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Die neuen Corona-Regeln Herbst/Winter vom Bundesrat beschlossen

Der Bundesrat in Berlin hat erneut Masken-und Testpflichten im Umgang mit der Corona-Pandemie beschlossen, die in Deutschland im Herbst und Winter gelten. Der neue Gesetzesentwurf geht auf einen Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) zurück und war schon vergangene Woche im Bundestag beschlossen worden.

In Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen werden bundesweit FFP2-Masken vorgeschrieben. Des Weiteren muss in Kliniken und Pflegeheimen zusätzlich ein negativer Test vor dem Zutritt vorgelegt werden. In Fernzügen gilt weiterhin eine Maskenpflicht, für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren reicht jedoch eine OP-Maske. Die Maskenpflicht in Flugzeugen entfällt.

Ab 1. Oktober entscheiden die Länder in bestimmten Bereichen über eine Maskenpflicht

Ab dem 1. Oktober können die Länder über eine Maskenpflicht in bestimmten Bereichen selbst entscheiden. In Nahverkehrszügen und -bussen, in Innenräumen wie Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen wird dann eine Maskenpflicht möglich. Von dieser Pflicht sind Personen mit einem negativen Test in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend auszunehmen.

Mögliche Testpflicht an Schulen und Kitas

An Kitas und Schulen soll eine Testpflicht vorgeschrieben werden können und ab der Klassenstufe 5 ist auch eine Maskenpflicht möglich.

Bei Verschlimmerung der Infektionslage können die Länder mit einem Landtagsbeschlus weitere Vorgaben machen. Möglich wäre dann eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Freien, wenn Abstände von 1,50 Meter nicht machbar sind; Besucherobergrenzen für Innenveranstaltungen; Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen.

Bundesweit geplante neu Impfkampagne

Eine neue bundesweite Impfkampagne ist geplant, bei der über die Impfstoffe, die an neue Virusvarianten angepasst sind, informiert werden soll. Bei einer Covid-19-Erkrankung sollen vermehrt Medikamente eingesetzt werden und es soll bessere, tagesaktuelle Daten zur Klinikbelegung geben. In Zukunft müssen Heime Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien (z. B. mit Paxlovid) für Erkrankte kümmern.

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