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Bauen / Wohnen (197)

Bauen / Wohnen

München (ots)

Die Modernisierung des Eigenheims erhöht die Wohnqualität, dient dem Werterhalt des Objekts und kann Energiekosten sparen sowie die Umwelt schützen. Und dank der staatlichen Förderung kann ein spürbarer Teil der Kosten bei der Steuererklärung zurückgeholt werden, erklärt die LBS Bayern.

Bei Maßnahmen, die der energetischen Sanierung einer selbstgenutzten, eigenen Wohnimmobilie dienen, können 20 Prozent der gesamten Aufwendungen - also Arbeits- und Materialkosten - verteilt über drei Jahre von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden. Dies gilt für Kosten bis zu 200.000 Euro. Also werden maximal 40.000 Euro vom Staat erstattet. Die Kosten für die Planung und Begleitung entsprechender Maßnahmen durch einen Fachmann, können sogar zu 50 Prozent berücksichtigt werden.

Zu den geförderten Maßnahmen zählen zum Beispiel die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren, der Einbau einer Lüftungsanlage, die Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage oder auch der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung.

Um in den Genuss der Förderung zu kommen, ist kein Antrag erforderlich. Die steuerliche Förderung wird mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht, erstmalig für das Steuerjahr 2020 im Jahr 2021, so die LBS Bayern. Die Maßnahmen müssen aber durch eine spezielle Bescheinigung des ausführenden Betriebs oder eines Energieberaters bestätigt werden. Bei Handwerkerleistungen, die nicht der energetischen Gebäudesanierung dienen, sind nach wie vor 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar. Das gilt für Arbeitskosten von bis zu 6000 Euro pro Jahr. Maximal gibt es hierfür also 1200 Euro bei der Steuererklärung zurück.

Original-Content von: LBS Bayerische Landesbausparkasse, übermittelt durch news aktuell

Frankfurt am Main (ots)

Scheitholz oder Holzpellets sind regional in ausreichender Menge vorhanden. Die Sonne scheint das ganze Jahr. Und warme Luft steht für rund neun Monate zur Verfügung. Drei Energieträger, die unabhängig machen von Importen und zugleich kostengünstig sind. Eine sichere und zukunftsorientierte Wärmeversorgung ist daher die Kombination aus Solarthermie-Anlage oder Luftwärmepumpe mit einem modernen Festbrennstoffgerät. Hierzu zählen neben dem klassischen Kamin- und Kachelofen auch Heizkamine sowie Pelletöfen. Darauf macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam, der die Hersteller häuslicher Feuerstätten und Energiesysteme vertritt. Durch die Kompaktlösung speisen sich Raumheizung und Heißwasser vollständig aus erneuerbaren Energien.

Kaminfeuer als preisgünstige Basis

In Deutschland wächst jährlich mehr Holz nach, als tatsächlich benötigt wird. Aufgrund von Sturmschäden und Borkenkäferplage besteht sogar ein Überangebot, sodass der Preis für Holz aus dem Forst gegenüber dem Vorjahr bundesweit durchschnittlich um 10 Prozent gefallen ist. Die Kosten für einen Raummeter frisches Holz, dass noch verarbeitet und abgelagert werden muss, betragen rund 35 Euro. Brennholz ist somit seit Jahren günstiger als die fossilen Energieträger Öl und Gas, die von weltpolitischen Entwicklungen abhängig sind.

Wärmepumpe und Holzfeuerung

Eine Luftwärmepumpe entzieht der Außenluft die vorhandene Wärme und wandelt diese in Heizenergie um. Dabei hängt die Leistungsfähigkeit von der Umgebungstemperatur ab. Bei starkem Frost - wenn der Bedarf am größten ist - können die Pumpen nicht mehr effizient arbeiten. In diesem Fall schaltet sich ein elektrischer Heizstab ein, der Wasser und Heizung erwärmt, aber zu höheren Stromkosten führt. Bei kaltem Wetter ist es deshalb ökologisch und wirtschaftlich besonders sinnvoll, mit einem holzbefeuerten Kamin- oder Pelletofen das Heizsystem zu unterstützen.

Solarthermie und wasserführendes Festbrennstoffgerät

In unseren Breitengraden kann eine Solarthermie-Anlage von Mai bis September den kompletten Heißwasserbedarf decken. In den kühleren Monaten muss auf ein zusätzliches Heizsystem zurückgegriffen werden. Hier kann ein wasserführendes Festbrennstoffgerät für sinkende Kosten und gemütliche Wärme sorgen. Sobald die Flammen lodern, wird das vom Feuer erhitzte Wasser in das hauseigene Netz eingespeist. Auf diese Weise werden die Heizkörper der angrenzenden Räume zentral erwärmt sowie Heißwasser in Bad und Küche bereitgestellt.

Staatliche Förderung

Seit dem 1. Januar 2020 werden Pelletöfen mit Wassertasche genau wie Solarthermie und Wärmepumpen umfassend gefördert. Die Zuschüsse können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Während die staatliche Unterstützung für Sonnenkollektoren bei 30 Prozent liegt, beträgt die Mindestförderung für Wärmepumpen und sogenannte Biomasseanlagen - zu denen auch wasserführende Pelletöfen gehören - sogar 35 Prozent. Zudem werden nicht nur für den Ofen und dessen Installation Fördergelder ausgezahlt, sondern auch für notwendige Umbaumaßnahmen und den optionalen Einbau eines Partikelabscheiders.

