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Bauen / Wohnen (197)

Bauen / Wohnen

Mayen (ots)

Corona hat den Wunsch nach den eigenen vier Wänden noch einmal verstärkt. Trotz gestiegener Preise sind Neubau oder Umbau einer Bestandsimmobilie attraktiv. Wer dabei nachhaltig und clever investiert kann anfangs von zahlreichen Fördermitteln profitieren und später langfristig sparen.

Lange haben die Nossens gezögert: Mit 60 noch einmal neu bauen? "Dann haben wir uns aber gesagt: Wenn nicht jetzt, wann dann?", schmunzelt der studierte Informatiker: "So konnten wir körperlich fit noch mit anpacken, die Kosten in vertretbaren Grenzen halten und es uns trotzdem für die kommenden Jahre bequem machen." Neben der altersgerechten Planung legte das Paar großen Wert auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz in Verbindung mit einem möglichst schnörkel- und zeitlosen Design des Walmdachbungalows. Eine Schlüsselrolle für hohe Unabhängigkeit von Energieversorgern spielt dabei das Dach - und seine Kombination aus langlebigem Naturmaterial und smarter Hauselektronik: Nahezu unsichtbar auf drei Dachseiten versorgen in moderne rechteckige Schiefersteine eingebettet leistungsstarke Photovoltaik-Elemente als zentrale Energiequelle das Gebäude mit Strom für Klimatechnik und Haushalt. Im Winter sorgt die elektrisch betriebene Erdwärmepumpe für wohlige Temperaturen, in heißen Sommern für angenehme Kühle. Leistungsstarke Batteriezellen und ein großer Warmwasserspeicher dienen als Puffer für Tage, an denen die Sonne weniger scheint. "Im ersten Betriebsjahr", lässt sich der ehrgeizig auf sparsamen Umgang mit Ressourcen bedachte Hausherr in seine Rechnung schauen, "haben wir lediglich für 240 Euro Energie zukaufen müssen." Möglich machen das 120 schmale und nur 5 Millimeter starke Solarmodule, die sich nahezu unsichtbar auf Ost-, Süd und Westseite im modernen Schiefer-Walmdach verstecken. Selbst wenn die Sonne nicht prall scheint, fließt dank guter Leistung und Effizienz der rahmenlosen Elemente eigener Strom vom Dach.

Das auf den ersten Blick höhere Investment in moderne wie ökologische Technologie rechnet sich von Beginn an, weil bereits für die Realisierung zahlreiche Fördermittel in Anspruch genommen werden konnten. Denn besonders für energieeffiziente Neubauten und Modernisierungen fließt reichlich Geld von Bund, Ländern, Kommunen - und auch aus der Industrie. So sponsert beispielsweise Rathscheck Schiefer, einer der Weltmarktführer für Naturschiefer, Dach- oder Fassadenerneuerungen sowohl mit dem neuen Schiefer-System als auch mit traditionellen Schiefereindeckungen mit einem Sanierungsbonus.

Vater Staat zahlt mit

Auf Alt- wie Neubauten wird der Einbau von Photovoltaikelementen von der bundeseigenen KFW-Bankengruppe (kfw.de) mit einer zinsgünstigen Finanzierung, tilgungsfreien Anlaufjahren (Programm 270) und einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren unterstützt. Ein Batteriespeicher wird in Rheinland-Pfalz (bei einer Leistung von maximal 10 kw) mit bis zu 1000 Euro Zuschuss gefördert (energieagentur.rlp.de). Auch Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Baden-Württemberg. Niedersachsen und Sachsen belohnen die Anschaffung eines Stromspeichers in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage. Wer mit der eigenen Öko-Stromanlage das Elektroauto lädt, kann sich bundesweit die Wallbox pro Ladepunkt mit einem Fixzuschuss von 900 Euro mitfinanzieren lassen (Zuschuss 440, kfw.de)

Steuerlich interessant sind energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, die seit Anfang 2020 durch einen prozentualen Abzug von der Einkommenssteuer (verteilt über drei Jahre) gefördert werden. Dabei sind beispielsweise für eine komplette energetische Dachsanierung (einschließlich Abriss und Entsorgung etwa eines Asbestdaches) 20 Prozent der Aufwendungen steuerlich abzugsfähig. Das Angebot gilt auch für die Dämmung von Fassaden, die Erneuerung von Fenstern, Außentüren oder einer Heizungsanlage. Insgesamt können Eigenheimbesitzer so maximal 40 000 Euro pro Wohnprojekt als Rückerstattung einkalkulieren (www.bundesfinanzministerium.de, Auskunft erteilen die zuständigen Finanzämter). Alternativ dazu hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa.de) die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" aufgelegt. Einzelmaßnahmen wie Dämmung an der Gebäudehülle oder die Erneuerung von Vorhangfassaden werden mit 20 Prozent der Kosten (bei maximal 60 000 Euro Kosten) bezuschusst. Langfristige zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen stellt die KfW mit den Förderprogrammen 151/152 zur Verfügung. Über das Programm 430 werden besonders energieeffiziente und selbstgenutzte Wohnungen mit Investitionszuschüssen (20 bis 40 Prozent) gefördert. Auch für eine professionelle Baubegleitung - die für einige Maßnahmen gefordert wird - fließt finanzielle Unterstützung. Mit den Programmen 124/134 gewährt die KfW zinsgünstige Kredite für selbstgenutzte Neubauten.

Investment in die Unabhängigkeit

"Mehr Eigenstrom bedeutet kurz- wie langfristig mehr Unabhängigkeit von zukünftigen Strompreissteigerungen - und damit dauerhaft weniger Nebenkosten", resümiert Bauherr Gerhard Nossen. Statt derzeit rund 30 Cent pro Kilowattstunde beim Energieversorger kostet das Paar der selbst produzierte Sonnenstrom jetzt etwa 8 Cent - "und die Anlage hat sich voraussichtlich in acht bis zehn Jahren komplett amortisiert", freut sich der angehende Pensionär über die krisensichere Zukunftsinvestition. Selbst nach zwei Jahrzehnten ("wenn sich die Anlage lange bezahlt gemacht hat") sollen die monokristallinen Silicium-Module noch 80 Prozent der Ausgangsleistung bringen: "Dann haben unsere Kinder auch noch etwas davon." Denn Nossen denkt noch weiter: Während sich viele Immobilien-Erben heute mit Altlasten aus der Asbest-Ära herumschlagen müssen, werden die Kinder und Enkel der Familie mit dem Öko-Bungalow keine Umweltprobleme haben: Selbst wenn das Schieferdach nach mehr als 70 Jahren einmal erneuert werden sollte "können die Steine einfach zerkleinert als Dünger im Garten landen."

Original-Content von: Rathscheck Schiefer, übermittelt durch news aktuell

Bonn (ots)

Neben Metropolen auch Städte wie Potsdam, Dresden und Leipzig im Aufwind Modellrechnung zeigt jährliche durchschnittliche Kaufpreisentwicklung

Am deutschen Wohnungsmarkt werden die Preise auch nach der Corona-Krise weiter steigen. Das zeigt der Postbank Wohnatlas 2021, für den Experten des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts (HWWI) eine Kaufpreisprognose bis 2030 erstellt haben. Demnach ist vor allem in und um die urbanen Zentren mit weiteren Preisaufschlägen zu rechnen. In mehr als der Hälfte der 401 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte können Haus- und Wohnungsbesitzer*innen davon ausgehen, dass ihre Immobilie bis mindestens 2030 real an Wert gewinnt.

