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Brüssel (ots)

Im Hinblick auf diverse Machtverschiebungen zwischen alten und neuen Großmächten, dem Kampf um Rohstoffe bei einer stetig wachsenden Weltbevölkerung und gegen den Terrorismus, lohnt sich, vor dem Hintergrund eines aggressiv kriegerischen Russlands, mehr denn je ein Blick auf Zentralasien.

Globale Bedeutung

Von der geopolitischen Relevanz Zentralasiens zeugt das Konkurrieren Russlands, Chinas und des Westens um Gewicht in der Region. Traditionell ist der Kreml sehr stark in die dortigen Geschehnisse involviert, die russischen Minderheiten zählen zu den gesellschaftlichen Eliten. Außerdem steht in Kasachstan das Kosmodrom Baikonur, der wichtigste Weltraumbahnhof der Russischen Föderation.

Bedeutsam sind die Länder aber vor allem wegen ihrer Rohstoffe, wie z.B. Hydrokarbonreserven, Erdöl und Erdgas. Kasachstan förderte beispielsweise 2018 mehr "schwarzes Gold" als Norwegen, Katar oder Venezuela. Überdies ist es mit einem Weltmarktanteil von rund 40% der wichtigste Produzent von Uran. Tadschikistan ist einer der 20 größten Baumwollproduzenten und verfügt über relevante Aluminium-Ressourcen.

Russlands schwindende Macht

Seit dem Angriff auf die Ukraine und einer aus russischer Sicht alles andere als gut verlaufenen Kriegsführung hat sich der Fokus Moskaus verschoben. Die fest verankerten Top-Down Führungsdoktrien, könnten sich wieder einmal als hinderlich erweisen, wenn es darum geht, parallel flexibel auf sich zeitgleich verändernde außenpolitische Herausforderungen reagieren zu können. Der Kreml befürchtet nun zu Recht, dass die beiden Großmächte USA und China die Situation ausnutzen, um Russland als Hegemon der Region abzulösen. Bis zum 20. August 2022 fanden unter dem Namen "Regionale Zusammenarbeit - 2022 " in Tadschikistan gemeinsame Militärübungen statt, an denen neben den USA und Pakistan auch vier Länder Zentralasiens teilnahmen - einzig Turkmenistan blieb ihnen fern. Generell scheint die USA seit Ende Februar ein deutlich größeres Interesse zu zeigen als noch zuvor. Die wesentliche Motivation der amerikanischen Führung in diesem Teil der Welt ist seit langem das Erschließen von Rohstoffquellen und das Abschneiden von Gegnern und Rivalen von eben jenen.

Russlands Reaktionen auf das amerikanische Engagement der jüngeren Vergangenheit kommen verspätet und zögerlich. Das im Osten bis zum 5. September abgehaltene Manöver "Wostok 2022" kann hierbei nicht darüber hinwegtäuschen, dass Moskaus offensichtliche Schwäche das Aufflammen von Konflikten im seinem Einflussbereich begünstigt. Das Manöver wirkte eher wie eine relativ hilflose Antwort auf das wachsende militärische Engagement der USA in der Region. Das gesamte OVKS-Militärbündnis, welches die Gewährleistung von Sicherheit und Souveränität seiner Mitgliedsstaaten unter Russlands Führung zur Aufgabe hat und welchem neben zentralasiatischen Ländern auch Belarus, Serbien und Armenien angehören, wird mehr und mehr infrage gestellt.

Die abnehmende außenpolitische Bedeutung Russlands ist hierbei kein neues Problem - China operiert seit langem vornehmlich strategisch wirtschaftlich in der Region, um seine Einflusssphäre auszudehnen und neue Abhängigkeiten von Peking zu etablieren. Anstatt parallel Militärstützpunkte aufzubauen, errichtet man Basen paramilitärischer Polizeikräfte zur "Unterstützung" der Länder, man vergibt großzügig Kredite und wirbt mit wachsendem Erfolg für das chinesische Staats- und Gesellschaftsmodell. Damit verbundenen ist der Export von Technologie zur effektiven Kontrolle der Bürger, wobei die erhobenen Daten China selbst Einsicht, Einfluss und Auswertbarkeit (uneingeschränkte Nutzung von gewonnenen Big-Data zu wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Zwecken) gewähren. China investiert erheblich in die vierte industrielle Revolution: 6G-Kommunikation, künstliche Intelligenz und Quantencomputer. Auf diesen Feldern strebt es nach technologischer Vorherrschaft, um möglichst viele Abhängigkeiten zu erzeugen. Zur besseren Anbindung der örtlichen Rohstoffquellen an das Land der Mitte werden im Zuge des Projektes "Neue Seidenstraßen" (engl. "Belt-Road-Initiative") Fern- und Seeverkehrsverbindungen geschaffen, neue Schienenverbindungen realisiert und Datenautobahnen verschaltet. Russisches Staatsgebiet wird aufgrund der geopolitischen Lage natürlich nicht mit ein- und angebunden. Noch im Mai 2017 versuchte Putin in Peking den Eindruck zu erwecken, er wäre gleichberechtigter Partner der chinesischen Initiative, die Realität sieht anders aus. China schafft, was der Westen und Russland versäumten: Das Senken der Armut, das Erhöhen des Wohlstandes und die Steigerung der Stabilität bei seinen strategischen Partnern. Mit der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SOZ) wurde bereits 2001 eine Plattform mit Sitz in Peking geschaffen, welche sich mit Wirtschafts- und Handelsfragen, sowie der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit und Stabilität der Region befasst. Man könnte das Format einerseits als mächtigen Gegenpol zu den G7 betrachten, andererseits als Reaktion auf die von Russland initiierte und dominierte Eurasische Wirtschaftsgemeinschaft (heute: "Eurasische Wirtschaftsunion"). Geschaffen wurde von den Chinesen die weltweit größte Regionalorganisation, deren Länder etwa 40% der Weltbevölkerung stellen. Weitere Mitglieder sind Kasachstan, Kirgistan, Russland, Tadschikistan, Usbekistan, Indien, Pakistan und der Iran. Als Dialogpartner werden geführt: Armenien, Aserbaidschan, Kambodscha, Nepal und Sri Lanka.

Diese Gesamtsituation führte unmittelbar dazu, dass der erste Auslandsbesuch des russischen Präsidenten Putin, nach Beginn seines Angriffskrieges gegen die Ukraine, Zentralasien galt.