Original-Content von: HKI, übermittelt durch news aktuell

Köln/Kürten. (ots)

In den Zeiten von "Wir bleiben zuhause" ist vielen Menschen neu bewusst geworden, wie wichtig ihnen das eigene Heim ist. Wird es in Top-Form gehalten, können sie sich darin wohlfühlen und es optimal nutzen. Selbst Keller bieten dafür ungeahntes Potential: Als Hobby- oder sogar als Wohnraum genutzt, steigern diese Räume die Wohnqualität, fördern das Miteinander oder machen sogar eine Vermietung als Apartment möglich. Nur trocken muss der Keller sein! Eine Außenabdichtung ist der Königsweg zu diesem Ziel.

"Eine nicht vorhandene oder unzureichende Außenabdichtung der Kellerwände ist eine weitverbreitete Schwachstelle vor allem älterer Häuser", weiß Dipl.-Ingenieur Thomas Molitor, stellvertretender technischer Leiter des Sanierungsspezialisten ISOTEC. "Durch diese 'Achillesferse' dringt ungehindert Feuchtigkeit aus dem seitlich angrenzenden Erdreich in das Kellermauerwerk ein. Erst nach einer Außenabdichtung, und falls diese beispielsweise wegen angrenzender Bebauung nicht möglich sein sollte, nach einer Innenabdichtung, werden die Kellerräume wieder zu trockenen und vollnutzbaren Lager,- Hobby- oder sogar Wohnräumen."

Diese Idee hatten auch Bärbel und Hanno Peters. Sie wollten ihren feuchten Nutzkeller in einen schicken Gästebereich umwandeln. "Für unsere Freunde aus aller Welt wollten wir hier ein großes Gästezimmer mit rund 35 qm und ein schönes Badezimmer herrichten. Der Platz dafür und die notwendigen Anschlüsse waren ja vorhanden", so die Hausherren. Das Kellermauerwerk wies jedoch an vielen Stellen Undichtigkeiten auf. Diese mussten erst einmal beseitigt werden. Wichtig war den Eigenheimbesitzern, hier keine halben Sachen zu machen. Ein Kaschieren mit Farbe oder ähnliche "Tricks" kamen für sie nicht in Frage, sondern nur eine professionelle Abdichtung, bevor der Keller ausgebaut werden sollte.

Mit Rücksicht auf den Garten und entsprechende Mehrkosten durch Außenarbeiten schlug ISOTEC eine Außenabdichtung als bauphysikalische Optimallösung vor. Alternativ war auch eine Innenabdichtung denkbar. "Da wir aber unsere Außenanlagen im Nachgang neu gestalten wollten, haben wir uns für die Variante Außenabdichtung entschieden. Wir sind davon überzeugt, dass das gut angelegtes Geld ist."

Mehrstufige Außenabdichtung als Königsweg

Für eine Außenabdichtung wird das Kellermauerwerk freigelegt, das Erdreich etwa 3,00 m tief und 1,00 m breit ausgehoben. Die hochwertige Außenabdichtung gegen die seitlich eindringende Feuchte wird dann in einem mehrstufigen Verfahren aufgetragen. Hierfür verwendet ISOTEC zunächst einen wassersperrenden Spezialputz. Er schafft die Voraussetzung für eine optimale Haftung des eigentlichen Abdichtungsmaterials und ist zudem wasserabweisend. Anschließend kommt ein zweikomponentiges Abdichtungssystem aus kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung (KMB) zum Zug. Dieses System wird zweilagig und mit einer vollflächigen Gewebeeinlage aufgetragen. Die beiden Lagen verbinden sich dann zu einer wasserundurchlässigen, flexiblen und rissüberbrückenden Abdichtung. Das heißt, die Feuchte gelangt über das Erdreich erst gar nicht mehr bis an das Mauerwerk heran. Zum Schutz der Außenabdichtung werden nach der vollständigen Durchtrocknung Schutzplatten aus Polystyrol angebracht. Sie verhindern eine mechanische Beschädigung der Abdichtungsbeschichtung, wenn das Erdreich wieder aufgefüllt wird.

"Die Arbeiten gingen sehr zügig und genau wie geplant voran: Erdarbeiten, Außenabdichtung, Schließen und Herrichten, perfekt", so die Hausbesitzer Peters im Rückblick. Danach standen nur noch ästhetische Verschönerungen auf dem Plan: die Herrichtung der Außenanlagen und die Gestaltung des Kellers als Gästebereich. Beide Projekte sind sie mit Begeisterung und mit viel Liebe zum Detail angegangen und haben sie inzwischen abgeschlossen.

