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Hessen (184)

Hessen

Ehrenberg (ots)

Aktuell kommt es im Bereich der Gemeinde Ehrenberg zu Anrufen sogenannter "Falscher Polizeibeamter". Betrüger versuchen hierbei an das Ersparte ihrer Opfer zu gelangen.

Eine unbekannte Frau meldet sich am Telefon als Polizistin oder Kriminalbeamte und gibt vor, dass ein Familienmitglied einen schweren Unfall gehabt habe. Um mögliche Rechnungen begleichen zu können bzw. Strafmaßnahmen abzuwenden, sei es dringend nötig, dass die Betreffenden Geld überweisen, bereithalten beziehungsweise an die "Falschen Polizeibeamten" aushändigen.

Ihre Polizei rät: - Seien Sie misstrauisch gegenüber Unbekannten, vor allem am Telefon und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! - Die Polizei ruft niemals an, um Sie dazu zu bewegen, Geld abzuholen und den Beamten zu übergeben. - Geben Sie unbekannten Personen keine Auskünfte über Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse. - Verständigen Sie im Zweifel immer die Polizei über den Notruf 110! - Wichtig: Benutzen Sie NICHT die Rückruffunktion oder Wahlwiederholungstaste, da Sie sonst wieder bei dem Anrufer und Täter landen können. Legen Sie bewusst auf und wählen Sie selbst die 110 oder die Rufnummer Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Schildern Sie der Polizei den Sachverhalt.

Weitere Infos / Verhaltenshinweise finden Sie auch unter: www.senioren-sind-auf-zack.de

Original-Content von: Polizeipräsidium Osthessen, übermittelt durch news aktuell

Bad Hersfeld (ots)

Tagsüber kam es im Zuständigkeitsbereich der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld zu temporäreren Regenschauern sowie leichtem Schneefall. In dieser Zeit kam es auf der BAB 7 zu drei Verkehrsunfällen - Alleinunfälle-. Bei den betreffenden Verkehrsunfällen handelte sich um Sachschadenunfälle. Unfallursächlich war in allen Fällen nicht angepasste Geschwindigkeit an die vorherrschenden Witterungsbedingungen. Die Gesamthöhe des Sachschadens dieser Unfälle ist mit 7000 Euro zu beziffern. Hierbei kam es auf den Bundesautobahnen zu keinerlei Beeinträchtigung des Verkehrsflusses aufgrund der Witterungslage. Das Verkehrsaufkommen war zu diesem Zeitpunkt als mäßig einzuschätzen.

In den Abendstunden fiel die Temperatur im Zuständigkeitsbereich unter den Gefrierpunkt und es kam zu dauerhaftem Schneefall. Die Schneefallstärke nahm permanent zu. Ab 22:00 Uhr setzte starker Schneefall im Bereich der Autobahnen ein.

Innerhalb kürzester Zeit waren die Fahrbahnen der Autobahnen 4, 5 und 7 komplett mit Schnee bedeckt. Die zuständigen Autobahnmeistereien Hönebach und Alsfeld waren zu diesem Zeitpunkt mit dem maximal verfügbaren Kontingent an Streufahrzeugen im Einsatz.

Trotzdem kam es mit dem Einsetzen des starken Schneefalls auf allen Autobahnen zu Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs. Insbesondere an den Steigungsstrecken kam es zum Erliegen des Schwerverkehrs. Hierbei handelte es sich vorwiegend um liegengebliebene Sattelzüge auf dem ersten Fahrstreifen, welche aufgrund der glatten Fahrbahn und ihres Gewichtes nicht in der Lage waren die Steigung zu überwinden. So kam es zuerst auf der A 7, Nahe Kirchheim, im dortigen Steigungsbereich zum Erliegen des Schwerverkehrs auf dem ersten Fahrstreifen. Hier waren circa 10 Sattelzüge betroffen, welche die dortige Steigung aufgrund der Glätte nicht überwinden konnten. Die weiteren Fahrspuren für den Fahrzeugverkehr blieben aber befahrbar.

Dasselbe Bild bot sich im weiteren Verlauf der Steigungsstrecken zum Pommer (beide Fahrtrichtungen). In der Steigungsstrecke des Pommer Richtung Kassel kam der komplette Fahrzeugverkehr in der Zeit von 00:00 - 04:00 Uhr komplett zum Erliegen. Der Grund hierfür waren circa 35 Sattelzüge welche sich auf allen drei Fahrspuren aufgrund der Schneeglätte festgefahren hatten. Durch mehrere Streifen der Autobahnpolizei Bad Hersfeld und dem Einsatz mehrerer Streufahrzeuge der Autobahnmeisterei entspannte sich die Situation nach vier Stunden und der Verkehr konnte wieder zum Fließen gebracht werden. In der Gegenrichtung war die Steigungsstrecke zum Pommer für circa 2 Stunden blockierte, ehe auch diese Situation durch Streufahrzeuge und Polizei gelöst werden konnte. In diesem Bereich waren circa 10 festgefahrene Sattelzüge für das Blockieren der Fahrbahn verantwortlich.

Ein weiterer Problembereich lag auf der A4 im Steigungsbereich nach Friedewald. Auch hier waren mehrere Sattelzüge nicht in der Lage den Steigungsbereich aufgrund der Schneeglätte zu überwinden. In diesem Bereich kam es jedoch zu keinem Zeitpunkt zur vollständigen Blockade der Autobahn.

Gegen 04:00 Uhr gestaltete sich die Verkehrssituation so, dass zumindest in allen Steigungsbereichen eine Fahrspur befahrbar war und damit der Verkehr fließen wieder konnte. Dies war auch dadurch begünstigt, dass der Schneefall gegen 04:00 Uhr aufhörte.

