfte und Genesene

Für vollständig Geimpfte und Genesene entfallen zukünftig in Hessen die Kontaktbeschränkungen. Sie zählen zudem nicht mit, wenn sie sich mit anderen (nicht geimpften) Personen treffen. Darüber hinaus haben wir eine Vielzahl weiterer Sachverhalte angepasst, in denen Ausnahmen für geimpfte und genesene Personen von Betretungsverboten oder Personenanzahlbeschränkungen geregelt werden, die in der vom Bund vorgesehenen Verordnung nicht in der Detailtiefe geregelt werden. Diese Regelungen greifen, sobald die entsprechende Bundesregelung in Kraft tritt.

Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen gelockert (ab 15.5.)

Die Beschränkung der täglich möglichen Besuche für Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen entfallen vollständig.

Für Genesene und Geimpfte entfällt zudem die Testpflicht vor dem Betreten von Alten- und Pflegeheimen.

In den Zimmern der Bewohnerinnen und Bewohner entfällt die Maskenpflicht, wenn die Bewohnerin oder der Bewohner genesen oder vollständig geimpft ist.

Die weiteren bestehenden Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus wurden bis zum 30. Mai 2021 verlängert.

Über weitere Anpassungen der Regelungen, insbesondere für Städte und Landkreise mit einer Inzidenz unter 100, wird das Kabinett in der kommenden Woche auch im Lichte der geplanten Öffnungsschritte in den hessischen Nachbarländern beraten.

Luca-App immer erfolgreicher

6.000 Locations in Hessen haben sich bereits für die Luca-App registriert. Mit der App können Gastgeber die Kontaktdaten ihrer Gäste digital erfassen. Auf die Daten können die Gesundheitsämter in Hessen zugreifen, wenn eine Kontaktnachverfolgung notwendig wird.

Hessische Staatskanzlei

Carsharingstationen sollen nicht nur auf privat angemieteten Flächen, sondern auch im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden können. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des hessischen Straßengesetzes um eine Sondernutzungsregelung für stationsbasiertes Carsharing ist in den Landtag eingebracht worden, wie Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Mittwoch mitteilte.

„Carsharing ist ein weiterer Baustein der Verkehrswende, um das Verkehrsaufkommen in den Städten und Gemeinden und die damit einhergehenden Emissionen zu verringern“, sagte der hessische Verkehrsminister. „Carsharing bietet einen Anreiz, auf das eigene Auto zu verzichten und dadurch zwar Autos nutzen zu können, aber vor jedem Nutzen wirklich zu prüfen, ob eine Autonutzung wirklich nötig ist. Das verbessert die Mobilität auch ohne eigenes Auto und leistet gleichzeitig einen weiteren Beitrag zum Klimaschutz. Da Carsharing auch ein Anreiz zum Verzicht auf das eigene Auto ist, kann es auch ein Beitrag dazu sein, in den Gemeinden unter dem Strich weniger Parkraum zur Verfügung stellen zu müssen“, so der Minister.  

Die neue Vorschrift ermöglicht den Gemeinden, einem Carsharinganbieter durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis Flächen in Ortsdurchfahrten einer Landes- oder Kreisstraße sowie Flächen einer Gemeindestraße als Stellflächen für stationsbasierte Carsharingfahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Dabei bleibt die Ausgestaltung des Inhalts der Sondernutzungserlaubnis, insbesondere die Dauer der Befristung und die Entscheidung, ob und in welchem Umfang inhaltliche Anforderungen an das Angebot des Carsharing-Anbieters gestellt werden, in der Gestaltungskompetenz der Gemeinden.

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Schüler der Mittelstufe können in einem bei den Verwaltungsgerichten geführten Verfah- ren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes einen Anspruch gegen das Land Hessen auf vorläufige Beschulung im Wechselunterricht nicht mit Erfolg gerichtlich geltend ma- chen. Das hat heute der für das Schulrecht zuständige 7. Senat des Hessischen Verwal- tungsgerichtshofs entschieden und damit der Beschwerde des Landes Hessen gegen eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (Beschluss vom 26. März 2021, Az. 6 L 368/21.WI) stattgegeben.