Original-Content von: ISOTEC GmbH, übermittelt durch news aktuell

Frankfurt am Main (ots)

Gute Nachrichten für Klimaschutz und Arbeitsmarkt: Ungeachtet der andauernden COVID 19-Pandemie verzeichnen die Förderprogramme der Bundesregierung für erneuerbare Energien und Energieeffizienz im Gebäudesektor auch im zweiten Quartal 2020 eine hohe Nachfrage. Der positive Trend aus den Monaten Januar bis März hat sich fortgesetzt.

Bundesminister Peter Altmaier: "Das sind hervorragende Entwicklungen in schwierigen Zeiten! Mit unseren Programmen bringen wir die Energiewende im Gebäudebereich voran. Und wir helfen den Mittelständlern und den vielen Handwerksbetriebe vor Ort. Das sichert Einkommen und Beschäftigung. Hier gehen Klimaschutz und Konjunktur Hand in Hand."

Ein Grund für den starken Anstieg der Förderzahlen sind die zu Jahresanfang vorgenommenen deutlichen Programmverbesserungen, mit denen die Bundesregierung die Beschlüsse des Klimakabinetts umgesetzt hat. Die attraktiveren Förderkonditionen zahlen sich auch weiterhin aus, wie ein Blick auf die Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren (EBS-Programme) zeigt. Diese werden von der KfW Bankengruppe im Auftrag der Bundesregierung umgesetzt. Im ersten Halbjahr 2020 wurden in den EBS-Programmen Kredite und Zuschüsse in Höhe von insgesamt 14,5 Mrd. Euro zugesagt. Damit konnten Investitionen in mehr als 215.000 Wohneinheiten sowie in gewerbliche und kommunale Gebäude finanziert werden. Diese Investitionen vermeiden CO2-Emissionen in Höhe von über 400.000t und sichern mehr als 400.000 Arbeitsplätze. Das gesamte Investitionsvolumen im ersten Halbjahr 2020 betrug rund 38,5 Mrd. Euro.

Dr. Ingrid Hengster, Mitglied des KfW-Vorstandes: "Nach den Beschlüssen des Klimakabinetts und den Verbesserungen in unserem Programm 'Energieeffizient Bauen und Sanieren' boomt die Nachfrage nach Förderkrediten und Zuschüssen der KfW. Selbst die Corona-Pandemie konnte diesen Trend nicht aufhalten. Insgesamt wurde in Deutschland in den ersten sechs Monaten des Jahres mehr als doppelt so viel in energieeffiziente Gebäude und weitere Energieeffizienzmaßnahmen investiert als im Vorjahreszeitraum. Beim privaten Bauen beträgt dieser Anstieg sogar mehr als 180 Prozent. Das sind rund 55.000 energieeffiziente Wohneinheiten mit einem Zusagevolumen von rund 6,5 Milliarden Euro zusätzlich. All das zeigt, dass Förderinstrumente sich sehr gut dafür eignen, um zukunftsweisende Investitionen zu initiieren und damit sowohl den Klimaschutz als auch den Arbeitsmarkt in Deutschland anzukurbeln."

Eine anhaltend hohe Nachfrage zeigt sich auch im novellierten Marktanreizprogramm für Wärme aus erneuerbaren Energien, das unter der Bezeichnung "Heizen mit Erneuerbaren Energien" im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt wird. Hier sind im ersten Halbjahr 2020 rund 110.000 Förderanträge für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien eingegangen. In etwa der Hälfte der Fälle wurde dabei auch die neu eingeführte Austauschprämie für Ölheizungen mitbeantragt.

Torsten Safarik, Präsident des BAFA, kommentiert: "Eine Steigerung um über 190 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum im Programm 'Heizen mit Erneuerbaren Energien'und das trotz Corona-Krise! Diese große Nachfrage ist eine gute Nachricht für das Klima, die Menschen im Lande und die deutsche Wirtschaft. Dazu tragen wir als BAFA durch schnelle, einfache und unbürokratische Verfahren bei."

Insgesamt wurden im ersten Halbjahr 2020 in den genannten Förderprogrammen einschließlich gewerblicher und kommunaler Gebäude mehr als 210.000 Förderanträge gestellt - gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeutet dies eine Steigerung um rund 165%. Die durch die novellierten Programme ausgelöste Investitionswelle im Gebäudebereich hält damit nach wie vor an.

Original-Content von: KfW, übermittelt durch news aktuell

Köln (ots)

Der Anteil von Solarenergie im deutschen Strommix nimmt stetig zu. Lag die Bruttostromerzeugung 2016 hier noch bei 38,1 Terawattstunden (TWh), betrug sie 2019 laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schon 47,5 TWh. TÜV Rheinland überprüft insbesondere große Photovoltaikanlagen auf ihre Sicherheit und nimmt die Endabnahme von ganzen Solarparks vor. Doch auch für den Kauf und die Installation von Klein- oder Privatanlagen gelten viele dieser Erfahrungen und wertvollen Tipps.