Eingeschränkte Souveränität

Den Eigeninteressen der großen Nachbarn steht eine problematische Sicherheitslage der zentralasiatischen Staaten gegenüber. In Anbetracht der immerwährenden Gefahr des Terrors aus dem südlich gelegenen Afghanistan können die Länder militärische oder polizeiliche Hilfe durchaus gebrauchen. Ob Russlands Ressourcen, die derzeit in der Ukraine verschlissen werden, dafür ausreichen, bleibt abzuwarten. Der nicht nur von China längst herausgeforderte Ruf als Ordnungsmacht Zentralasiens ist bereits beschädigt. Offizielle aus Kirgistan warnten zwar in den vergangenen Wochen wiederholt vor Terroranschlägen des Taliban-Regimes - angeblich gesteuert von den USA - ob dieser offenkundige, auf schlechten Erfahrungen basierende, Anti-Amerikanismus jedoch ausreichen wird, um das Land weiterhin an Russland zu binden, es sich nach China bewegt, oder den Europäern näher-bringen wird, bleibt abzuwarten.

Spannungen und gemeinsames Handeln

Die Notwendigkeit der Kooperation, um nicht zwischen den Großmächten aufgerieben zu werden, ist offensichtlich. Es gibt jedoch mannigfaltige historische Hintergründe und Ursachen für Konflikte in Zentralasien, welche erst kürzlich wieder zum Aufflammen von Kampfhandlungen zwischen Tadschikistan und Kirgistan führten. Quasi alle Großmächte seit der Mitte des 19. Jahrhunderts haben in der Region direkt oder durch Stellvertreter Kriege geführt, Grenzen wurden willkürlich und ohne Rücksicht auf Ethnien gezogen und große Abschnitte sind bis in die Gegenwart nicht demarkiert. Das führt unweigerlich zu Grenzkonflikten. Undurchsichtige Verbindungen zwischen wirtschaftlichen und politischen Eliten beschränken zudem staatliche Handlungsspielräume im Sinne volkswirtschaftlich sinnvollem Handelns. Heute spielt das Konkurrieren um knapper werdendes Trinkwasser eine zusätzliche Rolle bei Auseinandersetzungen.

Dem gegenüber stehen durchaus vorhandene und mit Skepsis begleitete Bestrebungen für mehr gemeinsame Agitation, bei denen Usbekistan und Kasachstan vorangehen. Nach relativ auswirkungsarmen Treffen der Jahre 2018 und 2019 kam es Ende August 2022 in Tscholpon-Ata zu einem neuerlichen Gipfeltreffen der fünf zentralasiatischen Staatschefs, wieder verbunden mit Plänen für und der Hoffnung auf mehr industrielle und verkehrstechnische Zusammenarbeit, sowie auf weitere gemeinsame Infrastrukturprojekte. Im Ergebnis haben Kirgistan und Usbekistan vergangene Woche den Bau einer neuen Eisenbahnlinie zwischen den Ländern bekannt gegeben, natürlich verlängert bis nach China. Auch Hilfen bei der Grenzziehung zwischen Tadschikistan und Kirgistan wurden angeboten und thematisiert, die seither zugenommenen Konflikte beweisen jedoch, dass es bei dieser Frage eher Rück- als Fortschritte gibt. Erwähnenswert ist zudem, dass Russland gegenwärtig nicht mehr als Kooperationspartner für gemeinsame Projekte infrage zu kommen scheint.

Wenngleich nicht zu viel kurzfristiger Fortschritt erwartet werden sollte, alleine die Vereinbarung, sich jährlich zusammenzusetzen, um Kooperationsmöglichkeiten auszuloten, ist als Fortschritt und Möglichkeit, Konfliktpotentiale nach und nach abzubauen, zu werten.

Neutralitätspolitik als Ausweg

Angesichts der Tatsache, dass Tadschikistan ebenso eine umfangreiche paramilitärische chinesische Polizeipräsenz im Land zulässt, ist deutlich die Linie erkennbar, mit allen Großmächten kooperieren zu wollen, ohne sich auf eine Seite zwingen zu lassen. Diese Art einer Neutralitätspolitik ist möglicherweise das verbindende Element in einer Region, dessen Länder ständig in der Gefahr schweben, ihre Unabhängigkeit zu verlieren. Die Blaupause für dieses Vorgehen liefert hierbei Usbekistan, welches seit langem - aus der Innensicht recht erfolgreich - einen solchen Politikansatz verfolgt. In dieses Bild passt ebenso die Warnung der Botschaft Kirgistans, gerichtet an ihre Landsleute, welche sich in Russland aufhalten, unter Androhung von bis zu 10 Jahren Haft und der Beschlagnahmung von Eigentum, nicht an der russischen Invasion der Ukraine teilzunehmen.

Europas Rolle

Für uns Europäer könnte Zentralasien diesen Winter aufgrund seiner Energiereserven zusätzlich an Bedeutung gewinnen. Ursula von der Leyen besuchte im Juli das benachbarte Aserbaidschan und hat im dortigen Baku ein Gasabkommen mit Präsident Aliyev unterzeichnet. Ähnliches wäre mit den Ländern Zentralasiens denkbar, Turkmenistan, Usbekistan, (Pakistan) und Kasachstan verfügen über im Vergleich noch größere Fördermengen. Diese könnten für die Diversifizierung europäischer Gasimporte Bedeutung erlangen.

Gesteigertes Engagement zeigt die EU seit 2016, als beschlossen wurde, eine neue Zentralasienstrategie zu entwickeln. Vom Rat gebilligt wurde diese schließlich 2019. Zwischen 2014 und 2020 investierte die EU mehr als 1 Mrd. Euro in die Entwicklungszusammenarbeit. In diversen Projekten setzt sie sich ein für:

- Bessere Lebensbedingungen in ländlichen Gebieten

- Mehr Studentenaustausch mit der EU

- Verstärkte regionale Zusammenarbeit

- Verbesserte Gesundheitsdienste

- Bessere allgemeine und berufliche Bildung für mehr Menschen

- Stärkung der regionalen Sicherheit und Gefahrenabwehr

- Stärkung der Rechtsstaatlichkeit

"Der Umfang der Beziehungen der EU hängt von der Bereitschaft der einzelnen zentralasiatischen Staaten ab, Reformen vorzunehmen und Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit der Justiz zu stärken sowie die Wirtschaft zu modernisieren und zu diversifizieren ..." beschreibt ein lobenswertes Endziel, welches jedoch Fortschritte eher verhindert, als zu einer realen Verbesserung der Verhältnisse vor Ort zu führen - so der Europaabgeordnete Engin Eroglu MdEP (renew europe. | FREIE WÄHLER), Mitglied der EU-Zentralasien-Delegation.