Den mit Abstand stärksten Preisanstieg unter den sogenannten "Big Seven", den größten deutschen Metropolen, wird Deutschlands ohnehin schon teuerste Stadt erleben: Für München prognostizieren die Experten bis 2030 ein jährliches Plus von real 1,99 Prozent. Rund 8.600 Euro pro Quadratmeter mussten Immobilienkäufer*innen in der bayerischen Landeshauptstadt im Schnitt bereits 2020 investieren. Auf den Plätzen zwei und drei im Metropolen-Ranking folgen Düsseldorf mit einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 1,09 Prozent und Berlin mit 1,07 Prozent. In Frankfurt am Main steigen die Preise bis 2030 jährlich voraussichtlich um 1,02 Prozent. Den langsamsten Anstieg unter den "Big Seven" dürfte Stuttgart erleben. Laut Prognosen liegt dort das jährliche Plus bis 2030 bei 0,78 Prozent.

Prognose: Preisentwicklung in den "Big Seven" der deutschen Städte 2020-2030

Reales durchschnittliches Preiswachstum pro Jahr in Prozent

Rang     Stadt                  Preistrend in %         Preis pro Qm 2020* 
1        München               1,99%                      8.612,83
2        Düsseldorf             1,09%.                     4.527,72
3        Berlin                    1,07%                      4.972,69
4.       Frankfurt am Main  1,02%                      6.050,07
5.       Köln                      0,91%                      4.261,17
6.       Hamburg               0,91%                      5.568,99
7.       Stuttgart               0,78%                      4.844,37 

* Wohnungen im Bestand in Euro

Quellen: VALUE AG (empirica-systeme Marktdatenbank), Statistisches Bundesamt, Berechnungen HWWI

Kaufpreisprognose nach dem HWWI-Wohnungsmarktmodell

In die Kaufpreisprognose für die 401 kreisfreien Städte und Landkreise sind Angebots- und Nachfrageentwicklung anhand verschiedener Regionaldaten zur Bevölkerungs- und Altersstruktur, Haushaltsgröße, Einkommensentwicklung sowie zu Wohnausgaben und Wohnungsangebot eingeflossen. Das HWWI-Wohnungsmarktmodell vollzieht nach, wie sich diese Faktoren wechselseitig beeinflussen. Am Ende der Modellrechnung steht die Kaufpreisprognose für den Zeitraum 2020-2030. Ausgewiesen wird der durchschnittliche jährliche reale Preistrend.

Preistreiber am Immobilienmarkt sind vor allem die demografischen sowie die Wirtschafts- und Einkommensentwicklungen in den einzelnen Regionen. "Die Corona-Krise zeigt bislang keine wesentlichen Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt", sagt Eva Grunwald, Leiterin Immobiliengeschäft Postbank. "Kurzarbeitergeld und andere Transferleistungen des Staates haben stabilisierend auf die Einkommen gewirkt. Die Pandemie hat auch den Wohnungsbau kaum gebremst." Auf mittlere Sicht sind Corona-Effekte allerdings nicht ausgeschlossen. "Das könnte etwa der Fall sein, wenn ganze Wirtschaftszweige langfristige Einbrüche verkraften müssen und sich das in einzelnen Regionen auf die Wirtschafts- und Einkommensentwicklung auswirkt."

Vorsicht vor überteuerten In-Vierteln

Die Metropolen und ihr Umland bleiben attraktiv, in zentralen Lagen übersteigt die Nachfrage vielerorts das Angebot, was die Preise weiter in die Höhe treibt. "Wer in einer Großstadt eine Eigentumswohnung sucht, sollte Angebote besonders genau prüfen. Einzelne Objekte etwa in den urbanen Szenevierteln könnten in einem überhitzten Markt überteuert angeboten werden", sagt Grunwald. Sie rät Kaufinteressierten, sich am besten von einem Experten beraten zu lassen.

Positiver Preistrend im Süden und Nordwesten

Mit Ausnahme von München sind die größten Preissprünge laut Postbank-Prognose aber nicht in den Metropolen zu erwarten. Fast durchgehend gute Rahmenbedingungen für Wohnimmobilien finden Eigentümer*innen und Kaufinteressierte vor allem im Süden und Nordwesten der Republik. Wer sich zum Kauf entschließt oder bereits eine Immobilie besitzt, darf hier bis 2030 mit Wertzuwächsen rechnen. Unter den Top Ten mit den höchsten prognostizierten Wertsteigerungen sind sieben bayerische Landkreise. Vier davon - die Landkreise München, Erding, Ebersberg und Dachau - grenzen an München und profitieren vom Boom der Landeshauptstadt. Die Landkreise Landsberg am Lech und Pfaffenhofen an der Ilm können zum erweiterten Speckgürtel der Isar-Metropole gezählt werden. Münchens Nachbarkreise Starnberg und Fürstenfeldbruck sind zwar nicht in den Top Ten gelistet, weisen aber ebenfalls vergleichsweise hohe Wachstumsraten von 1,37 bzw. 1,34 Prozent auf.

Prognose: Top Ten der Preisentwicklung in den Regionen 2020-2030

Reales durchschnittliches Preiswachstum pro Jahr in Prozent in deutschen Kreisen und Städten

Rang  Stadt / Kreis      Bundesland    Preistrend in %          Preis pro Qm 2020* 
1     Erding, Landkreis        Bayern             2,23%               4.898,25
2     München, Landkreis     Bayern            2,01%               6.583,61
3     Heilbronn, kreisfreie 
       Stadt      Baden-Württemberg             2,00%               3.405,95
4     München, 
      Landeshauptstadt      Bayern               1,99%               8.612,83
5     Ebersberg, Landkreis  Bayern              1,99%               5.409,65
6     Landsberg am Lech, 
      Landkreis             Bayern                    1,99%               4.740,22
7     Cloppenburg, 
      Landkreis             Niedersachsen          1,89%               2.441,87
8     Dachau, Landkreis     Bayern               1,78%               5.802,68
9     Pfaffenhofen a.d.Ilm, 
      Landkreis             Bayern                    1,73%               3.945,66
10    Potsdam, Stadt        Brandenburg       1,72%               4.085,45 

* Wohnungen im Bestand in Euro

Quellen: VALUE AG (empirica-systeme Marktdatenbank), Statistisches Bundesamt, Berechnungen HWWI

Alternativen zu den Metropolen

Weniger sprunghaft als in München und Umgebung, aber fast durchgehend positiv wird die Preisentwicklung bis 2030 generell in den Speckgürteln der Metropolen sein. Die Studie zeigt aber auch, dass die Preise nicht nur in diesen großen urbanen Zentren weiter anziehen, sondern jenseits der Metropolen zahlreiche große und mittlere Städte ebenso begehrt sind. Preissteigerungen von im Schnitt einem Prozent oder mehr pro Jahr bis 2030 werden neben Heilbronn und Potsdam laut Postbank-Prognose auch für die kreisfreien Städte Landshut, Baden-Baden, Dresden, Leipzig, Mainz, Ingolstadt und Freiburg im Breisgau erwartet.

Eigenheim in schwächeren Regionen?

Wertverluste bei Immobilien drohen dagegen in strukturschwachen Regionen mit sinkenden Bevölkerungszahlen. Dies betrifft überwiegend Regionen in den ostdeutschen Bundesländern und im Ruhrgebiet, wie der Postbank Wohnatlas zeigt. "Deshalb müssen die Menschen dort nicht unbedingt auf den Umzug ins Eigenheim verzichten. Der Wohnungskauf auch in diesen Regionen kann ein wichtiger Baustein für die finanzielle Absicherung im Alter sein, wenn die Immobilie dann abbezahlt ist", sagt Immobilien-Expertin Grunwald. Zudem müsse eine negative Preisprognose für einen Landkreis nicht zwangsläufig auf jedes Objekt zutreffen. "Über Wertsteigerungen entscheiden auch Lage und Ausstattung der Immobilie."

