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Bauen / Wohnen (197)

Bauen / Wohnen

Neu-Isenburg (ots)

Grundig erweitert sein nachhaltiges Produktsortiment und stellt eine Lösung zur Reduzierung von Mikroplastik im Wasser und gleichzeitig eine Weltneuheit vor: die ersten Waschmaschinen mit eingebautem Filter für Mikroplastik. Die neue Technologie filtert bis zu 90 Prozent der textilen Mikrofasern aus dem Waschwasser, bevor diese ins Abwasser gelangen und die Umwelt belasten.

Die Verschmutzung unserer Meere durch Mikroplastik stellt ein großes Problem für unsere Umwelt dar. Auch wenn die kleinen Partikel für das menschliche Auge kaum sichtbar sind, sind sie unmittelbar mitverantwortlich für die Verschmutzung unserer Meere mit Mikroplastik: Mit einem Anteil von ganzen 33 Prozent sind vor allem synthetische Kleidung und Textilien die größte Quelle für das schädliche Mikroplastik [1]. Allein in Deutschland gelangen jedes Jahr schätzungsweise zwischen 30 Millionen und 3 Milliarden synthetische Mikrofasern ins Wasser [2]. Verantwortlich dafür ist fast immer die eigene Waschmaschine. Denn bei jedem Wäschewaschen setzen Kleidung und Textilien bis zu 3.000 Fasern frei [3], die über das Abwasser in unsere Flüsse, Seen und Meere gelangen. Dort werden die Mikrofasern von Fischen und anderen Meeresbewohnern aufgenommen, können in die Nahrungskette gelangen und am Ende auf unseren Tellern landen. Grundig möchte diesen Verschmutzungskreislauf stoppen und bringt eine Weltinnovation auf den deutschen Markt: Die ersten Waschmaschinen mit integriertem Mikroplastikfilter.

Saubere Wäsche, saubere Meere: So filtern die Waschmaschinen Mikroplastik aus dem Waschwasser

Die ersten verfügbaren Grundig Waschmaschinen mit eingebauter Mikroplastikfilter-Technologie sind die Modelle GW7P79419W für 9kg Wäsche und das 10kg Modell GW7P510419W. Der Filter befindet sich im Waschmittelfach und wird automatisch bei den Programmen Pflegeleicht, Hemden und Outdoor/Sport aktiviert. Mehrmals während des Waschzyklus wird das Wasser durch den Mikroplastikfilter geleitet, bevor es ins Abwasser gepumpt wird. Dabei werden bis zu 90 Prozent der synthetischen Mikrofasern aus dem Waschwasser im Inneren des Filters aufgefangen. "Für uns von Grundig beginnt Nachhaltigkeit zuhause. Wir wollen mit gutem Beispiel vorangehen und durch innovative Technologien und Produkte unseren Beitrag für eine nachhaltige Zukunft leisten. Mit unserer neuen, weltweit ersten Waschmaschine mit integriertem Mikroplastikfilter führen wir diesen Weg nun konsequent fort und helfen dabei, die Verschmutzung unserer Meere durch Mikroplastik zu reduzieren", sagt Mario Vogl, Vorsitzender der Geschäftsführung der Beko Grundig Deutschland GmbH.

Das passiert mit dem gebrauchten Mikroplastikfilter

Abhängig von der Wahl der Waschprogramme hält ein Mikroplastikfilter zwischen drei und sechs Monaten. Der Filter wird dann nicht gereinigt, sondern ausgewechselt - wann es so weit ist, zeigt die LED-Anzeige im Display des Geräts an. Der Austausch ist für den Verbraucher einfach und in wenigen Sekunden erledigt. Um zu verhindern, dass die vom Mikroplastikfilter aufgefangenen Mikrofasern in die Umwelt gelangen, darf der Filter nicht im heimischen Haus- oder Plastikmüll entsorgt werden. Für die fachgerechte Entsorgung arbeitet Grundig mit einem spezialisierten Recyclingunternehmen aus Deutschland zusammen. Dieses zerlegt den Mikroplastikfilter, der zu 98 Prozent aus recyceltem Kunststoff besteht, und stellt daraus im Sinne der Kreislaufwirtschaft wiederverwendbare Materialien her. Für den Verbraucher ist der Rückversand des gebrauchten Mikroplastikfilters kostenlos. Mehr Informationen zur Abwicklung des Versands, der Bestellung neuer Filter sowie alles Wissenswerte rund um die Mikroplastikfilter-Waschmaschinen stellt Grundig auf einer eigenen Internetseite bereit.

Waschkraft trifft Umweltschutz: weitere Technologien der Waschmaschinen

Der Nachhaltigkeitsansatz von Grundig hört aber nicht beim Mikroplastikfilter auf. Die Waschmaschinen GW7P79419W und GW7P510419W sind mit weiteren umweltfreundlichen und nachhaltigen Innovationen ausgestattet und gehen dabei keine Kompromisse bei der Waschleistung ein. So besteht das Trommelgehäuse aus recycelten PET-Flaschen und die spezielle Motortechnologie des Inverter EcoMotor schont Ressourcen. Dabei laufen die Geräte dank optimierter Trommelumdrehungen, Wasser- und Waschmittelverteilung besonders energiesparend. Dies zeigt sich auch in der Energieeffizienz der Waschmaschinen, welche mit der höchsten Energieklasse A sowohl gut für die Umwelt als auch für den Geldbeutel sind. Für besonders gründliches und sanftes Waschen sorgt die Gentlewave Schontrommel, deren wellenartige Bewegungen die Wäsche schonen. Die SupremeFresh-Technologie reduziert mittels Dampfinjektion unangenehme Gerüche und schützt gleichzeitig vor Faltenbildung der Kleidung. Praktisch ist auch die AddXtra-Funktion, welche das spätere Hinzufügen von vergessenen Textilien ermöglicht. Insgesamt verfügen die Grundig Waschmaschinen GW7P79419W und GW7P510419W über 20 Waschprogramme: 14 direkt zugängliche Programme plus sechs Programme, die über die App HomeWhiz zum Download zur Verfügung stehen. Dank WiFi-Konnektivität und Bluetooth lassen sich aber nicht nur spezielle Programme - etwa für Vorhänge, Unterwäsche oder Stofftiere - zuschalten, der Nutzer kann sein Gerät über HomeWhiz unter anderem auch starten, stoppen, die Endzeit des Waschgangs einsehen oder Temperatureinstellungen vornehmen. Hinzu kommen weitere fünf Zusatzfunktionen, darunter Vorwäsche oder eine Dampfbehandlung. Mit ihrem zeitlosen, eleganten Design mit schwarzer Blende fügt sich die Waschmaschine problemlos in jedes moderne Zuhause ein.