In erster Instanz konnten die beiden Antragsteller, Schüler der 8. und 10. Klasse der Humboldt-Schule in Wiesbaden, mit ihrem gegen das Land Hessen gerichteten Begeh- ren, sie zur Teilnahme am Wechselunterricht in ihren Jahrgangsstufen so lange zuzulas- sen, bis das Kultusministerium eine Konzeption erarbeitet habe, die die Mittelstufe beim Wechselunterricht berücksichtige, noch durchdringen.

Goethestraße 41-43  34119 Kassel
Verantwortlich: Richter am Hess. VGH Martin Sander
Telefon (0561) 50669-4046  Telefax (0611) 327618532
E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Entscheidungsübersendungen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Übersendung von Entscheidungen an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist kostenpflichtig. Unabhängig von der Art der Über- mittlung und der Anzahl der Seiten wird eine Gebühr von 15,-- Euro erhoben (Nr. 7 der Anlage zum Hessischen Justizkostenge- setz). Für Medienvertreter und für Behörden im Wege der Amtshilfe erfolgt die Übersendung von Entscheidungen kostenfrei.

Kassel, den 16. April 2021

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof änderte den Beschluss des Verwaltungsgerichts und lehnte den Eilantrag der beiden Schüler als unzulässig ab. Zur Begründung führte der 7. Senat aus, das Rechtsschutzbegehren der Antragsteller sei erkennbar darauf ge- richtet, die Geltung einer im Range unter dem formellen Gesetz stehenden Norm der Hessischen Corona-Einrichtungsschutzverordnung – hier § 3 Abs. 1 Nr. 2 – wegen recht- licher Bedenken an ihrer Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zumindest vorläufig au- ßer Vollzug zu setzen. Um dieses Ziel zu erreichen, sei allein das für Normenkontrollkla- gen gegen Rechtsverordnungen des Landes Hessen vorgesehene Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 47 Abs. 6 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in Verbindung mit § 15 des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der Verwal- tungsgerichtsordnung (HessAGVwGO) statthaft. Für derartige Normenkontroll-Eilverfah- ren ist der Hessische Verwaltungsgerichtshof zuständig. Daneben sei für einen an das Verwaltungsgericht gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO kein Raum.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 7 B 753/21

§ 3 der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (Corona-Einrichtungsschutzverord- nung) in der Fassung der 29. Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 15. März 2021 (GVBl. S. 154) lautet:

(1) Für den Unterricht und die sonstigen schulischen Angebote in den Einrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes gelten folgende Regelungen:

1. in den Jahrgangsstufen 1 bis 6, mit Ausnahme der Abschlussklassen, erfolgt Wechselunterricht; ent- sprechendes gilt für die Förderangebote in den Vorklassen nach § 18 Abs. 1 und 2 des Hessischen Schulgesetzes und die Vorlaufkurse nach § 58 Abs. 5 des Hessischen Schulgesetzes;

2. ab der Jahrgangsstufe 7 erfolgt mit Ausnahme der Abschlussklassen Distanzunterricht;
3. in den Abschlussklassen findet Präsenzunterricht statt; die Schulleiterin oder der Schulleiter kann

phasenweisen Distanzunterricht anordnen. [...]

Hinweis:
Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat durch Beschluss vom 19. März 2021 (Az. 8 B 309/21.N) bereits entschieden, dass die Regelung über den Distanzunterricht ab Klasse 7 (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaVV HE 2) nicht außer Vollzug zu setzen ist.

weitere...

A 4 - Bad Hersfeld (ots)

Am frühen Samstagabend, gegen 17:52 Uhr, ereignete sich auf der BAB 4, Gemarkung Bad Hersfeld, zwischen der Anschlussstelle Bad Hersfeld und dem Kirchheimer Dreieck, ein Verkehrsunfall, bei dem zwei Personen tödlich verletzt wurden.

