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Bauen / Wohnen (197)

Bauen / Wohnen

Berlin (ots)

Bereits 15 Menschen kamen von Mitte März bis Ende April auf deutschen Baustellen durch Unfälle ums Leben. Das zeigen aktuelle Daten der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Abstürze von Dächern und Durchstürze waren dabei die häufigste Ursache für die tragischen Ereignisse. Die BG BAU spricht von einer alarmierenden Entwicklung und appelliert eindringlich an Unternehmen und Versicherte, Arbeitsschutz ernst zu nehmen und Menschenleben nicht aufs Spiel zu setzen.

Die Analyse der Zahlen zeigt, dass es sich bei den 15 Todesfällen im Verlauf der sechs Wochen Coronavirus-Epidemie um sechs Abstürze von Dächern handelte - davon fünf Abstürze nach innen durch ungesicherte Dachöffnungen sowie nicht durchbruchsichere Dachflächen - sowie zwei Abstürze von Gerüsten. Vier Unfälle ereigneten sich im Zusammenhang mit herabstürzenden beziehungsweise kippenden Bauteilen. Drei Unfälle passierten mit Baumaschinen. Besonders erschütternd ist der Tod eines 19-jährigen Dachdecker-Auszubildenden, der bei der Neueindeckung eines Mansardendaches in die Tiefe stürzte und sich dabei die tödlichen Verletzungen zuzog.

Die BG BAU zeigt sich angesichts der Zahlen tief besorgt über die Entwicklung. "Seit Wochen dominieren das Coronavirus und die entsprechenden Regelungen die Arbeitswelt. Verständlich, dass damit viel Aufmerksamkeit und Energie auf den Baustellen, die ja nach wie vor weiter arbeiten, gebunden wird", so Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG BAU. "Doch das darf keinesfalls dazu führen, dass der Arbeitsschutz generell aus dem Blick gerät - denn die Beschäftigten bezahlen dies unter Umständen mit ihrem Leben."

Entsprechend setzen sich die Präventionsexperten der BG BAU intensiv mit dem aktuellen Phänomen auseinander und versuchen gegenzusteuern - durch Aufklärung, Sensibilisierung und verstärkte Baustellenbesuche. Denn zumeist ließen sich die tragischen Unfälle mit einfachen Mitteln und der Einhaltung der Vorgaben verhindern. Arenz weiter: "Die Situation muss uns alle wachrütteln. Wir brauchen nun ein konzertiertes, gemeinsames Vorgehen aller Beteiligten, um nicht noch weitere Menschenleben zu gefährden. Arbeitsschutz muss wieder in den Fokus rücken, es kann nicht sein, dass Regelungen umgangen werden oder vor dem Hintergrund der Coronavirus-Epidemie aus dem Blick geraten."

Die BG BAU berät alle Unternehmen und Versicherte nicht nur persönlich, sondern auch mit ihrer Präventionshotline unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 8020100.

Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt durch news aktuell

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Berlin (ots)

Wenn ein Grundstück von den Raupen des Eichenprozessionsspinners befallen wird, sieht das extrem beängstigend und bedrohlich aus. Tausende der Tiere siedeln sich in solchen Fällen auf Bäumen oder Hauswänden an. Nachdem die Verbreitung der Insekten verhindert werden soll, müssen solche sogenannte Gespinstnester wegen der damit verbundenen Gesundheitsgefahr für Anwohner und Passanten tunlichst entfernt werden. Die Brennhaare der Raupen können bei Kontakt zu Ausschlägen, Husten und sogar zu Asthma führen. Die Behörden können nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS den Eigentümer des Anwesens zur Beseitigung der Nester durch eine Fachfirma verpflichten - zumindest dann, wenn eine Absperrung des betroffenen Baumes nicht möglich ist. Die Ausgaben dafür muss der Grundstücksbesitzer selbst tragen und kann sie nicht der öffentlichen Hand in Rechnung stellen.

(Verwaltungsgerichtshof München, Aktenzeichen 10 CS 19.684)

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

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Berlin (ots)

Gerade während der aktuellen Bedrohung durch das Corona-Virus ist es für die Gesundheit der Beschäftigten von größter Bedeutung, auf die notwendigen und vorgeschriebenen Hygiene-Regeln auf Baustellen zu achten. Konkrete Hinweise zur Umsetzung der räumlichen und hygienischen Anforderungen für Unternehmen gibt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) dazu in der neuen Kurz-Handlungshilfe "Einhaltung räumlicher und hygienischer Anforderungen auf Baustellen". Zusätzlich bietet eine Entscheidungshilfe mit aufbereiteten Grafiken einen schnellen Überblick über die jeweiligen Anforderungen.

Die Kurz-Handlungshilfe unterstützt Unternehmen dabei, Mindestanforderungen in Bezug auf die Ausstattung von Baustellen mit Toiletten, Pausen- und Umkleideräumen umzusetzen und deren vorschriftsgemäße Reinigung zu beachten. Grundlage dafür ist die Regel für Arbeitsstätten (ASR A4.1). Dank der Handlungshilfe können Unternehmen die konkreten Anforderungen der jeweiligen Baustelle am Bildschirm direkt ermitteln, digital erfassen und mit Blick auf den Gesundheitsschutz der Beschäftigten umsetzen.

Vorgaben für Waschplatz, Pausen- und Umkleideraum schnell erkennbar

Aus der Handlungshilfe sind alle verbindlichen Vorgaben schnell und übersichtlich zu erkennen. "Mit einem Blick in die Kurz-Handlungshilfe kann der betriebliche Bedarf sofort zugeordnet und verbindlich eingetragen werden", erklärt Prof. Frank Werner, stellvertretender Präventionsleiter der BG BAU. "Bis zu fünf Beschäftigte machen beispielsweise einen Waschplatz erforderlich, bei elf bis 20 Personen muss zusätzlich ein Duschplatz eingerichtet werden. Außerdem muss eine Handwaschgelegenheit mit fließendem Wasser und Papiertüchern vorhanden sein, und zwar möglichst nahe bei der Toilette."

Weitere Vorgaben beziehen sich auf räumliche Anforderungen: So ist unter Umständen neben einem Pausenbereich ein zusätzlicher Umkleideraum erforderlich. "Besteht beispielsweise im Pausenraum keine Möglichkeit zum Wechseln der Kleidung oder haben Beschäftigte nicht die Gelegenheit, die Kleidung in geeigneten Schränken aufzubewahren, muss es einen zusätzlichen Umkleideraum geben", so Werner weiter.

Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt durch news aktuell

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Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) begrüßt die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am 16. April 2020 gemeinsam mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin vorgestellten Regeln zum "SARS CoV-2 Arbeitsschutzstandard". Sie wird deren Umsetzung in der Baubranche aktiv unterstützen und stellt dazu umfangreiche Angebote zur Verfügung. Dies teilt die BG BAU mit.

