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Donald Trump, der erste Ex-Präsident in der Geschichte der USA, wird sich nach einer Anklage in einem Strafverfahren verantworten müssen. Dies verkündete die Bezirksstaatsanwaltschaft in Manhattan am Donnerstagabend. Die Staatsanwaltschaft hatte Kontakt zu Trumps Anwalt aufgenommen, um dessen Überstellung nach New York zur Anklageerhebung zu koordinieren. Die Anklageschrift ist noch unter Verschluss. Trump hatte kurz vor seiner Wahl im Jahr 2016 Schweigegeld an den Pornostar Stormy Daniels gezahlt, was möglicherweise im Konflikt mit Regeln zur Wahlkampffinanzierung steht. Nach jahrelangen Ermittlungen setzte die Staatsanwaltschaft schließlich eine Grand Jury ein, die nun dafür stimmte, Trump anzuklagen. US-Medien berichten unter Berufung auf Anwälte Trumps, dass der Ex-Präsident sich voraussichtlich in der kommenden Woche der Justiz in New York stellen wird. Eine Bestätigung dafür gibt es jedoch noch nicht. Von der Staatsanwaltschaft in Manhattan hieß es lediglich, dass weitere Details mitgeteilt werden, sobald ein Termin für die Anklageverlesung bestimmt ist. Trumps Anwälte hatten zuvor angedeutet, dass der Ex-Präsident sich im Falle einer Anklage wahrscheinlich stellen würde.

Trump ruft seinen Anhänger zu Protesten auf

Der Ex-Präsident hatte vor einigen Tagen behauptet, seine Festnahme in dem Fall stünde kurz bevor, woraufhin er seine Anhänger zu Protesten aufrief. New York bereitete sich daraufhin auf mögliche Demonstrationen vor und verstärkte die Sicherheitsvorkehrungen rund um das Gerichtsgebäude in Downtown Manhattan. Bislang ist es jedoch nicht zu größeren Protesten gekommen. Es könnte nun aber womöglich doch noch dazu kommen.

Die Gläubigerversammlung des Warenhauskonzerns Galeria Karstadt Kaufhof, Deutschlands letzter großer Kette, hat dem Insolvenzplan zur Rettung des Traditionsunternehmens zugestimmt. Dies teilte das Unternehmen mit. "Der Sanierungsplan und damit das Konzept vom Warenhaus der Zukunft geben Galeria Karstadt Kaufhof beste Chancen für eine Rückkehr in die Erfolgsspur", sagte Geiwitz. Er betonte, dass es nun entscheidend sei, dass das Konzept vom Management und den Eigentümern zügig und konsequent umgesetzt werde.

Frank Kebekus, Sachwalter des Warenhauskonzerns Galeria Karstadt Kaufhof (GKK), betonte, dass eine Ablehnung des Insolvenzplans katastrophale Folgen für den Konzern gehabt hätte, was nach seinen Worten die Schließung aller Filialen und die Kündigung aller Mitarbeitenden unvermeidlich gemacht hätte. Daher mussten die Gläubiger, bestehend aus Lieferanten, Vermietern und sonstigen Gläubigern, Medienberichten zufolge auf mehr als eine Milliarde Euro verzichten, was für mehr als 4000 der zuletzt noch rund 17 000 Mitarbeiter den Verlust ihres Arbeitsplatzes bedeutet. Dieser Stellenabbau trifft nicht nur die Schließungsfilialen, sondern auch die Konzernzentrale in Essen und die verbleibenden Warenhäuser, da viele von ihnen verkleinert werden sollen. Am Rande des Gläubigertreffens demonstrierten rund 20 Galeria-Betriebsräte aus ganz Deutschland gegen weitere Opfer der Beschäftigten. Da die Gläubiger bei einer Ablehnung des Insolvenzplans wohl überhaupt nichts von ihrem Geld wiedergesehen hätten, blieb ihnen kaum eine andere Wahl, als dem Plan zuzustimmen. Dank eines Millionen-Zuschusses des GKK-Eigentümers René Benko können sie nun zumindest damit rechnen, einen kleinen Teil ihrer Forderungen bezahlt zu bekommen.

