News (801)
Schockierende Entdeckung in Montabaur: Bei einem Polizeieinsatz wurden drei Leichen gefunden, darunter auch ein Kind. Der mutmaßliche Täter wurde schwer verletzt aufgefunden, nachdem die Einsatzkräfte das Gebäude betraten. Die genauen Umstände sind derzeit noch ungeklärt.
Bereits am Morgen wurde ein größerer Polizeieinsatz aufgrund einer Bedrohungslage durchgeführt, wodurch ein Bereich von Montabaur vorsorglich abgesperrt wurde. Die Polizei in Koblenz gab an, dass eine Person in einem Wohngebiet einen psychischen Ausnahmezustand erlebte. Um mögliche Gefahren für Anwohner, Passanten und Mitarbeiter umliegender Firmen zu minimieren, wurde das Areal abgesperrt und evakuiert.
BAB 5 (ots)
Am frühen Donnerstagmorgen (25.01.) kam es auf der BAB 5, in nördliche Richtung, in der Gemarkung Bensheim, zu einem folgenschweren Verkehrsunfall. Um 02:30 Uhr stießen zwischen den Anschlussstellen Bensheim und Zwingenberg zunächst zwei Pkw auf der linken Fahrspur zusammen. Bei dem Auffahrunfall wurde niemand verletzt. Beide Pkw-Fahrer steuerten anschließend ihre Fahrzeuge auf den Standstreifen bzw. kamen auf den Standstreifen zum Stehen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand trat kurz danach der 41-jährige Fahrer des aufgefahrenen Pkw nochmals und unvermittelt auf die Fahrbahn, vermutlich, um durch den Unfall herumliegende Fahrzeugteile von der Fahrbahn zu räumen. Hierbei wurde er von einem vorbeifahrenden Lkw erfasst und schwer verletzt. Der Lkw-Fahrer blieb unverletzt und stoppte ebenfalls sofort auf dem Standstreifen. Der schwer verletzte Pkw-Fahrer wurde durch den alarmierten Rettungsdienst vor Ort erstversorgt und anschließend in ein Krankenhaus eingeliefert. Derzeit (04:50 Uhr) ist die BAB 5 in Fahrtrichtung Norden noch immer voll gesperrt. Zur Rekonstruktion des genauen Unfallhergangs wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Darmstadt ein Sachverständiger alarmiert. Anschließend müssen die Pkw abgeschleppt werden.
Original-Content von: Polizeipräsidium Südhessen übermittelt durch news aktuell
Die Lokführergewerkschaft GDL hat einen erneuten Streik bei der Deutschen Bahn angekündigt. Der Ausstand im Personenverkehr soll am frühen Mittwochmorgen um 2:00 Uhr beginnen und bis Montag kommender Woche, 18:00 Uhr, dauern. Die für den Güterverkehr zuständigen GDL-Mitglieder sollen bereits ab Dienstag, 18:00 Uhr, in den Streik treten. Pendlerinnen und Pendler müssen sich erneut auf schwierige Tage mit Tausenden Zugausfällen einstellen.
Der Streik wird voraussichtlich zu erheblichen Behinderungen und Ausfällen im Regionalverkehr in Hessen führen. Beim letzten Streik Anfang des Monats wurden zahlreiche Regionalbahn-Verbindungen gestrichen, und die S-Bahn im Rhein-Main-Gebiet fuhr nur noch im Stundentakt. U-Bahnen, Busse und Trams in Frankfurt waren von dem GDL-Ausstand nicht betroffen.
Die Deutsche Bahn hatte am Freitag ein neues Tarifangebot vorgelegt, das unter anderem eine Stunde weniger Arbeitszeit für Lokführer und Zugbegleiter ab dem 1. Januar 2026 vorsieht. Trotz des Angebots kam es zu keiner Einigung, und die GDL kündigte den vierten Streik im laufenden Tarifkonflikt an.