Ausgezeichnete Nachhaltigkeit als fester Bestandteil der Markenstrategie von Grundig

Neben Funktionalität und Design ist Nachhaltigkeit seit Jahren ein zentraler Markenkern von Grundig. Als Teil des Mutterkonzerns Arçelik verfolgt Grundig das Ziel, Nachhaltigkeit in allen Unternehmensbereichen umzusetzen. Durch die Entwicklung nachhaltiger Produkte und Prozesse sowie eine verantwortungsvolle Produktion setzt Grundig Nachhaltigkeit als ganzheitlichen Ansatz in der gesamten Wertschöpfungskette ein. Grundig erweitert sein umweltfreundliches Produktsortiment konsequent und macht Nachhaltigkeit für Verbraucher so im eigenen Zuhause erlebbar: In allen Backöfen kommen Bauteile aus recycelten Fischernetzen zum Einsatz (z. B. Multifunktionsherdset GEBM 19300 BP), Bioplastik ist fester Bestandteil der Edition 75 Kühl- und Gefrierkombination, in Geschirrspülern, Staubsaugern und dem Bluetooth-Lautsprecher JAM EARTH wird recycelter Kunststoffabfall verwendet und ein Großteil der Produktverpackungen besteht aus umweltfreundlichen Recyclingmaterialien. Das Sortiment wird in Zukunft weiter wachsen und um neue Produktgruppen ergänzt werden. Für das bisherige Engagement und die umfassende Nachhaltigkeitsstrategie wurde Grundig Anfang 2022 auch mit dem Plus X Award für Nachhaltigkeit ausgezeichnet.

Preis und Verfügbarkeit

Die Grundig Waschmaschine GW7P79419W mit 9 kg Fassungsvermögen ist ab Mai mit einer unverbindlichen Preisempfehlung von 989 Euro im Handel erhältlich. Das Modell GW7P510419W mit 10 kg Fassungsvermögen ist bis Ende Mai erhältlich, die unverbindliche Preisempfehlung liegt bei 1.069 Euro.

Produktmerkmale der Grundig Mikroplastikfilter Waschmaschinen GW7P79419W (9kg) und GW7P510419W (10kg):

  • Weltweit erste Waschmaschine mit eingebautem Mikroplastikfilter: reduziert Abgabe synthetischer Mikrofasern beim Waschen um bis zu 90 Prozent
  • 2 Mikroplastikfilter im Lieferumfang enthalten
  • Höchste Energieeffizienzklasse A
  • 9kg bzw. 10 kg Fassungsvermögen, 1.400 U/min
  • 14 Waschprogramme + 6 Extra-Programme (über App HomeWhiz) + 5 Zusatzfunktionen
  • Gentlewave-Tommel schont Textilien durch wellenartige Bewegungen beim Waschen
  • WaterCare-Funktion für schnelleres, sanfteres Waschen
  • Nachlegefunktion AddXtra
  • SupremeRefresh: Dampffunktion gegen Gerüche und Faltenbildung in Textilien
  • Moderne, nutzerfreundliche Bedienung über digitales Display
  • HomeWhiz App für die smarte Steuerung via WiFi/Bluetooth möglich
  • Inverter EcoMotor (10 Jahre Motorgarantie) passt Drehzahlen an und ist so besonders sparsam

Original-Content von: Grundig, übermittelt durch news aktuell

Berlin (ots)

Lärmprävention am Arbeitsplatz schützt nicht nur die Gesundheit von Beschäftigten, sondern kann ein Argument für die Personalerhaltung und -gewinnung in besonders lärmbelasteten Branchen sein. Zu dem Schluss kommt das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA). Dabei stützt es sich auf Ergebnisse seines Risikoobservatoriums, einer Befragung von mehr als 800 Fachleuten für Prävention. In 15 von 42 untersuchten Branchen ist Lärm demzufolge eine Belastung für die Beschäftigten. Gleichzeitig leiden diese Branchen unter bestätigtem Fachkräftemangel.

Lärm ist ein bekanntes Problem im Arbeitsschutz. Sowohl gehörschädigender Lärm als auch der sogenannte extra-aurale Lärm stehen dabei im Fokus der Prävention. Extra-auraler Lärm liegt unterhalb des Arbeitsplatz-Grenzwertes von 85 Dezibel, ab dem Gehörschutz bereitgestellt werden muss. Er wirkt damit nicht gehörschädigend, kann aber Stressreaktionen auslösen und ebenfalls gesundheitliche Beschwerden zur Folge haben.

