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Hessen (184)

Hessen

Nach eigenen Angaben zufolge musste die Polizei an der Kreuzung am Altmarkt gegen Teilnehmer der "Querdenken-Demonstration einen Wasserwerfer einsetzen. Diese hätten zuvor versucht die Polizeiabsperrungen zu durchbrechen und es sei auch zu Flaschenwürfen auf die Polizeibeamten gekommen.

Am Friedrichsplatz wird die Versammlung aufgelöst

Das Polizeipräsidium Nordhessen teilt mit, dass über Lautsprecheransagen die Auflösungsverfügung einer mit mehreren tausend Teilnehmern am Friedrichsplatz stattfindenden Versammlung derzeit bekannt gegeben wird. Via Twitter teilte das Polizeipräsidium Nordhessen mit, dass die Kundgebung als "verbotene Versammlung" bewertet worden sei.

Zuvor war es am Friedrichsplatz zu verbalen Scharmützeln zwischen "Querdenkern" und Gegendemonstranten gekommen. Dabei wurde ein Teilnehmer der "Querdenken"-Demonstration festgenommen.

Davor gab es verbale Auseinandersetzungen zwischen "Querdenkern" und Gegendemonstranten am Friedrichsplatz. Dabei kam es zu einer Festnahme eines Teilnehmers der "Querdenker-Demonstranten".

Der Straßenbahnverkehr in der Innenstadt ist eingestellt

Nach Angaben des Polizeipräsidiums Nordhessen ist der Straßenbahnverkehr in der Innenstadt von Kassel wegen der nicht angemeldeten Demonstrationen eingestellt worden. Auch rund um die Kasseler Innenstadt sind die Autofahrer aufgerufen den Bereich weiträumig zu umfahren, da es zu zahlreichen Verkehrssperrungen käme.

Um sich einer Kontrolle zu entziehen sollen, lt. Bundespolizeidirektion Koblenz, am Hauptbahnhof von Kassel mehrere Personen ins Gleisbett gesprungen sein. Daher musste der Zugverkehr kurz unterbrochen werden.

Auf der Schwanenwiese und dem Platz der Deutschen Einheit darf unter Auflagen demonstriert werden

Soeben hat der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs entschieden, dass die von der Stadt Kassel ausgesprochenen Versammlungsverbote überwiegend Be- stand haben. Danach darf am morgigen Samstag, dem 20. März 2021, lediglich in den Bereichen der Schwanenwiese und des Platzes der Deutschen Einheit eine stationäre Kundgebung unter Auflagen durchgeführt werden.

Der Beschwerde der Stadt Kassel gegen die vom Verwaltungsgericht Kassel vorgenom- mene Suspendierung des Verbots der Versammlung „Freie Bürger Kassel – Grund- rechte und Demokratie“ im Bereich des Staatsparks Karlsaue (Orangerie) hat der Senat vollumfänglich stattgegeben und den Antrag des Anmelders dieser Versammlung auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt. Damit bleiben sowohl die für den Vormittag auf der Karlswiese geplante stationäre Kundgebung als auch der für den Nachmittag geplante Aufzug durch die Innenstadt verboten. Für diese Versammlung rechnete der Anmelder mit rund 17.500 Teilnehmern.

Dagegen hatte die Beschwerde der Stadt Kassel gegen die vom Verwaltungsgericht Kassel ausgesprochene Suspendierung des Verbots der Versammlung „Einhaltung der Grundrechte und Demokratie. Für Frieden, Freiheit und Solidarität“ im Bereich der Schwanenwiese und des Platzes der Deutschen Einheit, zu der 6.000 Teilnehmer er- wartet werden, nur teilweise Erfolg. Der Senat bestätigte das von der Stadt Kassel ver- fügte Verbot der Durchführung eines Aufzugs durch die Innenstadt. Dagegen wurde die Beschwerde der Stadt Kassel zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die vom Verwal- tungsgericht Kassel ermöglichte Durchführung einer stationären Kundgebung in den Bereichen der Schwanenwiese und des Platzes der Deutschen Einheit richtete. Hierfür sprach der Senat allerdings eine Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 5.000 (Messege- lände Schwanenwiese) und 1.000 (Platz der Deutschen Einheit) aus und gab den Teil- nehmern der Versammlung sowohl das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen- Schutzes als auch das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zueinander auf. Für die Einhaltung dieser Vorgaben habe der Veranstalter unter anderem durch den Einsatz von Ordnern und Hinweise in den sozialen Netzwerken Sorge zu tragen.

Zur Begründung seiner Entscheidungen hat der Senat im Wesentlichen ausgeführt, die aktuelle Lage in Bezug auf die Corona-Pandemie mit deutlich ansteigenden Infektions- zahlen rechtfertige sowohl ein Verbot von Versammlungen in der Größenordnung, wie sie für die geplante Veranstaltung im Staatspark Karlsaue in Rede stehe, als auch das Verbot von Aufzügen durch die Innenstadt. Die besonderen örtlichen Gegebenheiten in Bezug auf die Zuwegungen in die Karlsaue sowie der Umstand, dass sich dort am Samstag eine Vielzahl von Erholungssuchenden aufhalten dürften, führten dazu, dass es dort bei einer Durchführung der geplanten Versammlung zu einer problematischen Ansammlung von Menschen komme und die notwendigen Mindestabstände zwischen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden könnten. Dagegen könne für den Be- reich der Schwanenwiese eine teilnehmerbeschränkte stationäre Veranstaltung unter strengen Hygieneauflagen durchgeführt werden.