Carina Kneip, Michael Krausch und Stefanie Wens bieten am Dienstag, 28.03.2023, ab 17 Uhr ein Webseminar zum Thema "Sexueller Missbrauch an Kindern im digitalen Raum" an. Dieses soll Eltern, Pädagogische Fachkräfte an Schulen, Behörden und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Personen, die sich im Bereich "Bildung und Erziehung" in Ausbildung bzw. im Studium befinden, beraten. Die Veranstaltung resultiert aus dem großen Interesse an dem Thema, nachdem im Februar bereits ein Seminar zu diesem Thema stattfand. Carina Kneip, LKA-Präventionsexpertin, betont, dass viele Kinder und Jugendliche sich nicht bewusst sind, dass den Bildern und Videos von sexuellem Missbrauch immer reelle Verbrechen zugrunde liegen und dass auch das Weiterleiten und die damit verbundene Verbreitung, strafbar ist. Im Internet und durch Social Media und Messenger-Dienste werden Kinder und Jugendliche immer häufiger mit kinderpornografischen Bildern und Videos konfrontiert, die leichtfertig geteilt werden.

Schwerpunkt der Onlineveranstaltung wird erneut das digitale und analoge Informations- und Beratungsangebot der Polizei zum Thema "Kinder- und Jugendpornografie" sein.

Eine Anmeldung zum Webseminar ist über folgenden Link möglich: https://next.edudip.com/de/webinar/sexueller-missbrauch-an-kindern-im-digitalen-raum/1880570

In der Stadt Freudenberg, Nordrhein-Westfalen, ist man nach dem Tod des zwölfjährigen Mädchens, das am Sonntag in der Nähe eines Radwegs in Rheinland-Pfalz gefunden wurde, tief erschüttert. Die Flaggen wurden auf halbmast gesetzt. Bürgermeisterin Nicole Reschke hatte für heute Trauerbeflaggung angeordnet. In der Schule des Mädchens bieten Psychologen Gesprächsangebote an die Mitschülerinnen und Mitschüler an. Eine Trauerandacht wurde am Sonntagabend in der Stadt abgehalten. Der Leichnam des Kindes wurde am Sonntagmittag in der Nähe eines ehemaligen Bahnhofs auf rheinland-pfälzischem Gebiet entdeckt, unmittelbar an der Landesgrenze. Nachdem das Mädchen am Samstag gegen 17.30 Uhr in Freudenberg gesehen wurde, als es nach dem Besuch einer Freundin zu Fuß den Heimweg antrat, begann noch am Abend die Suche mit starken Kräften von Polizei und Feuerwehr. In Freudenberg wird heute die Flaggen auf halbmast gesetzt, um an das zwölfjährige Mädchen zu erinnern, das am Sonntag in der Nähe eines Radwegs in Rheinland-Pfalz als Opfer eines Verbrechens gefunden wurde. Bürgermeisterin Nicole Reschke hatte Trauerbeflaggung angeordnet. In der Schule des Kindes bieten Psychologen Gesprächsangebote an die Mitschülerinnen und Mitschüler an. Am Sonntagabend fand eine Trauerandacht in der Stadt statt. Der Leichnam wurde gegen Mittag in der Nähe eines ehemaligen Bahnhofs auf rheinland-pfälzischem Gebiet gefunden, nachdem das Kind am Samstag gegen 17.30 Uhr in Freudenberg gesehen worden war, als es nach dem Besuch einer Freundin zu Fuß den Heimweg antrat. Die Suche wurde mit starken Kräften von Polizei und Feuerwehr noch am Abend gestartet.

Es ist traurige Gewissheit, dass die weibliche Leiche, die Einsatzkräfte bei einer Suchaktion gefunden haben, das vermisste zwölfjährige Mädchen ist. Dies teilte die Polizei in Koblenz mit. Der Fundort des Leichnams befand sich im Umfeld des ehemaligen Eisenbahntunnels im Waldstück oberhalb von Freudenberg-Hohenhain in unmittelbarer Nähe der Straße, an der das Mädchen am Abend zuletzt gesehen wurde. Der Bereich wurde von Polizeikräften weiträumig abgesperrt. Die Kriminalpolizei Siegen untersucht den Fundort, während die Beamten sich zur Todesursache noch nicht äußern wollten. Seit Samstagabend war das Mädchen vermisst, wodurch Polizei und Rettungskräfte mit einem Großaufgebot nach ihr suchten. Flächensuchhunde und spezielle "Mantrailer"-Hunde wurden eingesetzt und der Bereich mit einer Wärmebildkamera eines Hubschraubers überflogen.