Das neue Angebot der Bahn sieht eine Gehaltserhöhung von 4,8 Prozent ab August und weitere 5 Prozent ab April 2025 vor. Zusätzlich ist die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie unmittelbar nach einem möglichen Tarifabschluss geplant. Die Laufzeit des Angebots beträgt 32 Monate.
Die GDL fordert hingegen 555 Euro mehr pro Monat sowie eine Inflationsausgleichsprämie bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Besonders wichtig ist der Gewerkschaft eine Arbeitszeitreduzierung für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Stunden pro Woche bei vollem Lohnausgleich. Die Bahn betrachtet diese Forderung als unerfüllbar, da dies einen erheblichen Bedarf an neuem Personal nach sich ziehen würde. Der Tarifkonflikt dauert seit November an, und trotz eines verbesserten Angebots bleibt eine Einigung weiterhin aus.
Marburg (Kreis Marburg (ots)
Wegen Beleidigung und Körperverletzung in einem Regionalzug (RE 24420) von Friedberg in Richtung Marburg ermittelt die Bundespolizeiinspektion Kassel seit gestern Abend (28.12.).
Als Tatverdächtiger gilt ein 27-jähriger Wohnsitzloser. Er soll bislang unbekannte Mitreisende beleidigt und geschlagen haben. Im Bahnhof Marburg hatte der Schläger den Zug verlassen.
Durch Zeugenhinweise konnten Beamte der Polizeistation Marburg den Tatverdächtigen nach kurzer Fahndung festnehmen und die Identität des Mannes feststellen.
Zeugen und Geschädigte gesucht
Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren gegen den 27-jährigen Algerier eingeleitet.
Wer Angaben zu dem Vorfall machen kann oder wer ebenfalls Opfer des 27-Jährigen geworden ist, wird gebeten, sich unter der Tel.-Nr. 0561 81616-0 oder über www.bundespolizei.de zu melden.
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Kassel übermittelt durch news aktuell
65582 Diez, Schlossberg 26 (ots)
Am 22.12.2023, gegen 04:00 Uhr, wurde ein Gebäudebrand in 65582 Diez, Schloßberg, gemeldet. Nach bisherigem Kenntnisstand wurde niemand verletzt. Die Löscharbeiten sind im Gange. Es wird gebeten Fenster und Türen geschlossen zu halten. Bitte keine weiteren Nachfragen. Es wird nachberichtet.
Original-Content von: Polizeidirektion Montabaur übermittelt durch news aktuell
Friedberg (ots)
Haben Sie Kinder im Jugendalter oder beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun? Dann sollten Ihnen Begriffe wie "Cybergrooming" und "Sextortion" etwas sagen. Wenn nicht, geben wir Ihnen nun einen kurzen Überblick über die (sexuell motivierten) Gefahren, die Onlinespiele mit sich bringen können.
Zugegeben, Erziehung ist schwer. Und sexuelle Aufklärung auch. Viele Erwachsene versuchen dabei ihr Bestes zu geben und zweifeln doch immer mal am eigenen Weg. Im Jugendalter kommt noch teilweise die Besonderheit hinzu, dass so manch ein Ausdruck des eigenen Sprösslings nicht mehr verstanden wird und man sich fragen muss, ob man die gleiche Sprache spricht oder in der gleichen Gesellschaft lebt. Manche Erziehungsberechtigten können vielleicht auch mit der liebsten Freizeitbeschäftigung der Kinder und Jugendlichen nichts anfangen, vor allem, wenn sie sich selber wenig auf Videoportalen rumtummeln oder mit "Zocken" nichts am Hut haben. Umso wichtiger ist es dann für Erziehungsberechtigte aber auch beispielsweise für Lehrerinnen und Lehrer, sich mit den heute "angesagten" Dingen vertraut zu machen. Nur so ist es möglich, den Nachwuchs mit Verstand an neue Themen, aber auch an damit auftretende Probleme und Kriminalitätsfelder heranzuführen.