"Die EU sollte versuchen, als vermittelnde neutrale Seite, Hilfe bei der Ziehung nicht markierter Grenzen in der Region zu leisten und Unterstützung bei der Formulierung gemeinsamer Ziele anzubieten - und das ohne Vorbedingungen. Davon würden auch die Handelsbeziehungen profitieren, welche im beidseitigen Interesse liegen.", führte Eroglu weiter aus. Bereits heute gehört die EU zu den wichtigsten Handelspartnern (in Teilen ist sie der wichtigste) und Direktinvestoren, während ihr politischer Einfluss nahezu bedeutungslos ist. "Anstatt überladene Kooperationsvereinbarungen zu fordern, würde ich daher eine Politik der kleinen Schritte für punktuelle Verbesserungen und unter langfristigen, geopolitisch-strategischen Erwägungen bevorzugen", präzisierte Eroglu weiter.

Renaissance des Westens

Aus deutscher und europäischer Sicht ist es wichtig, dem Export des europäischen Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell, deutscher/britischer Verwaltungstugenden, sowie rechtsstaatlicher Strukturen und Mechanismen als Gegenmodell zu den sich ausbreitenden autoritären Staatsideen, mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Damit soll nicht gemeint sein, auf Basis einer "wertebasierten" bzw. "feministischen" Außenpolitik andere Länder bevormunden zu wollen. Gemeint ist das Angebot, Partner an unseren Errungenschaften teilhaben zu lassen, sie von den Vorzügen der Marktwirtschaft, des Freihandels und einer liberalen rechtsbasierten Gesellschaftsordnung zu überzeugen, ohne zu hohe Barrieren zu errichten. Wenngleich eine mögliche Modernisierung in Zentralasien in absehbarer Zeit eher keine Abkehr von autoritären Regierungen bedeuten mag, so ist es dennoch wichtig, langfristig hierfür das Potential zu schaffen. Es geht darum, langsam aber stetig neue tragfähige Partnerschaften herbeizuführen. Wie wichtig das wäre, hat die EU mittlerweile erkannt. Das "Global Gateway-Projekt" soll als freiheitlicher Konterpart zur Seidenstraße den Machtbereich Chinas und Russlands in der Welt zurückdrängen und neue Mitstreiter für den Westen gewinnen oder zurückgewinnen.

Fazit

Mit etwas weniger Arroganz und weniger Naivität, mit Toleranz und vorausschauendem, strategischem außenpolitischen Handeln, wird der Westen und die EU als Teil von ihm, auch in Zukunft das Privileg behalten, die liberale regelbasierte Weltordnung gestalten und die relevanten technischen Standards setzen zu können. Nur gemeinsam wird es uns gelingen, die zunehmende Machtstellung des Autokratismus in der Welt zurückzudrängen. Für Engin Eroglu MdEP (renew europe. | FREIE WÄHLER) steht heute fest: "Ob uns eine "Renaissance des Westens" gelingt, wird entscheidend sein, für die Frage, wie die Welt unserer Kinder und Enkelkinder aussehen wird".

Original-Content von: Engin Eroglu MdEP (Renew Europe Fraktion), übermittelt durch news aktuell

Rheinland-Pfälzisches Verfahren dauerte zu lange

Ein verurteilter Mörder ist in Rheinland-Pfalz wieder auf freiem Fuß, da sein Verfahren sich zu lange hingezogen hatte. Der 19-Jährige musste, nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken, aus der Untersuchungshaft entlassen werden.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Im August war der 19-jährige Mann zu zehn Jahren Haft, wegen Mordes und wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen, verurteilt worden. Der Angeklagte und auch die Staatsanwaltschaft Frankenthal hatten Revision gegen das Urteil eingelegt, daher war es noch nicht rechtskräftig.

Der Bundesrat in Berlin hat erneut Masken-und Testpflichten im Umgang mit der Corona-Pandemie beschlossen, die in Deutschland im Herbst und Winter gelten. Der neue Gesetzesentwurf geht auf einen Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) zurück und war schon vergangene Woche im Bundestag beschlossen worden.

In Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen werden bundesweit FFP2-Masken vorgeschrieben. Des Weiteren muss in Kliniken und Pflegeheimen zusätzlich ein negativer Test vor dem Zutritt vorgelegt werden. In Fernzügen gilt weiterhin eine Maskenpflicht, für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren reicht jedoch eine OP-Maske. Die Maskenpflicht in Flugzeugen entfällt.

Ab 1. Oktober entscheiden die Länder in bestimmten Bereichen über eine Maskenpflicht

Ab dem 1. Oktober können die Länder über eine Maskenpflicht in bestimmten Bereichen selbst entscheiden. In Nahverkehrszügen und -bussen, in Innenräumen wie Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen wird dann eine Maskenpflicht möglich. Von dieser Pflicht sind Personen mit einem negativen Test in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend auszunehmen.

Mögliche Testpflicht an Schulen und Kitas

An Kitas und Schulen soll eine Testpflicht vorgeschrieben werden können und ab der Klassenstufe 5 ist auch eine Maskenpflicht möglich.

Bei Verschlimmerung der Infektionslage können die Länder mit einem Landtagsbeschlus weitere Vorgaben machen. Möglich wäre dann eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Freien, wenn Abstände von 1,50 Meter nicht machbar sind; Besucherobergrenzen für Innenveranstaltungen; Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen.

Bundesweit geplante neu Impfkampagne

Eine neue bundesweite Impfkampagne ist geplant, bei der über die Impfstoffe, die an neue Virusvarianten angepasst sind, informiert werden soll. Bei einer Covid-19-Erkrankung sollen vermehrt Medikamente eingesetzt werden und es soll bessere, tagesaktuelle Daten zur Klinikbelegung geben. In Zukunft müssen Heime Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien (z. B. mit Paxlovid) für Erkrankte kümmern.

Berlin (ots)

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) begrüßen die heutige Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) in der Wettbewerbssache "Google Android". Mit dem Urteil bestätigt das EuG weit überwiegend eine Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2018, die dem Unternehmen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Lizenzierung des Smartphone-Betriebssystems Android untersagte und wegen des Missbrauchs von Marktmacht ein Rekordbußgeld in Höhe von 4,34 Milliarden Euro verhängte. Zu Recht, wie das EuG nun entschied. Nur in einem Punkt gab das Gericht Google recht und reduziert das Bußgeld um 5 Prozent auf 4,125 Milliarden Euro. BDZV und MVFP unterstützten die Kommission als Streithelfer in dem Gerichtsverfahren.

Die heutige Gerichtsentscheidung

Mit dem heutigen Urteil hat der EuG Googles Klage gegen die Entscheidung der Kommission fast vollständig zurückgewiesen. Dabei hat es insbesondere auf die wettbewerbswidrigen Effekte der Vorinstallation von Googles eigenen Apps hingewiesen, da diese - wie die Kommission minutiös nachgewiesen hatte - zu einer "Status-quo-Präferenz" führen. Damit stellt das Gericht klar, dass Unternehmen, die ganze Ökosysteme beherrschen, diskriminierungsfreien Zugang zu ihren mobilen Plattformen gewähren müssen, wenn sie die einzige Möglichkeit darstellen, Verbrauchergruppen zu erreichen. Insbesondere der Hebelung von Marktmacht über verschiedene Märkte hinweg durch die Zwangskoppelung verschiedener Dienste wurden enge Grenzen gesetzt.