Hintergrundinformationen zum Postbank Wohnatlas 2021

Der Postbank Wohnatlas ist eine jährlich erscheinende, mehrteilige Studienreihe, die den deutschen Immobilienmarkt unter verschiedenen Aspekten regional bis auf Kreisebene beleuchtet. Für die vorliegende Preisprognose, die den zweiten Studienteil des diesjährigen Wohnatlas darstellt, wurde unter der Leitung von Diplom-Volkswirtin Dörte Nitt-Drießelmann, Senior Researcherin beim Hamburger WeltWirtschaftsInstitut (HWWI), die Immobilienpreisentwicklung in den 401 deutschen Landkreisen und kreisfreien Städten untersucht.


Original-Content von: Postbank, übermittelt durch news aktuell

Berlin (ots)

Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Immer öfter stellt sich die Frage, ob und unter welchen Umständen Senioren weiter in ihrer Immobilie wohnen können, wenn sie betreut werden müssen bzw. wenn Umbauten nötig werden, die auch den Bereich des Gemeinschaftseigentums betreffen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige solcher Fälle gesammelt.

Wie ist eigentlich eine Senioren-WG zu bewerten, die sich in einer größeren Eigentumswohnung eingemietet hat und dort von einer ständig anwesenden Pflegekraft betreut wird? Das musste das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 73 C 64/18) entscheiden. Die übrigen Eigentümer forderten eine Unterlassung, denn es handle sich hier um eine Nutzung der Immobilie als kommerzielles Altenheim. Doch dem schloss sich der zuständige Richter nicht an. Er ging von einer Wohnnutzung aus, denn die WG weise keinen kommerziellen Pflegeheimcharakter auf.

Die Nachbarschaft zu einem Alten- und Pflegeheim begründet keinen Entschädigungsanspruch. Anwohner hatten sich an den Geräuschen der Heimbewohner gestört und auch daran, dass diese direkt in ihren Garten blicken konnten. Auch der Lieferverkehr war ihnen ein Dorn im Auge. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 14 U 43/06) betonte, es handle sich erstens nicht um eine wesentliche Störung und zweitens sei es ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, pflegebedürftigen Menschen ein möglichst unbeschränktes Leben zu ermöglichen.

Eine Tochter hatte ihren kranken Vater in dessen Mietwohnung aufopferungsvoll betreut. Nachdem der Mann gestorben war, wollte sie in dessen fast 50 Jahre bestehendes Mietverhältnis eintreten. Doch der Eigentümer wies darauf hin, dass kein gemeinsamer Haushalt geführt worden sei, der eventuell einen solchen Anspruch begründen könne. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 452 C 17000/17) schloss sich dieser Rechtsmeinung an. Zwar habe die Frau immer wieder in der Wohnung des Vaters übernachtet, aber ihre eigene Wohnung trotzdem nicht aufgegeben.

Anders sah es im Falle eines betagten Mieters aus, der jahrelang mit einem als Untermieter gemeldeten Freund zusammengelebt hatte. Als der Hauptmieter starb, gestattete das Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg (Aktenzeichen 7 C 39/17) dem Freund den Eintritt in den Mietvertrag. Es sei unbestritten, dass es sich hier um einen gemeinsamen, auf Dauer angelegten Haushalt gehandelt habe. Ein exklusives Nähe- oder Liebesverhältnis sei dazu nicht erforderlich.

In der Werbung für ein Bauprojekt war die Rede davon, dass die Wohnungen "seniorengerecht" ausgestattet seien. Doch das sahen die Auftraggeber nach Fertigstellung nicht als gegeben an. So fehlten zum Beispiel die völlige Barrierefreiheit, die Begehbarkeit mit Rollator und Haltegriffe in Bad und Toilette. Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts Koblenz (Aktenzeichen 10 U 1504/09) beinhaltet aber der werbemäßige Begriff "seniorengerecht" das alles nicht automatisch. Vertragsbestandteil sei nur das, was sich eindeutig als Ausstattungsmerkmal ergebe.

Immer wieder spielt es vor Gericht eine Rolle, ob älteren und psychisch oder physisch stark belasteten Mieterinnen und Mietern ein Auszug zuzumuten ist. Das Landgericht Limburg (Aktenzeichen 7 T 116/20) entschied, dass alleine die latente Suizidgefahr eines 70-Jährigen nicht ausreiche, um eine Zwangsvollstreckung auf Räumung vorläufig einzustellen. Es habe eine ausreichend lange Vorbereitungszeit gegeben, um sich (auch mit ärztlicher Betreuung) auf diese gewiss schwierige Lage einzustellen.

Im Falle einer pflegebedürftigen 87-jährigen Mieterin ließ das Amtsgericht Nürnberg (Aktenzeichen 244 C 7495/18) eine Eigenbedarfskündigung und die damit verbundene Räumung der Wohnung nicht gelten. Die betagte Frau lebe seit über einem halben Jahrhundert in der Immobilie und sei in der Nachbarschaft tief verwurzelt. Zudem leide sie an einer Angststörung. In der Gesamtschau müsse man von einer unzumutbaren Härte ausgehen.

Menschen im höheren Alter sind häufig auf die Unterstützung von Familienmitgliedern und auf die professionelle Hilfe eines Pflegedienstes angewiesen. Doch diese Personen müssen auch die Möglichkeit haben, mit Hilfe eines eigenen Schlüssels in die Wohnung zu gelangen, ohne stets die Betreuten um die Türöffnung bitten zu müssen. Ein Vermieter verweigerte allerdings die Übergabe eines zusätzlichen Schlüssels für den Pflegedienst. Das Amtsgericht Gelsenkirchen (Aktenzeichen 210 C 147/13) stellte sich auf die Seite der Mieterin und ordnete die Aushändigung des Schlüssels an.

Wenn ein Handwerker eine Wohnung betreten muss, dann sind auch das Alter der Mieterin sowie deren Ängste und Befürchtungen kein Grund dafür, darauf zu verzichten. Eine 92-jährige Frau wurde vom Amtsgericht München (Aktenzeichen 418 C 18466/18) dazu verurteilt, Handwerkern für Vorarbeiten zu einem Fensteraustausch den Zutritt zu gewähren. Zumal deswegen, weil sie im Vorfeld selbst die undichten Fenster gerügt hatte.

Ein Aufzug kann nicht ohne weiteres stillgelegt werden, wenn er zum Zeitpunkt des Mietvertrages bereits vorhanden und damit Bestandteil der Mietsache war. Eine 82-Jährige, die im vierten Stock des Hauses wohnte, wollte sich nicht damit abfinden, dass ihr plötzlich kein Lift mehr zur Verfügung stand. So sah es auch das Amtsgericht München (Aktenzeichen 425 C 11160/15) und wies den Eigentümer darauf hin, dass er den vom TÜV wegen einer fehlenden Notrufeinrichtung gesperrten Aufzug wieder instandsetzen müsse.


Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Berlin (ots)

Der durch natürliche Ultraviolettstrahlung (UV-Strahlung) verursachte weiße Hautkrebs war im Jahr 2020 die am häufigsten angezeigte Berufskrankheit in der Bauwirtschaft und im Bereich der baunahen Dienstleistungen. Rund 18 Prozent aller Meldungen entfielen auf dieses Krankheitsbild. So verzeichnete die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) im vergangenen Jahr mehr als 2.700 neue Fälle. Das zeigt eine vorläufige Auswertung für 2020, die die BG BAU heute im Rahmen einer Pressekonferenz vorgelegt hat. Demnach ging im Jahr 2020 fast jede fünfte gemeldete Berufskrankheit auf Hautkrebs zurück.