Ein immer wiederkehrendes Problem sind die Chatfunktionen in Onlinespielen. Onlinespiele werden an Computern oder sämtlichen Spielekonsolen gespielt und haben den Reiz, sich dazu mit Freunden verabreden zu können, ohne dass die Spieler physisch beieinandersitzen müssen. Somit ist es auch möglich, neue Spieler weltweit kennenzulernen. Der Kontakt ist schriftlich oder über Headset mündlich möglich. Dabei ist jedoch nicht ersichtlich, wer sich tatsächlich hinter einem Username, also dem Nutzerkonto, steckt. Eine anscheinend gleichaltrige Person ist somit vielleicht einige Jahrzehnte älter und hat sich diesen Account mit zumindest fragwürdigen Motiven erstellt. In Mittelhessen kam es bereits zu mehreren Fällen von sexuellen Missbrauch Minderjähriger, die ihren Anfang im Sinne dieser "Cybergrooming"-Masche in Chatfunktionen bei Spielen nahmen. Nicht immer sind die Kriminellen am persönlichen Kontakt interessiert, teilweise haben sie ein Interesse am textlichen Austausch mit Minderjährigen, andere suchen Erregung durch sexuelle Handlung online vor dem Kind oder Jugendlichen, wieder andere drängen sie zu einer Übersendung von Nacktbildern oder pornografischen Aufnahmen, mit denen sie die sendenden Personen dann auch noch erpressen könnten ("Sextortion").
Diese Chatfunktionen gibt es in sämtlichen Spielgenres, ob Sportspiele, Fantasyspiele, oder beispielsweise Egoshooterspiele. Es geht also nicht darum, wie "harmlos" ein Spiel vielleicht ist. Oftmals wird der dort begonnene Kontakt über andere Messengerdienste fortgeführt, so dass Unterhaltungen nicht mehr an die tatsächliche Spielzeit gekoppelt sind.
Daher ist es so wichtig, dass Erziehungsberechtigte mit den Kindern in Kontakt bleiben, insbesondere dann, wenn die Interessen plötzlich sehr weit auseinandergehen. Denn Kinder und Jugendliche haben ein sich noch entwickelndes Gefahrenbewusstsein und eine Naivität, die wir Erwachsenen durch unsere Erfahrungen und unser Wissen in dem Maße meist nicht mehr haben. Nicht grundlos gibt es Angaben zum Mindestalter oder zumindest Altersempfehlungen für Onlinespiele, Accounts in den sozialen Medien oder zur Handynutzung. Erziehungsberechtigte sollten sich daher gut überlegen, wann sie dem Nachwuchs die Anmeldung und regelmäßige Nutzung erlauben. Wenn es so weit ist, sollten sie sich bestenfalls vorher über das Thema informieren, gemeinsam mit dem Kind starten und erste Schritte und Erfahrungen eng begleiten. Regional werden dazu teilweise sogar Kurse angeboten, so dass Erziehungsberechtigte gemeinsam mit dem Kind unter Anleitung an das Thema herangeführt werden. Im weiteren Verlauf bietet es sich an, hellhörig zu werden, wenn die Kinder von geplanten Verabredungen mit "Onlinespielfreunden" berichten. Ein Treffen an einem öffentlichen Ort mit mindestens einem Elternteil in der Nähe ist hier ratsam. Bereits früh kann Kindern beigebracht werden, dass Erwachsene niemals in sexuellen Beziehungen mit Minderjährigen stehen dürfen und Kinder sämtliche Vermutungen oder Erfahrungen damit sofort erzählen sollen. Das Verhältnis zu Hause ist bei der Prävention ohnehin ein wichtiges Thema: Ängste erzählen dürfen, Fehler machen und zu Hause beichten können ist unerlässlich.
Insgesamt bietet es sich an, bei diesen Themen auf dem Laufenden zu bleiben. Präventionsartikel zu aktuellen Maschen und Themen lassen sich auf den Internetseiten vom Bundeskriminalamt oder der Polizei schnell finden. Auch die Stichwortsuche einer Masche über eine Onlinesuchmaschine ermöglicht es jedem, einen Überblick oder beispielsweise Familien-Checklisten zum Thema sexuelle Belästigung im Internet zu erhalten. Über andere Fachstellen und gemeinnützige Organisationen und Vereine gibt es online ebenfalls gut zusammengestellte Informationen und Broschüren.