Medienberichten zufolge wurden bei einer Veranstaltung der Zeugen Jehovas in Hamburg am Donnerstagabend sechs oder sieben Menschen getötet und mindestens acht weitere verletzt. Die Polizei stuft die Tat nach Informationen aus Sicherheitskreisen als Amoklauf ein. Eine Nachbarin berichtete, dass mehrere Schussperioden mit jeweils mehreren Schüssen im Abstand von 20 Sekunden bis einer Minute zu hören waren. Eine Studentin sah eine Person "hektisch vom Erdgeschoss ins erste Geschoss laufen". Ob der Täter unter den Toten ist, äußerte sich die Polizei zunächst nicht. Lediglich, dass "alle Toten Schussverletzungen" aufwiesen, wurde bekannt. Sechs oder sieben Menschen starben nach Medienberichten bei einer Veranstaltung der Zeugen Jehovas in Hamburg, mindestens acht weitere wurden verletzt. Die Polizei stuft die Tat als Amoklauf ein. Eine Nachbarin berichtete, dass mehrere Schussperioden mit jeweils mehreren Schüssen im Abstand von 20 Sekunden bis einer Minute zu hören waren. Eine Studentin sah eine Person "hektisch vom Erdgeschoss ins erste Geschoss laufen". Ob der Täter unter den Toten ist, teilte die Polizei nicht mit, nur, dass alle Toten Schussverletzungen aufwiesen.

Darmstadt (ots)

Weltweit sind heute tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren.

Messer aus Elfenbein geschnitzt

Im Schnitt 1200 Mal pro Jahr finden Zöllnerinnen und Zöllner geschützte Tiere, Pflanzen bzw. Teile und Produkte daraus im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post, wobei letzteres auf Grund von Internetbestellungen immer mehr zunimmt und mittlerweile rund zwei Drittel des prozentualen Aufgriffsvolumens ausmacht. 34 Prozent aller Fälle kommen über Flughäfen ins Land. In den vergangenen zehn Jahren zog der Zoll insgesamt 1,77 Mio. geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr.

Der Zoll überwacht mit seinen Kontrollen die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittländern. Geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden.

Eisbärfell; Quelle: Zoll

Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Erzeugnisse aus oder Teile von geschützten Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Sie tragen -- wissentlich oder unwissentlich - dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten blüht und leisten damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub. Aber auch der gewerbliche internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt.

Morgen, am 3. März 2023, dem World Wildlife Day, feiert das Washingtoner Artenschutzübereinkommen das fünfzigjährige Jubiläum seiner Unterzeichnung. Dieses nach seiner englischen Abkürzung auch CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) genannte Übereinkommen ist damit das älteste der großen internationalen Umweltschutzabkommen, dem sich bislang 184 Länder verpflichtet haben. Es dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel. Alle zwei bis drei Jahre werden auf der Konferenz aller Vertragsstaaten Neuaufnahmen weiterer gefährdeter Arten in die Anhänge des Übereinkommens oder Anpassungen des Schutzstatus von bereits gelisteten Arten verhandelt.

In der EU ist das Übereinkommen einheitlich in allen Mitgliedstaaten durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 und Durchführungsverordnungen umgesetzt.

Original-Content von: Hauptzollamt Darmstadt, übermittelt durch news aktuell

In Deutschland sind die Lebenshaltungskosten stark gestiegen, was insbesondere an den ansteigenden Energiepreisen liegt. Daher hat der Staat Preisbremsen eingeführt, um den Verbrauchern und Unternehmen zu helfen. Aber wie kann man von den Entlastungen profitieren und was muss man dazu tun? Die Bundesregierung hat erklärt, dass private Haushalte keine weiteren Schritte unternehmen müssen, um die Entlastungen zu erhalten. Diese werden automatisch über die Heizkostenabrechnung übermittelt. Für eine vierköpfige Familie, die jährlich 4.500 Kilowattstunden Strom verbraucht, kann durch die Strompreisbremse rund 30 Euro pro Monat gespart werden. Bei einem Umzug kann sich der Energieverbrauch ändern, deshalb wird in solchen Fällen der bisherige Energieverbrauch der neuen Wohnung als Grundlage für die Ersparnis genommen.