"Die Gerichtsentscheidung hat historische Dimensionen. Nach dem Google Shopping-Urteil von November 2011 stützt das Gericht der EU bereits zum zweiten Mal eine grundlegende Entscheidung von Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager gegen den Torwächter Google. Das Urteil bestätigt, dass die Kommissionsentscheidung die erheblichen Schäden, die von Googles Verhaltensweisen für den Wettbewerb ausgingen, einwandfrei nachgewiesen hat", erklärten BDZV und MVFP. Die Wettbewerbsbedenken seien jedoch noch nicht vorbei. "Wie auch im Fall Google Shopping bestehen erhebliche Bedenken, ob Google die von der Kommission vorgegebenen Abhilfemaßnahmen tatsächlich effektiv umgesetzt hat."

Die Kommissionsentscheidung und das Urteil sind von erheblicher Bedeutung für Presseverleger. Google blockiert bis heute wesentliche Distributionswege der Presse, die ihre digitalen Inhalte unter anderem über Apps und allgemeine Suchmaschinen vermarkten. Sie sind darauf angewiesen, dass Verbraucher und Verbraucherinnen über ihre Endgeräte Zugriff auf Presseinhalte zu diskriminierungsfreien und fairen Bedingungen erhalten.

BDZV und MVFP bekräftigen: "Das heutige Urteil ist ein weiterer wichtiger Präzedenzfall für die Sicherung der Wettbewerbsfreiheit in der Digitalwirtschaft. Es bestätigt, dass Google durch die Kontrolle eines gesamten Ökosystems in der Lage ist, den Wettbewerb und die Presse- und Medienvielfalt in Europa zu gefährden. Das Urteil stärkt der Europäischen Kommission, aber auch nationalen Behörden den Rücken, die Freiheit und Innovationskraft des Internets noch stärker gegenüber einer solchen Übermacht und unkontrollierten Regelsetzungsmacht abzusichern. Dies gilt insbesondere mit Blick auf den bereits verabschiedeten Digital Market Acts (DMA), der vor genau solchen Verzerrungen des Wettbewerbs und Gefahren für die Medienpluralität schützen soll."

Hintergrund des Android-Falls

Durch ein Netz miteinander verwobener Vereinbarungen hatte Google Herstellern von Smartphones und Mobilfunknetzbetreibern eine Reihe wettbewerbsbehindernder Restriktionen auferlegt. So zwang Google Hersteller und Netzbetreiber, die wichtigsten Google-Dienste auf allen Android-Geräten (exklusiv) vorzuinstallieren. So sicherte sich Google einen privilegierten Zugang zu Endnutzern in der kritischen Phase, als der Internetkonsum von Desktopgeräten hin zu mobilen Geräten überging. Zudem verhinderte Google die Entwicklung alternativer mobiler Betriebssysteme, die mit dem eigenen Android-Ökosystem hätten in Wettbewerb treten können.

"Durch die erzwungene Vorinstallation der Google-Suche und des Google Chrome-Browsers kontrolliert Google die wichtigsten Zugangspunkte auf allen Android-Smartphones. Google hat durch den Marktmachtmissbrauch die Abhängigkeit der Digitalwirtschaft, einschließlich der Publisher, von seinen Such- und Werbemärkten weiter ausgebaut und verfestigt. Mit der Android-Entscheidung versuchte die Kommission zurecht, diese Abhängigkeit vom Google-Ökosystem aufzubrechen", heißt es dazu von den Presseverlegerverbänden.

Die Rolle der Verlegerverbände BDZV und MVFP

Google gefährdet durch mannigfaltige Wettbewerbsverstöße die freie Verbreitung verlegerischer Inhalte und den freien Zugang der Verbraucher und Verbraucherinnen zu Medienangeboten. Daher engagieren sich die Verlegerverbände BDVZ und MVFP (zuvor noch als VDZ) schon seit Jahren für den diskriminierungsfreien Zugang von Verbrauchern zu Informationsquellen. Im Jahr 2016 haben sich die Verbände als sog. interessierte Dritte in das Android-Verfahren vor der EU-Kommission eingebracht. Im aktuellen Gerichtsverfahren engagierten sich die Verbände als sog. Streithelfer auf Seiten der Kommission.

Bereits im Jahr 2009 hatten die Verbände auf Googles Begünstigung eigener Dienste hingewiesen und so das Wettbewerbsverfahren mit angestoßen, das 2017 in der Entscheidung "Google Search"(Shopping) mündete. Auch in diesem Verfahren unterstützten sie die Kommission als Streithelfer im anschließenden Gerichtsverfahren. Zudem wurden die Presseverlegerverbände auch im derzeit laufenden Verfahren "Google News Showcase" vor dem Bundeskartellamt beigeladen und beteiligen sich aktiv in Verfahren vor der EU-Kommission und der britischen Wettbewerbsbehörde im Zusammenhang mit verschiedenen Werbevermittlungsdiensten von Google (sog. Ad-Tech-Dienste). Die Verlegerverbände lassen sich in allen angesprochenen Verfahren von der auf Kartellrecht spezialisierten Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP vertreten.

Original-Content von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V., übermittelt durch news aktuell

Im Alter von 96 Jahren ist Queen Elizabeth II. auf Schloss Balmoral verstorben. Dies teilte der Buckingham-Palast offiziell mit. "Die Königin ist heute Nachmittag friedlich in Balmoral gestorben", hieß es in einer Mitteilung. Bereits im Laufe des Nachmittags sind die Kinder und Enkelsöhne der Queen auf dem Landsitz in Schottland eingetroffen. Am Mittag wurde bekannt gegeben, dass die Ärzte in großer Sorge um den Gesundheitszustand der Königin sind.

Charles, der nun König ist, äußerte sich auch kurz nach der offiziellen Todesmeldung des Palasts zum Tod seiner Mutter. Es sei ein "Moment der größten Traurigkeit" für ihn und alle Mitglieder der Familie. "Wir sind in tiefer Trauer um eine vielgeliebte Mutter", teilte ihr ältester Sohn Charles mit und fügte hinzu: "Ich weiß, dass ihr Verlust das ganze Land schwer bewegt."

Auch News-Stadt nimmt zutiefst Anteil am Tod von Queen Elizabeth II. Die Queen war eine König mit Herz und Humor, ein Vorbild für Millionen und hat ein Jahrhundert mitgeprägt.

Bonn (ots)

Lungenwürmer sind in Deutschland immer häufiger anzutreffen. Insbesondere Hunde sind vermehrt von dem Parasitenbefall betroffen. Durch Prävention und frühe Diagnose kann der Vierbeiner vor einer Erkrankung geschützt werden.