Zudem stehen auch die Jugendkoordinatorinnen und Jugendkoordinatoren der Polizei Mittelhessen zur Beratung zur Verfügung, die beispielsweise auch im Rahmen von Elternabenden oder Lehrerfortbildungen erfolgen können (Näheres dazu im Internet unter https://ppmh.polizei.hessen.de/Ueber-uns/Ansprechpersonen/Jugendkoordination/ ).
Als Fazit lässt sich festhalten: Erwachsene können nicht verhindern, dass (ihre) Kinder im Internet auf sexualisierte Gewalt und Erwachsene mit diesen Absichten treffen. Dennoch sollten sie das Internet nicht verteufeln oder in dauerhafter Angst leben. Durch Aufmerksamkeit, Interesse und Kommunikation zu Hause kann Vieles verhindert werden.
Sollten Sie von einer Straftat oder auch nur von einem Verdachtsfall in diesem Zusammenhang erfahren, kontaktieren Sie umgehend die Polizei! Sichern Sie beispielsweise als Screenshot wenn möglich die Chats und zugesandten Fotos und Audioaufnahmen des Täters oder der Täterin, sowie auch die genutzte Handynummer oder den Usernamen.
Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Wetterau übermittelt durch news aktuell
Wiesbaden (ots)
Festnahme eines Beschuldigten im Kreis Bergstraße wegen des Verdachts der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus Hessen (ZET-HE) - und das Hessische Landeskriminalamt haben heute im Kreis Bergstraße einen 61-jährigen deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main festgenommen. Der Beschuldigte ist der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat dringend verdächtig. Im Zuge der Festnahme wurde auch die Wohnung des Beschuldigten im Kreis Bergstraße durchsucht. Die Maßnahmen sind Teil zeitgleicher Exekutivmaßnahmen, die der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und die Generalstaatsanwaltschaften Düsseldorf, Frankfurt am Main, Jena, Koblenz, München und Stuttgart heute in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen durchführten.
Dem Beschuldigten wird zu Last gelegt, sich als Mitglied an einer Vereinigung beteiligt zu haben, die spätestens im Januar 2022 mit dem Ziel zusammengetreten war, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen und durch ein letztlich autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 zu ersetzen. Ihre Mitglieder sollen zu diesem Zweck einen mehrstufigen Plan verfolgt haben. Unter anderem sollte durch gezielte Sprengstoffanschläge auf neuralgische Punkte der Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland ein mehrere Wochen andauernder, bundesweiter Stromausfall herbeigeführt werden, um die Bevölkerung von der Berichterstattung des Rundfunks und der Presse abzuschneiden und zugleich eine Reaktion der staatlichen Sicherheitsbehörden auf den Umsturzversuch zu erschweren. Ferner soll die Vereinigung geplant haben, den Bundesminister für Gesundheit Prof. Dr. Karl Lauterbach unter Anwendung von Waffengewalt zu entführen. Dabei sollen die Mitglieder der Vereinigung die Tötung der eingesetzten Personenschutzbeamten zumindest billigend in Kauf genommen haben. Die öffentlichkeitswirksame Entführung eines hohen Repräsentanten der amtierenden Bundesregierung sollte nach den Vorstellungen der Vereinigung die Entschlossenheit und Leistungsfähigkeit der Gruppierung verdeutlichen. Hiervon sollen sich die Tatbeteiligten die Unterstützung von Teilen der bestehenden staatlichen Sicherheitskräfte, insbesondere der Polizei und des Militärs, und die Anerkennung der neu gebildeten Regierung im In- und Ausland erhofft haben.
Im Zusammenhang mit den Tatvorwürfen wurden bereits im April und Oktober 2022 mehrere Tatverdächtige, unter denen sich nach den bisherigen Ermittlungen auch die Rädelsführer der terroristischen Vereinigung befanden, von Beamten der rheinland-pfälzischen Polizei festgenommen.