Solaranlagen-Installateure und -Hersteller unter die Lupe nehmen

"Für den Hersteller von Solarmodulen wie für die mit der Installation beauftragte Firma gilt: Lassen Sie sich deren Fachkompetenz stets durch Zertifikate belegen und diese genauestens aufschlüsseln", rät Jörg Althaus, verantwortlich für Dienstleistungen im Solaranlagenbereich bei TÜV Rheinland. Der erste Schritt sei, eine Firma mit nachgewiesener Fachkompetenz zu finden. Denn die Installateure müssen sich nicht nur mit der Solartechnik, sondern auch mit weiteren Faktoren wie der Statik des Daches auskennen. Vom Dachtyp hängt ab, welche Anlagenbauweise (dachintegriert oder dachparallel) empfehlenswert ist, von den regionalen Gegebenheiten, für welche Wind- oder Schneelasten die Anlage ausgelegt sein muss. Ebenfalls gilt es nachzufragen, welcher Wechselrichter und welche Photovoltaikmodule sich individuell am besten eignen. Die Module sollten nicht nur CE-konform und gemäß DIN EN 61730 sicherheitsgeprüft sein, sondern auch über das ebenfalls von TÜV Rheinland vergebene Qualitätszertifikat nach EN 61215 verfügen. "Verbraucher können genau nachschauen, ob die von ihnen gewählten Solarmodule oder Wechselrichter tatsächlich offiziell geprüft sind", sagt der TÜV Rheinland-Experte.

Umstieg auf Solarstrom dank Steuer-Senkung günstiger

Die Einrichtung einer Photovoltaikanlage zählt unter CO2-mindernde Maßnahmen und wird daher unter anderem durch KfW-Darlehen und diverse kommunale Boni gefördert. "Gerade jetzt lohnt sich der Umstieg auf Solar umso mehr", weiß Jörg Althaus. "Denn durch die aktuell verminderte Mehrwertsteuer wird der Kauf etwas günstiger, was die zukünftige Rendite der Anlage weiter erhöht."

Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell

Berlin (ots)

Im Sommer macht auch die Heizung Ferien? Nicht ganz. Doch wer auf die richtige Einstellung der Anlage achtet, kann in den warmen Monaten Heizkosten sparen. Bei veralteten Geräten bietet sich die Sommerzeit für eine Sanierung an. Das Serviceportal "Intelligent heizen" informiert über die Möglichkeiten einer staatlichen Förderung für eine neue Heizung.

Einfach mal abschalten - das ist ein guter Plan für die Urlaubs- und Ferienzeit. Aber gilt das auch für die Heizung? Für Hauseigentümer kann sich das Abstellen der Heizung lohnen, um so in den wärmeren Monaten Energie und Heizkosten zu sparen. Dabei gilt es jedoch, je nach Anlage einige Punkte zu beachten. So sorgt die Heizung in den meisten Häusern zum Beispiel nicht nur für warme Räume, sondern auch für warmes Trinkwasser zum Kochen, Baden und Duschen. Und das wird natürlich auch im Sommer gebraucht.

Automatischer Sommerbetrieb bei modernen Heizungen

Statt in diesen Fällen die Heizung also ganz auszuschalten, sollte sie auf Sommerbetrieb umgestellt werden. Dabei werden dann nicht mehr die Heizkörper, wohl aber das Wasser für Küche und Bad erwärmt. Je nach Modell wird der Sommerbetrieb direkt am Heizkessel eingestellt. Moderne Geräte hören aber ab einer bestimmten Außen- oder Raumtemperatur automatisch auf zu heizen. Nach welcher Temperatur sich die Heizung richtet, hängt davon ab, ob sie über eine außentemperaturgeführte oder eine raumtemperaturgeführte Steuerung verfügt. Mit anderen Worten: Der Temperatursensor ist entweder außerhalb oder innerhalb der Wohnräume installiert. Die Frage "An oder aus" stellt sich also gar nicht mehr, da moderne Regelsysteme das selbst übernehmen. An empfindlich kühlen Sommertagen springt die Heizung automatisch wieder an, sobald eine bestimmte Temperatur unterschritten wird. Bei Modellen, die sich nach der Außentemperatur richten, sind das in der Regel 17 Grad Celsius. In gut gedämmten Gebäuden muss die Heizung oft sogar bei 12 Grad Celsius noch nicht anspringen, da sich die Wärme in den Innenräumen länger hält. Das spart noch mehr Energie. Die voreingestellte Temperaturgrenze kann aber auch individuell an die persönlichen Wärmebedürfnisse angepasst werden.

Ein Tipp: Im Sommerbetrieb sollten die Thermostatventile geöffnet bleiben, das heißt auf Stufe 5 eingestellt werden. Das verringert das Risiko, dass sich diese über den Sommer verklemmen und schlimmstenfalls zu Beginn der Heizsaison erneuert werden müssen.

Sommersaison für Sanierung nutzen

Wenn die Heizung noch nicht über eine moderne Regelung verfügt, dann muss die Einstellung auf den Sommerbetrieb manuell vom Fachhandwerker vorgenommen werden. Die bessere Lösung in diesem Falle ist aber, die veraltete Anlage dauerhaft abzustellen und gegen ein modernes Gerät zu tauschen. Neben dem Plus an Komfort spart der geringere Energieverbrauch eine Menge Heizkosten ein. Auch der CO2-Ausstoß sinkt, insbesondere dann, wenn die neue Anlage erneuerbare Energien nutzt - wie etwa eine Hybridheizung.