Die Beschlüsse sind im verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug nicht mehr anfechtbar. Die Antragsteller haben jedoch die Möglichkeit, das Bundesverfassungsgericht anzuru- fen.

Aktenzeichen: 2 B 587/21 und 2 B 588/21

Der für die letzten beiden Wochen vor den Osterferien geplante vorsichtige Einstieg der weiterführenden Schulen in den Wechselunterricht kann nicht umgesetzt werden. Dies hat die Hessische Landesregierung heute nach einem Beschluss des Kabinettausschusses Corona bekanntgegeben. Das bedeutet, dass die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 zunächst weiter Distanzunterricht erhalten werden. Sowohl für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 (Wechselunterricht mit Notbetreuung) als auch für die Abschlussklassen (Präsenzunterricht) bleiben die aktuellen Regelungen bestehen. „Ich bedauere sehr, dass uns das jetzt wieder deutlich dynamischere Infektionsgeschehen dazu zwingt, den für die Zeit bis zu den Osterferien vorgesehenen kleinen Öffnungsschritt für die älteren Schülerinnen und Schüler nicht gehen zu können“, sagte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz.

Die Landesregierung hatte den weiterführenden Schulen auf Wunsch der Landesschülervertretung und des Landeselternbeirats die Möglichkeit eingeräumt, noch vor den Osterferien mit mindestens einem Präsenztag die Woche in den Wechselunterricht einzusteigen, sofern der Inzidenzwert landesweit unter 100 liegt. „Wir haben diese Entscheidung vor allem unter sozialen Gesichtspunkten getroffen, um Schülerinnen und Schülern, die bereits seit Monaten von zuhause lernen müssen, den unmittelbaren Kontakt zu ihren Klassenkameradinnen und Klassenkameraden und Lehrkräften in der Schule zu ermöglichen“, betonte Lorz. „Heute hat der Inzidenzwert leider die Marke von 100 überschritten.“

Die Vorbereitungen, welche die Schulen in den vergangenen Tagen zur Rückkehr der Schülerinnen und Schüler getroffen hätten, seien aber keineswegs vergebens, betonte der Minister. Denn für die Zeit nach den Osterferien wolle Hessen nach jetzigem Stand am jüngst verkündeten Öffnungsvorhaben festhalten. „Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, sollen ab dem 19. April landesweit die Jahrgangsstufen 1 bis 4 an fünf Tagen in der Woche und die Jahrgangsstufen ab Klasse 5 im Wechselmodell unterrichtet werden“, so Lorz weiter.

Währenddessen investiert die Landesregierung weiter in die Sicherheit des Schulunterrichts. So erhalten die Schulen nach den Osterferien bis zum Ende des Schuljahrs einfach zu handhabende Laienselbsttests, mit denen sich Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler einmal pro Woche selbst testen können. Dafür bekommen die Schulen leicht verständliche Anwendungsvideos und Anleitungen. Damit die Tests nach den Ferien reibungslos starten können, werden zudem bereits ab nächster Woche an einigen Pilotschulen in Hessen in einem Probelauf wichtige Erkenntnisse gesammelt.

Hessisches Kultusministerium

Hessen steht mit der 7 Tage Inzidenz kurz vor der 100er Marke. Das Land meldete am 17.3.2021 1.173 Neuinfektionen und 35 weitere Todesfälle die im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen. Der höchste 7-Tage-Inzidenz in Hessen führt nach wie vor die Stadt Offenbach mit einem Wert von 166,9 an. Frankfurt hat mit einem Inzidenz Wert von 105,7 auch die Grenze überschritten.

  • Stadt Wiesbaden: 44 Neuinfektionen, aktuelle Todesfälle 1, 7-Tage-Inzidenz bei 93,3
  • Stadt Frankfurt: 178 Neuinfektionen, aktuelle Todesfälle 8, 7-Tage-Inzidenz bei 105,7
  • Stadt Offenbach: 46 Neuinfektionen, aktuelle Todesfälle 0, 7-Tage-Inzidenz bei 166,9
  • Stadt Darmstadt: 13 Neuinfektionen, aktuelle Todesfälle 0, 7-Tage-Inzidenz bei 46,9
  • Rheingau-Taunus-Kreis: 32 Neuinfektionen, aktuelle Todesfälle 1, 7-Tage-Inzidenz bei 81,2
  • Main-Taunus-Kreis: 36 Neuinfektionen, aktuelle Todesfälle 1, 7-Tage-Inzidenz bei 72,4
  • Main-Kinzig-Kreis: 97 Neuinfektionen, aktuelle Todesfälle 0, 7-Tage-Inzidenz bei 119,9
  • Hochtaunuskreis: 44 Neuinfektionen, aktuelle Todesfälle 0, 7-Tage-Inzidenz bei 84,8
  • Landkreis Groß-Gerau: 87 Neuinfektionen, aktuelle Todesfälle 0, 7-Tage-Inzidenz bei 118,1

Landesregierung beschließt nächste Öffnungsschritte in den Schulen

Meldung vom 9.3.2021

„Die zurückliegenden Monate haben deutlich gezeigt, dass unsere Schulen trotz eines sehr gut organisierten und pädagogisch hochwertigen Distanzunterrichts als Orte des sozialen Miteinanders und zentrale Anker für die Bildung unserer Kinder nicht zu ersetzen sind. So können die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 seit nunmehr über zwei Monaten nicht mehr die Schule besuchen. Diesen Zustand können und wollen wir nicht länger aufrechterhalten“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz heute in Wiesbaden. „Daher hat die Hessische Landesregierung auf meinen Vorschlag hin entschieden, dass nach den Osterferien ein großer Öffnungsschritt für alle Schülerinnen und Schüler erfolgen soll.“

Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, sollen ab dem 19. April landesweit die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im eingeschränkten Regelbetrieb (das heißt an fünf Tagen in der Woche) und die Jahrgangsstufen ab Klasse 5 im Wechselmodell unterrichtet werden. Ausgenommen bleiben auch weiterhin die Abschlussklassen, die schon jetzt in Präsenz unterrichtet werden können. „Wir wollen unseren Schülerinnen und Schülern damit bereits jetzt eine verlässliche Perspektive für sicheren Unterricht geben“, erklärte der Kultusminister.