Bei dem heute festgenommenen Beschuldigten soll es sich um ein weiteres Mitglied der Vereinigung handeln. Er ist dringend verdächtig, an Treffen der Vereinigung teilgenommen und an der Konkretisierung der Tatpläne mitgearbeitet zu haben. Dabei soll sich der Beschuldigte auch bereit erklärt haben, an der geplanten Entführung des Bundesministers für Gesundheit, Prof. Dr. Lauterbach, mitzuwirken. Einem der Rädelsführer der Gruppierung, zu dem er engen Kontakt hielt, soll der Beschuldigte zudem angeboten haben, seine Garage als Zwischenlager für die für den Umsturzversuch benötigten Waffen zu nutzen. Dabei soll ihm bewusst gewesen sein, dass mit den bei ihm einzulagernden Waffen ein gewaltsamer Umsturz herbeigeführt werden sollte. Schließlich soll die Gruppierung den Beschuldigten als Teil einer Delegation vorgesehen haben, die nach dem Umsturz mit einem Schiff über die Ostsee in russische Küstengewässer fahren und mit staatlichen russischen Stellen - so die Vorstellung der Gruppierung - über einen "Schulterschluss" verhandeln sowie militärische Ausrüstung beschaffen sollte.
Bei der Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten wurden zahlreiche elektronische Speichermedien, eine Armbrust, eine Luftdruckwaffe und verschiedene Dokumente sichergestellt. An den Maßnahmen waren Beamte des Hessischen Landeskriminalamts, des Polizeipräsidiums Südhessen sowie einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Hessischen Bereitschaftspolizei beteiligt.
Der Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main vorgeführt, der über die Invollzugsetzung des Haftbefehls entscheiden wird.
Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus Hessen (ZET-HE) ist in der für Staatsschutzsachen zuständigen Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main angesiedelt. Der Zentralstelle gehören zurzeit eine Leitende Oberstaatsanwältin, zwei Oberstaatsanwälte und zwei Staatsanwälte an.
Als operative Einheit führt die Zentralstelle die Ermittlungen in Staatsschutzverfahren, die vom Generalbundesanwalt gemäß § 142a GVG abgegeben wurden. Darüber hinaus ist sie in Einzelfällen für zugewiesene Ermittlungsverfahren oder Ermittlungsverfahren, die aus Sonderlagen in Hessen resultieren, zuständig. Schließlich kommt der ZET-HE insbesondere eine Koordinierungsfunktion im staatsanwaltschaftlichen Bereich im Hinblick auf die Abstimmung notwendiger Ermittlungsmaßnahmen sowie die Initiierung für erforderlich erachteter Sammelverfahren aus dem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität zu.
Original-Content von: Hessisches Landeskriminalamt übermittelt durch news aktuell
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Bei der Landtagswahl in Hessen hat die CDU einen klaren Sieg errungen und ist mit großem Abstand die stärkste politische Kraft geworden. Das vorläufige amtliche Endergebnis zeigt, dass die Christdemokraten unter der Führung von Ministerpräsident Boris Rhein mit 34,6 Prozent deutlich vor ihren Koalitionspartnern, den Grünen, liegen. Die AfD belegt mit 18,4 Prozent den zweiten Platz, während die SPD ein historisch schlechtes Wahlergebnis von 15,1 Prozent erreicht hat. Die Grünen kommen auf 14,8 Prozent.
Die FDP musste lange Zeit bangen, aber am Ende gelang ihnen der Einzug in das Landesparlament mit einem knappen Ergebnis von 5,0 Prozent. Die Linke erreichte 3,1 Prozent, und die Freien Wähler erzielten 3,5 Prozent, was jedoch nicht für einen Sitz im Landtag ausreichte.