Die vorgelegten Regelungen wurden vom BMAS gemeinsam mit den Sozialpartnern, den Bundesländern sowie Vertretern der gesetzlichen Unfallversicherung erarbeitet. Sie sehen Verhaltensregeln vor und geben Hinweise zu organisatorischen Maßnahmen in den Betrieben oder zu Schutzausrüstungen.

In seiner Ansprache vom 16. April fordert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, die vorgestellten zehn Regeln in die betriebliche Wirklichkeit zu übersetzen. Dabei sieht er insbesondere die DGUV sowie die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gefordert. "Unsere Versicherten und unsere Mitgliedsbetriebe der Baubranche und der baunahen Dienstleistungen arbeiten seit Beginn der Coronavirus-Krise zum Teil mit Einschränkungen weiter. Die BG BAU sieht sich deshalb in einer besonderen Verantwortung", sagt Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU. "Daher haben wir gemeinsam mit unseren Sozialpartnern geeignete Instrumente entwickelt und geben den Unternehmen und Versicherten die in dieser herausfordernden Situation erforderlichen Hilfsmittel und Informationen für die Praxis an die Hand."

Die BG BAU hat aufgrund der durch die Coronavirus-Pandemie veränderten Bedingungen und der damit verbundenen Arbeitsschutz- und Hygieneanforderungen an die Unternehmen der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen zeitnah reagiert und umfassende Informationen, Leitfäden, Handlungsanleitungen und sonstige Informationen veröffentlicht. Das bestehende Vorschriften- und Regelwerk wurde dabei um notwendige Maßnahmen und Hygieneanforderungen zum Schutz gegen das Coronavirus ergänzt. Die im SARS Cov-2 Arbeitsschutzstandard beschriebenen zusätzlichen Anforderungen werden in den Handlungshilfen der BG BAU bereits berücksichtigt.

Die Handlungshilfen fokussieren auf die Gewerke der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen und berücksichtigen auch Besonderheiten und Wechselwirkungen aus der Interaktion mit Dritten, wie zum Beispiel bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten in Krankenhäusern oder bei der Tätigkeit von Servicehandwerkern im Kundendienst. Neben technischen und organisatorischen Maßnahmen werden die zusätzlichen Hygieneanforderungen berücksichtigt.

So wird auch gewährleistet, dass bereits in der Planungsphase und in der Ausschreibungsphase von Baumaßnahmen alle erforderlichen zusätzlichen technischen, organisatorischen und Hygiene-Maßnahmen berücksichtigt werden können.

Sämtliche Unterlagen werden kontinuierlich aktualisiert und stehen auf der Website der BG BAU www.bgbau.de/coronavirus zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Hintergrund

Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistung und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie betreut zirka. 2,8 Millionen Versicherte in rund 500.000 Betrieben und zirka. 50.000 privaten Bauvorhaben. Zusätzlich fördert die BG BAU im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln, sorgt für die Reintegration der Betroffenen und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, OTS

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Ganz Deutschland diskutiert derzeit intensiv darüber, wie Wohnungen in Großstädten für Mieter bezahlbar bleiben und trotzdem die grundgesetzlich garantierten Eigentumsrechte der Vermieter gewahrt werden können. Manche Vorstöße wie der Mietendeckel in Berlin gehen sehr weit und werden deswegen wohl bald vom Verfassungsgericht überprüft. Andere - wie die Mietpreisbremse - existieren schon längere Zeit. Die Extra-Ausgabe des Infodienstes Recht und Steuern der LBS stellt einige Urteile vor, die sich mit dieser Materie befassen.

Pixabay License

Wie bereits erwähnt, spielen angesichts der politischen Entscheidungen die Gerichte eine immer größere Rolle. Sie müssen klären, ob bestimmte Gesetze Bestand haben oder nicht - und wie sie konkret angewendet werden können. Verwaltungsgerichte sind im Regelfall nicht der zuständige Gerichtszweig, wenn es um die Rechtmäßigkeit der sogenannten Mietpreisbegrenzungsverordnung geht. Das stellte das Verwaltungsbericht Berlin (Aktenzeichen 4 K 103.16) klar, als die Miteigentümerin einer gar nicht vermieteten Wohnung vorsorglich die Ungültigkeit des Gesetzes prüfen lassen wollte. Um Rechtsschutz sei in diesem Zusammenhang vorrangig vor den Zivilgerichten nachzusuchen.

Wenn ein angehender Mieter mit seiner Beschwerde über eine überhöhte Miete wartet, bis er den Vertrag unterzeichnet hat, dann stellt das keine arglistige Täuschung dar. Eine Frau in München hatte sich so verhalten. Sie sollte 1.300 Euro für eine Drei-Zimmer-Dachgeschosswohnung bezahlen, 200 Euro mehr als die Vormieter. Die gesetzlich zulässige Grenze wären aber 1.001 Euro gewesen. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 422 C 6013/16) stellte fest, dass die Frau nicht verpflichtet gewesen sei, schon vorher auf die Gesetzwidrigkeit der geforderten Miete gemäß der Mietpreisbremse hinzuweisen.

Ein Bundesland, das bei seinen Verordnungen zur Mietpreisbremse rechtliche Fehler beging, die zu verspäteter Geltung der Verordnung führten, muss gegenüber Mieterinnen und Mietern nicht für die deswegen entgangenen Ansprüche haften. Wenn der Gesetzgeber Rechtsvorschriften erlasse, dann nehme er Amtspflichten gegenüber der Allgemeinheit wahr, aber nicht gegenüber Einzelpersonen. So entschied es das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen 204 O 307/18) auf die Klage von Betroffenen hin.

Manchmal wird mangels Existenz eines Mietspiegels in einer Gemeinde auf den Mietspiegel einer Nachbargemeinde zurückgegriffen, um die Angemessenheit der Miete einschätzen zu können. Das kann allen Beteiligten das Erstellen eines teuren individuellen Sachverständigengutachtens ersparen. Doch die Gerichte stellen sehr hohe Anforderungen, was die Vergleichbarkeit von zwei unterschiedlichen Städten betrifft. Dazu zählen die Zahl der Einwohner, die Eigenschaft als "Oberzentrum" und die Erreichbarkeit infrastruktureller Angebote. Insbesondere bei einer "stark divergierenden Einwohnerzahl" ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen VIII ZR 255/18) keine Vergleichbarkeit mehr gegeben.

Mieter haben einen Anspruch darauf, vom Eigentümer schriftliche Belege über die Höhe der Vormiete zu erhalten. Das entschied das Landgericht Berlin (65 S 55/19) am Beispiel eines konkreten Falles. Es reiche nicht nur aus, die bloße Summe zu übermitteln, sondern auf Antrag des Mieters müsse auch das entsprechende Dokument wie Verträge und Erhöhungsverlangen in kopierter Form übermittelt werden - selbstverständlich nach Schwärzung personenbezogener Daten. Hier waren 1.300 Euro im Monat verlangt worden, obwohl nur ein Anspruch auf 806 Euro bestand.