Damit der Einstieg in den Wechselunterricht gelingt, sollen die Schulen bereits ab dem 22. März, und damit noch vor den Osterferien, mindestens einen Präsenztag pro Woche für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 einrichten, wenn der landesweite Inzidenzwert bis dahin nicht über 100 steigt. Damit komme das Land dem Wunsch der Landesschülervertretung, des Landeselternbeirats und der aus Schulpraktikerinnen und Schulpraktikern bestehenden Konzeptgruppe nach einer schrittweisen Rückkehr zu mehr schulischer Normalität nach, betonte der Minister. „Mit dem schrittweisen Übergang in den Wechselunterricht entspannen wir nicht nur die Lage in den Familien, sondern ermöglichen es gleichzeitig unseren älteren Schülerinnen und Schülern, ihre Klassenkameradinnen und Klassenkameraden nach Monaten des Distanzunterrichts wiederzusehen.“

Lehrkräfte an weiterführenden Schulen sollen Impfangebot nach Ostern erhalten

Seit wenigen Tagen werden in Hessen Lehrkräfte und schulisches Personal an Grund- und Förderschulen priorisiert geimpft. Diese Gruppe von 30.000 Personen entspricht rund 50 Prozent aller Lehrkräfte in Hessen. „Wir streben an, nach Ostern auch den Lehrkräften und dem sonstigen Personal aller anderen Schulformen ein Impfangebot zu machen“, erklärte Lorz. Darüber hinaus werden die Schulöffnungen in Hessen weiterhin (zunächst bis Ende April) durch die schon praktizierten wöchentlichen anlasslosen Tests für Lehrkräfte und schulisches Personal begleitet. Die Hessische Landesregierung arbeitet derzeit außerdem intensiv daran, nach den Osterferien auch regelmäßige Selbsttests für Schülerinnen und Schüler ebenso wie Lehrkräfte anbieten zu können.

Die Else Kröner-Fresenius-Stiftung startet Ausschreibung in Höhe von einer Million Euro

Bad Homburg (ots)

Die Schutzmaßnahmen gegen Erkrankungen, die durch Tröpfchen und Aerosole übertragen werden, sind relativ schwach, wie auch die aktuelle Covid-19-Pandemie zeigt. Deshalb will die Else Kröner-Fresenius-Stiftung (EKFS) mit einem Ideen- und Projektwettbewerb in Höhe von einer Million Euro die Entwicklung von neuen Schutzmaßnahmen gegen Viren vorantreiben.

Beim Ausatmen und Sprechen sowie beim Niesen und Husten werden Krankheitserreger durch Vernebelung als Tröpfchen und Aerosole an die Umgebung abgegeben. Zur Infektion von Kontaktpersonen kommt es, wenn die Erreger anschließend auf die Schleimhäute gelangen und sich dort vermehren.

"Die Schutzmaßnahmen gegen Tröpfcheninfektionen - wie aktuell bei der Covid-19-Pandemie - sind alles andere als optimal", sagt Prof. Dr. Michael Madeja, Vorstandsvorsitzender der Else Kröner-Fresenius-Stiftung. "Der Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 m ist relativ willkürlich und kann unter ungünstigen Umständen zu gering sein", erläutert Madeja. "Die Mund-Nasen-Bedeckungen sind nicht völlig virendicht und die Wirkung von Luftfiltern und Lüftungssysteme ist ungeprüft oder umstritten.

Zwar gibt es mit den Impfungen ein sehr wirksames Instrument gegen Covid-19, dennoch könnten Mutationen der Corona-Viren die Schutzwirkung der Impfung reduzieren. "Auch gänzlich andere und neuartige Viren, die über Tröpfchen und Aerosole übertragen werden, könnten zukünftig zu noch größeren medizinischen und wirtschaftlichen Problemen führen", betont Madeja.

Aus diesem Grund will die EKFS dazu beitragen, die Forschung und Entwicklung von Maßnahmen zur Verhinderung von Tröpfchen- und Aerosol-Infektionen zu fördern. Im Fokus stehen dabei die Weiterentwicklung bestehender Schutzmaßnahmen (z. B. Mund-Nase-Bedeckungen, Luftfilter oder Beatmungsgeräte), die Entwicklung neuer Präventionsmaßnahmen (z. B. Maskentypen, Filtermaterialien, Lüftungsanlagen oder Hygienekonzepte) sowie Interaktionsformate zur Kreation neuer Ideen (z. B. Symposien, Hackathons oder design thinking).

Die Ausschreibung läuft noch bis zum 15. April 2021.