Ein Lkw-Gespann einer polnischen Firma befuhr auf genanntem Streckenabschnitt den rechten dreier Fahrstreifen. Nachfolgend näherte sich der Pkw Audi RS 5.

Nach Zeugenangaben brach das Heck des Audi in einer langgezogenen, leichten Linkskurve auf regennasser Fahrbahn aus. Der Fahrzeugführer verlor die Kontrolle über seinen Pkw und das Fahrzeug geriet infolge dessen massiv unter den vorausfahrenden Lkw-Anhänger.

Der 56-jährige Fahrzeugführer sowie dessen 17-jähriger Sohn, beide aus dem thüringischen Mühlhausen stammend, kamen hierbei zu Tode.

Am Lkw-Anhänger sowie dem Pkw entstand ein Sachschaden von schätzungsweise 70.000 Euro.

Aufgrund der Bergungs- und Räummaßnahmen musste die BAB 4 in Fahrtrichtung Westen für mehrere Stunden voll gesperrt werden. Der Verkehr wurde an der AS Bad Hersfeld von der BAB 4 abgeleitet.

Aufgrund der Vollsperrung kam es zeitweise zu erheblichem Rückstau. Die Vollsperrung konnte gegen 22:40 Uhr wieder aufgehoben werden.

Neben mehreren Streifen der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld und Kräften der Freiwilligen Feuerwehr Bad Hersfeld kamen zwei Rettungswagen und eine Notarztbesatzung zum Einsatz.

Die Staatsanwaltschaft Fulda hat ferner einen Gutachter mit der Ermittlung zu Unfallhergang und Unfallursache beauftragt. Die Ermittlungen diesbezüglich dauern an.

Original-Content von: Polizeipräsidium Osthessen, übermittelt durch news aktuell

Wiesbaden / Frankfurt / Kelsterbach (ots)

In einem gemeinsamen Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Eingreifreserve - und des hessischen Landeskriminalamtes im Bereich der Bandenkriminalität (Phänomen Aufsprengen von Geldautomaten) wurde am Mittwoch (07.04.21) durch die Polizei auf einem Parkplatz in Kelsterbach ein Fahrzeug aufgefunden, in dem sich neben szenetypischem Equipment auch ein selbstgebauter Sprengsatz befand.

Nach einer kriminaltechnischen Untersuchung durch die Entschärfer des HLKA wurde zur Minimierung möglicher Gefahren die Sprengvorrichtung, die erfahrungsgemäß zum Aufsprengen von Geldautomaten verwendet wird, vor Ort kontrolliert abgebrannt. Durch das Umsetzen der Substanz kam es zu einem lauten Knallgeräusch. Verletzt wurde niemand. Auch Sachschaden entstand nicht.

Die Ermittlungen dauern an. Weitere Auskünfte können aus einsatztaktischen Erwägungen derzeit nicht erteilt werden.


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Von gestern an können Kulturveranstalter Anträge für das Programm „Ins Freie!“ stellen, mit dem das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst für den Sommer den Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Spielstätten sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten unterstützt. Das Programm ist ein Bestandteil des zweiten Kulturpakets im Volumen von insgesamt 30 Millionen Euro. Zu diesem gehören außerdem Brückenstipendien für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, Liquiditätshilfen für Spielstätten sowie eine Unterstützung für Kulturverbände bei der Beratung zu Corona-Hilfen.

Insgesamt zehn Millionen Euro Unterstützung

„Die Pandemie lässt kaum Voraussagen für den Kulturbetrieb in Innenräumen zu, etwa in Theatern, Kinos und Konzertsälen. Freilichtveranstaltungen dagegen werden im Sommer mit hoher Wahrscheinlichkeit unter Einhaltung von Hygieneregeln stattfinden können. Weil der Aufwand für Einrichtung und Bewerbung von Open-Air-Veranstaltungen groß ist, werden wir Veranstalterinnen und Veranstalter mit insgesamt zehn Millionen Euro unterstützen“, erläutert Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn. „Dabei möchten wir die Kooperation verschiedener Veranstalter und Gruppen ermutigen, um einmal aufgebaute Bühnen und Strukturen möglichst gut nutzen zu können. Lassen Sie uns diesen Sommer als eine besondere Zeit wahrnehmen, in der Konkurrenz und Wettbewerb unter Veranstaltenden zurücktreten hinter dem Wunsch, möglichst viel Kunst und Kultur unter freiem Himmel zu ermöglichen. Damit wir alle zusammen einen kulturell reichen und bereichernden Sommer feiern können.“