Die warmen Sommermonate sind der perfekte Zeitpunkt, um die Modernisierung anzugehen. Zum einen sind Fachhandwerker außerhalb der Heizperiode meist weniger ausgelastet, zum anderen riskiert der Hauseigentümer während der Umbauarbeiten keine kalten Füße. Ein qualifizierter Fachbetrieb informiert über die verschiedenen Möglichkeiten eines Heizungstauschs und berät auch zu attraktiven Zuschüssen und Krediten für die Sanierung. Mit dem Tool "Intelligent fördern" lässt sich vorab errechnen, wie hoch die staatliche Förderung für eine neue Heizung je nach Gerät ausfallen könnte. Die Fördermittel wurden 2020 noch einmal deutlich aufgestockt - und durch die reduzierte Mehrwertsteuer seit dem 1. Juli können Sanierer gleich doppelt profitieren. Noch mehr gute Argumente also, um die alte Anlage noch vor der nächsten Heizsaison in den wohlverdienten Ruhestand zu schicken. Weitere Informationen zum Thema Heizungsmodernisierung finden Interessierte auf dem Serviceportal www.intelligent-heizen.info.

Über "Intelligent heizen"

Die verbraucherorientierte Plattform "Intelligent heizen" ist ein Angebot des Forums für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik VdZ. Seit 2007 informiert das Serviceportal technologieoffen und energieträgerneutral über Maßnahmen für eine wirtschaftliche Heizungsmodernisierung. Bildmaterial in Druckqualität erhalten Sie unter www.intelligent-heizen.info. Tipps für energiesparendes Heizen und aktuelle Informationen gibt es auch auf facebook.com/IntelligentHeizen

Original-Content von: VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V., übermittelt durch news aktuell

Berlin (ots)

Der LBS-Immobilienpreisspiegel 2020, der ein umfassendes Bild über die Wohnungsmarktsituation in Deutschland gibt, ist ab sofort online abrufbar. Unter der Adresse www.lbs-markt-fuer-wohnimmobilien.de können typische Preise für Eigenheime, Eigentumswohnungen und Bauland in mehr als 1.000 Städten und Gemeinden sowie in über 100 Stadtteilen der 14 größten Städte Deutschlands eingesehen werden. Such- und Filterfunktionen ermöglichen es, nach zahlreichen Kriterien im Preisspiegel zu recherchieren. Die Preisdaten werden jeweils im Frühjahr bei den Immobilienmarktexperten von LBS und Sparkassen erhoben. Ergänzt wurde die Befragung um eine erste Einschätzung der Auswirkungen der Virus-Pandemie auf den Immobilienmarkt.

Neben den Preisinformationen für neue und gebrauchte Objekte können Interessenten auch kurze Analysen zur Bautätigkeit, zum Wohnungs- und Vermögensbestand sowie zur Wohneigentumsbildung abrufen. Neu ist das Kapitel "Wohneigentum und Klimaschutz". Grafisch aufbereitet und mit kurzen Erläuterungstexten versehen sind außerdem die relevanten gesamtwirtschaftlichen Einflussgrößen, etwa die Entwicklung von Einkommen und Sparquote sowie Baupreisen und Mieten. Zahlreiche statistische Übersichten liegen als "lange Reihen" vor und zeigen die Entwicklungen über einen Zehn-Jahres-Zeitraum hinaus.

Preis-Recherchen sind bequem über eine Deutschlandkarte mit "Mouseover- und Zoom-Funktion" möglich. Mit zusätzlichen Such- und Filterfunktionen kann nach den preiswertesten Städten in ganz Deutschland, in einzelnen Bundesländern oder mittels eines individuellen Städtevergleichs gesucht werden - jeweils selektierbar nach Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Eigenheimen. Zudem können auch die Veränderungsraten zu den Vorjahren abgerufen werden. Auch diese Ergebnisse stehen zum Download zur Verfügung. Texte und Grafiken können über die gängigen Instrumente getweetet, gepostet oder geteilt werden.

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

München (ots)

  • Interhyp Bauzins-Trendbarometer sieht in den nächsten Wochen eine Seitwärtsbewegung beim Baugeld
  • Konditionen für zehnjährige Darlehen Anfang Juli deutlich unter einem Prozent
  • Konjunkturerholung könnte leichten Aufwärtstrend beim Baugeld unterstützen

Wer sich aktuell mit dem Gedanken trägt, in Immobilieneigentum zu investieren, findet in diesem Sommer günstige Finanzierungsbedingungen vor. Das geht aus dem jüngsten Zinsbericht des Baufinanzierungsvermittlers Interhyp hervor, für den die Zinsexperten von zehn deutschen Kreditinstituten befragt wurden. "Die Zinsen für Immobilienkredite liegen nicht zuletzt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie anhaltend unter einem Prozent und das wird voraussichtlich in den nächsten Wochen so bleiben", sagt Mirjam Mohr, Vorständin für das Privatkundengeschäft der Interhyp AG. "Auf Halbjahres- oder Jahressicht halten wir einen leichten Aufwärtstrend beim Baugeld anlässlich positiver Konjunkturprognosen für wahrscheinlicher als noch vor einigen Wochen. Grundsätzlich wird das Zinsniveau aber günstig bleiben." Anfang Juli liegen die Konditionen für zehnjährige Darlehen laut Interhyp bei rund 0,70 bis 0,80 Prozent. Die für den Interhyp-Zinsbericht befragten Experten erwarten in den nächsten Wochen gleichbleibende Zinsen. In einem halben bis zu einem Jahr sieht die Mehrheit weiterhin gleichbleibende Zinsen, vier von zehn befragten Instituten halten steigende Zinsen für wahrscheinlich.