Besonders betroffen sind Beschäftigte aus dem Hoch-, Tief- und Straßenbau sowie dem Dachdecker- und Zimmererhandwerk. Gerade bei Arbeiten im Freien ist wirksamer Schutz vor UV-Strahlung daher wichtig - die BG BAU unterstützt und berät Unternehmen und Beschäftigte bei den notwendigen Maßnahmen.

"Die Statistik zeigt, dass Hautkrebserkrankungen in der gesamten Bevölkerung deutlich zunehmen. Dabei ist es einfach, sich wirksam zu schützen. Das gilt nicht nur in der Freizeit, sondern gleichermaßen für die Arbeitsplätze im Freien. Mit nur wenigen einfachen Maßnahmen ist ein sehr guter Schutz vor schädlicher UV-Strahlung möglich", sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. "Die Unternehmen und die Beschäftigten sind hier gleichermaßen gefordert, das Thema ernst zu nehmen und zu handeln."

Durch den Klimawandel wird es in Mitteleuropa zunehmend wärmer und trockener. Vor allem in den Monaten April bis September zwischen 11:00 Uhr und 16:00 Uhr sind die Belastungen durch natürliche UV-Strahlen hierzulande so hoch, dass sie einen zusätzlichen Schutz erforderlich machen. Anette Wahl-Wachendorf, Ärztliche Direktorin des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU (AMD der BG BAU) sagt: "Ein wirksamer UV-Schutz ist wichtig, weil es bei hoher und vor allem langandauernder Belastung zu folgenschweren Hautschädigungen kommen kann. Besonders tückisch daran ist, dass Betroffene die Schädigung nicht sofort bemerken. Nicht selten tritt eine Hautkrebserkrankung erst nach 20 bis 30 Jahren auf. Hier gilt: Je früher präventiv gehandelt wird, desto weniger kommt es zum Hautkrebs."

Es gilt das TOP-Prinzip

Wirksames Instrument bei der Festlegung der richtigen Schutzmaßnahmen gegen die schädlichen UV-Strahlen ist die Gefährdungsbeurteilung. Die Rangfolge der anzuwendenden UV-Schutzmaßnahmen folgt dem klassischen Präventionsprinzip - auch TOP-Prinzip genannt. Dabei stehen technische und organisatorischen Lösungen zunächst vor den persönlichen Schutzmaßnahmen.

Zu den technischen UV-Schutzmaßnahmen gehören beispielsweise Schutzzelte, Sonnenschirme oder Sonnensegel, die für schattige Arbeitsplätze im Freien sorgen. Wenn technische Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, kommen ergänzend organisatorische Schutzmaßnahmen zur Anwendung. So können zum Beispiel Arbeiten in die frühen Morgen- und Vormittagsstunden oder in die späten Nachmittagsstunden - nach 16:00 Uhr - verlegt werden, wenn die UV-Belastung geringer ist. Wenn technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, müssen persönliche UV-Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten ergriffen werden. Dazu gehören leichte, luftdurchlässige, körperbedeckende Kleidung - möglichst aus Baumwolle - sowie der Schutz des Kopfes, des Nackens, der Nase und der Ohren. Hautbereiche, die nicht verdeckt werden können, wie das Gesicht, die Nase oder auch die Handrücken, sind mit UV-Schutzcremes mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30 (besser 50) zu schützen. Dieser Schutz muss spätestens nach zwei Stunden erneuert werden. Um Schädigungen der Augen und der Netzhaut zu vermeiden, werden UV-Schutzbrillen empfohlen.


Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt durch news aktuell

Köln/Berlin (ots)

Im Corona-Jahr 2020 verzeichnete die Heizungsindustrie einen kräftigen Schub beim Austausch veralteter Heizungen durch Heizsysteme, die Effizienz und erneuerbare Energien koppeln. Das geht aus den Marktzahlen des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) hervor. "Nach 20 Jahren der Stagnation im Austauschmarkt kam es insbesondere durch das Förderprogramm "Heizen mit erneuerbaren Energien" zu einem kräftigen Wachstum von 13 Prozent gegenüber 2019", berichtet BDH-Präsident Uwe Glock. "Der Bundesregierung gelang mit diesem Programm ein Volltreffer für den Klimaschutz", so Glock weiter.

Der BDH weist in seiner Jahresstatistik ein starkes Wachstum von 40 Prozent bei Wärmepumpen aus, die mit 120.000 Stück in 2020 nunmehr den zweiten Platz der in Verkehr gebrachten Heiztechnik, unmittelbar nach der Gas-Brennwerttechnik einnimmt. Auch die Letztere legte zu, hier insbesondere die Kombination aus Brennwerttechnik mit Solarthermie. Bei den Holz-Zentralheizungen und dem CO2-armen und regenerativen Brennstoff Holz verzeichnete der Verband ein Wachstum von 138 Prozent gegenüber 2019.

ZVSHK und BDH fordern Fortführung des Förderprogramms

"Das erfolgreiche Förderprogramm diente in 2020 nicht nur dem Klimaschutz, sondern half maßgeblich, die über 500.000 Arbeitsplätze der Sanitär-Heizung-Klima-Branche in den schwierigen Corona-Zeiten abzusichern", erklärt Michael Hilpert, Präsident des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). "Beim Austausch veralteter Heizungsanlagen gegen Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen, liegt die heimische Wertschöpfung bei über 90 Prozent. Die deutsche Heizungsindustrie liefert die Anlagen und deutsches Handwerk baut sie ein", so der ZVSHK-Präsident weiter:

ZVSHK und BDH fordern, wie auch weite Teile der Politik, eine konsequente Fortführung des Förderprogramms "Heizen mit erneuerbaren Energien". Nur so werde es gelingen, die ambitionierten Klimaschutzziele des Green Deals und des Klimaschutzgesetzes zu erreichen.

BDH: Verband für Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Die im Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.V. (BDH) organisierten Unternehmen produzieren Heizsysteme wie Holz-, Öl- oder Gasheizkessel, Wärmepumpen, Solaranlagen, Lüftungstechnik, Steuer- und Regelungstechnik, Klimaanlagen, Heizkörper und Flächenheizung/-kühlung, Brenner, Speicher, Heizungspumpen, Lagerbehälter, Abgasanlagen und weitere Zubehörkomponenten. Die Mitgliedsunternehmen des BDH erwirtschafteten im Jahr 2020 weltweit einen Umsatz von ca. 16,2 Mrd. Euro und beschäftigten rund 76.900 Mitarbeiter. Auf den internationalen Märkten nehmen die BDH-Mitgliedsunternehmen eine Spitzenposition ein und sind technologisch führend.

Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) ist die Standesorganisation von rund 48.000 Handwerksbetrieben mit 382.000 Beschäftigten. Der Jahresumsatz des Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerks lag 2020 bei 49,96 Milliarden Euro. Die 24.000 Innungsbetriebe erwirtschafteten mit ihren 215.000 Beschäftigten fast zwei Drittel des Gesamtumsatzes.


Original-Content von: BDH - Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie, übermittelt durch news aktuell

Olpe (ots)

Kleine Solarkraftwerke zur Deckung des eigenen Strombedarfs werden auch im Sauerland immer beliebter. Viele Haushalte nutzen die als "Balkonkraftwerk" oder "Stecker-PV" bekannten Geräte bereits zum Reduzieren der Stromrechnung. Da diese einfach über die Steckdose betrieben werden dürfen, können sie auch von Mietern genutzt werden. Auf dem Balkon, dem Garagendach, im Garten oder auf der Laube kann so bares Geld gespart werden. Ein junges Unternehmen aus Olpe möchte die Technologie noch bekannter machen.