Erste Programmlinie: geübte Veranstalter mit größeren Projekten

Die erste Programlinie richtet sich an geübte Veranstalter mit größeren Projekten. Sie können bis zu 500.000 Euro beantragen. Ein Antrag muss sich dabei nicht zwangsläufig auf einen festen Standort beziehen, sondern kann auch „wandern“ oder an mehreren Orten stattfinden, denn gerade in Städten ist es oft schwer, über längere Zeit an einem Standort zu spielen, ohne in Konflikte mit Anwohnerinnen und Anwohnern zu kommen. Ausdrücklich gewünscht ist die Kooperation verschiedener Veranstalter und Gruppen. So können mehrere Beteiligte gemeinsam eine Spielstätte einrichten, kann ein Veranstalter freien Akteuren Programmslots einräumen oder ein traditionelles Open-Air-Programm sein Angebot erweitern. Ein Gesamtprojekt soll eine Mindestdauer von einem Monat haben und pro Veranstaltungsmonat mindestens 15 Veranstaltungen umfassen. Ein wichtiges Element der Programme sollten Auftritte hessischer Künstlerinnen und Künstler sein.

Zweite Programmlinie: kleine, auch semiprofessionelle Veranstalter

Die zweite Linie unterstützt kleine, auch semiprofessionelle Veranstalter mit Summen bis zu 40.000 Euro. Den Antrag können auch Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern stellen. Auch hier gilt die Idee, dass möglichst mehrere Akteure zusammenarbeiten sollten. Hier gilt eine Mindestzahl von zehn Veranstaltungen pro Monat. Für die ersten beiden Linien konnte die erfahrene Agentur Diehl+Ritter als Kooperationspartnerin gewonnen werden, über die nun die Antragstellung und Beratung läuft.

Dritte Programmlinie: Open-Air-Kinos

Die dritte Förderlinie wird über das Film- und Kinobüro Hessen ausgegeben und richtet sich an Open-Air-Kinos. Hier können entweder Kinos selbst initiativ werden oder freie Veranstalter einen Antrag stellen, wobei in der Regel Kinos als Mitveranstalter beteiligt werden müssen. Die Planungen für das diesjährige SommerWanderKino Hessen beginnen nach Ostern. Kinos, Kommunen und andere Interessierte können sich an das Film- und Kinobüro Hessen wenden.

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Wiesbaden (ots)

Insgesamt rund 250 Polizistinnen und Polizisten der BAO FOKUS waren in der vergangenen Woche hessenweit im Einsatz zur Bekämpfung von sexueller Gewalt an Kindern. Bei Schwerpunktmaßnahmen wurden die Wohnungen von 52 Beschuldigten durchsucht, 1.247 Datenträger sichergestellt und 24 Vernehmungen durchgeführt.

Hinter jedem Foto steckt ein Opfer

Die BAO FOKUS (Besondere Organisationsstruktur gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch von Kindern) hat im Oktober 2020 ihre Arbeit aufgenommen. Organisatorisch ist sie im Hessischen Landeskriminalamt angesiedelt. Der dortige Führungsstab koordiniert landesweit die Einsätze und Ermittlungen. Die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BAO FOKUS arbeiten jedoch in einem der sieben hessischen Polizeipräsidien. So wie Sarah Schneider aus dem Polizeipräsidium Mittelhessen. Die Kriminaloberkommissarin ist im Rahmen der BAO FOKUS an Vorermittlungen und Durchsuchungen beteiligt, wertet aber auch sichergestellte Speichermedien aus, sichtet Fotos und Videos von Missbräuchen. Die 30-Jährige sagt: "Es ist zum Teil schlimm, was ich zu sehen bekomme." Sie versuche dennoch, jeden Fall neutral zu betrachten. "Was ich gedanklich immer im Hinterkopf behalte: Hinter jedem kinderpornografischen Bild steckt ein sexueller Missbrauch und damit auch ein Opfer."