So sieht die Rechnung der Bundesregierung aus

- Stromverbrauch 4.500 Kilowattstunden pro Jahr (375 kw/h pro Monat)

- Monatlicher Abschlag früher: 113 Euro pro Monat

- Monatlicher Abschlag neu ohne Strompreisbremse: 188 Euro pro Monat

- Monatlicher Abschlag neu mit Strompreisbremse: 158 Euro pro Monat

Energiepreisbremsen sind eine wichtige Maßnahme, um den Auswirkungen der Energiepreissteigerungen entgegenzuwirken. In vielen Ländern sind Energiepreisbremsen bereits in Kraft, um die Verbraucher vor steigenden Energiepreisen zu schützen. Dies sorgt für eine gerechtere Verteilung der Kosten auf die Verbraucher und bietet eine Art finanziellen Schutz vor unerwarteten Preissteigerungen. Energiepreisbremsen können auf verschiedene Weise umgesetzt werden, darunter die Erhöhung der Energieeffizienz, die Schaffung von Subventionen und die Einführung von staatlich festgelegten Preisobergrenzen. Dadurch wird ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Verbraucher und einer ausreichenden Versorgung mit Energie geschaffen. Energiepreisbremsen können auch dazu beitragen, die Energiekosten langfristig zu senken, indem die Investitionen in erneuerbare Energien gefördert werden. Dies kann dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und den Klimawandel zu bekämpfen. Insgesamt können Energiepreisbremsen ein wichtiger Teil der Energiepolitik sein, um die Verbraucher vor steigenden Energiepreisen zu schützen und die Energiekosten zu senken. Daher ist es wichtig, dass die Regierungen weltweit weiterhin Energiepreisbremsen implementieren, um die Verbraucher zu schützen und die Energieversorgung zu verbessern.

Berlin (ots)

Mit völligem Unverständnis verfolgen die in Deutschland am Anbau und der Verarbeitung von Raps beteiligten Landwirte und Unternehmen die Gesetzesinitiative der grünen Umweltministerin Steffi Lemke, mit der die Beimischung von Biokraftstoffen innerhalb weniger Jahre unterbunden werden soll. "Wer den Einsatz von nachhaltig zertifizierten Biokraftstoffen verbieten möchte und ausschließlich auf E-Mobilität setzt, handelt klimapolitisch verantwortungslos", so Stephan Arens, Geschäftsführer der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP).

Biokraftstoffe leisten seit Jahren ohne zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und voll versteuert einen enormen Beitrag zum Klimaschutz. Im Straßenverkehr konnten 2021 amtlich bestätigt über 11 Mio. Tonnen CO2eq mit nachhaltig zertifizierten Biokraftstoffen eingespart werden. Bis 2030 könnte deren Beitrag auf insgesamt 175 Mio. Tonnen CO2eq steigen. Biokraftstoffe stellen damit eine Brückentechnologie dar, die den Übergang zur E-Mobilität und den Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien - einschließlich der für innovative synthetische Kraftstoffe (e-fuels) erforderlichen Energie - wirkungsvoll begleitet. Trotz massiver Subventionierung von E-Fahrzeugen ist deren Marktanteil und damit ihre Klimaschutzwirkung noch äußerst begrenzt. Und auch bei einer stetigen Zunahme des Bestands an E-Fahrzeugen werden Pkw und Lkw mit Verbrennungsmotoren noch auf Jahrzehnte hinaus einen hohen Bedarf an Kraftstoffen aufweisen. Die UFOP warnt nachdrücklich vor einer Verabschiedung des Gesetzentwurfs des BMUV, denn wer eine Brücke sperrt, bevor eine neue Brücke fertig ist, muss sich nicht wundern, wenn er sein Ziel nicht erreicht!