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"Solchen potenziell stressigen Lärm finden wir beispielsweise in Kitas", sagt Professor Dietmar Reinert, IFA-Direktor und Koordinator im Risikoobservatorium, "Gehörschädigende Lärmpegel hingegen treten eher im gewerblichen Bereich auf, zum Beispiel im Elektrohandwerk. In den genannten Branchen und einigen mehr belegt der Lärm in unserer Befragung tatsächlich vordere Plätze unter den Faktoren, die aus Arbeitsschutzsicht besonders kritisch sind." Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse, dass in nahezu allen besonders lärmbelasteten Branchen Fachkräfte abwandern und fachlicher Nachwuchs fehlt.

Reinert: "Natürlich ist Lärm nicht der einzige Grund, warum Menschen sich entscheiden, den Beruf oder die Branche zu wechseln. Lärm kann aber ein Indiz sein, dass Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit vernachlässigt werden. Aus meiner Sicht sind Arbeitsschutz und Fachkräftemangel eng miteinander verzahnt. Will heißen: Gesunde Arbeitsbedingungen und erfolgreiche Prävention können das Image einer Branche verbessern und machen sie so für Fachkräfte und Auszubildende attraktiv. Viele Betriebe nutzten bereits das Potenzial von Sicherheit und Gesundheit, um Fachkräfte für sich zu gewinnen und an sich zu binden. Diese Beispiele sollten unbedingt Schule machen!" Die Ergebnisse des Risikoobservatoriums geben Hinweise, in welchen Branchen besonderer Handlungsbedarf für die Einrichtungen und Betriebe besteht.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen beraten Betriebe und Einrichtungen dazu, wie sie Lärm an Arbeitsplätzen verringern können. Umfassende Informationen und Handlungshilfen zum Lärmschutz stellen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und auch das IFA kostenlos zur Verfügung.

Original-Content von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), übermittelt durch news aktuell

Hohenberg a. d. Eger (ots)

Umweltschutz ist wichtig. Der Schutz unserer Gesundheit ist es auch. Deshalb greifen immer mehr Verbraucher zu Bio, wenn es ums Essen geht. Die wenigsten achten jedoch auf die Inhaltsstoffe ihrer Einrichtung. Tatsächlich enthalten Wände, Böden und Möbel oft ungesunde Schadstoffe, die ausdünsten und die Raumluft belasten. Dabei geht es auch ohne - wie die Hohenberger Manufaktur für Tapeten beweist.

Damit Wände und Menschen richtig atmen können

Frisch renoviert und noch Wochen später riecht es irgendwie nach Chemie? Kennt man! In Deutschland wird für die Produktion von Tapeten immer noch überwiegend auf Vinyl und PVC gesetzt, weil es die Herstellung deutlich einfacher macht. Allerdings sorgt das Plastik nicht nur für üblen Geruch und Ausdünstungen, sondern auch dafür, dass die Atmungsaktivität der Wand stark eingeschränkt wird. Schimmelbildung und Foging können die Folge sein.

Warum nehmen Verbraucher diese Gefahr in Kauf? "Viele wissen gar nicht, was immer noch in den meisten Tapeten drin ist. Und sie werden auch nicht aufgeklärt. Dabei gibt es Alternativen", sagt Ralf Taubert, Geschäftsführer der Hohenberger Manufaktur für Tapeten. Sein Großvater hat sich schon in den 80er Jahren mit der ersten Bio Tapete beschäftigt. Seit 1985 ist die gesamte Produktpalette auf wasserbasierte Produktion ohne PVC umgestellt. Bei Hohenberger wird auf Nachhaltigkeit und Wohngesundheit geachtet, zweifelhafte Inhaltsstoffe kommen nicht in die Tapete.

Wohngesund und schön

Beim Kauf einer neuen Tapete steht das Design im Vordergrund. Dabei muss man auf Nachhaltigkeit und Wohngesundheit nicht verzichten. Keine Kompromisse macht Hohenberger und zeigt was auch ohne PVC, Weichmacher und Lösungsmittel möglich ist: Schlichte Tapeten oder auffällige Muster, glitzernde Glasperlen und echte Granitsteinchen, glänzende Spezialeffekte oder erhabene Strukturen - alles geht.

Eine neue Tapete soll in allererster Linie schön sein. Aber eben auch wohngesund. Und tatsächlich gibt es auf dem Markt Produkte, die beides sind. Deshalb Augen auf beim Tapetenkauf!

Original-Content und Foto von: Taubert GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell

Berlin (ots)

Frühe Dunkelheit, Nebel und Rutschgefahr durch Regen und Bodenfrost: Herbstwetter erhöht das Unfallrisiko, nicht zuletzt für Beschäftigte am Bau. Deshalb müssen Baustellen rechtzeitig an die Witterungsbedingungen angepasst werden. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) gibt Tipps, damit Unternehmen und Beschäftigte sicher durch den Herbst kommen.

Nasser Untergrund oder schlechte Sichtverhältnisse können Ursache für Rutsch-, Sturz- und Stolperunfälle sein. Doch schon mit einfachen Maßnahmen lassen sich Baustellen sichern und Unfälle vermeiden. "Wichtig ist, die Baustellen rechtzeitig auf den Herbst vorzubereiten. Um sicher arbeiten zu können, müssen zum Beispiel künstliche Lichtquellen her", sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.

Ausreichend Licht für gute Sicht

Morgens und ab dem späten Nachmittag sind die Sichtverhältnisse in den Herbstmonaten oft schlecht. Künstliche Beleuchtung erhöht die Sicherheit am Bau. Am besten ist eine Beleuchtung mit einer breit strahlenden oder asymmetrischen Lichtverteilung. Bei der Beleuchtungsstärke gilt: Verkehrswege erfordern mindestens 20 Lux. Je nach Tätigkeit sind bis zu 500 Lux notwendig. Gefahrenbereiche und wichtige Verkehrswege lassen sich besonders hervorheben, zum Beispiel durch eine andere Lichtfarbe oder durch eine mindestens doppelt so hohe Beleuchtungsstärke wie in der Umgebung. Für den zuverlässigen Einsatz müssen Lichtquellen regelmäßig gewartet und gereinigt werden.