Das Verkehrsaufkommen nahm in den Nachtstunden merklich ab und war in den Morgenstunden als gering zu bezeichnen. Die betreffenden Staulängen waren minimal. Im Steigungsbereich des Pommer - Fahrtrichtung Nord in der Spitze von einem Kilometer. Der Grund hierfür war wie oben beschrieben das geringe Verkehrsaufkommen, insbesondere im Pkw-Verkehr.

Mit dem Einsetzen des Schneefalles kam es auch zu einer Mehrzahl von Verkehrsunfällen auf den Autobahnen 4 / 5 / 7. Die Unfallbilanz in der Nacht vom 06./07.02.2021 waren insgesamt sieben Verkehrsunfälle im Zuständigkeitsbereich der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld.

Es ereigneten sich drei Verkehrsunfälle mit Personenschaden, wobei die betreffenden Personen leicht verletzt wurden. Alle diese Unfälle ereigneten sich auf der BAB 5 im Bereich Alsfeld.

Weiterhin ereigneten sich zwei Unfälle auf der A4 (Bereich Friedewald) und zwei Unfälle auf der A7 (Bereich Kirchheim und Homberg(Efze)). Bei diesen Unfällen blieb es ebenfalls bei Sachschäden.

Bei allen vorgenannten Unfällen war nicht angepasste Geschwindigkeit an die vorherrschenden Witterungsbedingungen unfallursächlich.

Die sieben Unfälle ereigneten sich in einem Zeitfenster vom 06.02. - 21:30 Uhr bis 07:02. - 01:30 Uhr.

Die Gesamthöhe des Sachschadens dieser Unfälle beläuft sich auf circa 60.000 Euro.

Die Verkehrssituation entspannte sich gegen 04:00-04:30 Uhr merklich. Der Grund hierfür war der aufhörende Schneefall, der massive Einsatz der Räumfahrzeuge und das geringe Verkehrsaufkommen.

Zusammenfassend lässt sich angeben, dass die Höhenlage am Pommer aufgrund des massiven Schneefalls in der Nacht vom 06.02/07.02. die größte Herausforderung darstellte.

Im Lahn-Dill-Kreis in einem Alten-Pflegeheim haben sich 16 Tage nach der ersten Impfung über 50 Personen mit dem Corona-Virus infiziert. Aktuell sind 32 Bewohner und 19 Mitarbeiter positiv auf das Virus getestet.

Bisher ist völlig unklar wie es zu dem Ausbruch kam. Die Bewohner sollten diese Woche die zweite Impfung bekommen, die fällt jetzt aus. Es werden nur negativ getestete geimpft.

Die Inzidenz-Zahl steigt im Lahn-Dill-Kreis deutlich an auf 143 Neuinfektionen in sieben Tagen, das bestätigt der Lahn-Dill-Kreis.

Mit Beschluss vom 4. Februar 2021 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof ent- schieden, dass die Regelung über die Schließung von Frisörbetrieben in der Verord- nung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbe- schränkungsverordnung – CoKoBeV) nicht außer Vollzug gesetzt wird. Ein entspre- chender Eilantrag wurde abgelehnt. 

Der Antragsteller ist Inhaber eines Friseursalons in Seeheim-Jugenheim. Aufgrund der angegriffenen Regelung ist sein Salon seit dem 16. Dezember 2020 geschlossen. Er begehrte deshalb den Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Normenkontroll- verfahren, indem er sich direkt gegen die nachfolgend genannte Vorschrift der Corona- Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung wendete. 

Die streitige Regelung, die vorerst bis zum 14. Februar 2021 gültig ist, lautet: 

§6 Dienstleistungen

  • (1)  ...
  • (2)  Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Frisörbetriebe, Kosmetik- studios, Massagepraxen, Nagelstudios, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind geschlossen. Hiervon nicht erfasst sind medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- und Logotherapien, Podologie und medizinische Fußpflege.

Der Antragsteller hat zur Begründung seines Antrags geltend gemacht, die angegriffene Regelung verstoße gegen das Bestimmtheitsgebot und den Grundsatz der Verhältnis- mäßigkeit. Unklar bleibe, ob auch der mobile Dienst erfasst werde. Der Verordnungsge- ber habe die fortdauernde Schließung von Friseurbetrieben unzureichend begründet und sei seiner Evaluierungspflicht nicht nachgekommen. Er – der Antragsteller – habe besondere Auflagen und Schutzmaßnahmen in seinem Gewerbe ergriffen, die das In- fektionsrisiko minimierten. 

Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat den Antrag abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, die angegriffene Regelung erweise sich aufgrund der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung weder als offensichtlich rechtswidrig, noch sei bei der vom Senat anzustellenden Folgenabwä- gung die Außervollzugsetzung der Regelung geboten. 

Die angegriffene Norm genüge dem Bestimmtheitsgebot, denn der Verordnungsgeber habe eindeutig festgelegt, dass entsprechende Dienstleistungsbetriebe zu schließen seien. Er habe damit gerade nicht auf Einrichtungen oder Ladenlokale abgestellt. Unter den Begriff des Dienstleistungsbetriebes falle nicht nur die Ausübung des Friseurhand- werks in einem Ladengeschäft, sondern auch dessen Verrichtung im Rahmen eines mobilen Service. Auch sei der Verordnungsgeber seiner Begründungs- und Evaluie- rungspflicht nachgekommen; dies ergebe sich aus der im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. I S. 870) veröffentlichten Begründung für die Fortdauer der Betriebsschließun- gen. 

Der mit der Regelung verbundene Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit (Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes) sei weiterhin gerechtfertigt. Der Betrieb eines Friseursalons bedinge Kontakte zu verschiedenen Kunden, die bei einer Salonschließung nicht zu- stande kämen. Körpernahe Dienstleistungen des Friseurhandwerks gingen typischer- weise mit einer längeren Behandlungsdauer und damit auch Verweildauer im Ladenlo- kal einher. Es stehe außer Zweifel, dass Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit wechselnden Personen bei längerer Verweildauer ein signifikant erhöhtes Infekti- onsrisiko hervorriefen. Die Betriebsschließung sei zeitlich befristet und werde fortdau- ernd auf ihre Notwendigkeit hin überprüft. Zur Abmilderung deren Folgen könne der An- tragsteller Wirtschaftshilfen beantragen. 