Ausführlichere Informationen unter: https://www.ekfs.de/aktuelles/ausschreibungen/troepfcheninfektionen

Else Kröner-Fresenius-Stiftung (EKFS) - Forschung fördern. Menschen helfen. Die gemeinnützige Else Kröner-Fresenius-Stiftung widmet sich der Förderung medizinischer Forschung und unterstützt medizinisch-humanitäre Projekte. Bis heute hat sie über 2.000 Projekte gefördert. Mit einem jährlichen Fördervolumen von aktuell über 60 Millionen Euro ist sie die größte Medizin fördernde Stiftung Deutschlands. Weitere Informationen finden Sie unter: www.ekfs.de

Original-Content von: Else Kröner-Fresenius-Stiftung, übermittelt durch news aktuell

Wiesbaden (ots)

Kriminelle haben sich die COVID-19-Pandemie in den vergangenen Monaten zu Nutze gemacht: Insbesondere versuchen sie mit neuen Betrugsmaschen an Geld und Wertsachen zu gelangen. Seit Beginn der bundesweiten Impfkampagne wurde auch dieses Thema vereinzelt für Betrugsmaschen in Hessen eingesetzt.

In diesem Zusammenhang weist das LKA auf Folgendes hin:

Der Impfstoff ist nicht frei verkäuflich! Verkaufsangebote, die an der Haustür, telefonisch oder im Internet gemacht werden, sind betrügerisch. Gehen Sie nicht darauf ein und wenden Sie sich unmittelbar an die Polizei.

Seit Dienstag, den 19. Januar 2021, können sich Bürgerinnen und Bürger im Alter von über 80 Jahren in den insgesamt 28 Impfzentren in Hessen gegen das Corona-Virus impfen lassen. Hessinnen und Hessen, die der zweiten Priorisierungsgruppe angehören, können sich seit 23. Februar 2021 für ihre Corona-Schutzimpfung registrieren. Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keines der Zentren aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, sich zu Hause impfen zu lassen. Die Terminvergabe erfolgt hierbei ausschließlich durch die zuständigen Impfzentren.

"Die Impfung ist für die Bürgerinnen und Bürger immer kostenlos - es muss keine Zahlung in Vorleistung erbracht werden", sagt Erster Kriminalhauptkommissar Thomas Lorenz, Leiter der Zentralstelle Kriminal- und Verkehrsprävention im Hessischen Landeskriminalamt. Er weist zudem darauf hin, dass die Impfung freiwillig ist und die Impftermine grundsätzlich aktiv vereinbart werden müssen. Das ist unter den Telefonnummern 116 117 oder 0611 - 505 92 888 sowie im Internet unter www.impfterminservice.hessen.de möglich.

"Hessinnen und Hessen, die im Zusammenhang mit der Corona-Impfung an einem nicht vereinbarten Termin Besuch bekommen, sollten diesen nicht in ihre Wohnung oder in ihr Haus lassen", sagt Thomas Lorenz. Stattdessen gilt es, die Polizei umgehend unter der Telefonnummer 110 zu verständigen. Zudem sei es ratsam, bei der Impfung im häuslichen Bereich eine Person des Vertrauens zugegen zu haben. Ein weiterer Tipp des Präventionsfachmanns: "Bürgerinnen und Bürger sollten ausschließlich Informationen offizieller Stellen vertrauen."

Wiesbaden. Die drei hessischen Staatstheater in Darmstadt, Kassel und Wiesbaden, das Hessische Landestheater Marburg und das Stadttheater Gießen nehmen den Probebetrieb unter Wahrung des Infektions- und Arbeitsschutzes wieder auf. Ziel ist die Vorbereitung der Öffnung, sobald es die Pandemielage und die Corona-Verordnung des Landes zulassen. Das haben die Bühnenleitungen der fünf Theater gemeinsam mit Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn vereinbart. Die aktuelle Beschlusslage der Regierungschefinnen und -chefs der Länder und der Bundeskanzlerin sieht eine Öffnungsmöglichkeit frühestens für Ende März vor. Voraussetzung dafür ist, dass der Sieben-Tage-Inzidenzwert weiterhin stabil unter 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt und dass Besucherinnen und Besucher ein tagesaktuelles negatives Ergebnis eines Covid-19-Tests vorlegen.

Vorsichtige Schritte zurück zur Normalität

„Viele Menschen sehnen sich danach, wieder an Kultur teilzuhaben. Die Erfolge beim Impfen und die Fortschritte bei der Versorgung mit Tests ermöglichen vorsichtige Schritte zurück zur Normalität. Wir hoffen, dass wir mit den Theatern möglichst bald dabei sind. Die Theater bereiten sich nun künstlerisch und administrativ so vor, dass sie Ende März öffnen könnten. Zugleich müssen wir die Infektionszahlen genau im Auge behalten, denn die besonders ansteckenden Virus-Varianten bereiten uns Sorgen“, erklärt Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn. Die Bühnenleitungen und die Ministerin hatten Anfang des Jahres vereinbart, den Probenbetrieb weitestgehend ruhen zu lassen und, sofern es die Pandemielage zulässt, den Spielbetrieb in der Osterwoche Anfang April wiederaufzunehmen.

Foto: Charles Schrader

Die Überbrückungshilfe III kann seit dem 10. Februar beantragt werden. Seitdem wurden insgesamt 51,7 Mio. Euro Abschlagszahlungen an hessische Unternehmen überwiesen, wie Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am Samstag mitteilte. Auch die Beantragung der Neustarthilfe für Soloselbständige ist seit dem 16. Februar möglich, hier gingen bisher 4.905 Anträge ein. Insgesamt flossen bisher 26,6 Mio. Euro an Soloselbstständige in Hessen. Zudem können jetzt auch große Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen – die anfänglich bestehende Umsatzgrenze von 750 Mio. Euro entfällt seit dem 03. März für alle vom Lockdown betroffenen Branchen. 