Geld einsparen, Abhängigkeiten minimieren und ein fairer Umgang mit der Umwelt, das sind Werte, die sich der Familienvater Markus Ochel aus Olpe nicht nur privat sondern mittlerweile auch beruflich auf die Fahnen geschrieben hat. Bei der Lektüre des Verbrauchermagazins "Finanztest" war er vor einigen Jahren auf einen Artikel zur solaren Energiegewinnung gestoßen. Nur vier Monate später war sein privates Hausdach bereits mit Solarmodulen eingedeckt und das Interesse an einer Unternehmensgründung in diesem Bereich geweckt. Allerdings hatte sich in Gesprächen herausgestellt, dass zwar auch unter den Nachbarn und Bekannten ein großes Interesse am Thema Sonnenenergie herrschte, allerdings auch ebenso große Vorbehalte in Bezug auf die damit verbundene Investition vorhanden waren.

Als Ochel dann wenige Zeit später auf das Balkonkraftwerk aufmerksam wurde, erkannte er darin sofort das ihm fehlende Puzzleteil. Die geringen Anschaffungskosten von nur wenigen hundert Euro, die sich zudem schon nach wenigen Jahren des Betriebs amortisieren, überzeugten ihn schnell. Kurz darauf gründete er in seiner Heimatstadt die "Steckersolar GmbH". Von dort bedient er nun zusammen mit dem Solarzentrum-Siegerland, welches das Angebot mit geballtem Produkt-Knowhow, hoher Qualität, einem breiten Netzwerk und langfristiger Erfahrung vervollständigt, die wachsende Nachfrage nach selbst erzeugter, umweltfreundlicher Energie.

"Das klappt recht gut, da die Vorstellungen des Solarzentrums mit unseren identisch sind" meint der Unternehmer. Insbesondere geht es ihm dabei um die lange Lebensdauer seiner Kraftwerke. "Wir verkaufen nur elektronische Komponenten, die uns überzeugen und es geht uns nicht um den günstigsten Startpreis, sondern die langfristig beste Lösung. Vergleichen wir mit dem Automarkt, dann starten unsere Solarwerke bei Skoda und enden bei Mercedes."

Dieser Anspruch macht sich für die Olper bezahlt. Seit dieser Woche kooperiert etwa die beliebte Steckersolar-Plattform MachDeinenStrom.de mit dem Unternehmen und bietet vergünstigte Konditionen beim Kauf eines Kraftwerks aus dem Sauerland an. Das sind gute Nachrichten, denn beim Solarausbau ist noch viel Luft nach oben. Laut der Landesregierung NRW werden bislang erst 10% des vorhandenen Solarpotenzials der Region genutzt. Da können auch kleine Anlagen einen wichtigen Beitrag leisten.


Original-Content von: EmpowerSource UG, übermittelt durch news aktuell

Berlin (ots)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) macht 2021 klimafreundliches Heizen noch attraktiver - mit höheren Prämien und neuen Fördermitteln für digitale Lösungen.

Nachhaltigkeit ist schon lange ein Thema beim Heizen. Bereits 2020 wurden die staatlichen Fördermittel für den Einsatz erneuerbarer Energien und die energetische Sanierung und Modernisierung von Heizungsanlagen aufgestockt. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) führt diese Entwicklung nicht nur fort, sie bietet Hausbesitzern und Wohnungseigentümern noch mehr Flexibilität und einen größeren Spielraum.

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Immer mehr Hausbesitzer und Wohnungseigentümer entscheiden sich für den Umstieg auf erneuerbare Energieträger: So wurden laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bereits im ersten Halbjahr 2020 14,5 Milliarden Euro in Form von Zuschüssen oder Krediten für energieeffizientes Bauen und Sanieren zugesagt. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll dieser positive Trend fortgesetzt werden. "Die BEG bedeutet einen weiteren wichtigen Schritt, um die Modernisierung von veralteten Heizungsanlagen zu beschleunigen", sagt Kerstin Vogt, Geschäftsführerin der VdZ, Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik. "Der Einsatz erneuerbarer Energien wird besonders gefördert, aber auch mit der Erneuerung der Heizungsanlage oder der Lüftungstechnik kann die Energiebilanz in den eigenen vier Wänden bereits deutlich verbessert werden. Auch dafür bietet die BEG attraktive Förderungen."

Zusatzboni und höhere Fördersummen für erneuerbare Energien

In der BEG wurden bisherige Förderprogramme des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammengeführt und zum Teil weiterentwickelt. Hausbesitzer und Wohnungseigentümer können von höheren Prämien für den Einsatz erneuerbarer Energien bei Komplettsanierungen oder im Neubau profitieren. Außerdem erhöhen sich die Fördersummen um weitere 5 Prozent, wenn die Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ausgeführt werden. "Auf diese Weise können Sanierer beispielsweise ihre Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen und erhalten künftig nicht nur 45 Prozent der Investitionskosten, sondern mit dem iSFP-Bonus sogar 50 Prozent. Bei einer Biomasseanlage sind es sogar 55 Prozent, denn in bestimmten Fällen greift der durch die BEG neu eingeführte Innovationsbonus Biomasse in Höhe von fünf Prozent", erläutert Kerstin Vogt. Erstmals förderfähig sind heizsparende digitale Lösungen: Das Spektrum reicht dabei von Smart Meter über Mess- und Steuerungs- bis hin zur Regelungstechnik. Bis zu 20 Prozent der Kosten übernimmt der Staat. Außerdem wurden die förderfähigen Kosten bei einzelnen Maßnahmen pro Wohneinheit von 50.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht.

Neue Effizienzhaus-Klassen

Die KfW bietet finanzielle Hilfe, wenn der energetische Gesamtzustand eines Hauses verbessert werden soll und ein bestimmter Effizienzhaus-Standard angestrebt wird. Neu eingeführt wurde unter anderem das Effizienzhaus 40, bei dem Sanierer einen Zuschuss von 45 Prozent erhalten. Darüber hinaus sind zusätzliche Zuschläge für besonders ambitionierte Sanierungen möglich. Dazu wurden neue Klassen für Effizienzgebäude entwickelt: Gebäude, die mindestens 55 Prozent des erforderlichen Energiebedarfs über erneuerbare Energien decken, erreichen die Effizienzgebäude EE-Klasse. Daneben gibt es außerdem die neue Effizienzgebäude NH-Klasse. Diese basiert auf einer vom Bund anerkannten Nachhaltigkeitszertifizierung und gilt ausschließlich für den Neubau. Wer im Neubau beim Effizienzhaus eine EE-Klasse oder eine NH-Klasse erzielt, bekommt einen zusätzlichen Zuschuss von 2,5 Prozent. Bei einer Sanierung sind beim Erreichen einer EE-Klasse sogar fünf Prozent möglich.

Individuellen Beitrag leisten

Bis 2050 soll der Immobilienbestand in Deutschland nahezu klimaneutral sein - so das Ziel der Bundesregierung. Der Einbau einer effizienten Heizung trägt wesentlich zu einer Verringerung der CO2-Emissionen bei. "Die BEG bietet viel Spielraum, um einen individuellen Beitrag zur Energiewende zu leisten und gleichzeitig von staatlichen Geldern zu profitieren", so Kerstin Vogt.

Original-Content von: VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V., übermittelt durch news aktuell

Hamburg (ots)

Am vergangenen Freitag hat ein 2,5 Jahre alter Junge in Memmingen einen Stromschlag erlitten. Er hatte mit einem Kabel in eine Steckdose gefasst und trug eine leichte Verbrennung der Handinnenfläche davon.