Die streitgegenständliche Vorschrift lasse sich ferner mit dem Allgemeinen Gleichheits- satz des Artikels 3 Abs.1 des Grundgesetzes vereinbaren. Anders als im Einzelhandel oder bei anderen Formen des Handwerks könne bei körpernahen Dienstleistungen das Abstandsgebot typischerweise nicht eingehalten werden. 

Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar. Aktenzeichen: 8 B 215/21.N 

Land Hessen regelt Impfintervall

Die Leitung des Impfzentrums der Landeshauptstadt Wiesbaden macht darauf aufmerksam, dass das Land Hessen für die Vergabe von Impfterminen und die Regelung des Impfintervalls zwischen Erst- und Zweitimpfung zuständig ist.

Nach Informationen des Landes Hessen und der Übereinkunft der Gesundheitsministerkonferenz von Montag, 1. Februar, in Bezug auf das Impfintervall beim Biontech-Impfstoff werde an der Empfehlung der Ständigen Impfkommission festgehalten, so dass Umterminierungen bereits vereinbarter Zweitimpfungstermine aus diesem Grund nicht erforderlich sind. Die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts ist der Ansicht, dass die Zweitimpfung nicht mehr genau nach dem Mindestabstand von 21 (Biontech) beziehungsweise 28 Tagen (Moderna) gespritzt werden muss, sondern innerhalb von 42 Tagen. Wer sich mit dem Impfstoff von BioNTech und Pfizer impfen lässt, soll frühestens nach 21 Tagen eine zweite Injektion erhalten. Eine Impfung ist bis zum 42 Tag nach der Erstimpfung möglich. Die EU-Arzneimittelbehörde Ema spricht sich dafür aus, die maximale Frist von 42 Tagen zwischen beiden Impfstoffgaben einzuhalten. Nur dann könne – nach derzeitigem Wissensstand – der volle Schutz garantiert werden.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat weder auf die Zuteilung der Impfdosen-Menge noch  auf die Terminvergabe über das Land Hessen Einfluss. Die Stadt weist zudem nochmals darauf hin, dass es nicht möglich ist, am Wiesbadener Impfzentrum Termine für die freiwillige Corona-Schutzimpfung zu vereinbaren. Weder am Impfzentrum noch im Bürgerreferat werden außerdem Fragen zur Terminvergabe beantwortet. Termine können beim Land entweder per Telefon unter 116117 oder (0611) 50592888 und im Internet über impfterminservice.de oder impfterminservice.hessen.de vereinbart werden.

Stadt und Feuerwehr bitten weiterhin darum, nicht die Notrufnummer 112 bei Fragen zum Coronavirus anzurufen. Das Gesundheitsamt ist unter (0611) 312828 erreichbar; montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie an den Wochenenden von 9 bis 13 Uhr. Die hessenweite Corona-Hotline erreichen Bürgerinnen und Bürger unter der (0800) 5554666, montags von 8 bis 20 Uhr sowie dienstags bis sonntags von 9 bis 15 Uhr. Unter beiden Nummern können keine Impftermine vereinbart werden. Online informiert das Land unter www.hessen.de/fuer-buerger/corona-in-hessen/fragen-und-antworten-zur-impfkoordination über die Impfungen. Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.

Content Stadt Wiesbaden

Frankfurt (ots)

Der Rückgang bei den Spitzenmieten im Einzelhandel hat nun auch die absoluten Toplagen in den deutschen Metropolen erreicht. Zwar waren die Werte bis zum Ende 2020 konstant, doch unter dem Eindruck des Pandemiejahres und des verlängerten Lockdowns zu Jahresbeginn 2021 kommt der Markt nun in Bewegung: Für die zehn deutschen Metropolen werden im ersten Quartal 2021 rückläufige Werte zwischen vier und acht Prozent erwartet. In Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern rechnet JLL im Mittelwert mit Mietpreisrückgängen von 5,1 Prozent. "Deutschlandweit werden im ersten Quartal im Durchschnitt sinkende Werte von rund 4,2 Prozent prognostiziert. Im abgelaufenen Jahr 2020 hatten die Spitzenmietpreise für die 185 von JLL untersuchen Einzelhandelsstandorte im Jahresverlauf bereits um rund 2,1 Prozent nachgegeben", kalkuliert Helge Scheunemann, Head of Research JLL Germany, im aktuellen JLL-Einzelhandelsmarktüberblick.

Derweil bilanzierte der Einzelhandelsvermietungsmarkt im Vergleich zum Vorjahr das erwartet schwächere Gesamtergebnis: 384.800 m² wurden bei 825 Anmietungen umgesetzt. Im Vergleich zu 2019 war dies rund 25 Prozent weniger Fläche. Bei der Anzahl der Mietvertragsabschlüsse blieb das Ergebnis um etwa 28 Prozent hinter dem Vorjahr zurück.

Allerdings zeigt der Trend im vierten Quartal - zumindest vor dem Lockdown - eindeutig nach oben. Mit rund 102.000 m² vermittelter Handelsfläche war das vierte Quartal, neben dem ersten, das umsatzstärkste des Jahres 2020 und verzeichnete mit 239 Einzeldeals die meisten Abschlüsse je Quartal. "Dabei fällt auf, dass rund 10.000 m² der vermittelten Einzelhandelsfläche auf das Konto von Pop-Up-Stores gehen - vor allem im vierten Quartal. Ein Grund: Da die Weihnachtsmärkte ausfielen, nutzten Händler die Möglichkeit zur Anmietung temporärer Geschäfte, um ihre Weihnachtsartikel zu verkaufen", erklärt Dirk Wichner, Head of Retail Leasing JLL Germany.