„3.837 Anträge hessischer Betriebe für die Überbrückungshilfe III und 4.905 Anträge hessischer Soloselbstständiger für die Neustarthilfe sind eingegangen“, sagte der Wirtschaftsminister. „Der Wegfall der Umsatzgrenze kommt gerade großen Mittelständlern mit vielen Arbeitsplätzen zu Gute, gerade im Handel, in Gastronomie und Hotellerie können Unternehmen jetzt mit bis zu 1,5 Mio. Euro pro Monat unterstützt werden“, so der Minister weiter. 

Bis auf die über den Bund überwiesenen Abschlagszahlungen läuft die Abwicklung der Gelder über die Länder. In Hessen übernehmen dies die Kolleginnen und Kollegen im Regierungspräsidium Gießen, unterstützt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Kassel und der Hessischen Steuerverwaltung. Mit den vollständigen Auszahlungen der geprüften Anträge der Überbrückungshilfe III über die Abschlagszahlungen hinaus wird ab Mitte März gerechnet.       Übersicht Wirtschaftshilfen des Bundes in Hessen

Soforthilfe: 106.426 bewilligte Anträge - rund 951,4 Mio. Euro ausgezahlt (Programm beendet am 31.05. 2020) 

Überbrückungshilfe I: 9.919 bewilligte Anträge sowie 232 bewilligte Änderungsanträge, rund 119 Mio. Euro ausgezahlt (Programm beendet am 9.10.2020) 

Überbrückungshilfe II: 12.039 bewilligte Anträge, rund 190 Mio. Euro ausgezahlt 

Überbrückungshilfe III: Anträge können seit 10. Februar gestellt werden. Es liegen 3.837 Anträge vor und es wurden 51,7 Mio. Euro als Abschlagszahlungen bereits an Betriebe in Hessen ausgezahlt. Die reguläre Auszahlung über die Abschlagszahlungen hinaus soll laut Bund ab Mitte März starten.  

Neustarthilfe: Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Sie ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme, wie z.B. die Grundsicherung, und wird nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet. Anträge sind seit dem 16. Februar möglich, maximal können bis zu 7.500 Euro ausgezahlt werden.

  • 905 Anträge, rund 26,6 Mio. Euro ausgezahlt

Novemberhilfe:  

  • mehr als 90 Prozent der Anträge sind vollständig bearbeitet und ausgezahlt
  • 74 Prozent der beantragten Summe wurden überwiesen (322 Mio. Euro) – inklusive der Abschlagszahlungen und Direktzahlungen des Bundes
  • 6.620 Anträge von Soloselbstständigen, davon 6.207 abgeschlossen
  • 20.567 Anträge über prüfende Dritte, davon 18.497 abgeschlossen

Dezemberhilfe: 

  • 80 Prozent der Anträge wurden vollständig bearbeitet und ausgezahlt
  • 59 Prozent der beantragten Summe wurde überwiesen (242 Mio. Euro) – inklusive der Abschlagszahlungen und Direktzahlungen des Bundes
  • 5.989 Anträge von Soloselbstständigen, davon 5.729 erledigt
  • 19.111 Anträge über prüfende Dritte, davon 14.206 erledigt  

Wiesbaden (ots)

Aktuell werden WhatsApp-Nachrichten verschickt, die aufgrund ihrer Aufmachung scheinbar vom Bundeskriminalamt (BKA) stammen. Die Nachrichten sind mit einem angeblichen BKA-Logo und Briefkopf versehen und sollen auf den ersten Blick einen seriösen Eindruck vermitteln.

Die Täter berichten von Wohnungseinbrüchen durch organisierte Banden in der unmittelbaren Nähe. Diese Banden hätten die Absicht, auch bei der Empfängerin oder dem Empfänger der Nachricht eine Straftat zu begehen. Besonders dreist ist, dass sie sogar umfangreich vor verschiedensten Betrugsmaschen warnen.

Um einen Kontakt und weitergehende Informationen zu erhalten, wird eine Mobilrufnummer genannt.

Rufen die Opfer an, werden sie in ein Gespräch verwickelt, in dem die Täter raten, ihr Vermögen vor den Einbrechern zu sichern. Dazu sollen sie Schmuck, Bargeld und Wertgegenstände außerhalb ihrer Wohnungen oder Häuser deponieren, damit BKA-Beamte sie unbemerkt zur Vermögenssicherung abholen und aufbewahren können.

Unser Rat:

  • Wenn Sie eine solche WhatsApp-Nachricht erhalten, die angeblich vom Bundeskriminalamt kommt: Reagieren Sie nicht auf solche Schreiben. Rufen Sie die angegebene Telefonnummer nicht an.
  • Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung.
  • Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis.
  • Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben. Wichtig: Lassen Sie den Besucher währenddessen vor der abgesperrten Tür warten.
  • Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten.
  • Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.
  • Übergeben Sie niemals Geld, Schmuck oder Wertgegenstände an unbekannte Personen.