Original-Content von: UFOP e.V., übermittelt durch news aktuell

Es gibt eigentlich kein Unternehmen mehr, das nicht irgendwie online ist. Die eigene Webseite, ein Onlineshop, E- Mail und Newsletterkampagnen und Profile auf Facebook, Instagram oder LinkedIn: Nicht online sein kann sich im Jahr 2022 kein Unternehmer mehr leisten.Was dabei aber im täglichen Business oft vergessen wird ist die rechtliche Absicherung der eigenen Webseite und der Online Marketing Aktivitäten. Dabei ist die Liste der rechtlichen Fallstricke lang: Bildrechte, Markenrechte, Tracking und Datenschutz, Cookie Banner und Impressum. Wer hier Fehler macht riskiert Abmahnungen und teure DSGVO Bußgelder.

Sie haben eine Webseite? Dann sollten Sie rechtlich abgesichert sein. Immer.

Das nächste Problem: Kaum hat man sich um einen Punkt gekümmert, gibt es Gesetzesänderungen, die umgesetzt werden müssen. Oder es kommen neue Tools und Funktionen auf der Webseite dazu, was dazu führt, dass Rechtstexte wie die Datenschutzerklärung ständig überprüft und aktualisiert werden müssen. Das bedeutet für Webseitenbetreiber und Unternehmen viel Zeit und Arbeit. Und trotzdem bleibt immer das ungute Gefühl, den einen wichtigen Punkt vielleicht doch übersehen zu haben.

Ist Ihr eigener Anwalt immer dabei?

Der klassische Weg, alle rechtlichen Fragen und Probleme in den Griff zu bekommen ist die regelmäßige Beratung und Betreuung durch einen spezialisierten Anwalt. Viele Unternehmer und Gründer können es sich aber schlicht nicht leisten, die eigene Webseite regelmäßig anwaltlich prüfen zu lassen, alle Rechtstexte immer wieder durch einen Anwalt zu aktualisieren oder jede Marketingkampage rechtlich abzunehmen.

Rechtssichere Webseiten quasi auf Knopfdruck

Hier kommt eRecht24 Premium ins Spiel. Gründer und Rechtsanwalt Sören Siebert ist seit Jahren einer der bekanntesten Anwälte rund um Internetrecht und Datenschutz. Allerdings ist eRecht24 Premium keine teure Anwaltskanzlei, sondern bietet jedem Webseitenbetreiber und Unternehmer die Möglichkeit, die eigene Webseite auch für wenig Geld schnell und "auf Knopfdruck" rechtlich abzusichern.

Analysieren und umsetzen

Die Umsetzung der eigenen rechtsichere Webseite passiert in 3 einfachen Schritten:

1. Der Projekt Planer führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Phasen der Planung und Umsetzung einer rechtssicheren Webseite. So vergessen Sie nie wieder rechtlich relevante Punkte und senken Ihr Abmahnrisiko drastisch. Erledigte Punkte können Sie direkt abhaken und den Stand Ihrer Webseite automatisch speichern.

2. Im Projekt Manager legen Sie Ihre Webseiten einfach als Projekt an und können mit den
passenden Generatoren sofort mit der Erstellung Ihrer Rechtstexte beginnen. Schnell, einfach und ohne Vorwissen. Sie können die Rechtstexte jederzeit aktualisieren.

3. Wenn Ihre Webseite "fertig" ist, können Sie für jedes Projekt einfach per Knopfruck einen Report erstellen. So haben Sie den aktuellen Stand Ihrer eigenen Webseite immer im Blick. Besonders praktisch: Agenturen und Webdesigner können den Report direkt an ihre Kunden weitergeben und so ihr Haftungsrisiko minimieren.

eRecht24 ist als eine der bekanntesten digitalen Informationsplattformen rund um die Themen Internetrecht, Datenschutz und E-Commerce am Legal Tech Markt vertreten und hilft täglich tausenden Webseitenbetreibern und Agenturen dabei ihre Webseiten rechtssicher zu gestalten.

