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2G-Modell für Hessen ist ab Donnerstag gültig

Die hessische Landesregierung mit Ministerpräsident Volker Bouffier hat heute am 14.9.2021 das 2G-Modell für Hessen verabschiedet, dieses tritt ab Donnerstag in Kraft. Die neue Corona-Verordnung beinhaltet, dass es privaten Anbietern in Zukunft selbst überlassen sei, ob sie nur noch geimpften und genesenen Personen (2G) den Zutritt zu ihren Räumlichkeiten erlauben, wobei diese dann weitgehend von den Corona-Einschränkungen z.B. Abstands- und Maskenpflicht befreit seien. Von der neuen Corona-Verordnung des Landes betroffen sind somit unter anderem die Gastronomie, Friseursalons sowie Veranstaltungen. Kinder unter 12 Jahren, für die es noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt, seien laut Bouffier von der 2G Regelung ausgeschlossen. Beim Nutzen des ÖPNV als auch beim Besuch von Behörden, bleibe es aber beim 3G-Modell, das auch negativ getestete Personen mit einschließt.

Hessen verabschiedet sich von Inzidenz

Bis zu letzt war die 7-Tage-Inzidenz in Hessen für die Corona-Beschränkungen ausschlaggebend. Ab Donnerstag ändert sich das, die Inzidenz spielt dann keine Rolle mehr. Die Zahl der Covid-19-Patientinnen und -Patienten in den Kliniken rückt jetzt in den Mittelpunkt.

Bei den Beschränkungen gibt es in Zukunft zwei Warnstufen.

  1. Warnstufe beginnt demnach bei einem Hospitalisierungswert über acht - also wenn innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner 8 Patienten wegen Covid-19 auf eine Normalstation kommen. Das entspreche landesweit etwa 500 Patienten. Gleichzeitig darf die Zahl der Intensivpatienten nicht über 200 liegen.
  2. Warnstufe beginnt demnach ab einem Hospitalisierungswert von 15 oder einer Zahl an Intensivpatienten über 400. Die Kreise und Städte müssen ihre geltenden Allgemeinverfügungen lt. Bouffier aufheben.

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