Quelltext www.new-facst.eu

Ideal: Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz

Wie lassen sich Steckdosen so sichern, dass sie für Kinder keine Gefahr sind? "Steckdosen mit einem integrierten Berührungsschutz, der die Öffnungen abdeckt und die Kleinen vor Stromschlägen bewahrt, sind bei Neubau und Renovierung die erste Wahl", erläutert Dr. Susanne Woelk, Geschäftsführerin der Aktion Das sichere Haus (DSH), Hamburg. Diese Steckdosen, die am Zusatz "mit erhöhtem Berührungsschutz" oder "nach VDO 620" zu erkennen sind, verfügen über eine innenliegende Absicherung in Form eines Drehflügels. Sie öffnet sich nur dann, wenn beide Pins (=Steckerkontakte) gleichzeitig eingeführt werden. Für ein Kind, das, wie im Memmingen passiert, ein Kabel oder andere stromleitende Gegenstände in die Steckdose einführt und dabei nur Druck auf eine Öffnung ausübt, besteht so keine Gefahr.

Steckdosenaufsätze können Kabelbrandrisiko erhöhen

Schwieriger ist es, bereits eingebaute Steckdosen rechtlich einwandfrei zu sichern. Am häufigsten werden Steckdosenaufsätze zum Aufkleben verwendet. Praktisch. Aber auch gut? "Nein", sagt Dr. Woelk: "Es ist unzulässig, Veränderungen an Steckdosen vorzunehmen." Genau das aber geschieht durch die Kunststoffplättchen der Steckdosenaufsätze. Durch sie verlängert sich der Weg des Steckers zum Steckkontakt, die Stecker können nicht so tief eindringen wie vorgesehen. Die verringerte Kontaktfläche erhöht den elektrischen Widerstand, der Stecker kann erhitzen, dadurch steigt die Gefahr eines Kabelbrands.

Ist die veränderte Steckdose Ursache für einen Schadensfall, kann es Probleme mit der Versicherung geben.

Schwere Möbel vorschieben, Steckdosen-Schutzkappen

Was tun? "Wer seine schon eingebaute, 'normale' Steckdose kindersicher machen will, kann zum Beispiel ein schweres Möbelstück davorschieben, das ein Kleinkind nicht allein verrücken kann", schlägt Woelk vor.

Auch Steckdosen-Schutzkappen zum Aufstecken sind geeignet. Sie verschließen die Steckdose komplett, so dass sie erst wieder benutzt werden kann, wenn die Kappe entfernt wurde. Das ist allerdings sehr umständlich und in erster Linie für Steckdosen praktikabel, die nicht häufig genutzt werden.

Original-Content von: DSH - Aktion Das Sichere Haus, übermittelt durch news aktuell

Ratingen/Köln (ots)

Die Sichtschutzbarriere des Ratinger Anbieters smarter Alarmanlagen und -Services vertreibt Einbrecher in Sekunden, wie gerade wieder erfolgreich in Köln geschehen. Die wöchentliche Polizeiberichte belegen trotz des Lockdowns weiterhin die Gefahr von Einbruch. Einbrecher entkommen vielfach unerkannt und die Eigentümer, ganz gleich ob privat oder gewerblich, haben nicht nur den finanziellen Schaden. Oft bleibt zudem auch ein Gefühl von Unsicherheit. Deshalb hat Verisure, Europas Marktführer für Hochsicherheitsalarmsysteme, mit ZeroVision® in Deutschland höhere Sicherheitsstandards für Privathaushalte und Kleinunternehmen geschaffen. In der VdS-zertifizierten Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) von Verisure in Ratingen sitzen rund um die Uhr erfahrene Sicherheitsfachkräfte. Bei einem verifizierten Notfall ermitteln sie über Ton und Bild binnen Sekunden, was passiert ist und welche Hilfe benötigt wird. Im Einbruchsfall vertreibt ein NSL-Agent Einbrecher aktiv mittels ZeroVision® Sichtschutz, so auch am 03.02.21 in dem Fühlinger Kiosk.

Meliha A., NSL-Fachkraft bei Verisure berichtet: "Um 02:37 Uhr gingen mehrere Alarm-Signale des Objektes ein. Als über VoIP keine Antwort kam, sah ich nach und erkannte, dass sich eine auffällige Person im Objekt aufhielt. Die Kapuze weit ins Gesicht gezogen, hielt sie einen Beutel in der Hand. Sofort (um 02:38 Uhr) löste ich den ZeroVision® Sichtschutz aus und informierte auch direkt den Kunden, der sich daraufhin zum Objekt begab. Währenddessen - ebenfalls um 02:38 Uhr - rief eine Kollegin bereits die Polizei an; diese traf um 02:59 Uhr ein. Ebenfalls umgehend informiert wurden Wachdienst und Feuerwehr. Die Bilder zum Vorfall schickten wir per E-Mail an den Kunden. Zudem erhielt die örtliche Polizei für die Suche nach dem Einbrecher eine Täterbeschreibung. Beschädigt wurden eine Tür und der dazu gehörige Schocksensor." Damit hat sich die Schadenbegrenzung durch den hoch-effektiven ZeroVision® Sichtschutz einmal mehr ausgezahlt.

Seit letztem Jahr bieten die Sicherheitsexperten von Verisure ihren Kunden mit ZeroVision® ein innovatives Produkt, das bei Einbruch ein sofortiges, aktives und effektives Eingreifen ermöglicht. ZeroVision® erzeugt eine nahezu blickdichte Sichtbarriere. Innerhalb von Sekunden verteilt sich ein nebelartiger Schutzschild rückstandsfrei im ganzen Raum, vertreibt unberechtigte Eindringlinge und nimmt ihnen die Möglichkeit Wertgegenstände oder Waren zu entwenden. Denn, wer nichts sieht, kann auch nichts stehlen. ZeroVision® wird ausschließlich durch qualifizierte Fachkräfte aktiviert. Wenn sich die Eigentümer selbst im Objekt befinden, verhindert die Sichtschutzbarriere, einmal ausgelöst, neben Diebstahl und Zerstörung auch die unmittelbare Bedrohung der Person. Parallel alarmiert die NSL die örtliche Polizei, den 24h Wachdienst sowie bei Bedarf Rettungskräfte und Feuerwehr. Das Verisure Sicherheitsprotokoll spart wertvolle Zeit und kann somit Leben retten.

Verisure ZeroVision® wurde über einen Zeitraum von drei Jahren im eigenen F&E-Bereich von über 300 Ingenieuren und IT-Experten auf Basis von Kundenbedürfnissen in ganz Europa entwickelt. Es erfüllt alle vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen für den deutschen Markt. ZeroVision® wurde umfangreich getestet und auf Betriebssicherheit geprüft: von der TÜV NORD Gruppe, der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Berlin, der Zertifizierungsstelle der europäischen Union INERIS sowie den Etienne Lacroix Laboratories (beide in Frankreich) und ist entsprechend zertifiziert. Impressionen zu ZeroVision® finden Sie in diesem Video.

Was macht Verisure?

Verisure ist der führende europäische Anbieter von professionell überwachten Hochsicherheits-Alarmsystemen und zertifiziertem Rund-um-die Uhr Fern-Monitoring. Mit durchschnittlich 600.000 Installationen jährlich sorgt Verisure für die Sicherheit von 3,5 Millionen Kunden in 16 Ländern Europas und Lateinamerikas. Das Unternehmen schützt Privathaushalte und Kleinunternehmern mittels modernster Sicherheitslösungen und verhilft ihnen damit zu einem sorgenfreieren Leben. Verisure ist in vielen Ländern bereits bekannt für seine innovativen Produkte und Dienstleistungen, hohe Kundenorientierung sowie exzellenten Vertriebsleistungen. Auch in Deutschland wächst Verisure trotz der weltweiten Pandemie rapide. Obwohl das Unternehmen hier erst seit Ende 2018 aktiv ist, schützen die Sicherheitsexperten unter der Leitung von Alvaro Grande Royo-Villanova mit mittlerweile fast 200 Mitarbeitern bereits über 5.000 zufriedene Kunden in NRW, Hessen, Berlin, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.