Stolperfallen vermeiden

Nasse und rutschige Oberflächen erhöhen die Unfallgefahr auf Baustellen. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt kommen durch überfrierende Nässe und Bodenfrost weitere Gefährdungen hinzu. Deshalb müssen Arbeitsplätze und Verkehrswege regelmäßig geräumt und von Laub befreit werden. Auch Gerüste, Laufstege und Treppen müssen sauber gehalten und gegebenenfalls gestreut werden, um ein Ausrutschen zu verhindern. Gerüstplanen können zusätzlich gegen schlechte Witterungsbedingungen schützen.

Schutz durch Kleidung

Wasser- und winddichte Wetterschutzkleidung schützt vor chronischen Atemwegs- oder Gelenkerkrankungen. Außerdem sollte die Kleidung gut sichtbar sein. Denn gerade in der dunklen Jahreszeit kann leuchtende und reflektierende Warnkleidung Unfälle verhindern. Kleidung mit Reflexstreifen ist auch bei schlechten Sichtverhältnissen oder Dunkelheit aus bis zu 150 Metern Entfernung zu erkennen. Die Anforderungen an Farbe und Leistungsklasse der Warnkleidung richten sich nach den jeweiligen Gefährdungen. Nähere Informationen dazu sind in der DGUV Information 212-016zusammengefasst.


Original-Content und Foto von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt durch news aktuell

Berlin (ots)

Die Zahlen sind eindeutig: Während der Zeit der Corona-Pandemie haben sich deutlich mehr Menschen als sonst ein Haustier zugelegt. Manche entschieden sich eher konventionell für einen Hund oder eine Katze, andere für Nutztiere, wieder andere ließen sich auf das Risiko der Exotenhaltung ein. Mehr Tiere in Wohnungen, Häusern und auf Grundstücken sorgen aber auch für mehr juristische Streitfälle. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige Urteile zu diesem Themenkreis gesammelt.

Der härteste Schritt, zu dem Behörden greifen können, ist ein generelles Verbot der Tierhaltung. Das kann gelegentlich geboten sein, wie das Verwaltungsgericht Trier (Aktenzeichen 8 K 4155/19) entschied. Bei einem Mann, der ein Lama, zwei Esel und ein Shetlandpony hielt, waren bei mehreren tierschutzrechtlichen Kontrollen erhebliche Versäumnisse festgestellt worden. Der Unterstand wurde z. B. nicht regelmäßig gesäubert, die Versorgung mit Wasser und Futter erwies sich als mangelhaft. Die Richter sahen angesichts der Wiederholungsgefahr Anlass genug, die Tierhaltung vollständig zu untersagen.

In einem allgemeinen Wohngebiet hielt ein Hausbesitzer acht Huskys. Das empfanden die Nachbarn als eine Zumutung. Der Betroffene versprach eine Reduzierung des Rudels auf zwei Hunde. Tatsächlich konnte er nachweisen, dass die überzähligen Huskys auf andere Halter (Bekannte und Verwandte) umgemeldet worden waren. Doch diese Tiere waren dann häufig auf dem Grundstück "zu Besuch". Bei einer Kontrolle wurden sogar zehn Vierbeiner festgestellt. Das Oberverwaltungsgericht Saarbrücken (Aktenzeichen 2 A 2/18) akzeptierte die Lösung mit den "Besuchshunden" nicht und untersagte deren regelmäßigen Aufenthalt auf dem Grundstück.

Die Lage eines Grundstücks ist für die Tierhaltung immer ein ganz wesentlicher Aspekt. Was auf dem Lande selbstverständlich ist, kann in der Stadt als unangemessen verboten werden. Das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 4 K 419/17) musste sich mit der Haltung von zehn Hühnern und einem Hahn in einem Dorfgebiet befassen. Die Tiere hatten ihren Stall in etwa drei Metern Entfernung von der grenzständigen Hauswand der Nachbarin. Planungsrechtlich sei das zulässig, hieß es im Urteil. Dorfgebiete dienten eben nicht nur dem Wohnen, sondern auch der Landwirtschaft.

Auf einem Grundstück am Rande einer Gemeinde sollte ein Pferdestall errichtet werden. Die Nachbarn wandten sich dagegen und verwiesen unter anderem auf baurechtliche Probleme und zu erwartende Geruchsbelästigungen. Die Pferdehalterin entgegnete, sie nehme ihre Aufgabe sehr ernst, Ställe und Koppel sauber zu halten. Das Verwaltungsgericht Mainz (Aktenzeichen 3 K 289/17) stellte fest, das Vorhaben sei nicht rücksichtslos und den Nachbarn unter anderem wegen der Lage am Ortsrand zumutbar.

Ganz andere Probleme stellten sich Tierfreunden, die in einem mehrstöckigen Haus mit Aufzug lebten. Sie wollten ihren Hund im Lift transportieren, weil er krankheitsbedingt keine Treppen mehr steigen könne. Die Hausordnung untersagte jedoch solche Transporte. Das Landgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 5 S 43/13) hielt diese Regelung für berechtigt. Die Mieter würden dadurch nicht unangemessen in ihren Rechten eingeschränkt. Für den kranken Hund bedurfte es demnach einer anderen Lösung.

Die Haltung exotischer Tiere in normalen Wohnräumen ist höchst umstritten. Eine Wohnungsbesitzerin nahm in einer nur 24 Quadratmeter großen Immobilie zwei Leguane mit einer Länge von jeweils etwa einem Meter auf. Nachdem eines der Tiere entkommen war, wurden die Behörden darauf aufmerksam. Das Verwaltungsgericht Köln (Aktenzeichen 21 K 6578/18) betrachtete die Unterbringung der Reptilien als völlig unangemessen. Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit seien nicht artgerecht, geeignete Bewegungs- und Schwimmmöglichkeiten nicht vorhanden und generell hätten die Leguane einen vernachlässigten Eindruck erweckt.