Um eine noch tiefere Rezession zu vermeiden, haben die Notenbanken weltweit ihre Geldschleusen geöffnet. "Im Juni haben sich die Anzeichen gemehrt, dass es mit der Wirtschaft nach den Lockdowns langsam wieder aufwärts gehen kann - falls eine zweite Corona-Welle ausbleibt. Die von den Notenbanken, den Regierungen und zunehmend von den Banken an die Wirtschaft bereitgestellte Liquidität scheint Wirkung zu zeigen", erklärt Mirjam Mohr.

Viele Marktteilnehmer trauen besonders Deutschland zu, die Krise schnell zu meistern. Investoren setzen auf deutsche Staatsanleihen. Die Renditen für die zehnjährigen Bundesanleihen liegen wegen der hohen Nachfrage mit rund minus 0,5 Prozent weiterhin im negativen Bereich. Da sich die Zinsentwicklung beim Baugeld an den Renditen der Staatsanleihen orientiert, bleibt das Aufwärtspotenzial für die Zinsen bei Immobilienkrediten auch bei einer sich erholenden Konjunktur und steigender Inflation begrenzt.

Interhyp rät Immobilieninteressenten, die derzeit sehr günstigen Zinsen für ihr Vorhaben zu nutzen. Mirjam Mohr: "Wir empfehlen, die aktuell niedrigen Zinsen möglichst lange zu sichern und hohe Anfangstilgungen von drei Prozent und mehr zu wählen." Denn wie das Zinsniveau in zehn oder fünfzehn Jahren aussieht, wenn die Zinsbindung des Kredits ausläuft, könne derzeit niemand vorhersehen. Daher sei es gut, möglichst viel vom Kredit abbezahlt zu haben, wenn das Darlehen später zur Verlängerung ansteht.

Original-Content von: Interhyp AG, übermittelt durch news aktuell

Berlin (ots)

Auch für eine Immobilie, die unter Denkmalschutz steht, gibt es keine unendliche Bestandsgarantie. Wenn der Eigentümer nachweisen kann, dass die Erhaltung aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar und das Objekt unverkäuflich ist, dann kommt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS trotz der Schutzwürdigkeit ein Abriss in Frage. 

(Oberverwaltungsgericht Koblenz, Aktenzeichen 8 A 11062/14) 

Der Fall: Die Eigentümerin eines Wohnhauses aus den Jahren 1780/81 beantragte bei den Behörden eine Abbruchgenehmigung. Zwar handelte es sich bei der Immobilie um einen ehemaligen Adelshof, der in der Denkmaltopographie Reinland-Pfalz aufgelistet und Teil einer Denkmalzone war. Aber die Eigentümerin hielt es aus finanziellen Gründen für unzumutbar, das Haus zu erhalten. Es seien Investitionen von mehreren 100.000 Euro nötig, die weder durch Vermietung noch durch Verkauf jemals wieder erwirtschaftet werden könnten. Die Fassade zur Straßenseite hin war aufwendig gestaltet, doch das Gebäude selbst befand sich in einem sehr schlechten Zustand (unter anderem undichtes Dach, morsche Traufbretter, zerbrochene Fensterscheiben, lose Ziegel). 

Das Urteil: Die Verwaltungsrichter kamen zu dem Ergebnis, dass es der Eigentümerin "bislang nicht gelungen" sei, "die Unzumutbarkeit des Denkmalerhaltes schlüssig darzulegen". Ein verlässlicher Nachweis sei "erst dann nachvollziehbar geführt, wenn ein Vergleich der voraussichtlichen Investitions- und Bewirtschaftungskosten unter Einbeziehung von Steuervergünstigungen und gegebenenfalls zugesagten staatlichen Zuschüssen einerseits und der aus dem sanierten Objekt zu erzielenden möglichen Nutzungserträge andererseits vorgenommen wird".

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Berlin (ots)

Die Coronavirus-Krise dauert an. Unternehmen und Beschäftigte der Bauwirtschaft und in der Gebäudereinigung stellt das in den Sommermonaten vor besondere Herausforderungen. Mit Tipps zum gesunden Arbeiten bei hohen Temperaturen und unter Coronavirus-Bedingungen unterstützt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Unternehmen und Versicherte dabei, sicher und gesund durch den Sommer zu kommen.

"Auch bei hohen Temperaturen ist es wichtig, sich mit geeigneten Maßnahmen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, zum Beispiel durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Allerdings fällt vielen das Atmen durch einen Mund-Nasen-Schutz schwerer. Kommen körperliche Anstrengungen und heiße Temperaturen hinzu, kann das viele Beschäftigte am Bau und in der Gebäudereinigung stark belasten", so Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG BAU. Auch Anzeichen drohender Hitzeerkrankungen können aufgrund des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes schwerer erkannt werden. "Umso wichtiger ist es, aufmerksam auf die Kolleginnen und Kollegen zu achten."