Zur Gruppe der Lungenwürmer gehören viele verschiedene Wurmarten. Gemeinsam ist ihnen, dass sie im Laufe ihrer Entwicklung die Atemwege, inklusive Lunge und auch Blutgefäße, befallener Tiere besiedeln. Es handelt sich also um Endoparasiten, was übersetzt "Innenschmarotzer" bedeutet. Einige von ihnen können die Gesundheit der Tiere massiv beeinträchtigen. Die bekannteste Spezies beim Hund ist der Große oder Französische Lungenwurm (Angiostrongylus vasorum). In der freien Natur können auch verschiedene Wildtiere, beispielsweise der Fuchs, befallen sein und den Erreger verbreiten.

Lungenwürmer: chronischer Husten als Warnsignal

Ein Parasitenbefall äußert sich zunächst in eher unspezifischen, schleichend auftretenden Symptomen. Bei Hunden sind dies beispielsweise chronischer Husten und Gewichtsabnahme. Später oder bei schwerem Befall kommen aber auch weitere Krankheitserscheinungen hinzu, wie Atemnot oder eine Blutungsneigung, die zu schweren Blutgerinnungsstörungen führen kann.

Ursprünglich ging man davon aus, dass der Lungenwurm in Deutschland eher nur sporadisch vorkommt. Neue Untersuchungen legen jedoch nahe, dass er auch hierzulande zunehmend verbreitet ist. Besonders häufig wurden Lungenwurmerkrankungen bei Hunden in bestimmten Regionen Südwestdeutschlands gemeldet, so in Baden-Württemberg und Bayern, aber auch in Sachsen und Brandenburg. Ausgedehnte Verbreitungsgebiete befinden sich auch in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Berlin.

Schnecken spielen bei der Ansteckung eine zentrale Rolle

Die durch diese Lungenwürmer hervorgerufenen Infektionen gehören nicht zu den Zoonosen, sie sind also nicht auf den Menschen übertragbar. Auch Hunde untereinander stecken sich nicht direkt an. Das liegt an dem komplizierten Entwicklungszyklus der Lungenwürmer. Nur über verschiedene Schneckenarten, die die Larven des Parasiten aufnehmen, können sich die Lungenwürmer weiterentwickeln. Der Hund kann sich also nur durch Aufnahme einer infizierten Schnecke oder durch Kontakt mit deren Schleim anstecken. Da es auch sehr viele kleine Schnecken gibt, die beispielsweise an Gräsern sitzen, ist ein unfreiwilliger Kontakt nicht selten. Außerdem können sich Lungenwurmlarven auch in der Schleimspur von Schnecken befinden. Auch an Bällen oder Spielzeugen, die über Nacht im Garten bleiben, können sich kleinere Schnecken anheften oder darunter verstecken. Diese können dann beim Spielen versehentlich vom Hund verschluckt werden. Deshalb sollte das Spielzeug regelmäßig gesäubert und am besten nachts weggeräumt werden. Auch Wassernäpfe im Freien sollte man regelmäßig säubern.

Die Diagnose kann mittels Kotuntersuchung oder auch Blutuntersuchungen gestellt werden. Wird der Befall rechtzeitig erkannt und behandelt, kann der Hund wieder völlig genesen. Eine spezielle Lungenwurm-Prävention kann sinnvoll sein. Das lässt sich am besten im Gespräch mit dem Tierarzt abklären.

Weiterführende Informationen zur Lungenwurmproblematik beim Hund sind hier veröffentlicht.

Auch Katzen sind betroffen

Auch bei Katzen können Lungenwürmer Krankheiten mit entsprechenden Symptomen hervorrufen. Vor allem bei schon geschwächten Tieren und starkem Parasitendruck kann es zu schweren Verläufen kommen. Besonders Freigänger-Katzen sind gefährdet.

Original-Content von: Bundesverband für Tiergesundheit e.V., übermittelt durch news aktuell

Die Gaspreise steigen weiter und ein Ende ist nicht in Sicht. Die hohen Gaspreise führen unter anderem auch dazu, dass von einem wichtigen Bestandteil des Abgasreinigungsmittels Adblue weniger hergestellt wird. Damit könnte Adblue teuer oder knapp werden. Dieselfahrzeuge können jedoch ohne Adblue nicht fahren.

Für die Herstellung von Ammoniak wird Erdgas benötigt, Ammoniak ist ein Ausgangsprodukt für die Harnstoffherstellung und Harnstoff wiederum ein Hauptbestandteil von Adblue. Die hohen Gaspreise machen die Ammoniakproduktion jedoch unrentabel. In Deutschland braucht circa jedes zehnte Auto laut ADAC die wässrige Harnstofflösung, damit es überhaupt fahren kann. In Dieselautos wird in den Katalysatoren Adblue zur Abgasreinigung von Stickoxiden eingesetzt. Ohne den Zusatz von Adblue lässt sich der Dieselmotor nicht mehr starten und die Betroffenen können nicht mehr mit ihren Fahrzeugen fahren.

Lieferengpässe bei Adblue

In der Regel müssen Dieselfahrer jährlich ein bis zwei Mal im Jahr Adblue nachfüllen, so der ADAC. An den Tankstellen ist momentan nach Informationen des Wirtschaftsverbands Fuels und Energie, die Lage zwar "angespannt", eine Versorgungslücke jedoch nicht bekannt. Anders sieht es jedoch im Handel aus. Bei ATU kann nur in einigen Filialen Adblue gekauft werden, jedoch nicht im Onlineshop. Ebenso bei den Baumärkten Toom oder Obi.

Die chemische Industrie ist der Hersteller von Adblue. BASF spricht von einem "derzeit herausfordernden Marktumfeld", den erhöhten Bedarf versuche man jedoch "soweit möglich zu bedienen".

Regierungsbeschluss für neue Entlastungen, dazu zählen eine Strompreisbremse sowie Einmalzahlungen für Studierende und Rentner.

Jetzt hat sich die Ampelkoalition nach wochenlangen Beratungen auf ein drittes Entlastungspaket geeinigt. Das Gesamtpaket beläuft sich, laut Beschlussvorlage, auf einen Wert von mehr als 65 Milliarden Euro und sei damit größer als die vorherigen Pakete zusammen. Dies betonte Bundeskanzler Olaf Scholz am Sonntag auf einer Pressekonferenz.

Für die Nachfolge des Neun-Euro-Tickets sind davon 1,5 Milliarden Euro geplant, allerdings sollen die Länder dafür mindestens den gleichen Betrag zur Verfügung stellen. Zielsetzung sei ein bundesweites Nahverkehrsticket, das sich im Rahmen von 49 bis 69 Euro monatlich befindet.