Igel sind in unseren Breiten alles andere als exotisch. Aber trotzdem zählen sie nicht zu den Tieren, deren längerfristige Haltung in einer Wohnung als angemessen betrachtet wird. Das musste ein Mieter erfahren, der in Kooperation mit einem Verein immer wieder mehrere kranke Igel bei sich beherbergte. Der Eigentümer mahnte ihn deswegen ab, doch er machte weiter. Daraufhin stimmte das Amtsgericht Berlin-Spandau (Aktenzeichen 12 C 133/14) einer fristlosen Kündigung zu. Es handle sich hier um eine mietvertragliche Pflichtverletzung.

Das Veranstalten von Zughunde-Seminaren in einem allgemeinen Wohngebiet kann von der Bauaufsichtsbehörde untersagt werden. Eine Grundstückseigentümerin hielt neun Hunde und betrieb ein angemeldetes Gewerbe, das sich unter anderem mit Husky-Schlittenfahrten und dem Verkauf von Zubehör befasste. Doch es häuften sich die Beschwerden. Aus baurechtlichen Gründen wurde der Weiterbetrieb des Unternehmens untersagt. Das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 3 K 890/15) sah hier ebenfalls eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung.

Wenn Hunde bellen, dann gehört das einfach zu ihrem Wesen. Selbst wenn Frauchen oder Herrchen das möchten, könnten sie es dem Tier nicht verbieten. Bis zu einem gewissen Umfang haben das die Nachbarn hinzunehmen. Jault und bellt allerdings ein anatolischer Hirtenhund (Kangal) die ganze Nacht hindurch, dann kann seine Haltung auf einem Außengelände untersagt werden. Das körperliche und seelische Wohl eines verständigen Durchschnittsmenschen könne nämlich durch andauerndes Bellen beeinträchtig werden, urteilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Aktenzeichen 8 K 3784/13).

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Berlin (ots)

Ob bei Montage-, Ausbau- oder Bewehrungsarbeiten: Sobald es beim Arbeiten in die Höhe geht, sind Leitern häufig im Einsatz. Zugleich sind Leitern für fast die Hälfte der Absturzunfälle von Versicherten der BG BAU verantwortlich. Im Jahr 2020 wurden fast 3.000 Absturzunfälle im Zusammenhang mit einer Leiter gemeldet, acht Menschen verloren durch einen Leiterunfall das Leben. Die Hauptursachen von Unfällen mit tragbaren Leitern sind das Abrutschen von den Sprossen, das Wegrutschen der Leiter und Gleichgewichtsverlust.

"Wenn die Gegebenheiten den Einsatz einer Leiter erforderlich machen, sind der feste Stand der Leiter und der sichere Stand der Beschäftigten darauf die wichtigsten Voraussetzungen für sicheres Arbeiten in der Höhe. Mit unserem 5-Punkte-Programm möchten wir die Betriebe unterstützen und bieten Entscheidungshilfen für passende Arbeitsleitern", erklärt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.

"Die Leiter ist immer zweite Wahl", "Wenn Leiter, dann Stufe statt Sprosse": Werden diese beiden Grundsätze in Betrieben berücksichtigt, ist bereits viel für die Absturzprävention getan. Neben dem 5-Punkte-Programm stehen auf der Homepage der BG BAU weitere neue Medien bereit. Sie helfen dabei, Beschäftigte zur sicheren Verwendung von Leitern zu unterweisen. Die Anschaffung von Alternativen zu Stufenleitern, wie zum Beispiel Plattform- und Podestleitern, wird mit den Arbeitsschutzprämien der BG BAU unterstützt. Aber auch der Erwerb von sicherheitsförderndem Leiterzubehör wird finanziell gefördert.

Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt durch news aktuell

Das hessische „Sonderprogramm für Eigenheime – sanieren, sparen, Klima schonen“ wird noch attraktiver. Ab sofort wird die Landesförderung zur hocheffizienten Modernisierung von privaten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften an die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst. Statt bisher 60.000 Euro können jetzt bis zu 90.000 Euro in der höchsten Förderstufe bewilligt werden. Damit übernehmen – im Idealfall – Bund und Land mehr als die Hälfte der Kosten für eine energetische Sanierung. 

„Wir schaffen durch die Neufassung des Sonderprogramms für Eigenheime noch einmal deutlich höhere Anreize für Bürgerinnen und Bürger, eine energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden vorzunehmen und damit den Klimaschutz voranzubringen“, sagte Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir heute in Wiesbaden. Denn: „Es wird immer noch zu viel Energie beim Heizen und für Warmwasser verbraucht. Circa 80 Prozent des Wärmeverbrauchs in Wohngebäuden kann eingespart werden. Durch das Programm erwarten wir noch einmal einen starken Anstieg der Modernisierungen“, so der Minister. 

25 Mio. aus dem „Neuen Hessenplan“ für das Sonderprogramm

Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine Modernisierung ihres Eigenheims auf das besonders hohe Energieniveau „Effizienzhaus 40“ entscheiden, können ab sofort zusätzlich zur Bundesförderung einen weiteren Landeszuschuss in Höhe von bis zu 15 Prozent erhalten. Für die zusätzliche Installation einer Wärme- und Kälteversorgung mit einem erneuerbaren Energieanteil von mindestens 55 Prozent im „Effizienzhaus EE“ wird die Gesamtförderung von Bund und Land Hessen auch noch einmal deutlich angehoben. In der höchsten Förderstufe können so statt bisher 60.000 Euro jetzt bis zu 90.000 Euro bewilligt werden. Insgesamt stehen aus dem „Neuen Hessenplan“ für das Sonderprogramm in den kommenden Jahren 25 Millionen Euro als Zuschuss für die energetische Sanierung von Häusern zur Verfügung.