Deutlich zurück ging das Vermietungsvolumen in den Big 10-Standorten: Mit nur noch 127.300 m² lagen die Metropolen rund 20 Prozent unter dem 5-Jahresschnitt. Allerdings zeigt sich das Feld hier sehr uneinheitlich: Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart und Nürnberg konnten sich im Jahresvergleich verbessern. München, Frankfurt und Hannover verloren im gleichen Zeitraum hingegen bis zu 74 Prozent ihres Vorjahresflächenumsatzes.

Die im Pandemiejahr mit Abstand stärkste Branche war Gastronomie/Food mit 30 Prozent des Flächenumsatzes: "Das geht vor allem auf die expansiven Lebensmittelanbieter zurück, die 60 Prozent beisteuerten - allen voran Aldi, Edeka und Rewe, die wie andere Nahversorger von den Ladenschließungen infolge der Pandemie ausgenommenen waren und weiter expandieren konnten", sagt Dirk Wichner.

Die Gastronomiesparte setzte derweil mehr als 37.000 m² Fläche um. Rund 22.000 m² davon entfielen auf individuelle Restaurant- und Kaffeekonzepte. Die Systemgastronomen operierten etwas verhaltener - gut 14.300 m² gingen auf ihr Konto. Aktiv waren unter anderem die Burgerketten Five Guys und Peter Pane.

Die Textilsparte behauptete sich trotz der Einschränkungen mit 25 Prozent am Flächenumsatz auf Platz zwei. Die Young Fashion-Anbieter bestreiten dabei fast ein Drittel des Umsatzes, während die internationalen Ketten eher zurückhaltend agierten und mit der fortgesetzten Konsolidierung der Ladennetze nur selektiv neue Standorte eröffneten. Neben der Bestseller-Gruppe mit ihrem Konzept Only meldete auch das Kult-Label einige Neuanmietungen aktiv.

Die Gesundheit-/Beauty-Sparte vervollständigt das Führungstrio mit einem Anteil von 15 Prozent. Mehr als drei Viertel davon werden von den Drogeriemarktketten bestritten, allen voran stach Rossmann mit 14 Neuanmietungen heraus. Bemerkenswert schnitt zudem die Heim-/ Haus-/ Wohnbedarfs-Sparte ab, indem sie kräftig zulegte und ihren Anteil gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum auf 10 Prozent verdoppelte. Das liegt vor allem an den Möbelanbietern, die ihre angestammten Plätze an der Peripherie verlassen und mit neuen Konzepten, wie dem IKEA-Planungsbüro, versuchen, in den Innenstädten Fuß zu fassen. Aufsehen erregte dabei das Möbelhaus Opti, das in der Bremer Innenstadt eine ehemalige Kaufhof-Fläche mit mehr als 15.000 m² angemietet hat.

Original-Content von: Jones Lang LaSalle SE (JLL), übermittelt durch news aktuell

„Hessen ist beim Ausbau der Windkraft wieder auf einem guten Pfad nach oben“, kommentierte Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir die heute veröffentlichten Zahlen der Deutschen WindGuard zum Status des Windenergieausbaus an Land in Deutschland. „Hessen belegt im Ländervergleich mit 27 neuen Windrädern im Jahr 2020 Platz 7 bei der Inbetriebnahme neuer Windkraftanlagen und hat damit im Vergleich zum Vorjahr ordentlich aufgeholt“, so der Minister.  

In Hessen wurden im Jahr 2020 insgesamt 27 Anlagen mit einer Leistung von 88 Megawatt zugebaut. Im Jahr 2019 waren es lediglich 4 Anlagen mit 13,8 Megawatt. Vor dem, vor allem durch die Rahmenbedingungen auf Bundesebene verursachten, dramatischen Einbruch im Jahr 2019 war die Entwicklung in Hessen sehr positiv. Von 2013 bis 2019 ist es gelungen, die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien in Hessen fast zu verdoppeln. Dazu hat insbesondere der Ausbau der Windenergie beigetragen. Die Windenergie trägt bereits jetzt mehr als die Hälfte zur erneuerbaren Stromproduktion in Hessen bei, 2019 lag die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien erstmals bei 51 Prozent der Stromerzeugung insgesamt und damit erstmals vor den klimaschädlichen, fossilen Energieträgern.  

„Dass wir jetzt bei den Zubauzahlen wieder auf dem Weg nach oben sind, ist kein Grund, sich zurückzulehnen", erklärte Al-Wazir. "Wir sind noch lange nicht am Ziel einer Stromerzeugung aus 100 Prozent erneuerbaren Energiequellen. Wir müssen weiter klug die Energiewende in Hessen voranbringen, um mit einem Mix aus erneuerbaren Energiequellen, allen voran Wind- und Sonnenenergie, aber auch Wasserkraft, Geothermie und Biomasse, und einer klugen Vernetzung mit Speicherkapazitäten, den Energiebedarf unserer modernen Gesellschaft verlässlich, sicher und klimafreundlich zu decken.“

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Wiesbaden (ots)

32 Männer und eine Frau bekamen vergangene Woche unangekündigten Polizeibesuch. Der Grund: Ihnen werden Erwerb und Besitz von Kinder- und Jugendpornografie oder sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Insgesamt 157 Polizeibeamtinnen und -beamte der BAO FOKUS waren an fünf Tagen hessenweit im Einsatz, um die Wohnungen von 33 Beschuldigten zu durchsuchen. Neben 19 Computern wurden 23 Laptops, 22 Mobiltelefone, 42 Smartphones und weitere Datenträger - darunter 49 Festplatten, 30 USB-Sticks sowie über 500 CDs und DVDs - sichergestellt.

