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Verschärfte Corona-Regeln in Hessen PCR-Pflicht für Ungeimpfte

Heute wurden von Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Gesundheitsminister Kai Klose neue verschärfte Corona-Bestimmungen präsentiert. Ab Donnerstag 11.11. bis zum 28.11. müssen Ungeimpfte bei 3G-Veranstaltungen einen PCR-Test vorlegen.

Weitere Maßnahmen seien notwendig, da die Infektionszahlen steigen und besonders Ungeimpfte, so Volker Bouffier, in den Kliniken behandelt werden müssen und die damit verbundene Intensivbettenbelegung ansteigt. In hessischen Kliniken werden aktuell 649 Covid-19-Patientinnen und Patienten stationär behandelt. Von ihnen sind 205 so schwer erkrankt, dass sie intensivmedizinisch betreut werden müssen. Der Großteil von ihnen, 70 Prozent, ist ungeimpft.

Bei 3G Veranstaltungen verpflichtender PCR-Test für Ungeimpfte

Folgende Maßnahmen gelten ab Donnerstag:

Wer nicht geimpft oder genesen ist und ins Kino, Theater oder einer anderen Veranstaltung möchte muss einen PCR-Test vorlegen. Dies betrifft die Innenbereiche bei Veranstaltungen, Messen im Kulturbetrieb, in Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen als auch Prostitutionsstätten.

Bei 3G-Großveranstaltungen werde es außerdem eine Maximalquote für Getestete geben. Bei mehr als 5000 Teilnehmern dürfen künftig maximal 10 Prozent Getestete sein. Die übrigen müssen entweder geimpft oder genesen sein.

Drei anstatt zwei Schüler-Tests pro Woche gelten für die Schulen bis zum 31.01.2022. Maskenpflicht werde im Unterricht jedoch nicht angeordnet. Die Tests können weiterhin kostenfrei in der Schule erbracht und im Testheft vermerkt werden.

Angestellte mit hohem Kundenkontakt

Die 3G-Regel gilt künftig auch am Arbeitsplatz, wenn die Beschäftigten Kontakt zu externen Kunden haben. Dies gilt z.B. für das Personal in Supermärkten, im Öffentlichen Personennahverkehr oder beim Friseur. Hessen setzt damit auf eine Regelung des Bundes auf, die entsprechende Testmöglichkeiten zweimal pro Woche am Arbeitsplatz vorschreibt. Diese Tests müssen in Hessen von den Beschäftigten in Anbetracht der Infektionslage auch verpflichtend genutzt werden.

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