„Das Sonderprogramm Eigenheime kommt gut an: Immer mehr Bürgerinnen und Bürger lassen sich an unserer Fördermittelhotline beraten und nehmen sich eine energetische Modernisierung vor“, berichtete Dr. Karsten McGovern, Geschäftsführer der LEA LandesEnergieAgen-tur Hessen GmbH (LEA Hessen). Das Sonderprogramm Eigenheime des Landes sei attraktiv für alle, die mehrere Modernisierungsmaßnahem kombinieren und so auch einen extra Förderzuschuss vom Land erhalten könnten.

Förderbedingungen

Bereits die bestehende Version des Sonderprogramms mit einer Förderung von bis zu 50 Prozent bei Modernisierung zum KfW Effizienzhaus 55 ist sehr attraktiv. Durch Anpassung des Sonderprogramms an die neue Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird nun bei Erreichen des für die Modernisierung neuen KfW-Niveaus Effizienzhaus 40 eine gesamte Förderung von bis zu 60 Prozent möglich. Zusätzlich werden die neuen KfW Erneuerbare Energien-Klassen auch in der hessischen Förderung belohnt.

Voraussetzung für die Nutzung der neuen Förderbedingungen des hessischen Sonderprogramms für Eigenheime ist eine Förderzusage der KfW ab dem 01. Juli 2021. Förderanträge für den Landeszuschuss können gemeinsam mit der KfW-Zusage oder einem KfW-Kreditvertrag mit der Hausbank bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) eingereicht werden.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich im Vorfeld eines Antrages an die Spezialistinnen und Spezialisten der LandesEnergieAgentur Hessen (LEA) unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 0611-95017 8440 wenden und sich auf der Webseite www.hessen-macht-50-50.de informieren. 

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Köln.Kürten. (ots)

In einer begehrten Wohngegend hatte sich eine Familie ihren Wohntraum erfüllt. Eine klassische Villa, um das Jahr 1920 erbaut, umgeben von einer parkähnlichen Anlage, wurde ihr neues Zuhause. Bei aller Begeisterung für das Objekt gab es für die neuen Hausherren schon seit dem Erwerb einen Wermutstropfen: Feuchtigkeitsprobleme in den Kellerräumen traten auf und nahmen ständig zu. Erst nach einer umfassenden Sanierung durch das Spezialunternehmen ISOTEC wurden der neue Fitnessraum und das Apartment im Untergeschoss des Hauses bedenkenlos nutzbar.

"Der typische Muff, wie man ihn aus Kellern kennt, wollte trotz aller Lüftungsmaßnahmen nicht weichen", berichtet die Hausherrin des repräsentativen Objektes. Ärgerlich, denn im Kellergeschoss hatten ein hervorragend ausgestatteter Fitnessraum und eine schicke Einliegerwohnung ihren Platz gefunden. Die Feuchteprobleme verschlimmerten sich im weiteren Verlauf. Im Fitnessraum hatte sich durch die erhöhte Luftfeuchtigkeit, die beim Sport und durch das Duschen danach produziert wird, sichtbarer Schimmelpilzbefall gebildet. Einer weiteren Verschlimmerung des Schadens wollten die Eigentümer nicht tatenlos zusehen. Sie entschieden sich, die Ursachen ein für alle Mal zu beseitigen.

"Zusätzlich zur Kondensationsfeuchte zeigte sich hier das Problem der seitlich aus dem Erdreich eindringenden Feuchtigkeit", erläutert Dipl.-Ingenieur Thomas Molitor, stellvertretender Technischer Leiter des Sanierungsspezialisten ISOTEC. "Die Feuchtigkeit trat vor allem durch den Wand-Sohlen-Anschluss, also die Schnittstelle der Bauteile Sohle und Mauerwerk ein." Bei Gebäuden mit einem Baujahr vor 1970 ist der Wand-Sohlen-Anschluss eine der Hauptschwachstellen. Denn die Streifenfundamente wurden direkt ins Erdreich gesetzt und durchgehende Bodenplatten waren bis dahin nicht üblich.

Mehrstufige Innenabdichtung macht Keller trocken

Nach einer exakten Ursachen- und Schadensanalyse wurde von den ISOTEC-Experten ein passgenaues Sanierungskonzept erarbeitet. Als Abdichtungsmaßnahme war zunächst an eine ISOTEC-Außenabdichtung gedacht worden. Um aber Erdarbeiten im Gartenbereich zu vermeiden, entschieden sich die Eigentümer für die ISOTEC-Innenabdichtung, die den Keller innenseitig vor der eindringenden Feuchtigkeit schützt.

In einem ersten, vorbereitenden Schritt wurde der vorhandene Wandputz und Anstrich in den betroffenen Räumen entfernt und die freigelegten Mauerwerksflächen gesäubert. Danach musste der Estrichbelag des Kellerbodens in einer Breite von 30 Zentimetern entlang der abzudichtenden Wandfläche entfernt werden. Im Bereich des Wand-Sohlen-Anschlusses, also dem Übergang von Kellerboden und Kellerwand, wurde eine Nut vorbereitet und mit kunststoffvergütetem Spezialmörtel verfüllt. Anschließend konnte sowohl hier als auch an den Kellerwänden durchgehend der ISOTEC-Dichtputz aufgebracht werden, danach, in zwei Lagen, die sogenannte ISOTEC-Kombiflexabdichtung.