Bereits 75 Durchsuchungen im vergangenen Jahr

Die BAO FOKUS nahm im Oktober 2020 ihre Arbeit auf. Seither arbeiten die Ermittlerinnen und Ermittler in den Regionalabschnitten der Polizeipräsidien mit Hochdruck: Bereits im November und im Dezember fanden bei Schwerpunktmaßnahmen insgesamt 75 Wohnungsdurchsuchungen statt. Polizeidirektor Markus Sabais, Leiter der BAO FOKUS, erläutert: "Die Bandbreite dessen, was wir vor Ort vorfinden, ist groß: Ein Beschuldigter war gerade dabei, auf einer Plattform im Darknet kinderpornografische Videos hochzuladen, als die Kollegen eintrafen. In einem anderen Fall stand ein Beschuldigter vor uns, der beteuerte, mit Kinderpornografie nichts zu tun zu haben. Letztlich stellte sich im Laufe der Ermittlungen heraus, dass sein damaliger Mitbewohner der von der Polizei Gesuchte ist. Die beiden hatten sich einen Internetanschluss geteilt. Gegen den ehemaligen Mitbewohner wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet."

Kriminalbeamte und IT-Experten arbeiten Hand in Hand

Die BAO FOKUS (Besondere Aufbauorganisation für fallübergreifende Organisationsstruktur gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch von Kindern) ist organisatorisch im Hessischen Landeskriminalamt angesiedelt. Der dortige Führungsstab gewährleistet eine landesweite Koordination der Einsatzmaßnahmen. In den Regionalabschnitten der Polizeipräsidien arbeiten Dutzende Kriminalbeamte mit IT-Experten Hand in Hand. Gemeinsam werden die sichergestellten Speichermedien untersucht, müssen Fotos und Videos von Missbräuchen gesichtet und kriminalistisch bewertet werden. "Das ist nicht nur eine emotional hochbelastende Tätigkeit für die Kolleginnen und Kollegen, sondern auch aufwendig", sagt Markus Sabais. "Eine akribische Arbeit, in die wir gerne Zeit investieren, wenn wir dadurch weitere Missbrauchstaten verhindern und bereits begangene Straftaten aufklären können."

Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist strafbar

Sexuelle Handlungen an oder vor Kindern unter 14 Jahren sind gemäß § 176 ff. Strafgesetzbuch strafbar. Aber auch Handlungen, die ein Kind an einem Täter beziehungsweise an einer Täterin oder einem Dritten vornehmen muss, werden von Paragraf 176 umfasst. Der Versuch des Sexualkontakts mit einem Kind steht ebenso unter Strafe wie Handlungen, die keinen unmittelbaren Körperkontakt voraussetzen, etwa wenn ein Kind via Video-Stream zu sexuellen Handlungen an sich selbst aufgefordert wird. Auch der sexuelle Missbrauch von Jugendlichen (14 bis 18 Jahre) ist gemäß § 182 des Strafgesetzbuchs strafbar, wenn ein Täter oder eine Täterin eine Zwangslage des Opfers ausnutzt oder sexuelle Handlungen gegen Bezahlung am Opfer vornimmt oder von diesem an sich vornehmen lässt. Zudem macht sich jeder Mann und jede Frau im Alter von über 21 Jahren strafbar, wenn er oder sie sexuelle Handlungen an einem Jugendlichen unter 16 Jahren vornimmt, wenn das Opfer ihm oder ihr gegenüber nicht zur sexuellen Selbstbestimmung fähig ist.

Original-Content von: Hessisches Landeskriminalamt, übermittelt durch news aktuell

Im Wetteraukreis waren plötzlich Lehrer, Eltern und die Schüler der 2. Klasse geschockt als ein Porno auf dem Bildschirm lief. Hacker hatten sich in die Videokonferenz eingewählt und hatten ein pornografisches Video hochgeladen. Die Grundschüler sahen nicht ihre Lehrerin sondern ein Pornovideo.

Ein Sprecher vom Kultusministerium sagte dazu: Die Lehrerinnen haben mit den Schülern einer 2. Grundschulklasse eine Software organisiert, welche für Schulen zur Verfügung gestellt wird. Es hat sich ein Teilnehmer mit einem Mädchennamen eingewählt und die Lehrerin von der Videokonferenz ausgeschlossen.

Die Auszahlung der regulären Novemberhilfe an wegen des Lockdowns geschlossene hessische Unternehmen ist gut angelaufen: Binnen einer Woche hat das für die Bearbeitung zuständige Regierungspräsidium Gießen bereits 30,7 Mio. Euro an 4.500 Betriebe überwiesen. „Damit ist nach einer Woche ein Viertel der offenen Anträge erledigt“, teilte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am Mittwoch mit. „Hessen hat frühzeitig alle organisatorischen Vorkehrungen getroffen und die Zeit bis zur Freigabe des Verfahrens genutzt, um möglichst viele Auszahlungen schon vorzubereiten, die Bearbeitung und die Auszahlung laufen jetzt mit Hochdruck weiter.“ 

Die Novemberhilfe und die daran anschließende Dezemberhilfe zielen auf Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen, die seit Anfang November aufgrund staatlicher Anordnung schließen mussten. Ihnen erstattet der Bund 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes des Vergleichsmonats des Jahres 2019. In Hessen haben bislang 18.200 Unternehmen und 6.100 Soloselbstständige die Novemberhilfe und insgesamt 15.800 die Dezemberhilfe beantragt. Die eigentliche Auszahlung der Novemberhilfe hat nach Freischaltung des Bearbeitungsprogramms durch den Bund vergangene Woche begonnen, die Dezemberhilfe soll Ende Januar folgen. 
Schutz durch Insolvenzrecht

Auch außerhalb der bestehenden Wirtschaftshilfen besteht dringender Handlungsbedarf. So hatte sich Hessen im Bundesrat erfolgreich für eine verlängerte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht eingesetzt. Der Bund hat dem beim gestrigen Corona-Gipfel der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin nun ebenfalls zugestimmt: „Die Corona-Pandemie trifft Unternehmen mit voller Wucht. Entsprechend breit muss unser Hilfsangebot ausfallen. Es gilt daher, wirtschaftliche Existenzen auch mit dem Insolvenzrecht weiterhin zu schützen. Gut, dass das nun dank hessischer Initiative gelingt,“ sagte Finanzminister Boddenberg.