Original-Content von: Verisure Deutschland GmbH, übermittelt durch news aktuell

Mit 2,9 Mio. Euro unterstützt das Land Hessen die Gemeinnützige Baugenossenschaft Mainspitze eG beim Schaffen von Wohnungen mit niedrigen Mieten. Dies teilte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am Freitag mit. Die Genossenschaft verwendet das Darlehen für den Bau von drei Häusern mit zusammen 22 Mietwohnungen in der Straße “Unter der Ruth 12 a, 16 a, 20 a“. Im Gegenzug verlängert sie die Mietpreis- und Belegungsbindung einer entsprechenden Zahl ehemaliger Sozialwohnungen. 

„Die Genossenschaft freut sich, ihren Bestand mit weiteren Wohnungen zu erhöhen und damit für gute sowie bezahlbare Wohnmöglichkeiten in Ginsheim-Gustavsburg zu sorgen. Dazu trägt auch die Förderung des Landes Hessen bei“, teilten die Vorstandsmitglieder Nina von Neumann und Norbert Kühn mit. Die Hälfte der rund 1.100 Wohnungen der Genossenschaft sind öffentlich gefördert. 

„Unser Ziel ist, dass Jede und Jeder in Hessen eine Wohnung mit einer angemessenen Miete finden kann“, sagte der Minister. „Dazu legt die Landesregierung das umfassendste Maßnahmenpaket auf, das es in Hessen je gegeben hat. Bis 2024 stellen wir 2,2 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit. Dies umfasst auch – als schnell wirksame Maßnahme - Mittel für den Erwerb von Belegungsrechten an bestehenden Wohnungen.“

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

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Berlin (ots)

Am gestrigen Tag (14.1.2021) haben die drei Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und die Industriegewerkschaft BauenAgrarUmwelt (IGBAU) verstärkte Maßnahmen zum Infektionsschutz für die Beschäftigten der Bauwirtschaft vereinbart. So soll das Infektionsgeschehen auf Baustellen auch angesichts der sich zuspitzenden Coronapandemie-Lage weiter geringgehalten werden. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BAU) unterstützt im Rahmen ihres gesetzlichen Präventionsauftrags dabei mit zahlreichen Arbeitsschutzmaßnahmen, unter anderem mit der Verteilung von FFP2-Masken im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit vor Ort.

"Mit dieser Maßnahme wollen wir unsere Verantwortung als Partner der Bauwirtschaft in dieser Krise umfassend wahrnehmen und Teil der Lösung für ein sicheres und gesundes Arbeiten am Bau sein - das tun wir mit Entschlossenheit", sagt Hansjörg Schmidt-Kraepelin, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der BG BAU. Steigende Corona-Fallzahlen und eine drohende Ausbreitung neuer Virus-Mutationen machen es notwendig, den Infektionsschutz an den Arbeitsplätzen der Bauwirtschaft und im Gebäudereiniger-Handwerk weiter zu intensivieren. Deshalb wird die BG BAU ihre Präventionsmaßnahmen erweitern, aber auch ihre Informationsmedien um die Aspekte des verstärkten Testens sowie zum Thema Impfung ergänzen.

Eine wichtige Rolle spielt nach wie vor die strikte Einhaltung der AHA+L-Formel: Abstand halten, Hygiene beachten, Masken tragen und lüften. Vor dem Hintergrund der zugespitzten Coronavirus-Pandemie werden jedoch ergänzende umfangreiche Präventionsmaßnahmen notwendig. Die BG BAU wird ihr Beratungsangebot daher nochmals ausweiten und durch ihren Außendienst im Rahmen der Beratung vor Ort FFP2-Masken für Beschäftigte auf Baustellen und den baunahen Dienstleistungen zur Verfügung stellen, da diese einen hohen Schutz vor Viren bieten können. Eine direkte Bestellung bei der BG BAU ist nicht möglich, allerdings kann eine entsprechende Beratung von Mitgliedsunternehmen angefordert werden. Dazu wurde am gestrigen Donnerstag umgehend ein zusätzlicher Beschaffungsprozess ausgelöst, um FFP2-Masken in siebenstelliger Höhe zu erwerben und möglichst schon in Kürze mit dem Einsatz beginnen zu können.

Dazu Schmidt-Kraepelin: "Die Verteilung der FFP2-Masken im Rahmen der Außendiensttätigkeit soll das umfassende Präventionsangebot der BG BAU ergänzen, um die Bauwirtschaft sicher und gesund durch die Pandemie zu bringen." Orientierung bieten den Unternehmen der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe sowie der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Gebäudereinigung. Zusätzlich bietet die BG BAU zahlreiche mehrsprachige Medien und Plakate zum Mund-Nasen-Schutz, zur AHA+L-Regel und zur richtigen Desinfektion, Handlungshilfen zur Baustellenhygiene und vieles mehr kostenlos auf ihrer Webseite an. Das Angebot wird in Kürze um weitere Medien und Informationen erweitert.

Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt durch news aktuell

Berlin (ots)

Mit der zweiten Stufe der Novelle der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung gelten ab dem 1. Januar 2021 neue Regeln für Kaminöfen. Alte Modelle dürfen dann nicht mehr betrieben werden. Aber es gibt Ausnahmen.

Ein knisterndes Feuer im Kamin ist nicht nur schön anzusehen - das Heizen mit einem Kaminofen schafft auch eine besonders behagliche Wärme. Ein Blick auf die Schadstoffemissionen stört allerdings die Romantik: Zwar ist die CO2-Bilanz bei der Verbrennung von Holz nahezu vorbildlich, denn die Menge des CO2, die dabei freigesetzt wird, ist in etwa so groß wie die, die der Baum während seiner Wachstumsphase aus der Luft gebunden hat. Das Problem bei alten Öfen ist jedoch der Ausstoß an Feinstaub, der bei den neuen Modellen deutlich geringer ausfällt.

Um zu einer Verringerung der Emissionen beizutragen, wurden die Grenzwerte für den Ausstoß von Feinstaub und Kohlenmonoxid in der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung, kurz 1. BImSchV, festgelegt. Ab dem 1. Januar 2021 läuft deshalb die Schonfrist für Modelle, die vor dem 31.12.1994 eingebaut wurden, ab. Diese können nun entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden. Entscheidend ist dabei die Prüfung durch den Schornsteinfeger, der zu den verschiedenen Optionen Auskunft erteilen kann.

Ausnahmen von der Regel

Wie für viele Regeln gibt es aber auch hier Ausnahmen. Für offene Kamine beispielsweise gelten die neuen Grenzwerte nicht, sofern sie nur gelegentlich genutzt werden. Auch für "Oldtimer" wie historische Kamine und Kachelöfen, die vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden, drückt der Gesetzgeber ein Auge zu, allerdings nicht für antike Öfen, die neu in einem Haus errichtet werden. Auch Besitzer beispielsweise eines Gartenhauses oder einer Immobilie, die allein durch eine Feuerstelle beheizt wird, können aufatmen, sofern sie an ihrem Kaminofen hängen.

Ein weiterer Weg, den Kaminofen fit für die neuen Regeln zu machen, ist der Einbau eines Feinstaubfilters. Sogenannte aktive Feinstaubfilter werden elektrisch betrieben, passive arbeiten auch ohne Strom. Welche Lösung mit Blick auf Kosten, Umweltbewusstsein und Wohlbefinden die beste ist, lässt sich am besten durch die Beratung eines Fachbetriebs lösen.