Geplante Übergewinnabschöpfung

Übergewinne bei Energiekonzernen möchte die Koalition in Zukunft abschöpfen, dabei setze die Bundesregierung auf europäischer Ebene zunächst auf eine Einigung. Die Koalitionspartner seien aber auch bereit, dies alleine auf nationaler Ebene umzusetzen. Die Regierung möchte dafür sorgen, dass die Gas-, Öl- und Kohlepreise für Verbraucher sinken, so Bundeskanzler Olaf Scholz.

Ein zweistelliger Milliardenbetrag soll gemäß Finanzminister Christian Lindner umverteilt werden, die exakte Höhe sei vom Strompreis abhängig.

Ein vergünstigter Preis soll zukünftig für einen gewissen Basisverbrauch an Strom gelten, so die Ampel-Koalition. Jeglicher weiterer Verbrauch wäre dann nicht im Preis begrenzt.

Geplante Einmalzahlungen

Eine Einmalzahlung für Studierende (200 Euro) und Rentnerinnen/Rentner (300 Euro) ist geplant, einen zusätzlichen Heizkostenzuschuss in Höhe von 415 Euro erhalten Wohngeldberechtigte. Zukünftig sollen anhand der tatsächlichen oder der erwarteten Inflationsrate bestimmte Sozialleistungen angepasst werden, so Olaf Scholz.

Kindergeld und Grundsicherun

Ab Jahresbeginn soll das Kindergeld um monatlich 18 Euro für das erste und zweite Kind steigen. Eine Entlastung von fünf Milliarden Euro würde die wegfallende Besteuerung 2023 bringen.

Die Ampel-Koalition möchte zusätzlich die Regelsätze für Bedürftige auf "etwa 500 Euro" erhöhen, mit der Anfang 2023 geplanten Einführung des Bürgergeldes.

Die Entlastungssumme beläuft sich, mit den bereits beschlossenen Entlastungspaketen, auf 95 Milliarden Euro, durch die Maßnahmen kommt es zu deutlichen Mehrausgaben im Bundeshaushalt, laut Beschlussvorlage. Was "erhebliche Anstrengungen aller drei Koalitionspartner und aller Ressorts".

In der Vorlage ist von einer Schuldenbremsenaussetzung nicht die Rede. Es heißt dort lediglich, dass die Bundesregierung einen Haushaltsentwurf vorgelegt habe, der "für die Jahre ab 2023 ohne die Nutzung der Ausnahmeregelung der Schuldenbremse auskommen" solle.

Hamburg (ots)

Hass und Hetze im Internet erfahren bereits seit Jahren eine erhöhte mediale Aufmerksamkeit. Die Politik ist dem Thema mit zahlreichen Gesetzesvorhaben zur Bekämpfung von Hass im Netz begegnet: unter anderem wurde der Strafrahmen für öffentlich im Internet begangene Beleidigungen erhöht. Auf europäischer Ebene wurde vor kurzem der "Digital Services Act" verabschiedet, der Verpflichtungen der Plattformbetreiber unionseinheitlich regelt. Auch die Plattformen selbst haben vielfach ihre Moderations- und Löschpraxis angepasst. Gleichzeitig haben jedoch Themen wie die Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg den Hass im Netz befeuert.

Was hat sich aus Sicht der Bevölkerung am Klima im Netz geändert? Gibt es eine Zu- oder Abnahme von Betroffenheit durch digitalen Hass seit 2020?

Bereits 2020 führte die Forschungsgruppe g/d/p im Auftrag von Frau Professorin Hoven (Universität Leipzig) eine bundesweite Bevölkerungsumfrage zum Thema Hassreden bzw. "Hate Speech" im Internet durch. Frau Professorin Hoven leitet das durch das Bundesministerium der Justiz geförderte, auf drei Jahre angelegte Forschungsprojekt "Der strafrechtliche Umgang mit Hate Speech im Internet". Darin soll das Phänomen Hate Speech aus kriminologischer, strafrechtlicher und strafprozessualer Perspektive beleuchtet werden.

Zwei Jahre später hat die Forschungsgruppe g/d/p eine Wiederholungsmessung mit der gleichen Methodik durchgeführt, um Veränderungen in dem Bereich der Hassreden im Internet aufzuspüren.

Die Ergebnisse der aktuellen Erhebung weisen nicht auf eine Entspannung hinsichtlich der Bedrohungslage durch Hass im Netz hin. Im Gegenteil: Der Anteil der Betroffenen wächst und damit der Anteil der Menschen, die sich eingeschränkt fühlen und ein Bedürfnis nach härteren Sanktionen äußern.

Innerhalb von zwei Jahren ist der Anteil der von Hassreden Betroffenen von 18% auf 24% gestiegen.

Jede:r zweite Befragte hat aus Sorge vor Hassreden schon einmal darauf verzichtet, einen Beitrag zu posten oder Beiträge bewusst vorsichtiger formuliert. 2020 traf dies auf 42% der Befragten zu.

Aktuell sind 49% der Befragten der Meinung, dass Beleidigungen im Internet härter bestraft werden sollten als persönliche Beleidigungen. 2020 betrug der Anteil der Befürworter:innen härterer Sanktionen 43%.

Es besteht die Gefahr, dass trotz der eingangs genannten Gesetzesvorhaben wichtige Stimmen in der öffentlichen Diskussion leiser werden oder Meinungsäußerungen ganz zurückgehalten werden. Dies betrifft Stimmen sowohl von Frauen als auch von Männern. Männer haben seit der letzten Erhebung vor zwei Jahren "aufgeholt", so dass aktuell nicht nur jede zweite Frau, sondern auch jeder zweite Mann eigene Beiträge aus Sorgen vor Hassreden vorsichtiger formuliert oder darauf verzichtet, einen Beitrag zu posten.

Zudem zeigen sich deutliche Unterschiede hinsichtlich der Wahrnehmung und Betroffenheit von Hassreden im Netz je nach Alter der Befragten: Mit zunehmendem Alter sinkt der Anteil der Betroffenen von Hassreden im Netz. Zugehörige der Generation Z sind am häufigsten betroffen: jede:r zweite Befragte unter 22 Jahren hat bereits selbst Hass im Netz erlebt.

Hier geht's zur Studie: www.gdp-group.com/fileadmin/user_upload/news/ms/hate_speech_22.pdf

Original-Content von: g/d/p Markt- und Sozialforschung GmbH Ein Unternehmen der Forschungsgruppe g/d/p, übermittelt durch news aktuell

Der nächste Fall von Vetternwirtschaft beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist aufgedeckt: so zahlt der NDR seit April 2018 für seine Regionalwelle in Niedersachsen 50.000 Euro im Jahr an einen "Musikberater", der sicherlich nicht zufällig der Lebensgefährte der Direktorin des NDR-Landesfunkhauses in Hamburg ist.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, erklärt, dass endlich umfassend untersucht werden müsse, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit den zwangsweise eingezogenen Gebühren mache, an wen die Gelder fließen und für welchen Unsinn diese verbraucht würden.