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Wiesbaden / Saarbrücken (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung des Landespolizeipräsidiums Saarland, des Hessischen Landeskriminalamts und des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main

Die Polizei Saarland wurde am gestrigen Dienstagnachmittag (14.02.2023) durch die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) des Hessischen Landeskriminalamts (HLKA) darüber informiert, dass ein mit Drogen beladener LKW von Spanien in Richtung Frankfurt unterwegs sei. Die im LKW vermuteten Drogen sollten in Saarbrücken umgeladen werden.

Das Fahrzeug konnte nach dem Grenzübertritt nach Deutschland auf dem Gelände einer Firma im Saarbrücker Stadtteil Brebach festgestellt und überprüft werden. Gegen 18.45 Uhr wurden im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen insgesamt fünf Männer aus dem Saarland im Alter zwischen 33 und 35 Jahren, trotz eines Fluchtversuchs, vor Ort vorläufig festgenommen. Bei der Durchsuchung des Lkws fanden die Einsatzkräfte einen Stahlschrank, der zwischen der Ladung versteckt war und in dem sich das Rauschgift befand.

Im Laufe der anschließenden Durchsuchungen an den Wohnanschriften der Tatverdächtigen in Saarbrücken, dem Regionalverband und dem Kreis Saarlouis, bei denen die GER Hessen und weitere Einsatzkräfte des HLKA unterstützten, fanden die Ermittler des Dezernats für Rauschgiftkriminalität des Landespolizeipräsidiums Saarland weitere Beweismittel, die den Tatverdacht gegen vier der fünf Männer bestätigten. Ein 33-Jähriger wurde nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Maßnahmen zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt. Die vier anderen Festgenommenen werden im Laufe des heutigen Tages dem Haftrichter vorgeführt.

An dem Einsatz waren neben Einsatzkräften auch ein Polizeihubschrauber der hessischen Polizei beteiligt. Aufgrund der noch laufenden Ermittlungen können weitere Einzelheiten zum Sachverhalt derzeit nicht mitgeteilt werden.

Original-Content von: Hessisches Landeskriminalamt, übermittelt durch news aktuell

Wiesbaden/Frankfurt am Main (ots)

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Eingreifreserve - und das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) haben am 19.01.2023 in einem umfangreichen Ermittlungskomplex wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Subventionsbetruges die Wohn- und Geschäftsräume von 12 Beschuldigten durchsucht. Die Durchsuchungsmaßnahmen fanden in Frankfurt am Main (6 Objekte), Lübeck (2 Objekte), Wiesbaden (2 Objekte), dem Hochtaunuskreis (2 Objekte), dem Main-Tauber-Kreis (1 Objekt) und dem Wetteraukreis (11 Objekte) statt.

Bei drei Beschuldigten im Alter von 33 bis 65 Jahren handelt es sich um Mitarbeiter eines Steuerberatungsbüros aus dem Wetteraukreis. Sie stehen im Verdacht, in den Jahren 2020 und 2021 gemeinschaftlich und arbeitsteilig für mehrere Gewebetreibende aus dem Rhein-Main-Gebiet Anträge auf Corona-Überbrückungshilfen gestellt und in den Anträgen falsche Angaben gemacht zu haben. Mitbeschuldigt ist auch ein 86-jähriger Steuerberater, der im Verdacht steht, den Mitarbeitern der Steuerkanzlei die Nutzung seines Steuerberatertitels gegen finanzielle Beteiligung an den Einnahmen erlaubt zu haben. Um Missbrauch bei Anträgen auf Corona-Hilfen zu vermeiden, war für die Überbrückungshilfen III und III Plus vorgesehen, dass Anträge ausschließlich über sog. Prüfende Dritte, insbesondere Steuerberater/innen, Wirtschaftsprüfer/innen, vereidigteBuchprüfer/innen oder Rechtsanwält/innen, eingereicht werden konnten.

Die von den Beschuldigten mit falschen Angaben beantragten Überbrückungshilfen sollen sich auf einen Gesamtbetrag von über 750.000 Euro belaufen. In Höhe von über 320.000 Euro kam es zu Auszahlungen der Überbrückungshilfen. Die Auszahlung weiterer Beträge konnte durch Kontrollen und Überprüfungen durch das Regierungspräsidium Gießen und die hessischen Finanzämter verhindert werden.