„Innerhalb weniger Tage konnten 4.500 Bewilligungen der November-Hilfen durch das Regierungspräsidium Gießen ausgegeben werden. Weitere Anträge befinden sich derzeit in der Bearbeitung und werden schnell und unbürokratisch zur Auszahlung gebracht, damit unseren Unternehmen die Hilfen möglichst schnell erhalten. Unser Dank gilt den tüchtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Regierungspräsidium Gießen weiter für die rasche Auszahlung sorgen“, informierte Innenminister Beuth.

Zur Überbrückung der Wartezeit hat der Bund hessischen Unternehmen bisher rund 200 Mio. Euro Abschlagszahlungen überwiesen, davon etwa zwei Drittel für Anträge auf Novemberhilfe und ein Drittel für Anträge auf Dezemberhilfe. Hinzu kommen 15,3 Mio. Euro an mehrere Tausend Soloselbstständige, die erstmals auch Umsatzausfälle geltend machen können. Von der seit vergangenem Sommer laufenden Überbrückungshilfe II sind inzwischen rund 132 Mio. Euro bei hessischen Unternehmen angekommen. Die Überbrückungshilfe II ist allgemein für Unternehmen mit pandemiebedingten Umsatzeinbrüchen bestimmt. 

Vorbereitet wird derzeit die Überbrückungshilfe III, die vor allem auf Unternehmen zielt, die vom Mitte Dezember verschärften Lockdown betroffen sind wie etwa Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen und von diesen dringend erwartet wird. Sie soll nach Auskunft des Bundes erst starten, wenn November- und Dezemberhilfen bearbeitet werden können. „Auch deshalb freuen wir uns, dass wir bei der Auszahlung der Novemberhilfe jetzt endlich gut vorankommen“, sagte Al-Wazir. 

Mehr Geld für Soloselbstständige: Druck aus Hessen hat gewirkt

Die angekündigte Aufstockung und Vereinfachung der Überbrückungshilfe III wird von Wirtschaftsminister Al-Wazir ausdrücklich begrüßt: „Wir haben uns schon lange gegenüber dem Bund für eine bessere Unterstützung von Soloselbstständigen ausgesprochen, weil aus unserer Sicht die bisher angekündigten 5.000 Euro bis Ende Juni zu wenig sind. Es hat sich gelohnt, dass wir mit dem Vorschlag, die Neustarthilfe anzuheben, immer wieder an die Bundesregierung herangetreten sind, die diesen Betrag jetzt auf 7.500 Euro erhöhen will. Wir warten jetzt auf die genaue Formulierung der angekündigten Verbesserung der Überbrückungshilfe III durch den Bund“, so der Minister. Hessen hatte gefordert, mindestens die sogenannte Pfändungsfreigrenze gelten zu lassen, also 1.180 Euro pro Monat. 

Übersicht Wirtschaftshilfen des Bundes in Hessen 

Soforthilfe: 106.426 bewilligte Anträge, rund 951,4 Mio. Euro ausgezahl (beendet am 31.05. 2020)
Überbrückungshilfe I: 9.919 bewilligte Anträge sowie 230 bewilligte Änderungsanträge, rund 119 Mio. Euro ausgezahlt (beendet am 31.08.2020) 
Überbrückungshilfe II: 8.098 bewilligte Anträge, rund 132 Mio. Euro ausgezahlt 
Überbrückungshilfe III:  Anträge können nach jüngsten Aussagen des Bundes voraussichtlich ab Anfang bis Mitte Februar gestellt werden.

Novemberhilfe: 

  • 6.111 Anträge von Soloselbstständigen, 8,6 Mio. Euro bewilligt und ausgezahlt
  • 18.200 Anträge über prüfende Dritte, 122,8 Mio. Euro Abschlagszahlung ausgezahlt
  • seit 13. Januar weitere 30,7 Mio. Euro ausgezahlt (Stand 20. Januar)

Dezemberhilfe:

  • 4.500 Anträge von Soloselbstständigen, 6,7 Mio. Euro bewilligt und ausgezahlt
  • 11.300 Anträge über prüfende Dritte, 77,1 Mio. Euro Abschlagszahlung ausgezahlt
  • Auszahlung an Unternehmen startet voraussichtlich am 1. Februar 2021

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

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Berlin (ots)

+++ Arbeitgeber müssen strenge Vorgaben einhalten +++ Homeoffice-Pflicht widerspricht der betrieblichen Realität +++ Aktualisierte Arbeitsschutzregel enthält Vorgaben zur Lüftung und Klimatisierung von Räumen +++