Die Mietpreisbremse verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat auf die Beschwerde einer Berliner Vermieterin hin das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 1 BvL 1/18, 1 BvR 1595/18, 1 BvL 4/18) entschieden. Die Betroffene war zuvor zu Rückzahlungen an ihre Mieter verurteilt worden und hatte sich damit nicht abfinden wollen. Die höchsten Richter stellten jedoch fest: "Es liegt im öffentlichen Interesse, der Verdrängung weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken".

Wird eine Wohnung nach einer umfassenden Sanierung erstmals wieder vermietet, dann gilt die Mietpreisbremse nicht. So hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln (Aktenzeichen 18 C 188/18) entschieden. Ausschlaggebend war in dem Zivilprozess die Frage gewesen, was denn unter einer umfassenden Modernisierung zu verstehen sei. Das Gericht ging in der Urteilsbegründung ausführlich darauf ein. Die einprägsame Faustformel lautet: wenn mehr als ein Drittel der fiktiven Neubaukosten investiert wurden. Auch das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 S 25/18) befasste sich am Beispiel eines konkreten Falles mit diesem Problem und legte Wert darauf, dass man nicht nur das quantitative Element betrachten dürfe. Die Wohnung müsse in mehreren wesentlichen Bereichen verbessert worden sein und letztlich dem Gesamteindruck nach mit einem Neubau gleichzustellen sein.

Gelegentlich kommt es vor, dass gleichzeitig mit dem Mietvertrag ein Nachtrag über Modernisierung nebst Mieterhöhung vereinbart wird. Doch solch eine juristische Konstruktion rechtfertigt keine Überschreitung der nach der Mietpreisbremse zulässigen Zahlungen. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 66 S 45/18) akzeptierte in diesem Zusammenhang auch die Argumentation des Eigentümers nicht, es habe sich schließlich um eine freie Vereinbarung gehandelt.

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), ots

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Während die Corona-Krise die weltweiten Aktienmärkte auf Talfahrt geschickt hat, reagieren Immobilienbesitzer mit bestehenden Krediten und Immobilienkäufer besonnen. "Bei der Finanzierung von Wohneigentum führt die Corona-Krise zu neuen Fragen und Bedürfnissen auf Kundenseite und in der Branche zu einem Digitalisierungsschub. Shutdown und Social Distancing erfordern innovative Wege für die Beratung sowie den Kauf- und Finanzierungsprozess. Banken und Vermittler stellen Angebote und Prozesse um", sagt Jörg Utecht, Vorstandsvorsitzender der Interhyp Gruppe. Nach wie vor gelte es, für die Kunden individuell und langfristig tragbare Lösungen zu finden. Die Digitalisierung stelle sich an vielen Stellen als wertvoll heraus. Interhyp gibt Antworten auf fünf aktuell wichtige Fragen, die Baufinanzierungskunden in der Corona-Krise bewegen.

Finanzierung
Pixabay License

1. Ist es in der Corona-Krise möglich, einen Kredit zu erhalten?

"Die Branche hat schnell reagiert und digitale Prozesse vorangetrieben, sodass Immobilieninteressenten und Anschlussfinanzierer auch während der Corona-Krise eine private Baufinanzierung abschließen und dabei auf ein breites Angebot zugreifen können", sagt Jörg Utecht. Viele Kreditinstitute haben auf Home-Office und digitale Prozesse umgestellt, berichtet Interhyp. Kundentermine werden per Telefon, zum Teil per Video angeboten. Zum Teil werden Video-Legitimationen genutzt. Einige Kreditinstitute verzichten auf Innenbesichtigungen oder nutzen Videobesichtigungen. Auch Interhyp setzt als Vermittler von privaten Baufinanzierungen seit Anfang März komplett auf telefonische Beratung, auf Wunsch mit Online-Unterstützung und Bildschirmübertragung. Bei der Immobiliensuche habe die Corona-Krise zu Einschränkungen bei Besichtigungen geführt, aber auch hier die Digitalisierung beschleunigt. Besichtigungen finden zum Beispiel online oder per Video-Besichtigung statt. Mitunter gibt es unter Einhaltung der Bestimmungen und Abstandsregeln auch Einzelbesichtigungen mit Maklern. Notartermine sind unter Einhaltung der geltenden Regeln möglich.

2. Was ist, wenn Kreditnehmer wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten?

"Wir sehen, dass etliche Banken derzeit kulant und flexibel reagieren. Einige bieten zum Beispiel die Möglichkeit, fest vereinbarte Sondertilgungen zu verschieben und die Tilgung über mehrere Monate herabzusetzen oder ganz auszusetzen", berichtet Jörg Utecht. Bei Zahlungsschwierigkeiten von Privatleuten in der Corona-Krise ist eine dreimonatige Stundung der Zins- und Tilgungsleistung seit kurzem gesetzlich geregelt. Interhyp rät, sich dazu gut zu informieren und bei Zahlungsschwierigkeiten auf das Kreditinstitut zuzugehen. Oft seien individuelle Lösungen möglich und sinnvoll. Tilgungsaussetzungen seien zum Beispiel zum Teil länger als gesetzlich geregelt möglich.

3. Was gilt in der Corona-Krise für die Finanzierung?

"Die Finanzierung muss jetzt und auch in Zukunft für den Kreditnehmer tragfähig sein. Wir raten immer und besonders in der derzeitigen Situation zur Besonnenheit und einer wohl überlegten Finanzierung"; erklärt Mirjam Mohr, Interhyp-Vorständin für das Privatkundengeschäft. Die Expertin empfiehlt Darlehen mit langen Zinsbindungen von mehr als 10 Jahren, hohen Anfangstilgungen von über drei Prozent und Möglichkeiten, flexibel auf Situationen reagieren zu können. Mirjam Mohr: "Kostenlose Tilgungssatzwechsel oder kostenlosen Optionen zur Sondertilgung machen die Finanzierung flexibler." In Sachen Eigenkapitaleinsatz gelte weiterhin die Regel, nach der viel Eigenkapital die Zinskondition verbessert. Mindestens die Kaufnebenkosten sollten durch Eigenkapital gedeckt sein, empfehlenswert seien in vielen Fällen zusätzlich zwanzig Prozent vom Kaufpreis.

4. Welche Auswirkungen hat die Krise auf die Bauzinsen?

Laut Interhyp sind die Bauzinsen seit einigen Wochen volatiler als üblich. Mirjam Mohr: "Trotz des leichten Konditionsanstiegs in den letzten Wochen finden Immobilieninteressenten noch immer günstige Zinsen auf vergleichsweise niedrigem Niveau vor - was zu leistbaren Finanzierungen führt." Auch die aktuelle Umfrage für den Interhyp-Zinsbericht zeigt, dass die Mehrheit der zehn befragten Kreditinstitute auf Jahressicht von gleichbleibenden Zinsen ausgeht, einige erwarten leicht steigende Zinsen.

