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Corona-Regeln in Hessen was gilt wo!

Seit dem 11.11.2021 gelten in Hessen neue Corona-Regeln. Die 3G+Pflicht (Getestet = PCR-Test) ist eine weitere Maßnahme um die Pandemie einzudämmen.

Corona Regeln Kurz und Knapp

EINHEITLICHE MASKENPFLICHT

• Im Freien: Maskenpflicht, wenn Abstände nicht eingehalten werden können

• Drinnen: Maskenpflicht (med. Masken) bis zum Sitzplatz.

PRIVATE TREFFEN

• Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln wird empfohlen. Testempfehlung, außer bei Geimpften und Genesen.

• Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.

ARBEITSPLÄTZE

• 3G-Regel, wenn Beschäftigte Kontakt zu externen Kunden haben. Negativnachweis: 2x pro Woche (Antigen-Schnelltest)

• Es gelten Corona-Arbeitsschutzregeln des Bundes.

SCHULE

• Präsenzunterricht für alle Klassen. Negativnachweis: 3x pro Woche.

• Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz.

Unterricht ohne Maske. Bei Coronafall in der Klasse: 14 Tage Maske am Sitz- platz und tägliche Tests.

KITA

Regelbetrieb

SPORT

• Drinnen: : 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test)

• Im Freien: Keine Einschränkungen

KULTURSTÄTTEN (MUSEEN, GEDENK- STÄTTEN ETC.)

• Drinnen: 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test)

• Im Freien: Keine Einschränkungen

VERANSTALTUNGEN, (THEATER, KINO ETC.) (AB 25 PERSONEN)

• Drinnen: 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test) und Maskenpflicht bis zum Platz.

• Im Freien: 3G-Pflicht (Getestet = Antigen-Test) ab 1.000 Personen.
• Ab 5.000 Personen: Genehmigungspflicht, max. 10 % der Teilnehmenden dürfen nur getestet sein.
• Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen: kein 3G im Freien, im Innenbereich 3G+.
• Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte.

Körpernahe DIENSTLEISTUNGEN

• 3G-Pflicht (Getestet = Antigen-Test)

• Maskenpflicht

EINZELHANDEL

• Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.

GASTRONOMIE

• Drinnen: 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test) und Maskenpflicht bis zum Platz für Personal und Gäste.

• Drinnen und im Freien: Abstands- und Hygienekonzept

CLUBS/ DISCOTHEKEN

• Drinnen: Maskenpflicht und Einlass für Geimpfte, Genesene oder mit PCR-Test für Personal und Gäste. Kontaktdatenerfassung.

• Im Freien: 3G-Pflicht & Kontaktdatenerfassung.

HOTELS UND ÜBERNACHTUNGEN

• Negativnachweise (Antigentest) bei Anreise. Bei mehr als 7 Tagen Aufent- halt: Zweimal pro Woche für alle Gäste. Abstands- und Hygienekonzept.

ÖPNV

• Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden.

HOCHSCHULEN

• Überwiegend Präsenz-Semester.
• 3G-Pflicht und Maskenpflicht werden durch Hochschulen festgelegt

PROSTITUTIONS- STÄTTEN

• 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test), Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung

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