Original-Content von: Hessisches Landeskriminalamt, übermittelt durch news aktuell

Mit Beschluss vom 3. März 2021 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof der Be- schwerde der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) – Landesverband Hessen – ge- gen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 13. Januar 2021 stattge- geben und das Land Hessen im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, näher bezeichnete Angaben zum „Flügel“ im Hessischen Verfassungsschutzbericht 2019 zu löschen und es zu unterlassen, diese Berichterstattung in jedweder Form weiter zu ver- breiten. Zudem wurde das Land verpflichtet, durch eine Pressemitteilung richtigzustel- len, dass die beanstandete Berichterstattung rechtswidrig war.

Der „Flügel“ wird in dem vom Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport heraus- gegebenen Verfassungsschutzbericht 2019 als größte Teilorganisation der AfD und als „zentral organisierter, loser Verbund“ von Mitgliedern desselben im gesamten Bundes- gebiet charakterisiert. Am 15. Januar 2019 wurde er vom Bundesamt für Verfassungs- schutz als Verdachtsfall und in der Folge vom Landesamt für Verfassungsschutz Hes- sen - dementsprechend - als Beobachtungsobjekt eingestuft.

In dem Verfassungsschutzbericht 2019 wird auf diversen Seiten unter anderem ausge- führt, dass der „Flügel“ in Hessen 2019 ein - teilweise geschätztes/gerundetes - rechts- extremistisches Personenpotenzial von „600“ bzw. ein Potenzial an Rechtsextremis- ten/Personenpotenzial „von bis zu 600 Personen“ gehabt habe.

Der 7. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat dem Antrag der AfD auf vor- läufige Löschung der von ihr gerügten Berichterstattung zum „Flügel“ weitgehend ent- sprochen und zur Begründung ausgeführt, dass die Berichterstattung teilweise nicht von der Ermächtigungsgrundlage des § 2 Abs. 1 Satz 4 Hessisches Verfassungsschutzge- setz (HVSG) gedeckt und die Antragstellerin dadurch in ihrem Recht aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 GG, gleichberechtigt am Pro- zess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen, sowie in ihrem allge- meinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 3 GG verletzt sei.

Die Angabe des Personenpotenzials einer potenziell extremistischen Gruppierung sei ein maßgeblicher Teil der Berichterstattung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 4 HVSG. Wer- den in dem Verfassungsschutzbericht Zahlenwerte genannt, bedürfe es dafür gewichti- ger tatsächlicher Anhaltspunkte. Für das dem „Flügel“ in dem Verfassungsschutzbericht für 2019 zugeordnete Personenpotenzial von „600“ oder „bis zu 600“ hätten solche An- haltspunkte nicht vorgelegen. Der angegebene Wert, der auch für die Einordnung der Gruppierung und die Außenwirkung maßgeblich sei, halte einer Plausibilitätskontrolle nicht stand.

Die vom Verfassungsschutz für seine Schätzung zuvorderst herangezogenen öffentli- chen Aussagen der (vormaligen) Bundesparteispitze der AfD zu dem bundesweiten Personenpotenzial des „Flügels“ würden keine ausreichenden Rückschlüsse für die Be- wertung des hessischen Landesverbands der Antragstellerin zulassen. Hierfür hätte es zusätzlicher landesspezifischer Anhaltspunkte bedurft, die jedoch nicht ersichtlich seien. Insbesondere sei dem Verfassungsschutzbericht zu entnehmen, dass der „Flügel“ in Hessen 2019 aufgrund seiner gering ausgeprägten Strukturen und seiner fehlenden Präsenzen in den sozialen Medien in seiner Außenwirkung stark begrenzt gewesen sei.

Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar. Aktenzeichen: 7 B 190/21

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Berlin (ots)

Der Verband der Zoologischen Gärten fordert vor der nächsten Beratung der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten ein Ende der Gleichmacherei. "Ich halte es für absolut enttäuschend und unverständlich, wenn wir laut Vorlage für die morgige Runde weiterhin mit dem Einzelhandel und den Museen in einen Topf geworfen werden", sagt Prof. Jörg Junhold, Präsident des Verbandes der Zoologischen Gärten. "Wie will man denn begründen, dass in unseren Freiluftanlagen, zu denen wir den Zugang streng regulieren können, angeblich dieselbe Ansteckungsgefahr wie in Geschäften oder Einkaufszentren herrscht? Das entbehrt doch jeder fachlichen Grundlage." Die Zoos bieten sichere Bewegungsräume für Familien unter freiem Himmel. "Einen Ausflugstourismus in geöffnete Läden und Märkte aufgrund mangelnder Alternativen kann wirklich niemand wollen."

Nach dem heutigen Bekanntwerden der Vorlage für die Runde mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Länderchefs wurde auch Kritik an der Ungleichbehandlung in den verschiedenen Bundesländern laut. "Jetzt sollen tatsächlich bundesweit einheitlich alle Blumenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkte aufmachen, aber bei den Zoos soll der bestehende Flickenteppich zementiert werden?", sagt Junhold. "Vielleicht ist es nachvollziehbar, dass diese Maßnahme auf relativ wenig Verständnis bei uns stoßen wird, denn inzwischen haben fast die Hälfte aller Bundesländer ihre Zoos wieder öffnen lassen beziehungsweise hatten sie nie geschlossen." Dazu zählen Berlin, Sachsen-Anhalt und das Saarland, die ihre zoologischen Einrichtungen seit dem späten Frühling 2020 kontinuierlich offengehalten hatten; in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern durften die Zoos vor wenigen Tagen öffnen beziehungsweise stehen Anfang kommender Woche vor diesem Schritt. Die Zoos sind vorbereitet und der soziale Druck in den heimischen vier Wänden ist enorm.