5. Welche Auswirkungen wird die Corona-Krise auf die Nachfrage von Immobilien und Finanzierungen haben?

"Ob die Corona-Krise die Nachfrage nach Immobilien erhöht oder dämpft, lässt sich aktuell schwer abschätzen. Klar sagen lässt sich indes, dass Interessenten auf Kauf- und Verkaufsseite durch die Krise anders über das Investment nachdenken, es neu bewerten", erläutert Jörg Utecht. In den vergangenen Jahren war die Immobilie als Sachwert in Krisenzeiten gefragt. Auch heute fehlt es vielen Anlegern an attraktiven Anlagealternativen. "Besonders für Eigennutzer zählt die Immobilie neben einer möglichen Aussicht auf Wertentwicklung vor allem als Zuhause, das Sicherheit, aber auch Unabhängigkeit verspricht. Die Immobilie bleibt eine der wenigen Anlageformen, die sich nutzen lässt und die einen Einfluss auf die Lebensqualität hat. Solange Menschen nach dem eigenen Zuhause streben, werden sie dafür Finanzierungen benötigen." Leichte Preisrückgänge könnten bei einer sich stabilisierenden Wirtschaftslage und weiterhin niedrigen Zinsen dazu führen, dass der Erwerb von Wohneigentum attraktiver wird.

Original-Content von: Interhyp AG, OTS

Es begann als Sanierung und erfüllte am Ende einen Traum: Birgit Meyer nutzte eine notwendig gewordene Fassadendämmung dazu, ihrer Cuxhavener Gründerzeitvilla, seit drei Generationen im Familienbesitz, ein neues altes Gesicht zu geben. Und zwar eines, das sie sich seit ihrer Kindheit wieder herbeigewünscht hatte.

Vom Grünen Weg in Cuxhaven, am Rande des Lotsenviertels, sind es nur wenige hundert Meter nach Süd bis zur historischen Altstadt. Von Ost weht die Brise, die nach Wattenmeer und Elbe schmeckt. Dort liegt der Fischereihafen, von dem aus der Großvater und Vater von Birgit Meyer als Hochseefischer ihr Berufsleben lang in See stachen. Hier ließ sich die Familie in den 1950er Jahren nieder. Der Großvater erwarb eine Gründerzeitvilla mit drei Wohnungen, die genügend Platz für drei Generationen bot. Birgit Meyer erinnert sich noch gut an das damalige Aussehen des weißen Gebäudes mit seinen ursprünglich opulenten Stuckverzierungen, in dem sie aufwuchs und ohne Unterbrechung bis heute lebt. Doch dann forderte 1968 der Zeitgeist seinen Tribut: Der Großvater ließ den Stuck abschlagen, die Fassade wurde mit Klinkerriemchen in Ziegelrot und Gelb verkleidet und zeigte sich fortan modern und sachlich. "Da war die Schönheit der Gründerzeit einfach weg", bedauert Birgit Meyer diesen Schritt noch heute. Aber Zeiten haben es an sich, dass sie sich laufend ändern: Als 2018 die beiden noch ungedämmten Gebäudeseiten Feuchteschäden entwickelten, kam für Birgit Meyer die Stunde der technischen und vor allem auch der gestalterischen "Wiedergutmachung" an der Familienvilla, Jahrgang 1904.

"Um das Haus zu erhalten, habe ich mich zu der Dämmung entschlossen und mir zusätzlich den Traum erfüllt, die historische Fassade neuzeitlich wieder herzustellen."

Schon seit einigen Jahren hat Birgit Meyer mit Christian Struß aus Cuxhaven den Malermeister ihres Vertrauens an der Seite. Bei der Besprechung der Dämmarbeiten erzählte sie von ihren sehnsüchtigen Erinnerungen an die historische Fassade - und davon, dass sie kürzlich in ihrer Nachbarschaft die Rekonstruktion einer solchen Gründerzeit-Gebäudehülle beobachtet hatte. Der Malermeister ergriff die Initiative und ließ im Farbstudio Hamburg des Farben- und Lackherstellers Brillux einen dreidimensionalen Entwurf für die Fassade entwickeln: Der Entwurf beinhaltete nicht nur Vorschläge für die Farbgestaltung, sondern auch für sogenannte Profile als ästhetische und finanzierbare Alternative zur ehemaligen Stuckdekoration. Diese robusten Hartschaum-Profile eignen sich hervorragend für wärmegedämmte Fassaden. Birgit Meyer war begeistert - und ließ die Vorschläge umsetzen: Wie in der ursprünglichen Gestaltung hat das Haus nun wieder ein komplett umlaufendes ausgeprägtes Dachabschlussprofil. Zudem erhielten die Fenster mit Rahmenprofilen eine neue Ausdruckskraft. Die Gebäudekonturen sind durch senkrechte Profile gegliedert und damit stärker betont. Im Erdgeschoss setzt eine Bossierung - eine ebenfalls mit aufgesetzten Profilplatten erreichte Natursteinoptik - den Sockelbereich ab. Bewusst entschieden sich Birgit Meyer und die Farbdesigner für einen Mittelweg: Die neue Fassade kommt mit weniger Ornamenten aus als das Gründerzeit-Original. Zusammen mit der nun mehrfarbigen Farbgestaltung in Weiß-, Beige- und Grautönen zeigt die Villa wieder ein charaktervolles Gesicht, in dem sich historische Inspiration und zeitgemäße Interpretation zu einem schönen Ganzen fügen.

"Die Dämmung hat uns spürbar mehr Behaglichkeit gebracht - im Treppenhaus, in den Fluren und den Räumen zur Nordseite."

Seit Dezember 2018 freuen sich Birgit Meyer, die beiden Mietparteien im Haus und auch die Nachbarn über die Fertigstellung des neuen alten Schmuckstücks, das perfekt ins Lotsenviertel passt. Doch nicht nur optisch lässt sich die Aufwertung nahezu mit Händen greifen. Unter der Hülle sorgt die neue Wärmedämmung für mehr Energieeffizienz und deutlich höhere Raumtemperaturen. "Schon beim ersten Frost im Januar haben wir alle gemerkt, wie viel wärmer es in den bislang kritischen Räumen ist", berichtet die Bauherrin. Ihren Entschluss, die Fassade aufwendiger als zunächst geplant zu modernisieren, hat Birgit Meyer keine Sekunde bereut: "Das Haus war immer mein und der Lebensmittelpunkt unserer Familie. Meine Tochter wird es eines Tages übernehmen, und damit wird die vierte Generation hier einziehen. Das ist ein schönes Gefühl, in das wir gern investieren."