"Schon heute kann man sagen: die Zwangsgebühren fließen in dunkle Kanäle, werden für Luxusannehmlichkeiten und schlichten Unsinn verbraten oder gehen direkt an die Familienangehörigen oder Freunde der Funktionäre. Das ist ein weiterer Beweis dafür, dass der Zwangsfunk in seiner heutigen Form nicht weiter existieren darf. Es fehlt nicht nur an einer effektiven Kontrolle der Mittelverwendung, sondern auch an dem grundsätzlichen Verständnis für eine sparsame Haushaltsführung. Daher steht fest: der zwangsfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk muss abgeschafft werden."

Original-Content von: AfD - Alternative für Deutschland, übermittelt durch news aktuell

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Gernsheim (ots)

Eine zur Tatzeit 16 Jahre alte Jugendliche wurde am 13. Februar 2022, gegen 20.30 Uhr, auf einem Feldweg nahe der Bahnstrecke Mannheim-Frankfurt von einem Unbekannten vergewaltigt. Die junge Frau vertraute sich erst mehrere Monate nach der Tat Angehörigen an.

Mit einem Phantombild des Täters wenden sich Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei nun an die Öffentlichkeit, weil sämtliche Ermittlungen bislang nicht zur Klärung der Straftat führten. Der Unbekannte ist 1,70 bis 1,75 Meter groß, hat wenige, gräuliche Haare und eine sehr markante Nase (siehe Phantombild). Er trug dunkle Kleidung.

Wer kennt eine Person, die Ähnlichkeiten mit dem gezeigten Phantombild sowie der Beschreibung hat? Sämtliche Hinweise zu diesem Fall nimmt die Kriminalpolizei in Rüsselsheim (Kommissariat 10) unter der Rufnummer 06142/6960 entgegen.

Aktenvernichtung – worauf müssen Sie achten?

Wer veraltete Akten vernichtet, schafft nicht nur Platz in seinen Geschäftsräumen. Die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangen von den Unternehmen eine korrekte und gesetzeskonforme Aktenvernichtung. Wer dem nicht nachkommt, riskiert hohe Bußgelder. Wir klären auf, wie man bei der Entsorgung von Datenmüll Geldstrafen vermeidet. Worauf kommt es bei der Aktenvernichtung demnach an? Und wie führt man sie am effektivsten durch?

Wann ist eine Aktenvernichtung erforderlich?


Genauso wichtig wie die Frage nach dem besten Zeitpunkt für eine Aktenvernichtung ist die Überlegung, warum eine Aktenvernichtung überhaupt vorgenommen werden muss. Wer seine eigenen, persönlichen Unterlagen schreddern möchte und eine Aktenvernichtung im Privathaushalt plant, der muss sich nicht weiter um spezielle Vorschriften kümmern. Hat dagegen ein Unternehmer vertrauliche Daten in seinem Besitz, greifen schnell die Bestimmungen des Datenschutzes.
Bereits 1995 wurden auf europäischer Ebene Richtlinien erlassen, die sich dem Datenschutz widmeten bzw. die Verarbeitung personenbezogener Daten regelte. Seit dem 28. Mai 2018 regelt nun die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wann eine Aktenvernichtung durch den Verantwortlichen zu erfolgen hat. Hier kommt das sogenannte Recht auf Vergessen werden ins Spiel, das in Art. 17 der DSGVO beschrieben wird. Danach ist z. B. der Unternehmer als Verantwortlicher verpflichtet, personenbezogene Daten zu löschen und ganze Akten zu schreddern, wenn die Gründe für die ursprüngliche Datenspeicherung nicht mehr vorliegen.
Der Aktenvernichtung bzw. der Löschpflicht gemäß der DSGVO können allerdings gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Nach § 147 Abgabenordnung (AO) bzw. § 257 Handelsgesetzbuch (HGB) muss der Unternehmer bestimmte Geschäftsunterlagen für die Dauer von sechs oder sogar zehn Jahren aufbewahren.

Welche Sicherheitsstufen gibt es?


Wer nur einzelne Blätter vernichten will, kann die Arbeit noch selbst erledigen und sich seiner beiden Hände bedienen. Wenn die Aktenvernichtung jedoch größere Unternehmen mit Unmengen von Daten betrifft, wird das freihändige Zerreißen der Akten unmöglich. Wie sollte das Akten schreddern am besten erfolgen und was ist dabei zu beachten? Wenn es darum geht, in welchen Größen Unterlagen wie Verträge, Belege, Kontoauszüge, Angebote oder Anfragen zerkleinert werden müssen, hilft die Industrienorm DIN 66399. Sie regelt die rechtskonforme Vernichtung aller Unterlagen eines Unternehmens und verhindert bei korrekter Beachtung saftige Geldstrafen.
Die DSGVO schreibt dem Unternehmer danach vor, wie er die Aktenvernichtung vornehmen muss und legt ihm zugleich die Pflicht auf, diese zu dokumentieren. Nach der DIN 66399 ist die Aktenvernichtung in drei Schutzklassen aufgeteilt, die sich wiederum in sieben Sicherheitsstufen untergliedern.
Sicherheitsstufe 1 – max. Größe: 12 mm Streifenbreite
Sicherheitsstufe 2 – max. Größe: 6 mm Streifenbreite
Sicherheitsstufe 3 – max. Partikelgröße: 320 mm²
Sicherheitsstufe 4 – max. Partikelgröße: 160 mm²
Sicherheitsstufe 5 – max. Partikelgröße: 30 mm²
Sicherheitsstufe 6 – max. Partikelgröße: 10 mm²
Sicherheitsstufe 7 – max. Partikelgröße: 5 mm²

Wie funktioniert eine sichere Aktenvernichtung?


Wenn man sich bei der Aktenvernichtung an die gesetzlichen Vorschriften halten möchte, stellt sich schnell die Frage, wer die Akten wohl am besten vernichtet. Privatpersonen wie Unternehmer können eine Aktenvernichtung sicherlich in Eigenregie durchführen. Dabei kann eine Aktenvernichtung für Privathaushalte ebenso sicher und seriös erfolgen wie die eines größeren Unternehmens. Dennoch werden im letzteren Fall bedeutend höhere Anforderungen an die sorgfältige und vor allem dauerhafte Vernichtung von Akten gestellt.
Wenn sich demzufolge übergroße Datenmengen angesammelt haben, stellt dies bereits kleinere Unternehmen ohne Datenschutzbeauftragten vor beinahe unlösbare Probleme. Um den logistischen und zeitlichen Aufwand bewerkstelligen zu können, empfiehlt sich daher eher ein externer, professioneller Dienstleister für die Aktenvernichtung. Durch ihn ist gewährleistet, dass die Anforderungen der DIN 66399 umfassend berücksichtigt werden.
Nimmt man als Unternehmer einen solchen Dienst in Anspruch, kann man sich meist zwischen einem Abholservice und einer mobilen Aktenvernichtung vor Ort entscheiden. Natürlich bleibt es einem je nach Anzahl der zur vernichtenden Aktenordner bzw. Datenmenge überlassen, die Unterlagen selbst zur Aktenvernichtung vorbei zubringen.