Bei den weiteren acht Beschuldigten handelt es sich um Gewerbetreibende aus Frankfurt am Main, Wiesbaden, dem Hochtaunuskreis und Wetteraukreis. Sie stehen im Verdacht, jeweils gemeinsam mit den beschuldigten Mitarbeitern der Steuerberatungskanzlei Anträge auf Corona-Überbrückungshilfen mit falschen Angaben gestellt zu haben.

An den umfangreichen Durchsuchungsmaßnahmen waren über 70 Einsatzkräfte des Hessischen Landeskriminalamts, der Polizeipräsidien Frankfurt am Main und Mittelhessen sowie der Bezirkskriminalinspektion Lübeck beteiligt. Es wurden zahlreiche Beweismittel, insbesondere schriftliche Unterlagen, Datenträger und Kommunikationsmittel sichergestellt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Hessische Landeskriminalamt bedanken sich bei allen am Einsatz beteiligten Behörden für die sehr gute Zusammenarbeit.

Original-Content von: Hessisches Landeskriminalamt, übermittelt durch news aktuell

Zoll macht Ekelfund am Flughafen München

München (ots)

Im Rahmen einer Gepäckkontrolle eines aus Kamerun kommenden Mannes, haben Zöllner am Flughafen München Anfang des Jahres eine schaurige Entdeckung gemacht: Insgesamt 16 Kilogramm ungekühltes Fleisch einer Ziege, deren Schädel als auch ihr offen liegender Magen befanden sich im Koffer des 36 - jährigen Reisenden.

Das als Geschenk eingepackte Fleisch befand sich in einem Karton.

Das Fleisch war aufgrund tierseuchenrechtlicher Regelungen nicht einfuhrfähig. Es wurde eingezogen und anschließend der fachgerechten Vernichtung zugeführt. Die Entsorgungskosten trug der Mann.

Zusatzinformation:

Da die Einschleppung von Tierseuchen auch bei der Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die Reisende in ihrem Gepäck zum persönlichen Verbrauch mit sich führen, nicht ausgeschlossen werden kann, gelten gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 für die Einfuhr derartiger Produkte in die EU strenge veterinärrechtliche Bestimmungen.

Werden Fleisch, Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, wie z.B. Käse oder Wurstwaren, privat eingeführt, so müssen diese Waren dieselben veterinärrechtlichen Anforderungen erfüllen wie gewerbsmäßige Einfuhrsendungen.

Das heißt, Reisende, die solche Waren mit sich führen, sind bei der Einreise in die Europäische Union an einer Grenzkontrollstelle veterinärrechtlich zu kontrollieren. Zudem müssen die Erzeugnisse von festgelegten Gesundheitsbescheinigungen und einem gültigen Begleitdokument (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument) begleitet sein.

Entsprechen die Waren nicht den Einfuhrvoraussetzungen, werden die Sendungen vom Zoll zurückgewiesen. Sie müssen dann ggf. an Ort und Stelle entsorgt werden.

Original-Content von: Hauptzollamt München, übermittelt durch news aktuell

Im Rhein-Pfalz-Kreis in der Verbandsgemeinde Rheinauen hat sich ein schreckliches Unglück ereignet. Eine 87-jährige Frau wurde offenbar von einem Hund aus ihrer Verwandtschaft totgebissen.

Laut Sprecherin des Polizeipräsidiums Rheinpfalz habe die Seniorin demnach ihre Angehörigen besucht, als sie von deren Hund im Garten mehrfach gebissen wurde. Die 87-Jährige wollte wohl ein Paket von draußen durch den Garten nach drinnen tragen, dabei habe der Hund sie angefallen und Angehörige mussten den Angriff des Hundes mit ansehen. Leider konnten sie ihn aber weder verhindern noch frühzeitig beenden.

Die Seniorin sei an ihren schweren Verletzungen noch vor Ort mutmaßlich verstorben. Die Kriminalpolizei ermittelt weiter nach den genauen Umständen des Todes, geht aber von einem tragischen Unglück aus. Die 87-jährige Frau und der Hund ein "American Bully" kannten sich und es gab davor scheinbar auch keine Probleme mit dem Tier. Es ist bisher unklar warum es zu dem Angriff kam. Eine Obduktion ist geplant.

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