Original-Content von: Brillux GmbH & Co. KG, OTS

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Während viele Beschäftigte derzeit von Zuhause aus arbeiten, können Handwerkerinnen und Handwerker nicht einfach ins Homeoffice wechseln. Ein enger Kontakt zwischen ihnen und ihren Kundinnen und Kunden lässt sich bei ihren Arbeiten oftmals nicht vermeiden. Mehr denn je müssen Beschäftigte im Handwerk jetzt darauf achten, sich bei der Arbeit zu schützen. Neben den grundsätzlichen Schutzmaßnahmen, wie das Abstandhalten von anderen Personen (mindestens 1,5 Meter) und Einhaltung von Hygieneregeln (Husten und Niesen in die Ellenbeuge oder Taschentuch, regelmäßige Händereinigung, nicht an Mund, Nase und Augen fassen) werden für Handwerkerinnen und Handwerker im Kundendienst während der Corona-Pandemie folgende weitergehende Maßnahmen und Vorgehensweisen empfohlen:

 -  Vor Antritt des Termins abklären, ob sich am Arbeitsort eine Person in angeordneter häuslicher Isolierung befindet. Ein Arbeitseinsatz ist dann nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt und in begründeten Notfällen unter den vom Gesundheitsamt angeordneten Auflagen vertretbar. 
 -  Beschäftigte, die Atemwegsinfektionen oder Fieber zeigen, sollten der Arbeit fernbleiben. 
 -  Unterweisung zu grundlegenden Hygieneregeln (Abstand halten, Begrüßung ohne Handschlag, Husten/Niesen in die Armbeuge, regelmäßige Händereinigung, Berühren des Gesichts vermeiden etc.) 
 -  Für den Weg zum Kunden vorzugsweise Individualverkehr nutzen, wenn möglich Einzelfahrten. Bei Sammelfahrten mit Firmenfahrzeugen sollte die Anzahl der Personen im Fahrzeug möglichst durch parallele Nutzung von Privatfahrzeugen reduziert werden. 
 -  Direkte Kundenkontakte auf ein Mindestmaß reduzieren, dabei immer Abstand halten (mindestens 1,5 Meter). Auf eine Gegenzeichnung von Dokumenten z.B. Stundennachweisen; Regieberichten durch den Auftraggeber sollte verzichtet werden. 
 -  Direkte, enge Zusammenarbeit von Beschäftigten vermeiden, auch hier möglichst Abstand voneinander halten (mindestens 1,5 Meter). 
 -  Personalwechsel innerhalb der Teams zur Vermeidung zusätzlicher persönlicher Kontakte möglichst vermeiden. 
 -  Pausen so organisieren, dass ein Mindestabstand zwischen den Beschäftigten (mindestens 1,5 Meter) eingehalten werden kann, zum Beispiel durch Pausenmöglichkeit im Freien, versetzte Pausenzeiten. 
 -  Arbeiten so organisieren, dass in kleineren Räumen möglichst nur eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter arbeitet. 
 -  Arbeitsbereiche regelmäßig lüften. 
 -  Die gründliche Reinigung der Hände (mindestens 20 Sekunden) ist vor der Nahrungsaufnahme und nach dem Toilettengang zwingend und sollte auch vor dem Verlassen des Arbeitsortes nach Beendigung der Arbeiten vorgenommen werden. 
 -  Auch wenn in den meisten Fällen Seife und Handtücher vor Ort vorhanden sind, kann das Mitführen von sauberen Papierhandtüchern und Seife sinnvoll sein. Sollten keine Waschmöglichkeiten vorhanden sein, ist die Mitnahme von Händedesinfektionsmitteln eine Alternative. 
   

Original-Content von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), ots

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- Corona-Auswirkungen: Gegenläufige Impulse bewirken Schwankungen beim Baugeld

- Leichte Erhöhung in den letzten Wochen

- Experten-Umfrage sieht auf Jahressicht keinen deutlichen Zinssprung

Die Corona-Krise hat zu Schwankungen bei den Zinsen für Immobiliendarlehen geführt, berichtet Interhyp, Deutschlands größter Vermittler für private Baufinanzierungen. Grund dafür sind gegenläufige Impulse an den Märkten. "Einerseits haben die nun erwarteten Kosten durch die Hilfsprogramme zu leicht ansteigenden Renditen bei Staatsanleihen geführt, welche als ein Maß für die Refinanzierungsbedingungen der Banken gelten. Andererseits setzen die Notenbanken ihre Niedrigzinspolitik fort und setzen auf Anleihekäufe", sagt Mirjam Mohr, Vorständin für das Privatkundengeschäft bei Interhyp. Nach dem Allzeittief im März habe sich das Zinsniveau beim Baugeld leicht erhöht. Einen starken Zinsanstieg erwartet Interhyp aber nicht. Mirjam Mohr: "Wir sehen auf Halbjahres- oder Jahressicht weiterhin leistbare Finanzierungen." Gestützt wird diese Einschätzung von einer aktuellen Umfrage von Interhyp unter zehn deutschen Kreditinstituten. Nach einem leichten Zinsanstieg erwarten die monatlich im Rahmen des Interhyp Bauzins-Trendbarometers befragten Experten in den nächsten Wochen und auf Jahressicht mehrheitlich eine Seitwärtsbewegung, einige sehen auch eine leichte Steigerung bis Jahresende. Sinkende Zinsen auf Jahressicht prognostiziert keines der befragten Kreditinstitute.

Laut einer Auswertung von Interhyp kann die Mehrheit der Kreditnehmer Anfang April Darlehen mit einer zehnjährigen Zinsbindung zu Konditionen um 0,8 Prozent aufnehmen. Damit liegen die Zinssätze aktuell gut 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte über dem Allzeittief von Anfang März. "Vorerst sehen wir uns vielen Unsicherheiten gegenüber. Auf die Baufinanzierung bezogen bedeutet das, dass Schwankungen bei den Zinsen zugenommen haben und zuletzt ein Anstieg zu verzeichnen war. Die Volatilität wird uns wohl auch weiter begleiten", sagt Mirjam Mohr.

Die Expertenantworten in der Umfrage von Interhyp stehen sämtlich unter dem Eindruck der Corona-Krise. Viele Analysten gehen von Einbrüchen der Konjunktur und wirtschaftlichen Rezessionen aus. Durch die Hilfsprogramme sei ein enormer Finanzierungsbedarf für die Staaten entstanden. Das habe die Renditen zunächst etwas ansteigen lassen, so auch die Einschätzung einiger Experten. Gleichzeitig setzten die Notenbanken mit erhöhten Anleihekäufen alles daran, die Wirtschaft zu stützen. Die Mehrheit der Experten schlussfolgert, dass die Geldpolitik die Kapitalmarktrenditen letztendlich auf einem im Vergleich mit der Historie immer noch niedrigen Niveau halten wird.

Mirjam Mohr von der Interhyp AG rät Immobilieninteressenten mit Finanzierungsbedarf, die Entscheidung für den Kauf nicht von den tagesaktuellen Wirtschaftsnachrichten abhängig zu machen: "Eine Immobilienfinanzierung dauert oftmals zwei Jahrzehnte oder länger. Wir raten zur Besonnenheit bei einer so weitreichenden Investitionsentscheidung.