Besitzer von verlorenem Handy in Untersuchungshaft

"Oftmals ermitteln wir aufgrund von konkreten Hinweisen", berichtet Sarah Schneider. In einem Fall etwa zeigte eine junge Frau ihren Vater an. Sie hatte auf seinem Smartphone kinderpornografische Fotos gefunden. In einem anderen Verfahren spielte wiederum Kommissar Zufall den Ermittlerinnen und Ermittlern in die Hände: Bei Mäharbeiten im Landkreis Gießen war auf einer Wiese ein Smartphone gefunden worden. Der Finder brachte es zur Polizeistation. Das Gerät sollte an den Besitzer zurückgegeben werden. Beim Auslesen des Handys wurde ein kinderpornografisches Video gefunden. "Es waren nicht irgendwelche Aufnahmen aus dem Internet, sondern man hat gesehen, dass das Video selbst hergestellt worden war", berichtet Sarah Schneider. Da der Besitzer des Handys der Polizei aus einem anderen Verfahren bekannt war, konnten Rückschlüsse auf das im Film zu sehende Kind gezogen werden. Im Rahmen weiterer Ermittlungen der BAO FOKUS wurde die Wohnung des Mannes durchsucht, wurden mehrere Datenträger sichergestellt und der Beschuldigte vorläufig festgenommen. Auf Anordnung des zuständigen Ermittlungsrichters befindet er sich aktuell in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Gießen hat bereits Anklage erhoben. Dem Beschuldigten werden schwerer sexueller Missbrauch von Kindern sowie die Herstellung von kinderpornographischen Schriften zur Last gelegt.

Unterstützende Angebote für Ermittlerinnen und Ermittler

Weitere Missbrauchstaten verhindern, bereits begangene Taten aufklären, Opfern helfen - "ich habe die besten Gründe, um motiviert zur Arbeit zu gehen", sagt Sarah Schneider. "Bislang komme ich emotional mit der Tätigkeit gut zurecht." Den Ermittlerinnen und Ermittlern werden unterstützende Angebote - etwa die Teilnahme an Supervisionen - gemacht. Sarah Schneider: "Wenn mich etwas bedrückt oder ich mich mit einem herausragenden Fall beschäftige, kann ich aber auch offen im Kollegenkreis darüber sprechen - das ist für mich persönlich sehr wertvoll."

Dunkelziffer ist hoch

Die hessische Polizei hat im vergangenen Jahr 904 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern und 72 Fälle von sexuellem Missbrauch von Jugendlichen erfasst. Hinzu kommen 1.692 Fälle des Besitzes, Erwerbs und der Verbreitung von Kinder- beziehungsweise Jugendpornografie. Die Dunkelziffer in diesem Deliktsfeld ist hoch - die Taten ereignen sich häufig innerhalb der Familie oder im sozialen Nah-Raum eines Kindes. Nur ein Bruchteil kommt zu Anzeige. Die Polizei ist daher auf Hinweise aus der Bevölkerung, von Eltern, Lehrern, Erziehern, Nachbarn und anderen angewiesen.

Polizei nimmt Hinweise entgegen und vermittelt Beratungsangebote

Sie haben den Verdacht, dass ein Kind in Ihrem Umfeld von sexueller Gewalt betroffen ist? Sie wurden selbst Opfer von sexueller Gewalt? Wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizeidienststelle. Dort können Sie Anzeige erstatten. Die Polizei nimmt aber auch Hinweise entgegen und kann Ihnen Fachberatungsangebote in Ihrer Nähe nennen. Mehr Informationen zum Thema Hilfe und Unterstützung erhalten Sie im Internet unter https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/sexueller-missbrauch-von-kindern/


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