Ofenquiz

Denn mit modernen Feuerstätten ist es möglich, umweltfreundlich mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz zu heizen und zusammen mit einer Zentralheizung sogar die Wärmeversorgung im ganzen Haus zu gewährleisten. Bei der Auswahl der passenden Technik gilt es aber nicht nur, die neuen Feinstaubregeln zu kennen, sondern sich auch ein gewisses Grundwissen anzueignen, um typische Fehler zu vermeiden. 

Original-Content von: VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V., übermittelt durch news aktuell

Berlin (ots)

Bei einem Hausfriedensbruch handelte es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt. Nur der Inhaber des Hausrechts einer Immobilie ist berechtigt, ein Zutrittsverbot zu erlassen und bei einer Zuwiderhandlung strafrechtliche Maßnahmen zu fordern. Dieses Prinzip hat das höchste Gericht in der deutschen Hauptstadt bestätigt. Konkret war es um einen Vorfall auf einem Bahnhofsgelände gegangen. Den Strafantrag gegenüber dem Eindringling stellte aber auf Grund der verschachtelten rechtlichen Struktur nicht der Mieter des betroffenen Aufsichtshäuschens, in dem der Hausfriedensbruch stattgefunden hatte, sondern der Eigentümer. Das akzeptierten die Richter nicht und stellten fest: "Bei vermieteten Räumen steht das Hausrecht grundsätzlich allein dem Mieter zu". Nur in Ausnahmefällen, etwa bei der Benutzung von Treppenhäusern und Aufzügen, die zum vermieteten Eigentum führen, solle der Vermieter eine Mitberechtigung zum Stellen eines Antrages behalten.

(Kammergericht Berlin, Aktenzeichen 161 Ss 160/15)

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Berlin (ots)

Der ungeheure zivilisatorische Fortschritt, den eine (Zentral-)Heizung bedeutet, ist den meisten Menschen im Alltag gar nicht klar. Denn da funktioniert die Anlage einfach, wenn man sie einschaltet. Sehr schnell ändern sich die Dinge jedoch im Falle von technischen Defekten. Wenn die Heizung im Winter kalt bleibt oder - auch das kommt vor - für bei weitem zu hohe Temperaturen sorgt, müssen schnellstmöglich Fachleute geholt werden. Die Extra-Ausgabe des Infodienstes Recht und Steuern der LBS greift einige dieser Fälle auf.

Die schlimmste Variante ist zweifelsohne ein Totalausfall während der Heizperiode. Hier gewähren die Gerichte sehr großzügige Mietminderungen, denn eine Wohnung ist dann ja auch nur noch sehr eingeschränkt zu nutzen. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 67 T 70/02) sprach anlässlich einer defekten Heizanlage einem Mieter eine 70-prozentige Minderung zu. Weitere 30 Prozent erhielt er, weil auch noch Wasser- und Gasversorgung ausgefallen waren. Er musste also für einen gewissen Zeitraum gar nichts mehr bezahlen.

Aber wie ist es zu bewerten, wenn die Heizanlage während der Sommermonate ausfällt? Ein Mieter kürzte deswegen die Zahlungen, stieß aber vor dem Landgericht Wiesbaden (Aktenzeichen 8 S 135/89) auf wenig Verständnis. Es sei nicht einzusehen, warum eine Minderung berechtigt sein soll, wenn die Heizung ohnehin gar nicht in Betrieb ist. Anders wäre es gewesen, wenn die Heizanlage mit der Warmwasserversorgung gekoppelt gewesen wäre, was hier aber nicht der Fall war.

Hauseigentümer trifft im Zusammenhang mit der Heizanlage eine besondere Verantwortung. Sie müssen sie im Winter regelmäßig kontrollieren, um Frostschäden zu vermeiden. Ein Eigentümer war sieben Wochen im Urlaub gewesen und hatte sich während dieser Zeit nicht um die Heizung kümmern können. Bei seiner Rückkehr wiesen Heizkörperelemente, Ventile und Wasserabläufe wegen extremer Minustemperaturen erhebliche Schäden auf. Die Versicherung musste nach Ansicht des Landgerichts Bonn (Aktenzeichen 10 O 203/06) nicht dafür aufkommen, denn der Hauseigentümer sei seinen Pflichten nicht nachgekommen.

Wenn die Heizung nicht funktioniert, ist Eile geboten. Im Gegensatz zu anderen Mängeln muss hier sofort reagiert werden - manchmal auch zur Not mit einer provisorischen Reparatur. Genau das wollte ein Mieter vermeiden. Er verweigerte die geplanten vorübergehenden Arbeiten und forderte eine dauerhafte Lösung. Trotzdem machte er eine Mietminderung geltend, die ihm aber vom Amtsgericht Charlottenburg (Aktenzeichen 224 C 297/18) nicht zugestanden wurde. Zumindest ab dem Zeitpunkt, als er mit seiner Ablehnung zur provisorischen Reparatur die Dinge verzögerte, könne er sich nicht auf Minderungsrechte berufen.

Wenn der Eigentümer einer vermieteten Wohnung auf eine Versorgung mit Fernwärme umstellen will, dann kann der Mieter das unter normalen Umständen kaum verhindern. Er müsse dies dulden, entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 275/07). Das einzige erfolgreiche Gegenargument könnte es sein, wenn die Umstellung für den Mieter und seine Familie eine unzumutbare Härte darstellen würde, zum Beispiel aus Kostengründen.

Ist von der Heizung die Rede, geht es unter anderem auch um wirtschaftliche Aspekte. Denn die Wärmeversorgung macht einen nennenswerten Teil der Betriebskosten aus. Die Mieterin einer Altbauwohnung war ganz und gar nicht einverstanden mit der vorhandenen Heizungsanlage, die ihrer Meinung nach viel zu verlustreich arbeitete. Sie minderte deswegen ihre Zahlungen. Das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen 8 U 217/11) lehnte das ab. Ein Mieter habe nur Anspruch auf eine technisch mängelfreie Anlage. Wenn das der Fall sei, spiele der mehr oder weniger verlustreiche Betrieb keine Rolle.

Beträgt die Wohnraumtemperatur regelmäßig nicht über 19 Grad Celsius, dann ist das eindeutig zu wenig und den Mietern nicht zuzumuten. Hier lag es daran, dass die technische Anlage nicht die erforderliche Heizleistung erbringen konnte. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 63 S 423/11) sprach den Mietern auf Grund dieses Mangels das Recht auf eine fünfprozentige Minderung zu. Mindestens 20 Grad sollten es nach Meinung der Juristen schon sein.

Die Heizanlage einer Eigentümergemeinschaft darf nicht nur ausschließlich über eine bestimmte Wohnung, also über Sondereigentum, zu betreten sein. Angesichts des ständigen Wartungs- und Kontrollaufwandes müssen alle Eigentümer die Möglichkeit haben, diesen Funktionsraum zu betreten. Ein Amtsgericht hatte aus diesem Grund die Aufteilung einer Immobilie in Wohneigentum verweigert - und erhielt mit dieser Entscheidung vor dem Oberlandesgericht Dresden (Aktenzeichen 17 W 233/17) Recht.

Kommt es zu einer Unterbrechung der Gasversorgung in einer Wohnanlage, so hat der Mieter einen Anspruch darauf, dass diese zum versprochenen Zeitpunkt wieder aufgenommen wird. Ein Eigentümer hatte sich nicht an die von ihm selbst genannte Frist von zwei bis drei Wochen gehalten. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 T 66/19) sprach dem Mieter daraufhin das Recht zu, eine einstweilige Verfügung zur Wiederherstellung der Gasversorgung beantragen zu können.


Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

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