Original-Content von: Interhyp AG, OTS

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Möbelspediteure führen Umzüge trotz Einschränkungen durch die Ausbreitung des Coronavirus weiter durch. Umziehende können sich darauf verlassen, dass die Unternehmen die Aufträge wie geplant durchführen.

Das Ende des ersten Quartals ist ein Datum, zu dem viele Menschen ihren Umzug geplant haben. Aufgrund der aktuellen Situation durch die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist bei vielen Kunden die Unsicherheit groß, ob der Umzug wie geplant stattfinden kann.

"Umziehende müssen sich derzeit wegen ihres Umzugs keine Sorgen machen", stellt Dierk Hochgesang, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. fest. Das gilt jedenfalls für Umzüge, die innerhalb Deutschlands geplant sind. Die von der Bundesregierung im Einvernehmen mit den Ländern beschlossenen Maßnahmen zur Reduzierung sozialer Kontakte zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bewertet der Verband als sehr wichtig, dennoch können die Möbelspeditionen im Regelfall auch unter den veränderten Bedingungen weiterarbeiten. Es gelten zwar Einschränkungen und Auflagen, die selbstverständlich auch die Möbelspeditionen bei der Durchführung ihrer Aufträge einhalten, die Leistungen können aber dennoch erbracht werden.

AMÖ-Umzugsprofis springen auch kurzfristig ein

Umziehende, die für ihren Umzug bereits einen Auftrag an eine Möbelspedition erteilt haben, dürfen darauf vertrauen, dass dieser auch ausgeführt wird. Personen, die geplant hatten, mit der Hilfe von Freunden und Familie umzuziehen, müssen jetzt teilweise feststellen, dass dies möglicherweise nicht realisiert werden kann. Auch diesen Personen kann häufig noch kurzfristig geholfen werden, da teilweise Unternehmen ihre geplanten Firmenumzüge aufgrund der besonderen Situation auf unbestimmte Zeit verschoben oder ganz abgesagt haben. Für neue Aufträge ist allerdings eine stärkere Zuarbeit der Umziehenden zur Ermittlung des Aufwandes erforderlich.

Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz von Kunden und Mitarbeitenden

Der Verband der Möbelspediteure weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es bei der Durchführung der Umzüge zu einigen ungewöhnlich erscheinenden Maßnahmen kommen kann. Die Unternehmen müssen die möglichen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um die Gesundheit der Kunden und die ihrer Mitarbeiter und deren Familien zu schützen. Dadurch kann auch teilweise ein höherer Aufwand entstehen, der bei der Vereinbarung des möglichen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um die Gesundheit der Kunden und die ihrer Mitarbeiter und deren Familien zu schützen. Dadurch kann auch teilweise ein höherer Aufwand entstehen, der bei der Vereinbarung des Auftrags noch nicht absehbar war. Auch können die Möbelspediteure teilweise die eingesetzten Verpackungsmaterialien aus Gründen der Hygiene nicht mehr zurücknehmen. Diese müssen ggf. anschließend vom Kunden selbst entsorgt werden.

Da auch die Unternehmen die Vorgaben zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Virus sehr ernst nehmen und einhalten, kann es bei der Durchführung des Umzugs einige Änderungen zum ursprünglich geplanten Ablauf geben. Hochgesang bittet dafür um Verständnis. "Die Gesundheit unserer Kunden und unserer Mitarbeiter in den Möbelspeditionen und ihrer Familien ist für uns ebenso wichtig wie unser Beitrag, eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern."

Hochgesang weist darauf hin, dass es bei Umzügen in andere Länder allerdings zu gravierenden Problemen kommt. In viele europäische Länder sind Umzüge derzeit nicht möglich. Ganz besonders gilt dies für Überseeumzüge. Falls solche Umzüge geplant sind, sollten sich die Umziehenden möglichst zeitnah mit ihrer Möbelspedition abstimmen, um sinnvolle Lösungen zu finden.

Empfehlungen für Umziehende

Der Verband empfiehlt umziehenden Kunden, mit eigenen Maßnahmen zum reibungslosen Ablauf des Umzugs auch unter den gegenwärtigen erschwerten Bedingungen beizutragen.

Wenn Sie selbst oder Mitglieder Ihrer Familie bzw. des unmittelbaren Umfeldes selbst eine Infektion erlitten haben oder ein Verdacht besteht, oder Angehörige des Haushaltes sich in letzter Zeit in einer dem vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Regionen aufgehalten haben, informieren Sie unbedingt im Vorfeld Ihren Möbelspediteur. Dieser wird mit Ihnen prüfen, ob der Umzug wie geplant stattfinden kann, oder ob eine Verschiebung des Umzugstermins in diesem Fall sinnvoller ist. -

Da auch die Mitarbeiter in den Verwaltungen derzeit teilweise nur eingeschränkt arbeiten können, kann es sein, dass Halteverbotszonen für den Umzugs-Lkw nicht wie geplant eingerichtet werden können. In diesem Fall wird Ihr Möbelspediteur Sie rechtzeitig ansprechen, um eine andere Lösung zu suchen. Viele Menschen arbeiten aktuell von zu Hause oder müssen Kinder betreuen. Es befinden sich deswegen mehr Fahrzeuge als sonst in den Wohngebieten. Wenn möglich, weisen Sie die Fahrzeugbesitzer darauf hin, dass Sie umziehen und diese bitte die Flächen für den erforderlichen Lkw freimachen.

Sie können zum besseren Ablauf beitragen, wenn Sie Oberflächen der Gegenstände in der Wohnung vor dem Umzug feucht mit Haushaltsreiniger wischen. Wenn möglich, bereiten Sie einen Stellplan für die Möbel in der neuen Wohnung vor oder markieren Sie Abstellplätze für die Wohnung. So reduzieren Sie die Notwendigkeit, permanent in der Nähe der Mitarbeiter sein zu müssen. Halten Sie bitte selbst die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Hygienemaßnahmen ein (Hust- und Niesetikette, Händeschütteln vermeiden, Hände waschen, körperlicher Abstand von mindestens 1,5 m, etc.).

In Ihrem eigenen Interesse und im Interesse auch der Gesundheit der Mitarbeiter, halten Sie Abstand zu den Mitarbeitern der Möbelspedition. Ermöglichen Sie ausgiebiges Lüften während des Umzuges, sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung. Ermöglichen Sie auch den Mitarbeitern der Möbelspedition den Zugang zu Waschgelegenheiten, sodass diese immer wieder ausreichend Gelegenheit zum Händewaschen haben. Ermöglichen Sie den Mitarbeitern, eine Pause so einzulegen, dass sie dabei nicht mit anderen Personen in Kontakt kommen.