Bisher wird Hessen von einer schwarz-grünen Koalition regiert, und nach den Hochrechnungen könnten diese beiden Parteien auch weiterhin eine Mehrheit im Landtag haben. Schwarz-grün kommt auf insgesamt 74 Sitze. Eine Koalition aus CDU und SPD hätte zusammen 75 Sitze. Die Wahlbeteiligung liegt derzeit bei 66,0 Prozent, leicht niedriger als bei der letzten Landtagswahl im Jahr 2018.
Diese vorläufigen Ergebnisse spiegeln das aktuelle politische Geschehen in Hessen wider, aber die endgültige Sitzverteilung und Koalitionsbildungen stehen noch aus. Bleiben Sie auf dem Laufenden, um weitere Entwicklungen und Informationen zur Wahl zu erhalten.
Aktuelle Hochrechnung um 18:30 Uhr: Die CDU führt deutlich mit 43 %, gefolgt von der AfD mit 20,7 %. Die SPD liegt bei 15,5 %, die Grünen bei 8,7 %, die FDP bei 5,6 %, die Linke bei 1,3 % und Sonstige bei 5,2 %.
Diese aktuellen Hochrechnungen geben Einblicke in den aktuellen Stand der Landtagswahl in Hessen. Die CDU behauptet eine starke Position an der Spitze, während die AfD ebenfalls signifikante Unterstützung erhält. Die SPD, Grünen, FDP und die übrigen Parteien kämpfen um ihre jeweiligen Anteile.
Wir werden Sie weiterhin über die Entwicklungen und Ergebnisse der Wahl auf dem Laufenden halten. Bleiben Sie dran, um die neuesten Informationen zu erhalten.
Die Landtagswahl in Hessen ist vorüber, und wir präsentieren Ihnen die ersten Ergebnisse. Die CDU führt mit einem beeindruckenden Ergebnis von 35,5 % der Stimmen. Die SPD und die AfD liegen gleichauf bei 16 %.
Diese ersten Ergebnisse geben bereits einen Einblick in die politische Stimmung im Land Hessen. Die CDU kann mit ihrem starken Abschneiden auf breite Unterstützung hoffen, während die SPD und die AfD ein Kopf-an-Kopf-Rennen liefern.
Die Landtagswahl in Hessen wird sicherlich noch weitere interessante Entwicklungen und Ergebnisse hervorbringen. Wir werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten und die neuesten Informationen zur Wahlgeschehnisse und Ergebnisse bereitstellen. Bleiben Sie dran!
Bei der Landtagswahl verfügt jeder wahlberechtigte Bürger über zwei Wahlstimmen:
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Die Wahlkreisstimme wird auf der linken Seite des Stimmzettels abgegeben und enthält Informationen zu den Kandidaten und Ersatzkandidaten, die im jeweiligen Wahlkreis antreten. Mit der Wahlkreisstimme wird im Direktverfahren eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter für jeden Wahlkreis gewählt, und zwar durch einfache Stimmenmehrheit.
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Die Landesliste wird auf der rechten Seite des Stimmzettels abgegeben und enthält die Landeslisten mit der Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe sowie den Namen der ersten fünf Kandidaten jeder Landesliste. Das Ergebnis der Landesstimmen ist entscheidend für die Sitzverteilung im Landtag, wobei die Anzahl der direkt gewählten Abgeordneten aus den Wahlkreisstimmen mit dem Landesstimmenresultat verrechnet wird. Weitere Details zum Wahlsystem finden Sie hier.
Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel richtet sich zunächst nach dem Landesstimmenresultat der vorherigen Landtagswahl. Alle weiteren Wahlvorschläge folgen in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen der Kandidaten. In den Wahlkreisen, in denen keine Kandidaten für eine Partei oder Wählergruppe antreten, bleibt das Feld für den Kreiswahlvorschlag leer.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Stimmzettel innerhalb eines Wahlkreises identisch sind. Um Verwechslungen mit Stimmzetteln aus anderen Wahlkreisen zu vermeiden, sind die Stimmzettel mit farbigen Hintergrundrastern gekennzeichnet. Dies soll sicherstellen, dass keine Stimmzettel aus anderen Wahlkreisen irrtümlich verwendet werden.