Bereits mehrfach hatten die organisierten Zoos des Verbandes der Zoologischen Gärten (VdZ) auf die pandemiebedingten Schwierigkeiten hingewiesen, die die bei vielen Mitgliedern nunmehr vier Monate andauernde Schließung verursachen. "Anders als in anderen Branchen können wir unsere Zoos eben nicht 'runterfahren': Die Tiere müssen weiterhin vollumfänglich durch Pfleger und Veterinäre versorgt werden, ihre Unterkünfte geheizt und gesäubert werden", sagt der VdZ-Geschäftsführer Volker Homes. "Das heißt, dass wir bei annähernd gleichbleibenden Kosten mit keinerlei Einnahmen auskommen sollen. Und Homeoffice mit Löwe ist nun mal keine Lösung."

Original-Content von: Verband der Zoologischen Gärten (VdZ), übermittelt durch news aktuell

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und die hessischen Polizeipräsidien Frankfurt, Mittelhessen, Nordhessen, Osthessen, Südosthessen und Westhessen haben in dieser Woche im Rahmen einer hessenweit konzertierten Aktion Durchsuchungen und Vernehmungen gegen insgesamt elf Beschuldigte durchgeführt.

Die Beschuldigten, zehn Männer und eine Frau, im Alter zwischen 24 und 61 Jahren aus Hanau, Frankfurt am Main, Fulda und Kassel, dem Landkreis Kassel, dem Main- Taunus-Kreis, dem Landkreis Marburg-Biedenkopf und dem Vogelsbergkreis stehen im Verdacht, in sozialen Netzwerken strafrechtlich relevante Äußerungen getätigt zu haben und dabei u.a.

  •  den Mord an Dr. Walter Lübcke,

  •   die Gewalttat in Hanau am 19.02.2020 oder

  •  die Morde des NSU befürwortet zu haben bzw.

  •  zum Hass gegenüber geflüchteten Personen oder

  •  zum Hass gegenüber politisch tätigen Personen aufgestachelt zu haben.

Gegen die Beschuldigten wird daher u.a. wegen des Verdachts der Billigung von Straf- taten gemäß § 140 Strafgesetzbuch bzw. wegen des Verdachts der Volksverhetzung gemäß § 130 Strafgesetzbuch ermittelt. Diese Ermittlungsverfahren beruhen auf Meldungen aus der Zivilgesellschaft bei der hessischen Meldestelle https://hessengegenhetze.de/ bzw. bei der hessischen Koope- ration https://keinemachtdemhass.de/.

Die Meldestelle https://hessengegenhetze.de/ ist im Januar 2020 bei dem Hessen Cy- berCompetenceCenter (Hessen3C) eingerichtet worden und gibt in einem gesamtge- sellschaftlichen Ansatz Bürger/innen, Amts- und Mandatsträger/innen, Unternehmen, Behörden und Institutionen eine nutzerfreundliche und auf Wunsch auch anonyme Mög- lichkeit, Hinweise auf Hass und Hetze im Internet den hessischen Behörden zu melden.

Seit Januar 2020 sind bereits über 450 Ermittlungsverfahren wegen Hasskriminalität im Internet bei der ZIT eingeleitet worden, die auf Meldungen bei https://hessengegen- hetze.de/ beruhen. Dabei konnten bislang gemeinsam mit dem Hessischen Landeskri- minalamt (HLKA) in ca. 130 Fällen Tatverdächtige identifiziert und die entsprechenden Ermittlungsverfahren an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften im gesamten Bundesgebiet abgegeben werden.

Über die Kooperation https://keinemachtdemhass.de/ des Hessischen Ministeriums der Justiz (HMdJ) mit professionellen Partnern der Zivilgesellschaft wie HateAid gGmbH, Hassmelden.de und ichbinhier e.V. konnten seit November 2019 zudem über 950 wei- tere Ermittlungsverfahren wegen Hasskriminalität im Internet bei der ZIT eingeleitet wer- den. In diesem Zusammenhang konnten bislang in ca. 320 Fällen Tatverdächtige iden- tifiziert und die entsprechenden Ermittlungsverfahren an die örtlich zuständigen Staats- anwaltschaften im gesamten Bundesgebiet abgegeben werden.

Nur durch dieses zivilgesellschaftliche Engagement konnten seit November 2019 ins- gesamt über 1.400 Ermittlungsverfahren wegen Hasskriminalität im Internet bei der ZIT eingeleitet und ca. 450 Tatverdächtigte bundesweit identifiziert werden.

Dieses Engagement der Zivilgesellschaft zur Nutzung der Meldestelle https://hessenge- genhetze.de/ oder der Angebote der professionellen Partner der Kooperation https://kei- nemachtdemhass.de/ ist angesichts der von Hasskriminalität im Internet ausgehenden Gefahren besonders wichtig.

Denn Hasskommentare im Internet haben nach repräsentativen Bevölkerungsumfragen wie etwa im Juli 2020 durch die Universität Leipzig nicht nur die Folge, dass Menschen sich seltener an Diskussionen im Netz beteiligen (vgl. https://medienstrafrecht.jura.uni- leipzig.de). Hasskommentare im Internet können nach wissenschaftlichen Erkenntnis- sen auch zu realen Gewalttaten führen: „Je mehr Raum wir Hass, Hetze und Aggression im digitalen Alltag geben, somit salonfähig machen, umso stärker verändert sich auch der Umgang mit anderen in unserem physischen Umfeld. Das Internet ist eben keine Einbahnstraße: Dort akzeptiertes Verhalten bleibt nicht im digitalen Raum stecken, son- dern verlagert sich dann auf die Straße (Dr. Catarina Katzer, Institut für Cyberpsycholo- gie und Medienethik Köln).“ Deswegen ist es nicht überraschend, dass nach einer Um- frage des Digitalverbands Bitkom zum Safer Internet Day 2021 ca. 90 Prozent der Be- fragten der Meinung sind, dass Opfer von Hassrede besser geschützt werden müssen und die Strafverfolgungsbehörden verstärkt gegen Hassrede vorgehen sollten (vgl. https://www.bitkom.org).