In der Diskussion um eine Homeoffice-Pflicht und ein stärkeres Herunterfahren der Wirtschaft in der aktuellen Corona-Krise hat der TÜV-Verband auf die strengen Vorgaben zum Infektionsschutz für Arbeitgeber hingewiesen. "Unternehmen und andere Arbeitgeber sollten ihren Beschäftigten Homeoffice ermöglichen, wenn es ihre berufliche Tätigkeit zulässt", sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands (VdTÜV). Eine Pflicht zum Homeoffice sei aber nicht sinnvoll. Bühler: "Eine Homeoffice-Pflicht sollte nur das allerletzte Mittel sein. Vorher sollten sämtliche Maßnahmen ausgeschöpft werden, um das Risiko von Neuinfektionen am Arbeitsplatz zu senken." Der geltende Arbeitsschutzstandard habe sich als wirksames Instrument bei der Bekämpfung der Pandemie erwiesen. Zusätzliche Maßnahmen zu Abstandsregeln und Hygiene bei der Belüftung und Klimatisierung von Räumen und der Einsatz mobiler Luftreiniger könnten das Schutzniveau erhöhen. "Arbeitgeber sollten sich strikt an die Corona-Arbeitsschutzstandards halten und streng auf deren Einhaltung achten", sagte Bühler. "Bei der professionellen Umsetzung der Maßnahmen in der Praxis kann externes Fachpersonal für Arbeits- und Gesundheitsschutz wichtige Hilfestellung leisten." Sei das gewährleistet, sollte ein eingeschränkter Arbeitsbetrieb möglich sein. Bühler: "Viele Tätigkeiten können nur vor Ort ausgeführt werden, zum Beispiel in der Produktion oder weil Beschäftigten im Homeoffice der Zugang zu bestimmten Unterlagen oder IT-Anwendungen fehlt. Und wer mit dem Auto, Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit geht und dort in einem Einzelbüro sitzt, sollte die Möglichkeit dazu haben."

Grundlage für den Infektionsschutz in Betrieben ist der Sars-Cov-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums, der durch eine kürzlich aktualisierte Arbeitsschutzregel konkretisiert wird. Sie enthält umfangreiche Vorgaben für Hygienemaßnahmen, Abstandregeln und technische Einrichtungen. Darüber hinaus berücksichtigt sie konkrete betriebliche Abläufe wie beispielsweise Meetings, Dienstreisen oder Pausengestaltung. "Bei der Umsetzung des Infektionsschutzes sind die Unternehmen nicht auf sich allein gestellt", sagte Bühler. Der Arbeitsschutzstandard sehe vor, dass sich Arbeitgeber von ihren Betriebsärzt:innen und Fachleuten für Arbeitssicherheit beraten lassen. Darüber hinaus können sie externe Unterstützung in Anspruch nehmen. Expert:innen für Arbeits- und Gesundheitsschutz von Prüforganisationen wie dem TÜV begleiten Arbeitgeber bei der Umsetzung und arbeiten alle wichtigen Punkte anhand einer Checkliste ab. Grundlage ist ein eigenes VdTÜV-Merkblatt, das die amtliche Arbeitsschutzregel unterfüttert und praktische Hinweise für die Durchführung liefert. Bühler: "Unternehmen sollten ihre Maßnahmen für den Infektionsschutz regelmäßig überprüfen und bei Bedarf Verbesserungen einführen."

Die Arbeitsschutzregel wurde zuletzt im Dezember 2020 aktualisiert. Schwerpunkt der Neuerungen ist die Lüftung und Klimatisierung von Räumen, die starken Einfluss auf die Konzentration und Verbreitung von Covid-19-Aerosolen in der Raumluft hat. So sind Empfehlungen enthalten, wie Betriebe die CO2-Konzentration in der Raumluft messen und anhand der gemessenen Konzentration die Lüftungshäufigkeit ermitteln können. Lüftungs- und Klimaanlagen sollten möglichst viel Frischluft zuführen und nicht im Umluftbetrieb arbeiten, weil dann die bestehende Raumluft nur umgewälzt wird. "Es liegt in der Verantwortung der Arbeitgeber und der Betreiber von Bürogebäuden, dass Lüftungs- und Klimaanlagen für die aktuelle Corona-Lage richtig eingerichtet und gewartet werden", sagte Bühler. Die Anlagen sollten regelmäßig gereinigt und Filter erneuert werden. Ergänzend zur Belüftung können Arbeitgeber mobile Luftreiniger mit hochwertigen Filtern einsetzen. Die Geräte können die Virenkonzentration in der Raumluft deutlich reduzieren.

Das VdTÜV-Merkblatt für die Überprüfung der Umsetzung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ist kostenlos abrufbar unter: https://shop.vdtuev.de/merkblaetter/prodliste?oid=798237

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Jürgen Krohne

Gründer u. Geschäftsführer

Für Unternehmen, die aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, gilt momentan noch die Aussetzung der Pflicht zum Insolvenzantrag. Nach derzeitiger Rechtslage ist diese Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die einen Antrag auf staatliche Hilfsgelder gestellt, aber noch nicht vollständig erhalten haben, auf den 31. Januar 2021 befristet. Da sich die Auszahlung der Bundeshilfen verzögert hat, setzt sich Hessen deshalb im Bundesrat sowie bei der Bundesregierung dafür ein, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für diese Unternehmen weiter verlängert wird.  

„Das Land hat sich entschlossen, im Bundesrat tätig zu werden und auf eine entsprechende Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes hinzuwirken“, teilten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Finanzminister Michael Boddenberg mit. Aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit soll eine entsprechende Initiative schon am kommenden Montag in die Sondersitzung des Bundesrates von Hessen eingebracht und auf die Tagesordnung gesetzt werden. Im Anschluss müsste rasch ein entsprechender Gesetzesbeschluss im Bundestag gefasst werden, um eine Verlängerung der Frist zu bewirken. „Wir wissen, dass das Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen ein hohes Gut und für ein funktionierendes Wirtschafssystem unabdingbar ist. Deshalb plädieren wir für eine moderate Verlängerung der Ende Januar nach geltender Rechtslage auslaufenden Regelung um zunächst zwei Monate und erinnern daran, dass die Aussetzung nur für die Unternehmen gilt, die staatliche Hilfsgelder erwarten und durch diese einen Insolvenzantrag vermeiden könnten“, so die Minister. 