Abschließend wurden die Kelleraußenwände mit Calciumsilikat-Platten versehen. Ihr Vorteil: Bei fallender Raumtemperatur nehmen sie die Feuchtigkeit auf, bei ansteigender Temperatur geben sie diese wieder an die Raumluft ab, so dass ein angenehmes Wohnklima entsteht. Schäden wie Schimmelpilzbefall gehören dann der Vergangenheit an.

Geschützte und wohngesund Räume

Nach der Sanierung sind die Bewohner der repräsentativen Villa happy. Der sanierte Fitnessraum im Kellergeschoss motiviert sie jetzt nicht nur zu sportlichen Leistungen, sondern bietet auch ein gesundes Raumklima. Und die Einliegerwohnung ist ein moderner Wohntraum und ein wohngesundes Zuhause geworden.

Original-Content von: ISOTEC GmbH, übermittelt durch news aktuell

Corona-Infektionsschutz und Sommerhitze

Berlin (ots)

Mund-Nasen-Masken können bei hohen Temperaturen das Risiko von Hitzebelastungen erhöhen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) gibt Hinweise und Tipps, wie Beschäftigte sicher und gut geschützt durch den Sommer kommen.

In diesen Tagen klettert das Thermometer in vielen Teilen Deutschlands nach oben. Hitze belastet den Kreislauf und hochsommerliche Temperaturen machen die Arbeit schwerer, besonders auf dem Bau. Hinzu kommt im zweiten Pandemie-Sommer die Maskenpflicht zum Schutz vor Corona. Das kann bei körperlich schwerer Arbeit eine zusätzliche Strapaze für den Kreislauf sein.

Nach wie vor gelten die Regelungen zum Schutz vor einer Coronavirus-Infektion. Wo der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, braucht es den Schutz durch eine medizinische oder FFP2-Maske. Bei starker Hitze allerdings entsteht unter der Maske ein feuchtes Luftpolster, was die Atmung erschweren kann und den Kreislauf zusätzlich belastet. Zudem bieten feuchte Masken keinen ausreichenden Schutz mehr, weshalb sie ausgetauscht werden müssen.

Bei hohen Temperaturen sind zusätzliche Trage-Pausen ohne Maske sinnvoll. Zudem sollten Beschäftigte gegenseitig aufeinander achten, um im Ernstfall möglichst früh auf eine Hitzereaktion reagieren zu können. Betroffene Personen müssen im Akutfall in eine kühlere, schattige Umgebung gebracht und mit ausreichend Flüssigkeit versorgt werden. Auch feuchte Tücher auf Stirn, Nacken oder Beine verschaffen Linderung. In einer Erste-Hilfe-Rettungskarte hat die BG BAU die Symptome für Hitzeerkrankungen und entsprechende Sofortmaßnahmen zusammengefasst.

Hitzebelastung vermeiden mit dem TOP-Prinzip im Arbeitsschutz

Um Hitzeerkrankungen vorzubeugen, gibt es eine Reihe wirksamer Schutzmaßnahmen. Sie folgen dem TOP-Prinzip. Demnach haben technische (T) Lösungen Priorität vor organisatorischen (O) und personenbezogenen (P) Maßnahmen. So sollen Beschäftigte bei hohen Außentemperaturen möglichst im Schatten arbeiten. Hier helfen technische Lösungen, wie Sonnenschirme oder Schutzzelte, die für schattige Arbeitsplätze sorgen. Körperlich anspruchsvolle Arbeiten sollten auf Tagesrandzeiten oder kühlere Tage verlegt werden. Außerdem ist es wichtig, bei derartigen Tätigkeiten für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und solche, die nach einer Erkrankung oder Quarantäne an den Arbeitsplatz zurückkehren, eine Akklimatisierungsphase vorzusehen, d. h. eine Zeit von ca. einer Woche, bei der sich der Körper bei noch reduzierter Belastung an die Hitze gewöhnen kann. An heißen Tagen sollten Beschäftigte häufig Kurzpausen im Schatten einlegen und ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen, und zwar auch schon bevor Durst einsetzt.

Unternehmen, die in technische Schutzmaßnahmen investieren, können Fördermittel der BG BAU erhalten. Mit ihren Arbeitsschutzprämien bezuschusst die BG BAU unter anderem Wetterschutzzelte. Auch für den persönlichen Schutz der Beschäftigten, wie Kopfbedeckungen oder Kühlkleidung zahlt die BG BAU Zuschüsse an Unternehmen.


Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt durch news aktuell

Berlin (ots)

Seit rund 15 Monaten hat die Corona-Pandemie alle gesellschaftlichen Bereiche fest im Griff. Viele Dinge müssen plötzlich neu bewertet werden, das Verhalten der Menschen musste sich teilweise dramatisch ändern. Auch das Immobilienrecht macht da keine Ausnahme, wie diese Extra-Ausgabe des Infodienstes Recht und Steuern der LBS am Beispiel von aktuellen Urteilen zeigt. Selbst so alltägliche Ereignisse wie der Besuch des Kaminkehrers können da plötzlich zum Problem werden.

Bei all diesen Urteilen ist zu bedenken, dass sich die Corona-Rechtsprechung immer noch laufend fortentwickelt. In zahlreichen Fallkonstellationen fehlen noch höchstrichterliche Entscheidungen.

Besonders stark betroffen von der Pandemie sind die Eigentümerversammlungen, denn dabei kommt häufig zwangsläufig eine größere Zahl von Menschen zusammen. Aber trotz aller Vorsichtsmaßnahmen darf eines nicht geschehen, wie das Amtsgericht Kassel (Aktenzeichen 800 C 2563/20) entschied: dass die Teilnehmerzahl im Vorfeld auf weniger Personen als die Mitglieder und den Verwalter beschränkt wird. Alle Eigentümer müssen ohne Beschränkungen eingeladen werden. Geht eine Verwaltung nicht so vor, dann sind alle in der Versammlung gefassten Beschlüsse nichtig.

