Corona-Regeln in Hessen was gilt wo!
Seit dem 11.11.2021 gelten in Hessen neue Corona-Regeln. Die 3G+Pflicht (Getestet = PCR-Test) ist eine weitere Maßnahme um die Pandemie einzudämmen.
Corona Regeln Kurz und Knapp
EINHEITLICHE MASKENPFLICHT
• Im Freien: Maskenpflicht, wenn Abstände nicht eingehalten werden können
• Drinnen: Maskenpflicht (med. Masken) bis zum Sitzplatz.
PRIVATE TREFFEN
• Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln wird empfohlen. Testempfehlung, außer bei Geimpften und Genesen.
• Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.
ARBEITSPLÄTZE
• 3G-Regel, wenn Beschäftigte Kontakt zu externen Kunden haben. Negativnachweis: 2x pro Woche (Antigen-Schnelltest)
• Es gelten Corona-Arbeitsschutzregeln des Bundes.
SCHULE
• Präsenzunterricht für alle Klassen. Negativnachweis: 3x pro Woche.
• Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz.
Unterricht ohne Maske. Bei Coronafall in der Klasse: 14 Tage Maske am Sitz- platz und tägliche Tests.
KITA
Regelbetrieb
SPORT
• Drinnen: : 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test)
• Im Freien: Keine Einschränkungen
KULTURSTÄTTEN (MUSEEN, GEDENK- STÄTTEN ETC.)
• Drinnen: 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test)
• Im Freien: Keine Einschränkungen
VERANSTALTUNGEN, (THEATER, KINO ETC.) (AB 25 PERSONEN)
• Drinnen: 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test) und Maskenpflicht bis zum Platz.
• Im Freien: 3G-Pflicht (Getestet = Antigen-Test) ab 1.000 Personen.
• Ab 5.000 Personen: Genehmigungspflicht, max. 10 % der Teilnehmenden dürfen nur getestet sein.
• Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen: kein 3G im Freien, im Innenbereich 3G+.
• Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte.
Körpernahe DIENSTLEISTUNGEN
• 3G-Pflicht (Getestet = Antigen-Test)
• Maskenpflicht
EINZELHANDEL
• Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.
GASTRONOMIE
• Drinnen: 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test) und Maskenpflicht bis zum Platz für Personal und Gäste.
• Drinnen und im Freien: Abstands- und Hygienekonzept
CLUBS/ DISCOTHEKEN
• Drinnen: Maskenpflicht und Einlass für Geimpfte, Genesene oder mit PCR-Test für Personal und Gäste. Kontaktdatenerfassung.
• Im Freien: 3G-Pflicht & Kontaktdatenerfassung.
HOTELS UND ÜBERNACHTUNGEN
• Negativnachweise (Antigentest) bei Anreise. Bei mehr als 7 Tagen Aufent- halt: Zweimal pro Woche für alle Gäste. Abstands- und Hygienekonzept.
ÖPNV
• Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden.
HOCHSCHULEN
• Überwiegend Präsenz-Semester.
• 3G-Pflicht und Maskenpflicht werden durch Hochschulen festgelegt
PROSTITUTIONS- STÄTTEN
• 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test), Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung