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Bauen / Wohnen (197)

Bauen / Wohnen

Aschaffenburg (ots)

Bin ich weit genug weg oder doch zu nah dran? Auch wenn Mitarbeiter wissen, wie essenziell der Sicherheitsabstand zu Kollegen in Zeiten von COVID-19 ist, kann das Bauchgefühl trügen. Linde Material Handling stellt dafür zwei unkomplizierte und zugleich hocheffektive Lösungen vor: Die Linde Secure Distance Vest und der flexibel nutzbare Linde Distance Beeper warnen Beschäftigte akustisch, visuell und haptisch, sobald sie sich zu nahe kommen. Für freies Arbeiten bei maximalem Infektionsschutz.

Bei der Montage am Band, beim Kommissionieren im Warenlager, während der gemeinsamen Kaffeepause: In Industriebetrieben oder Distributionszentren sind Begegnungen zwischen Kollegen oft unausweichlich. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sind solche alltäglichen Situationen jedoch veritable Sicherheitsrisiken. Das gilt sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Unternehmen, die bei einem Infektionsgeschehen schlimmstenfalls gezwungen werden, ihren Geschäftsbetrieb stillzulegen.

Wie lassen sich die neuen Abstandsregeln wirksam implementieren, ohne dass dabei Arbeitsprozesse aus dem Takt geraten? Eine smarte Antwort darauf liefert jetzt der Warenumschlagspezialist Linde Material Handling - Stichwort: Sicherheitsdistanzweste. Der Name ist hier Programm, denn das nach Schutznorm EN ISO 20471 zertifizierte Wearable überwacht kontinuierlich die Einhaltung des individuell konfigurierbaren Mindestabstands zwischen Mitarbeitern. Kommen sie einander zu nahe, warnen die Westen durch Blinken, Warntöne und Vibration.

Dafür nutzen sie die extrem zuverlässige und exakte Ultra-Breitbandtechnologie, die sogar durch Wände, Regale oder Tore hindurch funktioniert. Weiterer Vorteil: Es wird keine zusätzliche technische Infrastruktur benötigt; sobald die Mitarbeiter ihre intelligenten Kleidungsstücke angelegt haben, können sie voll konzentriert ihrer Tätigkeit nachgehen, ohne ständig abschätzen zu müssen, ob sie den vorgeschriebenen Abstand unterschreiten. Tritt im Betrieb dennoch ein Infektionsfall auf, lässt sich durch die - optionale - Zusatzfunktion "Tracking & Tracing" nachvollziehen, welche Kollegen in der Nähe der positiv getesteten Person waren. Auf diese Weise können Unternehmen gegebenenfalls vermeiden, dass die gesamte Belegschaft pauschal in Quarantäne muss. Sämtliche Daten werden nach spätestens vier Wochen gelöscht.

Entwickelt wurde die Sicherheitsdistanzweste auf Basis des etablierten Assistenzsystems Linde Safety Guard, das in der Intralogistik vor Kollisionen zwischen Flurförderzeugen und Fußgängern warnt. Aus dieser Produktfamilie stammt auch die zweite Lösung, die Linde im Zuge der Corona-Pandemie an die neuen Anforderungen angepasst hat. Bei den Distance Beepern handelt es sich um kleine, tragbare Einheiten - sie werden zum Beispiel an der Kleidung, dem Gürtel oder per Armband befestigt und bieten Unternehmen den gleichen Funktionsumfang wie die Distanzweste: maximale Sicherheit bei minimalem Implementierungsaufwand.

Bemerkenswert: Die Investition in die smarten Sicherheitslösungen von Linde Material Handling rechnet sich auch für die Zeit nach der Pandemie. Westen und Beeper sind nämlich problemlos auf die klassischen Funktionen des Linde Safety Guard umrüstbar, können dann vor Kollisionen mit Gabelstaplern warnen. Umgekehrt gilt das auch für "Safety Guard"-Systeme, die bei Kunden bereits im Einsatz sind: Sie können auf die neue Distanzwarnung zum Infektionsschutz umprogrammiert werden.

"Zeiten wie diese erfordern unkonventionelles Denken", sagt Andreas Krinninger, Vorsitzender der Geschäftsführung von Linde Material Handling: "Mit der Secure Distance Vest und den Distance Beepern haben wir ein ausgereiftes System an neue Gegebenheiten angepasst und bieten Firmen die unkomplizierte Möglichkeit, Infektionsketten zu verhindern und dadurch ihre Betriebsfähigkeit sicherzustellen. Wir selbst nutzen beide Lösungen bereits erfolgreich an mehreren unserer eigenen Standorte - und auch von den ersten Testkunden bekommen wir sehr positives Feedback. Dass sich die Tools nach der Pandemie zur Steigerung der Arbeitssicherheit einsetzen lassen, macht die Investition zudem denkbar nachhaltig."

Original-Content von: Linde Material Handling GmbH, übermittelt durch news aktuell

Saarbrücken (ots)

Das Zuhause ist der Mittelpunkt des Lebens. Hier verbringen die Menschen am meisten Zeit, hier passieren wichtige Momente, hier kann man abschalten, loslassen, ganz man selbst sein. Das Zuhause ist unersetzlich. Eine Hausratversicherung kann dabei helfen, den materiellen Wert aller darin befindlichen Gegenstände abzusichern. Die wichtigsten Tipps hat CosmosDirekt zusammengetragen.

Wenn man die Deutschen fragt, was ihnen bei ihrem Zuhause wichtig ist, dann ist die Antwort: Privatsphäre, Sicherheit, Geborgenheit.[1] Besonders in diesem Frühling gewann das Zuhause nochmal an Bedeutung - mit all den Gegenständen, die die Kontakteinschränkungen erträglich gemacht haben: das Sofa, das eigene Fitnessgerät, die neue Spielekonsole oder der Fernseher. Viele der Dinge, die ein Zuhause ausmachen, haben einen hohen Wert. Doch was, wenn sie beschädigt oder entwendet werden? Dann sichert die Hausratversicherung das Hab und Gut gegen Sachschäden und dadurch entstehende Folgekosten ab. Eine Hausratversicherung ist also für jeden Haushalt wichtig. Was dabei zu beachten ist, erklärt Isolde Klein, Versicherungsexpertin von CosmosDirekt.

MÖBEL, ELEKTRONIK & CO - WAS IST WANN VERSICHERT?

Der Name sagt es schon: Über die Hausratversicherung sind alle Sachen abgesichert, die dem eigenen Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Darunter fallen Möbel, Bilder, Kleidung, Haushalts- oder Sportgeräte und viele andere Gegenstände. "Aber auch Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände werden von der Hausratversicherung ersetzt, wenn sie beschädigt oder gestohlen werden", erklärt Isolde Klein.

Und in welchen Fällen springt die Versicherung ein? "Stellen Sie sich vor, Sie wachen morgens auf und entdecken, dass im Keller die Waschmaschine ausgelaufen ist und den angrenzenden Hobbyraum unter Wasser gesetzt hat. Die Schäden an Fußböden und Wänden übernimmt üblicherweise die Wohngebäudeversicherung, das in Mitleidenschaft gezogene Schlagzeug des Sohnes ersetzt die Hausratversicherung", nennt Isolde Klein ein Beispiel. Neben solchen Leitungswasserschäden schützt die Hausratversicherung auch vor Schäden durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag, durch Brand, Explosion oder Implosion. Auch der Verlust durch Einbruchdiebstahl und Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruch fallen darunter. In diesen Fällen springt die Hausratversicherung ein und ersetzt jeweils den Neuwert der betroffenen Gegenstände. Darüber hinaus kann man über Zusatzbausteine noch viele andere Ereignisse wie Glasbruchschäden, Fahrraddiebstähle und Elementarschäden absichern.

"Übrigens sind auch auf Reisen die mitgeführten Gegenstände in der Regel mitversichert", ergänzt Isolde Klein. Diese Außenversicherung ist Bestandteil der Hausratversicherung und sichert Gegenstände mit ab, die sich für eine begrenzte Zeit außerhalb der Wohnung befinden - und das weltweit. Allerdings gelten für die Außenversicherung andere Bedingungen, so ist meist der Zeitraum und die Versicherungssumme begrenzt.

DIE RICHTIGE VERSICHERUNGSSUMME

"Vor Abschluss der Hausratversicherung ist es ganz wichtig, sich genau zu überlegen, wie viel die Gegenstände im Haushalt wert sind", rät Isolde Klein. Ein Gang durch sämtliche Räume und eine Liste der Gegenstände mit ihrem Neuwert kann dabei helfen. Daraus ergibt sich die Versicherungssumme - vorerst. Denn mit jedem neuen zusätzlichen Gegenstand erhöht sich der Wert des Hausrats. Daher sollte dieser alle zwei Jahre überprüft und eventuelle Änderungen dem Versicherer mitgeteilt werden. Kommt es zu einem Schaden und es stellt sich heraus, dass der Hausrat unterversichert ist, greift die Versicherung nur anteilig. Durch eine Hausratversicherung mit Unterversicherungsverzicht kann man dem entgehen.

EINBRUCH - WAS NUN?

Wenn man nach Hause kommt und feststellt, dass ungebetene Gäste eingedrungen sind, viele Dinge gestohlen haben und auf der Suche nach Wertgegenständen zusätzlich viel Unheil angerichtet haben, steht man erstmal unter Schock. "Trotzdem sollte man jetzt Ruhe bewahren, nichts anfassen und zunächst die Polizei rufen", sagt Isolde Klein. "Wichtig ist, dass der Betroffene nach Möglichkeit keine Spuren beseitigt, um die Arbeit der Polizei nicht zu erschweren. Dokumentieren Sie anschließend die Schäden durch Fotos und erstellen Sie am besten eine vollständige Liste der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände. Auch Ihre Versicherung sollten Sie schnellstmöglich telefonisch informieren. Dort gibt man Ihnen Hinweise auf das weitere Vorgehen."

Original-Content von: CosmosDirekt, übermittelt durch news aktuell

Bayreuth (ots)

Die Vorgaben der Energieeinsparverordnung sorgen dafür, dass der Heizwärmebedarf in Neubauten niedriger ist denn je. Vor diesem Hintergrund wird auch das Heizen mit Strom für Bauherren wieder interessant: Zu den neuesten Technologien gehört eine elektrisch beheizbare Trockenbauwand, deren Infarotwärme sich minutengenau steuern lässt. Kombiniert mit Photovoltaik, Stromspeicher und -cloud machen sich Hausbesitzer zu einem Großteil vom Energiemarkt unabhängig.

Gefertigt wird die innovative Infrarotheizung in Deutschland in der Wagnerstadt Bayeuth: Die FutureCarbon GmbH stellt hier neben hochspezialisierten Werkstoffen für die Industrie auf 2.700 Quadratmetern kohlenstoffbasierte Heizsysteme her. Eines davon ist Carbo e-Wall, eine mit Kohlenstoffmaterialien beschichtete Gipskartonplatte. Schließt man sie ans Stromnetz an, erzeugt sie behagliche Infrarotwärme. Montiert wird sie wie eine herkömmliche Trockenbauwand und das ist auch schon der erste Punkt, der das Heizsystem für Bauherren so spannend macht: "Die 300 Watt starken e-Walls lassen sich nahezu exakt auf die Heizlast des Gebäudes zuschneiden", erklärt Michael Schütz, Energieberater bei FutureCarbon. So lasse sich der ohnehin niedrige Energiebedarf in Neubauten kostengünstig decken.

Ideal ab KfW-Effizienzhausstandard 40

Für ein Einfamilienhaus mit 160 m2 Wohnfläche und einem jährlichen Heizwärmebedarf von 40 kWh pro m2 zahlen Hausbesitzer circa 10.500 Euro brutto an Materialkosten für das gesamte Heizsystem. Im Vergleich zu anderen Systemen fallen kaum weitere Kosten an - weder für eine aufwändige Verrohrung noch eine Fußbodenheizung, da die e-Wall-Platten einfach vom Trockenbauer an Stelle von normalen Trockenbauplatten eingesetzt werden. Weil die Anlagentechnik außerdem nahezu wartungsfrei ist, entfallen die Kosten für regelmäßige Inspektionen. "In puncto Wirtschaftlichkeit ist die beheizbare Trockenbauwand vor allem ab KfW-Effizienzhausstandard 40 hoch interessant", so Schütz.

Niedrige Anschaffungs- und Wartungskosten

Zu einem ähnlichen Schluss kommt eine unabhängige Studie, die der Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen beim ITG Dresden unter dem Namen "Energetische Effizienz und Wirtschaftlichkeit der elektrischen Direktheizung" in Auftrag gegeben hat. Demnach seien elektrische Flächenheizsysteme gerade in hochwärmegedämmten Neubauten mit geringem Energiebedarf eine interessante Alternative, weil sowohl die Installations- als auch auch Wartungskosten deutlich geringer ausfielen als bei anderen Systemen. In der Vollkostenbetrachtung des Verbands erweist sich überdurchschnittlich langlebige Anlagentechnik auch langfristig betrachtet als wirtschaftlich attraktiv.

Positiv wirken sich hier auch die moderaten Betriebskosten aus, die moderne Elektroheizungen wie Carbo e-Wall mit sich bringen. Die elektrisch beheizbare Trockenbauwand lässt sich per Smart Home-System oder Thermostat minutengenau steuern. "Diese Spontanität, die träge wassergeführte Heizsysteme per se nicht bieten, minimiert die Energiekosten und flexibilisiert die Nutzung", sagt Energieberater Michael Schütz. Das Heizsystem stelle die Wärme genau dann bereit, wenn sie benötigt werde. Es sei wie ein Baukasten, mit dem man sich zu Hause individuelle Wärmeinseln schaffen könne.

Hohe Autarkie mit PV und Stromspeicher

Noch besser schlägt sich die Carbonheizung, wenn der Heizwärmebedarf einem KfW-Effizienzhaus 40 plus entspricht. Hier schreibt die EnEV eine zentrale Lüftung mit Wärmerückgewinnung und einen Stromspeicher vor. "Das System rechnet sich unter diesen Voraussetzungen noch schneller", erklärt Schütz. Empfehlen würde er einen 5,5 kW-Speicher und eine 9,9 kWp-Solaranlage. Bei einer Südausrichtung würde diese konservativ gerechnet rund 10.000 kWh im Jahr produzieren. Damit ließe sich für Haushaltsstrom, Heizstrom und elektrische Brauchwassererwärmung im Schnitt eine Autarkie von 55 Prozent erreichen. Um den Rest abzudecken, bietet sich die Einspeisung des Überschußstroms in eine Cloud an. Damit kann der im Sommer zu viel produzierte Strom in den Wintermonaten kostengünstig ins Haus zurückgeführt werden.

Original-Content von: FutureCarbon GmbH, übermittelt durch news aktuell

Düsseldorf (ots)

Ein neuer Wohnungsprofi mischt den Wohnungsmarkt auf und zeigt dabei seine Zähne. Die belvona GmbH stellt die dubiosen Machenschaften anonymer Börsengiganten endlich an den Pranger und sorgt für eine Revolution auf dem Wohnungsmarkt.

"Macht endlich Schluss mit der Vernachlässigung der Mieter!" - Das fordert Frank Krienen, geschäftsführender Gesellschafter der belvona GmbH aus Düsseldorf. Das Unternehmen greift bewusst die großen Wohnungsvermieter wie LEG, vonovia oder Deutsche Wohnen an. "Es wird Zeit, dass jemand Ross und Reiter nennt", sagt Krienen.

Börsengiganten hätten nur noch Shareholder Value im Blick, argumentiert Krienen, Service sei dagegen zur hohlen Phrase verkommen. "Der Mieter zählt dort gar nichts mehr - eine Frechheit sondergleichen!" Und Krienen setzt sogar noch einen drauf: "Als Mieter würde ich für diese Nichtleistung auch nicht zahlen. Null Service - null Miete!"

belvona stellt den Wohnungsmarkt auf den Kopf

Starke Worte. Die Krienen jedoch mit ebenso starken Leistungen untermauert. Mit der belvona hat er ein Servicekonzept entwickelt, das den Wohnungsmarkt völlig auf den Kopf stellen wird. "Wir befeuchten die Servicewüste und stellen den Mieter endlich wieder in den Mittelpunkt", sagt Krienen, "und zwar mit herausragendem Service, wie man ihn so noch nie erlebt hat." Das Ziel der belvona: ein Wohngefühl erzeugen wie in der guten alten Zeit. "Damals, als man seinen Vermieter noch persönlich kannte", erklärt Krienen. "So schlecht war das ja nicht."

Zum Servicekonzept der belvona gehören mobile Servicebüros direkt auf dem Gelände der jeweiligen Wohnanlagen. Dort können Mieter sich an belvona-Repräsentanten wenden und bekommen meist sofort eine Lösung. Außerdem verfügt jede Wohnanlage über einen Property-Manager. Bei Schäden oder Mängeln tritt der sofort in Aktion und sorgt dafür, dass diese behoben werden. Dazu kommen Mieterforen und -beiräte sowie eigene Social-Media-Plattformen.

Bei belvona ist Service Chefsache

Selbst der Geschäftsführer kümmert sich um so manche Angelegenheit vor Ort. Deshalb sieht man Krienen oft persönlich in seinen Objekten, wo er mit scharfem Auge jedes Detail prüft. Ein Bild, das man bei den diversen Wohnungsriesen wohl kaum erleben dürfte.

"Die wissen doch gar nicht, wo die Wohnungen sind, die sie vermieten", sagt Krienen und kann seinen Ärger kaum verbergen. "Das Konzept in diesem Umfang ist eine Revolution auf dem Wohnungsmarkt", sagt Krienen voller Stolz.

Zufriedenheit garantiert

Bei belvona ist man überzeugt von dem Konzept. Deshalb gibt das Unternehmen seinen Mietern sogar eine Zufriedenheitsgarantie. "Wenn der Mieter nicht zufrieden ist, dann ändern wir das umgehend," sagt Krienen. "Darum ist es so wichtig, immer nah am Mieter zu sein. Direkt vor Ort. Denn nur da erfahre ich, was den Mieter wirklich bewegt."

Die belvona GmbH ist ein bundesweit tätiges, vollintegriertes Wohnungsunternehmen, das mit seinen modernen und schönen Wohnanlagen über 14.000 glücklichen Mietern ein Zuhause gibt. Die Standorte liegen vornehmlich im Westen und Norden Deutschlands und bieten Mietern mit mittlerem und niedrigem Einkommen ein überdurchschnittlich modernes und gleichermaßen bezahlbares Zuhause. Dies zeigt der niedrige belvona-Mietpreis von durchschnittlich nur 4,61 EUR pro Quadratmeter.

Original-Content von: belvona GmbH, übermittelt durch news aktuell


Wiesbaden (ots)

In der warmen Jahreszeit ist ein Garten Gold wert - besonders wenn Kinder im Haushalt leben. Doch welche Rechte und Pflichten haben die Mieter bei der Gartennutzung? Das Infocenter der R+V Versicherung gibt Tipps.

Bei baulichen Veränderungen den Vermieter fragen

Entspannen, Spielen oder Gemüse anbauen: Familien können einen gemieteten Garten fast genauso nutzen wie einen eignen. Dazu gehört, dass sie Gartenzwerge, Sandkästen, Schaukeln oder Spielhäuser aufstellen dürfen. "Auch gegen ein Planschbecken ist nichts einzuwenden, solange die Kinder Ruhezeiten einhalten", sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. Bei der Bepflanzung haben Mieter ebenfalls nahezu freie Hand. "Gemüsegärten, Blumenbeete und Beerensträucher sind kein Problem." Falls jedoch bereits größere Büsche und Bäume im Garten stehen, darf ein Mieter sie nicht einfach entfernen. "Auch für den Bau eines Gartenschuppens braucht er die Zustimmung des Vermieters, teilweise auch behördliche Genehmigungen", erklärt R+V-Experte Rempel. Zusammengefasst heißt das: Mieter dürfen ohne Zustimmung nur solche Veränderungen vornehmen, die sie bei Auszug mit vertretbarem Aufwand wieder rückgängig machen können. 

Gartenpflege ist Sache des Mieters

Normalerweise ist der Mieter zudem verpflichtet, den Garten zu pflegen. Dazu muss er nicht über Fachkenntnisse verfügen oder besonders viel Zeit und Geld aufbringen. "Zumutbar sind zum Beispiel regelmäßig Rasenmähen, Hecke schneiden, Unkraut jäten und Laub entfernen", so Michael Rempel. Über den genauen Umfang der Arbeiten entscheidet die Art und die Anlage des Gartens. Wenn das notwendige Werkzeug wie Rasenmäher, Heckenschere oder Spaten nicht vorhanden sind, muss der Mieter dies selbst besorgen. "Kompliziertere Gartenarbeiten wie Düngen und Bäume schneiden sind jedoch meist Sache des Vermieters, außer es ist etwas anderes vereinbart." 

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell

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Münster (ots)

Eine Wärmedämmung erscheint oft als eine hohe finanzielle Belastung - aber es gibt unterschiedliche Förderungen, die nicht nur bei der Dämmung von Neubauten, sondern jetzt auch bei der nachträglichen Wärmedämmung für selbst genutztes Wohneigentum greifen. Da Umweltschutz jeden betrifft, beteiligen sich Bund, Länder und Kommunen zum Beispiel über den Steuerbonus an den Ausgaben. Auf diese Weise können Hausbesitzer das Klima schonen und von den weiteren Vorteilen einer Wärmedämmung profitieren, ohne den eigenen Geldbeutel zu sehr zu belasten. Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen - die Maßnahmen im Überblick.

Der neue Steuerbonus

Bislang wurden energetische Sanierungsmaßnahmen vom Staat mit KfW-Programmen und zinsgünstigen Darlehen gefördert. Seit diesem Jahr gibt es dazu eine unbürokratische Alternative: Die Kosten - unter anderem für Wärmedämmung von Fassade, Kellerdecke und Dachboden - lassen sich nun direkt von der Einkommenssteuer absetzen: 20 Prozent der Aufwendungen können über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen genauso wie Komplettsanierungen in Höhe von maximal 200.000 Euro je selbst genutzter Wohneinheit. Wer diese Summe komplett ausschöpft, kann also den Höchstbetrag von 40.000 Euro absetzen und beträchtliche Steuervorteile einstreichen.

Im Überblick: Voraussetzungen für den Steuerbonus

-  Die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie ist bei der Dämmmaßnahme älter als zehn Jahre. 
-  Die Immobilie befindet sich in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum. 
-  Die Dämmarbeiten wurden nach dem 31.12.2019 begonnen und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen. 
-  Die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden eingehalten. 
-  Die vorgeschriebenen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte bei Außenwand 0,20 W/(m²K)) wurden berücksichtigt. 
-  Das Fachunternehmen bestätigt die Einhaltung aller Voraussetzungen in einer nach vorgeschriebenem Muster erstellten Bescheinigung. 
-  Die beglichene Rechnung inklusive der Adresse der Immobilie liegt in deutscher Sprache vor.  

Die Steuerermäßigung kann - verteilt über drei Jahre - für eine oder mehrere Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden und ist erstmals im Jahr des Abschlusses der Sanierung ganz einfach über die jährliche Steuererklärung ohne aufwendige Beantragung anrechenbar. Die Förderung ist nicht vom Steuersatz (und somit nicht vom jeweiligen Einkommen) abhängig, sodass Eigentümer aller Gehaltsklassen davon profitieren können. Wichtig: Diese steuerliche Förderung ist nicht mit den Programmen der KfW kombinierbar!

Die verbesserte KfW-Förderung

Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können für Komplett- und Einzelsanierungen großzügige Förderungen in Form von Krediten und Zuschüssen in Anspruch genommen werden. Da die KfW im Januar 2020 ihre Fördersätze kräftig angehoben hat, ist Dämmen aktuell so günstig wie nie. Hausbesitzer können die Förderungen der KfW für Effizienzhaus-Sanierungen oder Einzelmaßnahmen nutzen und erhalten die Kreditsumme bereits vor der Sanierung. Lediglich die Tilgungszuschüsse werden erst nach der Sanierung ausgeschüttet.

Im Überblick: Die KfW-Förderung

-  höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse für Effizienzhaus-Sanierungen und Einzelmaßnahmen (maximal 40 Prozent) 
-  höherer maximaler Kreditbetrag bei Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus (Kosten in Höhe von maximal 120.000 EUR förderfähig) 
-  Die Förderung der KfW muss vorab beantragt werden. 
-  Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. 
-  Verbraucher profitieren bei Krediten von niedrigen Zinsen (0,75 Prozent) und einer langen Zinsbindung von zehn Jahren. 
-  Für Planung, Baubegleitung und Abnahme muss ein Energieberater beauftragt werden, für dessen Kosten man jedoch ebenfalls einen Zuschuss von 50 Prozent (maximal 4.000 Euro) beantragen kann. 
-  Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Energieniveau, das die Immobilie nach der Sanierung erreicht.  

Energieberatung

Eine Energieberatung ist für die Steuerförderung nicht vorgeschrieben, aber ratsam. Im Vorfeld der Sanierung kann etwa durch eine BAFA-geförderte "Vor-Ort-Beratung" eine umfassende energetische Analyse der Immobilie vorgenommen und so die Maßnahmen mit dem höchsten Einsparpotenzial ermittelt werden. Baubegleitend unterstützt der Energieberater zudem die ausführenden Fachhandwerker bei der Planung und Umsetzung der Montagearbeiten, sodass Mängel vermieden werden. Die Hälfte der Kosten für den Energieberater ist übrigens ebenfalls von der Steuer absetzbar - es lohnt sich also gleich doppelt, ein bisschen mehr Geld in die Hand zu nehmen.

Sie suchen einen Energieberater in Ihrer Region? Nutzen Sie die Energieberater-Suche von Brillux unter: www.brillux.de/energieberatung-gesucht

Sie wissen nicht, welche Förderung am besten zu Ihrem Projekt passt? Dank der Fördermittelsuche von Brillux können Sie sich einen guten Überblick verschaffen. Mit wenigen Klicks finden Sie hier Ihr passendes Förderprogramm: www.brillux.de/foerdermittel-daemmen

Wärmedämmung? Immer ein Gewinn!

Unabhängig von Fördermaßnahmen oder Steuerersparnis: Eine Wärmedämmung spart ohnehin Geld: Das ist deutlich ablesbar an den sinkenden Heizkosten und dem Wertgewinn, den die Immobilie durch den neuen Wohnkomfort gewinnt. Entscheidend ist dabei natürlich auch - neben der perfekten Planung und Montage der Dämmung - die Wahl eines leistungsfähigen Systems für die Wärmedämmung.

Der Hersteller Brillux bietet hier für jede Anforderung ausgereifte und innovative Alternativen für nachhaltig gut gedämmte Fassaden, Kellerdecken und Dachböden. Besonders schnell, sauber und rationell verarbeitbar ist beispielsweise das patentierte System Brillux Qju: Hier greifen die EPS-Dämmplatten in einem Nut- und Federsystem ineinander. Besonders umweltgerechten, sicheren Wärmeschutz bietet Brillux mit dem Wärmedämm-Verbundsystem MW Ecotop. Die mineralischen Dämmplatten werden aus natürlichen Rohstoffen geschnitten und sind nicht brennbar.

Original-Content von: Brillux GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell

Hamburg (ots)

Am 05.06.2020 hat der Bundesrat der Neuregelung zur Maklerprovision zugestimmt. Das bedeutet, dass die Courtage in Zukunft bundesweit zwischen Verkäufer und Käufer geteilt werden muss, jede Partei zahlt dabei 50%. "Dadurch wird sich einiges verändern" so Tobias Boba Vertriebsleiter der Sparda Immobilien GmbH.

Was bedeutet die Gesetzesänderung für den Immobilienverkauf?

Boba und sein Team gehen davon aus, dass jetzt die Stunde der professionellen und dienstleistungsstarken Makler schlägt. "Wenn Eigentümer beim Verkauf selbst die Hälfte der Courtage zahlen müssen, werden sie bei der Auswahl des Maklers wählerischer werden und genau schauen, was sie für ihre 3,57% bekommen" meint Boba. Kunden werden gezielt nach Maklern mit dem besten Serviceangebot suchen.

Sind Makler-Vergleichsportale jetzt auf dem Vormarsch?

Viele der Onlineportale bieten Eigentümern nicht den passenden Makler an, sondern verkaufen deren Kundendaten direkt an immer die gleichen drei Immobilienmakler weiter. Alle drei Makler bezahlen dann für den gleichen Datensatz. Das Team von Sparda Immobilien beobachtet aktuell, dass private Verkäufer deshalb wieder mehr den persönlichen Kontakt zum Makler suchen.

Kompetenz, Service und Angebot werden zum Wettbewerbsvorteil

Doch wie finden Eigentümer den besten Immobilienmakler am Markt? "Ganz einfach: Der Kunde ruft bei der Sparda Immobilien GmbH an und hat den besten Makler gefunden", meint Tobias Boba mit einem Schmunzeln. "Im Ernst: Der Immobilieneigentümer wird vergleichen, was er bei den einzelnen Maklern für seine Courtage bekommt" meint Boba. Für ihn sind Fach- und Sozialkompetenz, ein großes Vertriebs- und Kooperationsnetzwerk, lokale Marktkenntnisse, Seriosität sowie eine große Service-Bandbreite von der Wertermittlung bis zur Käuferberatung die kommenden Wettbewerbsvorteile. "Eigentümer werden sich in Zukunft mehrere Makler anschauen, vergleichen und dann erst entscheiden, wer den Auftrag bekommt. Unprofessionelle Makler ohne Servicebereitschaft und eigenes Netzwerk werden sich in dieser neuen Wettbewerbssituation nur noch schwer durchsetzen können" so Boba.

Original-Content von: Sparda Immobilien GmbH, übermittelt durch news aktuell

Berlin (ots)

Wenn der abgenutzte Bodenbelag in einer Mietwohnung ausgetauscht werden soll, dann kann sich der Eigentümer nicht ohne weiteres für ein anderes als das bisher verwendete Material entscheiden. Er muss nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Rücksprache mit den Mietern halten.

(Landgericht Stuttgart, Aktenzeichen 13 S 154/14)

Der Fall: Der Teppichboden einer vermieteten Wohnung - in Flur, Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer - war bereits über 17 Jahre alt und nicht mehr besonders ansehnlich. Er musste allmählich ersetzt werden. Darüber waren sich beide Parteien einig. Allerdings gab es Meinungsunterschiede in der Frage, wie denn der neue Bodenbelag beschaffen sein sollte. Der Eigentümer hätte einen Laminatboden bevorzugt, die Mieterin bestand erneut auf einem Teppichboden. Weil sich die Beteiligten nicht einigen konnten, mussten sich zwei Gerichtsinstanzen damit befassen.

Das Urteil: Eine Kammer des Landgerichts Stuttgart schlug sich auf die Seite der Mieterin. Bei der Beseitigung von Mängeln sei der Vermieter verpflichtet, möglichst den ursprünglichen Zustand der Mietsache wiederherzustellen. Der Wechsel von Teppich zu Laminat stelle "eine wesentliche Abweichung vom bisherigen Zustand" dar, hieß es in der Urteilsbegründung. Das subjektive Wohngefühl verändere sich dadurch, weswegen die Mieterin ein berechtigtes Interesse an dieser Frage habe und in die Entscheidung einbezogen werden müsse.