Worms (ots)

Seit 07.08.2022 um 16.00 Uhr wird die 15-jährige Miria THONFELD aus einer Jugendeinrichtung in Worms vermisst. Sie verließ die Einrichtung fußläufig in unbekannte Richtung und kehrte nicht, wie vereinbart, zurück. Bisherige Fahndungsmaßnahmen und Überprüfungen verliefen bisher ergebnislos.

Beschreibung

  • 163 cm groß
  • Braune schulterlange Haare
  • Augenfarbe: grün/braun
  • Zierliche Statur
  • 55 kg schwer
  • Schwarze Jogging Hose
  • Grauer T-Shirt

Bezugspunkte der Vermissten bestehen insbesondere in den Bereich Karlsruhe.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Vermisstenfall geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Worms unter der Rufnummer 06241/852-0 / oder auch unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! in Verbindung zu setzen.

Original-Content von: Polizeipräsidium Mainz, übermittelt durch news aktuell

Die aktuelle Studie zeigt nun, wie wichtig die punktgenaue und exakte Dokumentation für Untersuchungen zum Artenwandel und Biodiversitätsverlust sind. Diese können nur durch Spezialisten und naturwissenschaftliche Sammlungen geleistet werden. Das Naturhistorische Museum bewahrt dieses Wissen und diese Dokumentation mithilfe der angegliederten Landessammlung für Naturkunde Rheinland-Pfalz für zukünftige Generationen.

Bundesweit gibt es aktuell 86 Heuschreckenarten. Diese verteilen sich zu etwa gleichen Teilen auf die Gruppe der Langfühlerschrecken, die sich vorwiegend räuberisch ernähren, und die Kurzfühlerschrecken, die hauptsächlich pflanzliche Nahrung aufnehmen. Zu ersterer gehört beispiels¬weise eine unserer größten einheimischen Arten, das Grüne Heupferd. Jeder kennt es und hat bereits in warmen Sommernächten seinem Gesang, der bis zu 100 Meter weit zu hören ist, gelauscht. Zu den Kurzfühlerschrecken gehört beispielsweise der Gemeine Grashüpfer, der zu unseren häufigsten einheimischen Arten zählt und der aufgrund seines leisen Gesangs eher unauffällig ist.

Die Ergebnisse der aktuellen Studie zeigen eine deutliche Zunahme der Artenzahlen bei den Heu¬schrecken. Kamen früher durchschnittlich knapp neun Arten pro Probeflächen vor, sind es heute elf. Dafür werden die Artengemeinschaften auf den verschiedenen Flächen aber immer ähnlicher, man spricht von „Homogenisierung“. Worin liegt diese Entwicklung begründet? Man kann zunächst verallgemeinernd sagen: Heuschrecken sind Klimawandelgewinner. Viele Arten haben sich auf den Weg gemacht, um aus den Tälern kommend auch die Hochlagen von Rheinland-Pfalz zu besiedeln.
Ein Beispiel hierfür ist die Blauflügelige Ödlandschrecke. Kam diese bis 1999 vor allem in Gebieten unter 300 Metern vor, kann man sie heute selbst in den höchsten Gebieten von Rheinland-Pfalz auf über 600 Metern beobachten. Gewinner bei diesen Ausbreitungsprozessen sind vor allem die flugfähigen Arten. Einige, eigentlich kurzflügelige Arten, sind aber auch in der Lage, wenn es im Tal zu voll wird lange Flügel zu entwickeln, um dann auswandern zu können. Beispiele hierfür sind Große Goldschrecke und Roesels Beißschrecke.
Auf der anderen Seite gibt es aber offenbar auch Arten, denen es im Tal zu warm wird und die sich in höhere Lagen zurückziehen. Diese Ausweichbewegung birgt immer das Risiko, dass irgendwann die höchsten Gipfel erreicht sind. Ein weiterer Temperaturanstieg führt dann zum Aussterben.

Die Verlierer unter den Heuschrecken findet man vor allem unter den Arten, welche Magerwiesen und Halbtrockenrasen besiedeln. Dieses Wirtschaftsgrünland wird in den letzten Jahrzehnten zunehmend aufgegeben oder in der Nutzung intensiviert. Im ersten Fall sind es meist unrentable Standorte. Oftmals werden diese Flächen auch aufgeforstet. Nutzungsintensivierung erfolgt in der Regel auf maschinengerecht zugeschnittenen Flächen. Hinzu kommt eine nicht unerhebliche Düngung über die Luft. In diesem Fall wird der Stickstoff als Ammoniak in die Lebensräume ein¬getragen und führt zur Eutrophierung und Versauerung. Eine Verliererin dadurch ist die Zweifarbige Beißschrecke, die 23 % der früher besiedelten Flächen geräumt hat.

Zum Teil sind die Zusammenhänge aber auch komplexer. Manche Arten würden eigentlich von der steigenden Temperatur profitieren, finden aber keine neuen, geeigneten Lebensräume und sind stellenweise sogar mit dem Verlust ihrer jetzigen Lebensräume konfrontiert.
Und dann gibt es noch die Neuzuwanderer – Arten, die man vor dem Jahr 2000 noch nicht in Rheinland-Pfalz finden konnte. Beispielsweise die Vierpunkt-Sichelschrecke und die Große Schiefkopfschrecke. Beide Arten sind aus dem Süden eingewandert. Ausgestorben ist hingegen keine Art im Untersuchungszeitraum.

Und nun die „biblische Plage“? Schäden in biblischem Ausmaß, verursacht durch Heuschrecken, hat es in Rheinland-Pfalz wohl nie gegeben. Von der Italienischen Schönschrecke berichtete man Anfang des 20. Jahrhunderts zwar noch, dass es in den Sandgebieten zu Massenvermehrungen gekommen sei und die Art Schäden an Kartoffeln angerichtet hätte, doch dramatisch waren diese wohl nicht. Zwischen 1986 und 1999 gehörte diese Art dann zu den seltensten Heuschrecken in Rheinland-Pfalz. Aktuell breitet sie sich wieder stark aus – auf Kartoffeläckern wurde sie bislang jedoch noch nicht wieder beobachtet.

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