Original-Content von: Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.,

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   - Corona-Krise führt zu Schwankungen beim Baugeld
   - Interessenten sollten Zinsen vergleichen und die Finanzierung 
     wohlüberlegt gestalten
   - Interhyp rät zu hohen Tilgungen und Möglichkeiten für 
     Tilgungssatzwechsel 

Nachdem die Zinsen für Immobilienkredite Anfang März ein neues Allzeittief markiert haben, sind die Konditionen nun wieder leicht gestiegen. Der Grund ist, dass in den letzten Tagen einige Anbieter Konditionen erhöht oder eine Erhöhung angekündigt haben, teils um 0,1 bis 0,3 Prozentpunkte. Das betrifft auch Förderkredite der KfW-Bank. Die Interhyp AG, Deutschlands größter Vermittler privater Baufinanzierungen, rechnet mit weiteren Erhöhungen. "Die Corona-Krise hat Bauzinsen zuerst auf Talfahrt geschickt und lässt sie jetzt leicht ansteigen. Trotz der Erhöhungen ist Baugeld aber weiter sehr günstig", sagt Mirjam Mohr, Interhyp-Vorständin für das Privatkundengeschäft. Laut Interhyp liegen die Konditionen für zehnjährige Darlehen derzeit immer noch oft unter 0,7 Prozent. Mirjam Mohr empfiehlt: "Baufinanzierungsinteressenten sollten eine Finanzierung immer in Ruhe und wohlüberlegt angehen. Wer jetzt einen konkreten Finanzierungsbedarf hat, sollte die Zinsen genau vergleichen." Die Finanzierung sollte zukunftsorientiert ausgestaltet sein und Flexibilität ermöglichen.

Im Zuge der Kursstürze an den Börsen und der wirtschaftlichen Unsicherheit war Anfang März zunächst eine starke Nachfrage nach sicheren Anleihen zu beobachten. Die Renditen zehnjähriger deutscher Bundesanleihen, die als Wegweiser für die Entwicklung der Bauzinsen gelten, sanken zwischenzeitlich auf ein Rekordtief von unter minus 0,80 Prozent. Daher sind in der Folge die Bauzinsen für zehnjährige Darlehen auf ein Allzeittief von um 0,6 Prozent gefallen. Ein weiterer Faktor für das allgemein günstige Zinsumfeld für Baufinanzierungen ist die seit Jahren andauernde Niedrigzinspolitik insbesondere der Europäischen Zentralbank (EZB).

Nun sieht der Baufinanzierungsvermittler Anzeichen für einen Konditionsanstieg. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe ist wieder gestiegen, auch aufgrund der erwarteten Kosten für die Hilfsprogramme des Staates. Die Refinanzierungssituation der Banken ist derzeit nicht mehr ganz so günstig wie Anfang März, so Interhyp. In der Folge haben jetzt einige Banken ihre Konditionen erhöht. "In der Corona-Krise sehen wir eine größere Volatilität bei den Bauzinsen als üblich", sagt Mirjam Mohr.

Kreditnehmer sollten trotz des aktuellen Konditionsanstiegs in Ruhe vergleichen. Wer eine Kreditaufnahme plant, sollte langfristig agieren. Interhyp rät im Marktumfeld zu langen Zinsbindungen von zehn Jahren und mehr und zu hohen Anfangstilgungen von mindestens drei Prozent. "Um trotz der Zinsfestschreibung und der vereinbarten Tilgung auf Einkommensveränderungen reagieren zu können, bietet es sich an, die Möglichkeiten für einen Tilgungssatzwechsel oder für kostenlose Sondertilgungen zu vereinbaren", empfiehlt Mirjam Mohr.

Laut Interhyp bieten auch viele bestehende Verträge die Möglichkeit eines Tilgungssatzwechsels. Wer wegen der aktuellen Situation die Tilgungen aussetzen oder Tilgungssätze verändern muss, sollte auf seine Bank zugehen. Interhyp beobachtet, dass etliche Banken derzeit kulant reagieren. Interhyp bietet die Finanzierungsberatung derzeit telefonisch und per Live-Beratung, das heißt mit Bildschirmübertragung, an.

Original-Content von: Interhyp AG, OTS

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Der Erwerb von Wohneigentum bleibt auch bei steigenden Immobilienpreisen erschwinglich, was auf das anhaltende Niedrigzinsumfeld zurückzuführen ist. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie zur Entwicklung der Wohneigentumsfinanzierung, die regelmäßig unter den Mitgliedsinstituten des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) durchgeführt und im Rahmen der Publikationsserie "vdp Spotlight" veröffentlicht wird.

Die Kosten für den Erwerb oder Bau selbst genutzten Wohneigentums sind von 2017 bis 2019 um rund 11 Prozent gestiegen - und damit stärker als das verfügbare Einkommen der Darlehensnehmer (+5 Prozent). "Die Schere zwischen Immobilienpreis- und Einkommensentwicklung hat sich seit 2017 weiter geöffnet. Der Erwerb von Wohneigentum bleibt dennoch erschwinglich, weil die Zinsen extrem niedrig sind und auf längere Sicht auch bleiben. Diese Rahmenbedingungen ermöglichen es Kreditnehmern, weiterhin eine hohe Anfangstilgung zu vereinbaren, ohne dass die Kreditbelastung zu hoch wird", erklärte vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt.

Weiterhin moderate Kreditbelastung

Die durchschnittliche Kreditbelastung - der Anteil des verfügbaren Haushaltseinkommens, den die Wohneigentumserwerber für Zins- und Tilgungsleistung aufwenden - ist zwischen 2017 und 2019 von 25 auf 26 Prozent leicht gestiegen, was im langfristigen Vergleich weiterhin ein moderates Niveau darstellt, heißt es in der vdp-Studie. Im selben Zeitraum hat sich die durchschnittliche Fremdmittelquote in Deutschland von 79 auf 82 Prozent erhöht. Darüber hinaus ist eine Ausweitung der vereinbarten Zinsbindungsfristen zu beobachten: Kreditkonditionen sind 2019 im Durchschnitt für 15 Jahre fest vereinbart worden, ein Jahr länger als 2017.

"Kreditnehmer und Banken agieren nach wie vor sicherheitsorientiert"

"Erwerber von Wohneigentum profitieren derzeit vom Niedrigzinsumfeld, das ihnen die Chance bietet, sich über einen immer länger werdenden Zeitraum günstige Finanzierungskonditionen zu sichern. Die Ergebnisse unserer Studie belegen, dass Kreditnehmer und Banken bei der Immobilienfinanzierung nach wie vor sicherheitsorientiert agieren", stellte Tolckmitt fest. "Banken legen weiterhin großen Wert auf einen angemessenen Eigenkapitaleinsatz und eine hinreichende finanzielle Leistungsfähigkeit der Kreditnehmer."

