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Landtagswahl 2023 in Hessen

Bei der Landtagswahl verfügt jeder wahlberechtigte Bürger über zwei Wahlstimmen:

  1. Die Wahlkreisstimme wird auf der linken Seite des Stimmzettels abgegeben und enthält Informationen zu den Kandidaten und Ersatzkandidaten, die im jeweiligen Wahlkreis antreten. Mit der Wahlkreisstimme wird im Direktverfahren eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter für jeden Wahlkreis gewählt, und zwar durch einfache Stimmenmehrheit.

  2. Die Landesliste wird auf der rechten Seite des Stimmzettels abgegeben und enthält die Landeslisten mit der Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe sowie den Namen der ersten fünf Kandidaten jeder Landesliste. Das Ergebnis der Landesstimmen ist entscheidend für die Sitzverteilung im Landtag, wobei die Anzahl der direkt gewählten Abgeordneten aus den Wahlkreisstimmen mit dem Landesstimmenresultat verrechnet wird. Weitere Details zum Wahlsystem finden Sie hier.

Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel richtet sich zunächst nach dem Landesstimmenresultat der vorherigen Landtagswahl. Alle weiteren Wahlvorschläge folgen in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen der Kandidaten. In den Wahlkreisen, in denen keine Kandidaten für eine Partei oder Wählergruppe antreten, bleibt das Feld für den Kreiswahlvorschlag leer.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Stimmzettel innerhalb eines Wahlkreises identisch sind. Um Verwechslungen mit Stimmzetteln aus anderen Wahlkreisen zu vermeiden, sind die Stimmzettel mit farbigen Hintergrundrastern gekennzeichnet. Dies soll sicherstellen, dass keine Stimmzettel aus anderen Wahlkreisen irrtümlich verwendet werden.

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