Häufige Trinkpausen, das Verlagern von Arbeiten in die Tagesrandzeiten sowie, wenn möglich, in den Schatten, sind weitere Maßnahmen, um die gesundheitliche Belastung hoher Temperaturen bei der Arbeit zu verringern. "Wichtig ist auch, den Mund-Nasen-Schutz zu wechseln, sobald er durch starkes Schwitzen feucht geworden ist", so Arenz weiter. "Daher sollte ausreichend Mund-Nasen-Schutz zum Wechseln bereitgehalten werden. Können bei der Arbeit im Außenbereich mindestens 1,5 Meter Abstand eingehalten werden, kann auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes jedoch verzichtet werden."

Kommt es dennoch zu einem Unfall oder einer Erkrankung, müssen Ersthelfende auch unter Coronavirus-Bedingungen immer darauf achten, sich selbst zu schützen. Einmalhandschuhe bei der Versorgung von Wunden, Abstand halten und der Einsatz von Mund-Nasen-Schutz, wo es möglich ist, sowie gründliches Händewaschen sollten selbstverständlich sein. Zu Anzeichen und Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Hitzeerkrankungen informiert eine spezielle Rettungskarte der BG BAU:

Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt durch news aktuell

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Berlin (ots)

Zu Beginn der Corona-Krise haben sich Bund und Länder um ein abgestimmtes Vorgehen im Umgang mit der Corona-Pandemie bemüht. Mit den Lockerungen zerfällt dieser Konsens immer mehr. Die gesetzliche Unfallversicherung betrachtet diese Entwicklung mit Sorge. Denn der bundesweit einheitliche SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard ist bereits in Konkurrenz zu einer Vielzahl von verschiedenen Regelungen in Ländern und Landkreisen getreten. Eine Technische Regel ist zwar in der Abstimmung, aber noch nicht verabschiedet. Dazu erklärt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen:

"Die Bundesländer haben in den vergangenen Wochen Maßnahmen, die die Infektionsgefahr eindämmen, schrittweise zurückgenommen. Wie diese Lockerungen im Einzelnen aussehen, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die gesetzliche Unfallversicherung blickt mit zunehmender Sorge auf diese Entwicklung. Voneinander abweichende Regelungen gefährden die Akzeptanz in Betrieben und Einrichtungen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und in der Bildung. Wenn zum Beispiel in der branchenspezifischen Umsetzung des bundeseinheitlichen Arbeitsschutzstandards für Frisöre die Reinigung mit Haushaltsreiniger empfohlen wird, ein örtliches Gesundheitsamt aber auf einem Desinfektionsreiniger besteht, dann sorgt das für Verunsicherung und Ärger. Was gilt nun? Was ist notwendig?

In den vergangenen Monaten haben die Unfallversicherungsträger zusammen mit den betroffenen Branchen Konkretisierungen und Handlungshilfen zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard entwickelt. Diese helfen den Betrieben und Einrichtungen bei der Arbeit unter Bedingungen der Pandemie. Unsere Aufsichtspersonen überwachen die Umsetzung dieser Standards und beraten vor Ort zu betriebsspezifischen Umsetzungsmöglichkeiten. Derzeit entsteht eine neue Technische Regel. Die Regel wird den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard grundsätzlich konkretisieren. Sie wird zudem auf die branchenspezifischen Konkretisierungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der gesetzlichen Unfallversicherungsträger verweisen. Wir arbeiten intensiv mit an der Erstellung dieser Regel. Das ist unser Beitrag, um die Corona-Pandemie einzudämmen und die Aktivitäten in Wirtschaft und Bildung wieder hochzufahren.

Doch wie passt ein bundesweiter Arbeitsschutzstandard zu einer Vielzahl von regionalen Einzelbestimmungen? Wir fürchten, ohne einen gemeinsamen Rahmen geht das Handeln der Unfallversicherung ins Leere. Arbeitsschutz muss auch weiterhin Gesundheitsschutz bleiben. Dazu sind aus unserer Sicht folgende Schritte notwendig:

  • Die politisch Verantwortlichen setzen einen gemeinsamen Handlungsrahmen, in dem die Maßnahmen zur Minimierung der Infektionszahlen ebenso wie die Schritte zur Lockerung der Auflagen koordiniert werden.
  • Grundlage des Handlungsrahmens sind weiterhin wissenschaftliche Erkenntnisse - unter steter Berücksichtigung neuer Forschungsergebnisse.
  • Alle relevanten Institutionen auf Bundes- wie auf regionaler Ebene tauschen sich aus, um unter Anerkennung der politischen, epidemiologischen und rechtlichen Lage den gemeinsamen Handlungsrahmen an die aktuelle Lage anzupassen und weiter zu entwickeln. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen können hierbei ihre branchenspezifische Nähe und Erfahrungen einbringen, um gemeinsam für die jeweilige Branche passende praxisgerechte Lösungen zu entwickeln.