Laut vdp-Bereichsleiter Thomas Hofer, dem Autor der Studie, zeigt sich das risikobewusste Vorgehen beispielsweise darin, dass sich die Kreditbelastungsquote und der Fremdmittelanteil bei Erwerberhaushalten mit vergleichsweise niedrigem Einkommen in den vergangenen Jahren nicht erhöht habe. Die im Durchschnitt vereinbarte Anfangstilgung liege dabei auf demselben Niveau wie bei anderen Einkommensgruppen.

Original-Content von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp), OTS

Eine aktuelle repräsentative Studie von immowelt.de über Nachbarschaftshilfe in Zeiten der Corona-Krise zeigt: Eine überwältigende Mehrheit der Befragten (88 Prozent) würde dem Nachbarn in der aktuellen Lage aushelfen / 92 Prozent würden Lebensmittel mitbringen, 89 Prozent Medikamente besorgen und kleine Botengänge übernehmen / Angst vor Infektion: Wer nicht helfen will, fürchtet zu 42 Prozent eine erhöhte Ansteckungsgefahr

Die Hilfsbereitschaft der Menschen in Deutschland ist angesichts der Corona-Krise enorm: 9 von 10 Deutschen (88 Prozent) würden ihrem Nachbarn Hilfe anbieten, um den Alltag in der aktuellen Situation zu meistern. Das ist das Ergebnis einer aktuellen repräsentativen Studie von immowelt.de. Demnach sind nur 4 Prozent der Befragten nicht zur Nachbarschaftshilfe bereit. Weitere 8 Prozent sind selbst auf Unterstützung angewiesen und können daher ihrem Nachbarn nicht helfend unter die Arme greifen.

Mehrheit würde Einkäufe und Besorgungen für Nachbarn erledigen

Wer in der aktuellen Krise seinen Nachbarn zur Seite steht, dem ist vor allem daran gelegen, dass diese daheim gut versorgt sind: 92 Prozent derjenigen, die helfen würden, wären bereit, Lebensmittel miteinzukaufen. 89 Prozent würden Medikamente aus der Apotheke mitbringen oder kleinere Botengänge erledigen - beispielsweise Briefe zur Post bringen. Immerhin 68 Prozent der Hilfsbereiten würden sogar etwas von ihren Vorräten mit der Nachbarschaft teilen. 58 Prozent wären bereit, den Hund Gassi zu führen oder Haustiere der Nachbarn zu versorgen.

Wer seinem Nachbarn in der aktuellen Situation keine Hilfe anbieten würde, tut dies vorrangig aus Angst vor einer Ansteckung: 42 Prozent derjenigen, die nicht helfen würden, befürchten durch die Nachbarschaftshilfe eine erhöhte Infektionsgefahr für sich oder die Hilfsbedürftigen.

Kaum Unterschiede zwischen Stadt und Land

Die Bereitschaft, angesichts der Corona-Krise im Haus oder in der Straße zusammenzuhalten, ist überall gleichermaßen ausgeprägt: Weder bei den Geschlechtern noch beim Beruf gibt es signifikante Unterschiede. Auch ob die Befragten in der Stadt oder auf dem Land wohnen, ändert nur minimal etwas an den Antworten. Einzig ältere Befragte, die bekanntlich zur besonders gefährdeten Risikogruppe gehören, geben seltener an, zur Nachbarschaftshilfe bereit zu sein.

Die Ergebnisse der Studie im Überblick:

Aufgrund der aktuellen Situation werden viele Menschen voraussichtlich Hilfe benötigen. Würden Sie Ihren Nachbarn aufgrund der besonderen Situation (Coronavirus) helfen?

- Ja: 88 Prozent 
- Nein, da ich selbst Hilfe benötige: 8 Prozent 
- Nein, ich würde meinen Nachbarn wohl nicht helfen: 4 Prozent 

Wie würden Sie Ihren Nachbarn helfen? (Teilgruppe "Ja, ich würde helfen"; Mehrfachnennungen möglich)

- Lebensmittel einkaufen: 92 Prozent 
- Medikamente besorgen/kleine Botengänge erledigen: 89 Prozent 
- Etwas von meinen eigenen Vorräten abgeben: 68 Prozent 
- Mit dem Hund Gassi gehen/Haustiere versorgen: 58 Prozent 
- Sonstiges: 8 Prozent 

Warum würden Sie Ihren Nachbarn nicht helfen? (Teilgruppe "Nein, ich würde meinen Nachbarn wohl nicht helfen"; Mehrfachnennungen möglich)

- Ich habe Angst vor Ansteckung: 42 Prozent 
- Ich kenne meine Nachbarn nicht: 29 Prozent 
- Wir verstehen uns nicht so gut: 27 Prozent 
- Ich habe keine Zeit/bin selbst zu sehr ausgelastet: 17 Prozent 
- Sonstige Gründe: 10 Prozent 

Original-Content von: Immowelt AG

Geldgeschenke zur Geburt, Jugendweihe, Konfirmation sind eine gute Alternative zu Sachgeschenken. Ein Geschenkbausparvertrag ist überzeugend und mal ein etwas anderes Geldpräsent.

Bausparen für Kinder oder Enkelkinder ist eine flexible Anlageform, die mit dem Kind mitwächst und sich den Bedürfnissen anpasst. Je früher der finanzielle Grundstein für die Zukunft gelegt wird, desto eher ist eine Starthilfe in Form von Eigenkapital vorhanden. Wohnen wird unkompliziert und der Traum vom Eigenheim schneller verwirklicht. "Ein Bausparvertrag lohnt sich bereits mit kleinen Sparsummen. Junge Leute lernen früh, wie durch regelmäßiges Sparen ein kleines Vermögen aufgebaut wird und sich außerdem alle Vorteile des Bausparens nutzen lassen", erklärt Werner Schäfer, Vorsitzender des Vorstandes der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG.

Der Geschenkbausparvertrag wird durch Eltern, Großeltern oder Paten direkt auf den Beschenkten abgeschlossen. Sie legen das finanzielle Fundament mit einem Startguthaben oder übernehmen die monatlichen Einzahlungen für einen bestimmten Zeitraum. Je nach der vertraglichen Höchstgrenze können neben regelmäßigen eigenen Sparraten weitere Geldgeschenke zusätzlich eingezahlt werden. Auch der Beschenkte kann immer Sonderzahlungen leisten. Der Jugendliche verfügt über einen Grundstock als Eigenkapital und profitiert während der gesamten Laufzeit von den festgeschriebenen Zinsen. Für später sichert er sich die Option auf ein günstiges Bauspardarlehen. Dies erleichtert beispielsweise den Auszug aus dem Elternhaus in die eigenen vier Wände.

Für Jugendliche ab 16 Jahren hat der Staat zusätzlich Geschenke vorgesehen. So erhalten junge Bausparer bereits Wohnungsbauprämie. Das können bis zu 45 Euro im Jahr sein. Es ist nicht entscheidend, ob das Geld selbst eingezahlt oder geschenkt wurde. Auszubildende und Berufseinsteiger nutzen zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage und die Wohn-Riester-Förderung.

Original-Content von: LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG, ots

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