„Wir wollen weiter verhindern, dass grundsätzlich gesunde Unternehmen durch die Corona-Krise in die Insolvenz rutschen. Aus diesem Grund fordern wir den Bund auf, unverzüglich zu handeln: Abhilfe kann hier nur eine Fortführung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über den 31. Januar 2021 hinaus schaffen. Es wäre ja absurd, wenn ein Unternehmen einen berechtigten Antrag auf Hilfsgelder gestellt hat, dieses Geld die Insolvenz verhindern würde, aber wegen der verzögerten Auszahlung trotzdem Insolvenz anmelden muss. Dieser Schritt wäre nicht mehr rückgängig zu machen, weil die Hilfsgelder an ein Unternehmen in einem Insolvenzverfahren nicht mehr ausgezahlt werden dürften“, erklärten Al-Wazir und Boddenberg heute gemeinsam in Wiesbaden. 

Sie hatten sich bereits mit einem entsprechenden Schreiben an Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gewandt. „Bleibt die Rechtsgrundlage unverändert, müssten entsprechend betroffene Unternehmen ab dem 1. Februar 2021 trotz bestehender Ansprüche auf die staatlichen Liquiditätshilfen nach den regulären Vorschriften der Insolvenzordnung einen Insolvenzantrag stellen“, mahnen darin Al-Wazir und Boddenberg.  

„Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und des verlängerten Lockdowns sind vielfach Unternehmen an uns herangetreten, die aufgrund finanzieller Lücken durch die Corona-Krise in ihrer Existenz gefährdet sind. Unser Ziel ist es, auch weiterhin eine Insolvenzwelle dieser unverschuldet in wirtschaftliche Bedrängnis geratenen Unternehmen nach Kräften abzuwenden“, betonten die Minister. 

Gemeinsam mit dem Bund habe Hessen erhebliche finanzielle Mittel aufgewendet, damit betroffene Firmen die Chance haben, die derzeit schwierige Phase zu überstehen. „Diesen Kurs sollte die Bundesregierung unbedingt durch eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht unterstützen und sehr zeitnah eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg bringen“, so Al-Wazir und Boddenberg abschließend.

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

„Wir bitten die Eltern, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen, um Kontakte zu reduzieren. Viele Familien kommen dem nach und helfen somit, Infektionsrisiken zu verringern. Wenn keine Betreuung in der Kita erfolgt, ist es richtig, dafür auch keine Beiträge zu erheben. Das Land unterstützt Familien und Kommunen daher mit 12 Millionen Euro pro Monat, um diese Beiträge auszugleichen. Das ist familien- und kommunalfreundlich und ein weiterer Baustein, um gemeinsam durch die Corona-Krise zu kommen“, sagten heute Hessens Finanzminister Michael Boddenberg und Hessens Minister für Soziales und Integration Kai Klose.

Die 12 Millionen Euro stehen zunächst für den Lockdown-Monat Januar zur Verfügung. Sollten die Beschränkungen verlängert werden, gilt die Unterstützung des Landes weiterhin. Hessen hatte bereits im vergangenen Jahr 40 Millionen Euro bereitgestellt, um Kita-Beiträge für die Zeiten vorübergehender Schließungen mit auszugleichen. Kinderbetreuung ist eine kommunale Aufgabe. Das Land schafft nun erneut überall in Hessen dieselben familienfreundlichen Rahmenbedingungen, indem es den Kommunen die Elternbeiträge pauschal zur Hälfte ausgleicht, wenn diese (oder in Abstimmung mit diesen die freien Träger) die Eltern von der Beitragspflicht befreit haben oder dies jetzt noch tun. Zur konkreten Umsetzung der pauschalen Kompensation der erlassenen Elternbeiträge werden derzeit Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden geführt.

„Das Geld für die erneute Unterstützung von Familien und Kommunen stammt aus dem Kommunalpakt. Dort hatten wir Geld zur Seite gelegt, um auf weitere Anforderungen der Corona-Krise reagieren zu können. Über die Verwendung für den erneuten Ausgleich von Kita-Beiträgen sind wir uns mit den Kommunalen Spitzenverbänden einig. Wir setzen den Kommunalpakt weiter gemeinschaftlich um“, sagten Boddenberg und Klose.

Die Hessische Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände hatten sich im November über die Verteilung der für die Kommunen vorgesehenen Mittel aus dem Sondervermögen Hessens gute Zukunft sichern verständigt. Daraus sind insgesamt Hilfen des Landes von 2,5 Milliarden Euro für die Kommunen in Hessen zur Bewältigung der Corona-Krise vorgesehen. Durch weitere Zusagen des Landes erhöht sich das Volumen des Kommunalpakts auf mehr als 3 Milliarden Euro. Im Kommunalpakt wurde dabei eine Reserve vorgesehen, um in den Folgejahren im Bedarfsfall weitere Hilfen finanzieren zu können. Diese werden im Einvernehmen zwischen Landesregierung und Kommunalen Spitzenverbänden vereinbart. Höhe der Reserve derzeit: rund 130 Millionen Euro.

„Vielen Dank an alle Familien, die die Betreuung ihrer Kinder nun selbst organisieren. Wir wissen, welche Belastung dies mit sich bringt. Corona überwinden wir nur gemeinsam“, sagten Boddenberg und Klose.

Hintergrund:

Mit dem Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz hat das Land das Sondervermögen Hessens gute Zukunft sichern eingerichtet. Es soll Hilfen zur Beseitigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise finanzieren und weitere Schäden verhindern. Dafür können in den kommenden Jahren bis zu 12 Milliarden Euro an Krediten aufgenommen werden, auch um milliardenschwere Steuerausfälle des Landes und teilweise der Kommunen auszugleichen. Hilfen ab einer Million Euro müssen durch den Haushaltsausschuss des Landtags genehmigt werden. Kommt Hessen besser durch die Krise, wird weniger Geld benötigt. Mit der Rückzahlung beginnt Hessen so oder so bereits im kommenden Jahr. Weitere Informationen gibt es auf: gutezukunft.hessen.de.

Hessisches Ministerium der Finanzen

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