Original-Content von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), übermittelt durch news aktuell

Berlin (ots)

Die Aufnahme von biogenem Flüssiggas in das gestern vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gebäudeenergiegesetz und die Weichenstellung für synthetisches Flüssiggas durch eine Innovationsklausel ist nach Ansicht des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. (DVFG) ein Meilenstein für den Energieträger. Nachbesserungsbedarf hingegen bestehe bei der Berücksichtigung der Alternative Flüssiggas im ländlichen Raum jenseits des Erdgasnetzes.

"Die Integration von biogenem Flüssiggas in das Gebäudeenergiegesetz und die Weichenstellung für synthetisches Flüssiggas über die Innovationsklausel ist ein Meilenstein in der Geschichte des Energieträgers Flüssiggas in Deutschland." Mit diesen Worten kommentierte der Vorsitzende des DVFG Rainer Scharr die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Deutschen Bundestag. Die gesetzliche Anerkennung des bereits seit 2018 im deutschen Markt erhältlichen biogenen Flüssiggases sei überfällig gewesen und öffne nun die Türen für eine Ausweitung des Angebotes. Die vom Deutschen Bundestag erweiterte Innovationsklausel zum Einsatz synthetisch erzeugter Energieträger bedeute eine entscheidende Weichenstellung für die Zukunft der Flüssiggas-Branche. Scharr begrüßte auch die Rolle, die konventionelles Flüssiggas in der Quartiersversorgung einnehmen könne. Der Verzicht auf die Privilegierung von Flüssiggas gegenüber Heizöl und Kohle, wie sie Erdgas ab 2026 genieße, sei allerdings nicht nachvollziehbar. Mit einem Austausch von drei Millionen Ölheizungen in Gebäuden ohne Zugang zum Erdgasnetz und einem damit verbundenen Wechsel zum Energieträger Flüssiggas ließen sich jährlich mindestens vier Millionen Tonnen CO2 einsparen. Angesichts der ambitionierten Klimaschutzziele im Gebäudebestand könne dieses Potenzial nicht länger ignoriert werden, so Scharr.

Energieträger Flüssiggas:

Flüssiggas besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich

Original-Content von: Deutscher Verband Flüssiggas e. V., übermittelt durch news aktuell

Hamburg (ots)

Nach einem langen Anlauf hat der Bundestag heute das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Auch der Einsatz synthetischer Energieträger im Wärmemarkt rückt damit ein Stück näher. Adrian Willig, Geschäftsführer des Instituts für Wärme und Oeltechnik (IWO), sieht darin eine positive Entwicklung.

"Es ist gut, dass der Bundestag heute, nach einem sehr langen parlamentarischen Verfahren, endlich das GEG beschlossen hat. Die ersten Schritte in Richtung einer Anerkennung synthetischer flüssiger Energieträger sind hervorzuheben und ausgesprochen begrüßenswert", so Willig. Der Einsatz synthetischer flüssiger und gasförmiger Brennstoffe wird mit dem Inkrafttreten des GEG über eine Innovationsklausel bei der Erfüllung von Zusatzanforderungen ermöglicht.

Darüber hinaus enthält das GEG den Auftrag an die Bundesregierung, bis zur nächsten Gesetzesnovelle im Jahr 2023 zu prüfen, wie synthetische flüssige und gasförmige Brennstoffe im Neubau und im Bestand zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen Berücksichtigung finden können. "Das ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Denn durch mehr Effizienz, den Einbau von Hybridtechnik und den Einsatz zunehmend CO2-ärmerer Brennstoffe, können auch Gebäude mit einer Ölheizung die Klimaziele erreichen. Das zeigen bereits heute etliche Modellobjekte des IWO", erklärt Willig.

Original-Content von: IWO Institut für Wärme und Oeltechnik, übermittelt durch news aktuell

Brandgefahr durch Leinöl

Hamburg (ots)

Leinöl ist ein beliebter natürlicher Holzschutz für Terrassenmöbel. Es verschließt die Poren und weist Wasser und Feuchtigkeit ab. Allerdings ist die Verarbeitung nicht ganz ungefährlich: Mit Leinöl getränkte Lappen können leicht in Brand geraten. Darauf weist die Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH), Hamburg, hin.

"Wenn Leinöl mit Luftsauerstoff reagiert, entwickelt sich Wärme", erläutert DSH-Geschäftsführerin Dr. Susanne Woelk. Diese Wärme kann sich in textilen Stoffen stauen, zum Beispiel in Putzlappen, die zum Auftragen des Öls verwendet werden. Die aufgestaute Hitze kann zur Selbstentzündung führen. Mit Leinöl getränkte Lappen dürfen deshalb nur in verschlossenen Schraubgläsern oder anderen, nicht brennbaren, luftdichten Behältern aufbewahrt werden.

Lappen, die nicht mehr benötigt werden, trocknen am besten auf einem nichtbrennbaren Untergrund. Anschließend werden sie in einem luftdicht verschlossenen Gefäß entsorgt.

Zum Reinigen der Pinsel eignet sich Leinölseife.

Original-Content von: DSH - Aktion Das Sichere Haus, übermittelt durch news aktuell

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