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Köln (ots)

Aufzüge sollen stets sicher und reibungslos funktionieren. Falls doch einmal der Fahrkorb "stecken bleibt", ist bei Aufzügen mit Baujahr 1999 und jünger ein Notrufleitsystem zur Personenbefreiung eingebaut. "Bis Ende des Jahres 2020 müssen laut Gesetzgeber auch alle älteren Aufzüge über ein so genanntes Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen", sagt Guido Kehmer, Geschäftsfeldleiter für Aufzüge und Fördertechnik bei TÜV Rheinland. Damit läuft eine fünfjährige Übergangsfrist ab. Zweiwege-Kommunikation bedeutet: Sowohl aus dem Fahrkorb heraus als auch andersherum zu den Fahrgästen muss eine Verständigung zwischen Notdienst und eingeschlossenen Personen möglich sein - und dies verlässlich rund um die Uhr. Auch bei Stromausfall darf der Notruf keinesfalls verloren gehen. Eine Aufschaltung auf ein Handy oder auf eine Mailbox ist tabu.

Keine Sonderfristen möglich

Rund 100.000 Aufzüge in Deutschland müssen noch mit einem Zweiwege-Kommunikationssystem nachgerüstet werden. Für die Betreiber ist aus mehreren Gründen höchste Eile geboten. Verfügt ein Aufzug ab dem 1. Januar 2021 nicht über das vorgeschriebene System, wird dies bei der Prüfung als Mangel eingestuft. Die Nichtbehebung eines Mangels ist eine Ordnungswidrigkeit. "Damit die Frist für die Nachrüstung nicht verpasst wird, weisen wir die Betreiber bei unseren jährlichen Prüfungen immer wieder darauf hin", berichtet Kehmer. Auch in Privat- oder Mietshäusern sei ein Notrufsystem wichtig. Falle hier der Aufzug aus, sei vor Ort, im Gegensatz zu Bürohäusern, meist keine Hilfe zu erwarten. Die Corona-Krise erhöht den Zeitdruck zusätzlich: Produktions- und Lieferketten können durch den industriellen Stillstand unterbrochen sein, wodurch unter Umständen notwendige Module nicht sofort verfügbar sind.

TÜV Rheinland hilft bei Sonderlösungen

In Einzelfällen - wie in Gebäuden mit jederzeit besetzter Pforte und einer durchgängigen Aufsicht - sind jedoch Sonderlösungen beim Einrichten des Notrufsystems möglich. Wenn die gute alte "Hupe oder Klingel" nach dem 31. Dezember 2020 nicht mehr zulässig ist, ist auch in diesen Fällen die Anwendung der DIN EN 81-28-Vorgaben (Norm für den Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge) sicherlich hilfreich, aber nicht zwingend. Bei der Umsetzung von Alternativlösungen stehen die Experten von TÜV Rheinland gerne unterstützend zur Seite. "Es ist wichtig, dass Kunden jetzt bei uns anfragen. Nur so können wir gemeinsam noch rechtzeitig passende Lösungen finden", unterstreicht Kehmer.

Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell

Berlin (ots)

-  Immobiliennachfrage ist zurück - im Mai dreimal mehr Kaufinteressenten als im April 
-  Jagd nach "Schnäppchen": Jeder zweite Kaufinteressent denkt, dass Preise fallen 
-  Jeder dritte Kaufinteressent ändert Suchkriterien: weniger Budget, mehr Distanz  

Die Nachfrage am Immobilienmarkt ist zurück. Das belegt jetzt auch eine große Studie des Marktforschungsinstituts YouGov im Auftrag des bundesweiten Immobilienmaklers Homeday. Im Monat Mai geben 20 Prozent von über 3.500 Befragten an, einen Immobilienkauf in nächster Zeit in Erwägung zu ziehen. Im April waren es nur sechs Prozent. Damit hat sich das Interesse von Käuferseite in wenigen Wochen mehr als verdreifacht.

"Die Studienergebnisse decken sich mit unseren internen Daten und Erfahrungen", erklärt Dmitri Uvarovski, Gründer und CMO von Homeday. "Seit Anfang Mai sehen wir eine rasante Rückkehr der Nachfrage, mittlerweile liegen wir bei der Zahl der Besichtigungsanfragen, der eingehenden Kaufangebote sowie den abgeschlossenen Transaktionen sogar deutlich über dem Vor-Corona-Niveau."

Jagd nach Schnäppchen: Immer mehr Menschen denken, dass Preise unter Druck geraten

Schon in der ersten Umfrage im April 2020 waren 39 Prozent der Kaufinteressenten überzeugt, dass die Immobilienpreise bedingt durch die Corona-Krise fallen würden. Dieser Wert ist weiter gestiegen. Im Mai ist bereits knapp jeder zweite Kaufinteressent der Meinung, dass die Preise durch die Corona-Pandemie unter Druck geraten. Viele hoffen nach Jahren der Preissteigerung jetzt offenbar auf ein "Schnäppchen" am Immobilienmarkt, auch wenn es dafür anhand der realen Preisentwicklung zur Zeit noch keine wirklichen Anzeichen gibt.

Jeder dritte Kaufinteressent hat durch Corona-Krise seine Suchkriterien geändert

Besonders spannend: 34 Prozent der Befragten, die einen Immobilienkauf planen, haben bedingt durch die Corona-Pandemie die Suchkriterien für ihre Traumimmobilie geändert. Die häufigste Anpassung: der Preis. Knapp 40 Prozent müssen oder wollen, den Gürtel enger schnallen und suchen nun nach einer Immobilie in einem kleineren Budgetrahmen.

Gleichzeitig bevorzugen 32 Prozent jetzt eine größere Distanz zum Nachbarn als zuvor und suchen häufig sogar eine ländliche Immobilie (31 Prozent). 28 Prozent wollen wiederum den umgekehrten Weg gehen und offenbar aufgrund der besseren Infrastruktur und Versorgung lieber in ein urbanes Umfeld ziehen. "Eines zeigt die Studie in jedem Fall noch einmal eindrucksvoll: Corona verändert unseren Fokus. Das gilt auch für die Suche nach Immobilien", unterstreicht Dmitri Uvarovski.

Original-Content von: Homeday GmbH, übermittelt durch news aktuell

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Berlin (ots)

Ende April traten umfängliche Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die erhebliche negative Auswirkungen auf die gesamte Bauwirtschaft haben. Dazu erklärt Marcus Nachbauer, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB):

"Die Straßenverkehrsordnung darf nicht zu einem Bremsklotz der Bautätigkeit werden. Die massiv ausgeweiteten Halteverbote und drastisch erhöhten Bußgelder führen dazu, dass die Ausführung von Bauaufträgen insbesondere in innerstädtischen Lagen erheblich erschwert wird. Die speziellen Erfordernisse des gewerblichen Verkehrs wurden bei der Novellierung der StVO nicht angemessen berücksichtigt."

Die Verbändeallianz des Bau- und Ausbauhandwerks kritisiert insbesondere die neuen Halteverbotsregelungen. Die baugewerblichen Betriebe mit ihren oftmals schweren Werkzeugen und Materialien müssen weiterhin ihre Baustellen direkt erreichen, auch wenn die gesamte Umgebung zugeparkt ist oder Radschutzstreifen ausgewiesen sind, auf denen nunmehr Halteverbot herrscht. Zudem führen die nun massiv erhöhten Bußgelder dazu, dass Fahrer sehr schnell mit Punkten und Führerscheinverlust bedroht werden. Dies kann zu schwerwiegenden wirtschaftlichen Konsequenzen für die Betriebe führen. In der Konsequenz können die Betriebe ihren Beschäftigten bestimmte Aufträge in innerstädtischen Lagen kaum noch zumuten.

Unmittelbar nach Änderung der StVO kündigten außerdem Baustofflieferanten an, solche Baustellen nicht mehr beliefern zu können, die sich an einem Radweg oder Schutzstreifen befinden, falls es rund um das Bauvorhaben keine andere Möglichkeit zum Entladen ohne Behinderung gibt. Ohne die Anlieferung von Baumaterial und Geräten kommt aber die Bautätigkeit zum Erliegen.

"Wir appellieren daher an den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sowie an den Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, einige Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Es braucht Nachbesserungen, damit die Betriebe der Bauwirtschaft ihren notwendigen Einsatz beim Auftraggeber ausführen können, ohne mit drastischen Strafen konfrontiert zu werden. Die dazu unlängst geäußerte Bereitschaft des Bundesverkehrsministers begrüßen wir daher ausdrücklich", so Nachbauer abschließend.

Original-Content von: Bundesvereinigung Bauwirtschaft, übermittelt durch news aktuell

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Berlin (ots)

Im Frühjahr nimmt die UV-Strahlung zu und kann die Haut bei Arbeiten im Freien, wie etwa von Beschäftigten der Baubranche, schädigen. Mit seinem Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorgen berät der Arbeitsmedizinische Dienst der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (AMD der BG BAU) zum Schutz vor UV-Strahlung und trägt dazu bei, bösartige Hautveränderungen wie den Weißen Hautkrebs frühzeitig zu erkennen. Ziel ist es, gesundheitliche Risiken für Beschäftigte zu verringern.

"Im vergangenen Jahr haben weit über 60.000 Beschäftigte, die im Freien arbeiten, von unserem Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Gebrauch gemacht", sagt Dr. Anette Wahl-Wachendorf, Ärztliche Direktorin des AMD der BG BAU. Die große Nachfrage aus den Betrieben zeigt die Bedeutung des Themas für Unternehmen und Versicherte. "Die Angebotsvorsorge ist ein wirksames Instrument zur Vorbeugung von Weißem Hautkrebs durch ultraviolette Strahlung, der seit einigen Jahren die häufigste angezeigte Berufskrankheit am Bau ist."

Die Angebotsvorsorge nach der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) zur Prävention von Weißem Hautkrebs darf nur von Fachärzten für Arbeitsmedizin sowie Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchgeführt werden. "Der AMD der BG BAU bietet den Beschäftigten Beratungsgespräche und auf Wunsch auch Hautscreenings an. Die Diagnosen werden ausschließlich den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mitgeteilt. Der Arbeitgeber erhält eine Bescheinigung, dass die Vorsorge stattgefunden hat,", erklärt Wahl-Wachendorf.

"Eine regelmäßige Vorsorge ist ein probates Mittel, um langfristig etwas für die Gesundheit zu tun. Denn wenn krebsverdächtige Hautveränderungen früh erkannt werden, gibt es gute Heilungschancen", sagt Wahl-Wachendorf. "Daher ist es wichtig, dass die Unternehmen sicherstellen, dass die Vorsorge am besten schon vor Aufnahme der Tätigkeit angesprochen und angeboten wird. Besonders wichtig ist und bleibt aber die Vorbeugung. Auch dazu erfolgt eine ausführliche Beratung."

Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge hat die BG BAU den Unternehmen ein Musteranschreiben zur Verfügung gestellt, mit dem sie ihre Beschäftigten über die Angebotsvorsorge informieren können. Das Schreiben weist auf die gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber hin, allen Beschäftigten, die mindestens eine Stunde lang intensiver UV-Strahlung ausgesetzt sind, eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Das Musteranschreiben zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge ist auf der Internetseite der BG BAU abrufbar: https://www.bgbau.de/mitteilung/arbeitsmedizinische-regel-13-3

Hintergrund

Durch den Klimawandel könnte es nach Simulationen wärmer und trockener in Deutschland werden. Mehr sonnige Tage führen zu mehr Tagen mit hohen Werten ultravioletter (UV) Strahlen. Die Zahl UV-bedingter Hautkrebs-Erkrankungen nimmt seit Jahren zu, wie das Bundesamt für Strahlenschutz feststellt. Besonders hoch ist die Gefahr an weißem Hautkrebs (Plattenepithelkarzinom oder multiple aktinische Keratose) zu erkranken für Beschäftigte, die viel im Freien arbeiten. Seit Aufnahme in die Liste der Berufskrankheiten im Jahr 2015 ist der weiße Hautkrebs die häufigste angezeigte Berufskrankheit.

Der AMD der BG BAU GmbH stellt die gesetzliche Aufgabenerfüllung der BG BAU in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz nach dem Arbeitssicherheits- und dem Arbeitsschutzgesetz sicher.

Dabei übernimmt er bundesweit insbesondere Aufgaben wie die Betriebsärztliche Betreuung und Beratung sowie die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge nach ArbMedVV und die Durchführung von Eignungsuntersuchungen.

Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt durch news aktuell

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Wiesbaden (ots)

Alles neu macht der Mai: Im Frühling beginnt die Hochsaison für Umzüge. Auch in Corona-Zeiten sind Wohnungswechsel grundsätzlich erlaubt - zumindest innerhalb Deutschlands. Wegen der Kontaktbeschränkungen gibt es momentan jedoch zahlreiche Hürden, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Quarantäne stoppt den Umzug

"Am wichtigsten ist, dass die umziehenden Personen nicht unter Quarantäne stehen", sagt Ingo Schumacher, Leiter Schaden Verkehrshaftung bei der R+V Versicherung. "Denn wer unter Quarantäne steht, darf die Wohnung nicht verlassen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Gesundheitsamt sein Okay gibt." Gibt es keine Genehmigung, kann der Umzug unter Umständen verschoben werden - auch wenn alles vertraglich festgelegt ist.

Schutzmaßnahmen für Helfer

Wer sparen muss, organisiert den Umzug meist in Eigenregie - und baut dabei auf die Hilfe von Freunden und der Familie. Doch nach wie vor gelten Kontaktbeschränkungen und Regeln zum Mindestabstand. Professionelle Umzugsunternehmen können das berücksichtigen - für den Bekanntenkreis gilt das nicht unbedingt. Dennoch ist es inzwischen erlaubt, einen kleinen Kreis privater Helfer einzubeziehen. "Wichtig ist, dass alle die Abstandsregeln einhalten und einen Mundschutz tragen", so R+V-Experte Schumacher. Jeder Umzugshelfer sollte während des gesamten Umzugs die Möglichkeit haben, sich die Hände zu waschen. Hilfreich ist es auch, alle Gegenstände im Vorfeld gut zu reinigen. Wer vorher überlegt, wo die Möbelstücke und Kisten in der neuen Wohnung stehen sollen, kann außerdem Kontakte auf ein Minimum reduzieren.

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell

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Nürnberg (ots)

Ein 10-Jahresvergleich von immowelt über Wohnungsgrößen für 1.000 Euro Kaltmiete in den 14 größten deutschen Städten zeigt:

- Die Wohnfläche, die Mieter fürs gleiche Budget bekommen, schrumpfte seit 2009 um bis zu 38 Prozent
- In Berlin und Dresden ging die Fläche von angebotenen Wohnungen für 1.000 Euro Miete im Mittel um 46 Quadratmeter zurück
- In München reicht das Budget nur noch für 55 Quadratmeter Wohnfläche (-36 Prozent)
- Trend trotz Corona ungebrochen: Mieten in Großstädten bleiben bisher stabil 

Wer 2009 monatlich 1.000 Euro für die Kaltmiete aufbringen konnte, der freute sich selbst in Großstädten noch über eine geräumige Wohnung: In Stuttgart bezog man im Median 100 Quadratmeter und selbst im seit jeher hochpreisigen München standen dem Mieter noch 86 Quadratmeter zur Verfügung. 10 Jahre später wird fürs gleiche Geld deutlich weniger angeboten: In Stuttgart 72 Quadratmeter (-28 Prozent) und in München 55 Quadratmeter (-36 Prozent). Das ist das Ergebnis eines 10-Jahresvergleichs von immowelt, in dem die angebotenen Mietwohnungen in den 14 deutschen Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern untersucht wurden. 1.000 Euro hatten inflationsbedingt zwar 2009 noch eine höhere Kaufkraft - das allein erklärt aber nicht, warum die heute für diese Summe angebotenen Wohnungen deutlich kleiner sind.

Ein Sonderfall ist Berlin durch die Einführung des Mietendeckels. In der Hauptstadt ging die für 1.000 Euro angebotene Wohnfläche zwischen 2009 und 2019 von 120 auf 74 Quadratmeter um 38 Prozent zurück. Das ist mit 46 Quadratmetern der höchste Wert der Analyse. Das neue Gesetz sieht nun allerdings festgelegte Obergrenzen für Mieten vor. Eine Analyse (http://ots.de/uGOXb7) des ifo Instituts und immowelt zeigt, dass ein Großteil der angebotenen Wohnungen über den Preisgrenzen des Mietendeckels liegt. Sollte es in Berlin nun zu Mietminderungen kommen, wird dort die Wohnfläche für 1.000 Euro voraussichtlich wieder zunehmen.

Trotz gleichem Budget: Bis zu 46 Quadratmeter weniger

Neben Berlin verzeichnet Dresden den größten Rückgang bei der angebotenen Wohnfläche. Auch dort bekommen Mieter nun 46 Quadratmeter weniger. In Leipzig minderte sich die angebotene Fläche um 42 Quadratmeter, in Nürnberg um 36 Quadratmeter - das entspricht umgerechnet in etwa der Fläche von 1 bis 2 Zimmern. Am geringsten ist der Schwund mit 21 Quadratmetern in Frankfurt am Main, Hamburg und in Köln.

Der enorme Anstieg der Angebotsmieten hat eine verstärkte Immobilität auf dem Wohnungsmarkt zur Folge: Selbst Umzugswillige verbleiben in ihren großen Mietwohnungen, da ein Wechsel in eine kleinere Immobilie nicht mit einer Kostenersparnis verbunden wäre. Im Gegenteil: Oftmals müssten Mieter beim Umzug sogar mehr Geld für eine kleinere Wohnung ausgeben. Ältere Paare, deren Kinder bereits ausgezogen sind, und verwitwete Senioren bleiben daher in ihren großen, günstigen Wohnungen. Es mangelt an Anreizen für einen Umzug, wodurch sich der Markt für junge Familien weiter anspannt.

Kein Einfluss durch die Corona-Krise

Dass die derzeitige Corona-Krise den Trend abschwächt, ist nicht zu erwarten. Eine erste Analyse (http://ots.de/Ci4zVm) der Angebotsmieten im März 2020 in den 14 untersuchten Großstädten zeigt, dass das Preisniveau im Vergleich zu vor Beginn der Krise nahezu unverändert bleibt.

Ausführliche Ergebnistabellen stehen hier zum Download bereit: http://ots.de/pV816A

Berechnungsgrundlage:

Datenbasis für die Berechnung der Wohnfläche in den 14 deutschen Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern waren auf immowelt.de inserierte Angebote, die in den Jahren 2009 und 2019 angeboten wurden. Die Nettokaltmiete lag zwischen 900 und 1.100 Euro. Dabei wurden ausschließlich die Angebote berücksichtigt, die vermehrt nachgefragt wurden. Die Werte für die Wohnfläche stellen den Median über alle Angebote dar. Der Median ist der mittlere Wert.

Original-Content von: Immowelt AG, übermittelt durch news aktuell

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