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bedankt sich bei der Zivilgesell- schaft für das herausragende Engagement im vergangenen Jahr zur Meldung von Hasskriminalität im Internet sowie bei allen an den heutigen operativen Maßnahmen beteiligten hessischen Polizeipräsidien, bei dem Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) und bei dem Hessen CyberCompetenceCenter (Hessen3C) für die hervorra- gende Zusammenarbeit.

gez. Dr. Benjamin Krause Oberstaatsanwalt

Die Überbrückungshilfe III ist letzten Mittwoch gestartet. In der ersten Woche sind 4 Mio. Euro an Abschlagszahlungen an hessische Unternehmen gegangen, wie Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir mitteilte. „407 Anträge hessischer Betriebe sind seit dem Start der Antragsstellung für die Überbrückungshilfe III eingegangen. Viele Unternehmen haben lange darauf gewartet, dass die Antragstellung über die bundesweit einheitliche Internetseite möglich ist, weil sie dringend Unterstützung brauchen“, sagte der Wirtschaftsminister. „Heute konnten die ersten Anträge auf Neustarthilfe für Soloselbstständige beantragt werden. Das war überfällig: Diese Gruppe ist immer wieder bei den Hilfsprogrammen des Bundes unzureichend berücksichtigt worden und bei vielen sind die existenzsichernden Rücklagen aufgebraucht“, so der Minister weiter. 

Die Antragstellung und die Abschlagszahlungen werden vom Bund organisiert, die Bearbeitung der Anträge und damit auch die Überweisung der Gelder, die über die Abschlagszahlungen hinausgehgen, ist Aufgabe der Länder. In Hessen übernehmen dies federführend die Kolleginnen und Kollegen im Regierungspräsidium Gießen, unterstützt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Kassel und der Hessischen Steuerverwaltung, die bereits seit Wochen mit Hochdruck an der Bearbeitung der Überbrückungshilfe II und der November- und der Dezemberhilfe arbeiten. Mit vollständigen Auszahlungen der geprüften Anträge auf Überbrückungshilfe III wird ab Mitte März gerechnet. Die Neustarthilfe für Soloselbstständige, die bis 7.500 Euro ohne prüfende Dritte direkt beantragen können, ist seit heute möglich. 

Übersicht Wirtschaftshilfen des Bundes in Hessen

Soforthilfe: 106.426 bewilligte Anträge - rund 951,4 Mio. Euro ausgezahlt (Programm beendet am 31.05. 2020)

Überbrückungshilfe I: 9.919 bewilligte Anträge sowie 232 bewilligte Änderungsanträge, rund 119 Mio. Euro ausgezahlt (Programm beendet am 9.10.2020)

Überbrückungshilfe II: 10.966 bewilligte Anträge, 176 Mio. Euro ausgezahlt

Überbrückungshilfe III: Anträge können seit 10. Februar gestellt werden, 4 Mio. Euro sind als Abschlagszahlungen bereits nach Hessen ausgezahlt, reguläre Auszahlung soll laut Bund ab Mitte März starten. Die Antragstellung der Neustarthilfe für Soloselbstständige ist laut Bund seit dem heutigen Dienstag, 16. Februar, möglich.

Novemberhilfe:
- mehr als 80 Prozent der Anträge wurden vollständig bearbeitet und Geld ausgezahlt, 65 Prozent der beantragten Summe wurde überwiesen (insgesamt 268 Mio. Euro).
- 7.022 Anträge von Soloselbstständigen – 10,2 Mio. Euro bewilligt und ausgezahlt
- 19.994 Anträge über prüfende Dritte – 135,3 Mio. Euro als Abschlagszahlung ausgezahlt 

Dezemberhilfe:
- 40 Prozent der Anträge wurden vollständig bearbeitet und Geld ausgezahlt. 45 Prozent der beantragten Summe wurde überwiesen (insgesamt 159 Mio. Euro).
- 6.047 Anträge von Soloselbstständigen – 9,4 Mio. Euro bewilligt und ausgezahlt
- 17.646 Anträge über prüfende Dritte – 132,6 Mio. Euro als Abschlagszahlung ausgezahlt

Gestern am Mittwoch hat Bund und Länder erneut über die derzeit geltenden Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie beraten. Vorbehaltlich des Infektionsgeschehens und der Entscheidungen des Treffens sollen in den hessischen Schulen in einem nächsten Schritt die Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Wechselmodell unterrichtet werden.

Damit die entsprechenden Vorbereitungen getroffen werden können, startet das Wechselmodell in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 noch nicht am Montag, dem 15. Februar, sondern frühestens am Montag, dem 22. Februar. Die aktuelle Regelung (Aussetzung der Präsenzpflicht) gilt bis dahin weiter. Damit folgt Hessen auch den Empfehlungen aus den Reihen der Schulleitungen.

Alle Schulen und Eltern erhalten voraussichtlich am Freitag weitere Informationen.

Content Hessisches Kultusministerium

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