Eine der Grundregeln der Pandemiebekämpfung lautet bekanntermaßen, dass sich nicht zu viele Menschen in einem geschlossenen Raum aufhalten sollen. Das steht in einem gewissen Widerspruch zum Prinzip der Eigentümerversammlungen, an denen alle Mitglieder teilnehmen können. Deren Zahl darf nie eingeschränkt werden, wie im vorigen Urteil erwähnt wurde. Allerdings ist es dem Verwalter nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt/Main (Aktenzeichen 2-13 S 108/20) gestattet, unter den Eigentümern Vertretungslösungen zu bewerben, um im gegenseitigen Einvernehmen die Personenzahl zu beschränken.

Der gewählte Versammlungsraum muss mindestens für die Teilnehmerzahl geeignet sein, die erfahrungsgemäß zu erwarten ist. Ein Verwalter hatte einen 100 Quadratmeter großen Saal ausgewählt, für den nach der geltenden Covid-19-Verordnung nur maximal sieben Personen zugelassen worden waren. In den zurückliegenden drei Jahren waren aber immer mindestens 19 Personen zugegen gewesen. Das Amtsgericht Dortmund (Aktenzeichen 514 C 88/20) betrachtete diese Ortswahl als einen Ermessensfehler. Selbst dann, wenn tatsächlich nur sieben Teilnehmer erschienen wären, hätten die Beschlüsse auf Anfechtung wegen des schon zum Zeitpunkt der Einladung ungeeigneten Raums für ungültig erklärt werden können.

Wenn das gesamte öffentliche Leben zum Erliegen gekommen ist, weil es ein pandemiebedingtes behördliches Versammlungsverbot gibt, dann sollten keine Eigentümerversammlungen mehr stattfinden und solche nicht einmal für diesen Zeitraum anberaumt werden. Denn durch eine solche Fehlentscheidung können auch Kosten (Saalmiete, Porto) entstehen. So urteilte das Amtsgericht München (Aktenzeichen 1291 C 2946/21) und stellte fest, dass es einen Anspruch auf Absage der Eigentümerversammlung gebe, wenn diese trotz pandemiebedingten Versammlungsverbots durchgeführt werden soll. Zudem sei die Formulierung der Einladung ("sollten nicht mehr als 2-5 Teilnehmer dabei sein" - was weniger als die Hälfte der Eigentümer darstellte) geeignet gewesen, "einen psychischen Zwang bei den einzelnen Wohnungseigentümern auszulösen, der sie von der Wahrnehmung ihrer Kernrechte abhält".

Manche Menschen wollen in diesen Zeiten am liebsten niemanden in ihre Wohnung bzw. in ihr Haus einlassen, um sich keinem erhöhten Infektionsrisiko auszusetzen. Doch diese Vorsichtsmaßnahmen haben ihre Grenzen. So wies das Verwaltungsgericht Hannover (Aktenzeichen 13 A 4340/20) darauf hin, dass Schornsteinfegerarbeiten aus Gründen des Brandschutzes unverzichtbar sind und die Vertreter dieses Handwerks Zugang erhalten müssen.

Nahezu alle Fitnessstudios sind seit Monaten für ihre Mitglieder nicht mehr zugänglich. Die Behörden betrachten das Infektionsrisiko als zu hoch. Eine Lösung kann allerdings nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Hannover (Aktenzeichen 15 B 343/21) möglich sein und das ist die stundenweise Untervermietung der Räumlichkeiten an Einzelpersonen oder einen Haushalt. Hier handle es sich gar nicht mehr um ein Fitnessstudio im klassischen Sinne, stellten die Richter fest.


Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

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Berlin (ots)

Treppenlifte können betagten und körperlich eingeschränkten Menschen im Alltag eine große Hilfe sein. Doch nicht immer kann man die Ausgaben dafür als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Die Rechtsprechung legt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Wert darauf, dass der Einbau medizinisch indiziert sein muss.

(Finanzgericht Münster, 3 K 1097/14)

Der Fall: Eheleute ließen sich in ihr selbst genutztes Einfamilienhaus einen Treppenlift einbauen. Die Kosten dafür betrugen rund 19.000 Euro. Der Betrag wurde anschließend in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. Der 90-jährige Hausbesitzer wies auf seine weitgehende Einschränkung der Gehfähigkeit hin. Er sei auf Hilfsmittel wie Rollator und Rollstuhl angewiesen, Treppensteigen sei ihm gänzlich unmöglich. Zur Bestätigung dieses Sachverhalts legte er Atteste des Hausarztes und eines Internisten vor. Das Finanzamt betrachtete diese Schreiben als nicht ausreichend, da weder eine amts- noch eine vertrauensärztliche Begutachtung vorliege. Das anschließende finanzgerichtliche Verfahren zog sich über längere Zeit hin und wurde nach dem Tode des Hausbesitzers von dessen Angehörigen weiterbetrieben.

Das Urteil: Die Einbaukosten seien steuerlich zu berücksichtigen, entschied das Finanzgericht Münster. Der Senat habe nach dem Inhalt der sachverständigen Begutachtung von der im Verfahren dargelegten ärztlichen Behandlung sowie nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme die "Überzeugung gewonnen, dass der Einbau des Treppenlifts zur Linderung der Krankheiten des Vaters des Klägers angezeigt und damit medizinisch indiziert war".


Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Köln / Kürten (ots)

Nicht immer ist eine "chemische Keule" notwendig, um nachhaltige Effekte zu erzielen. Das gilt auch bei der Sanierung von Feuchteschäden an Gebäuden. Durch ein spezielles Verfahren, das auf gesundheits- und umweltverträgliches Spezialparaffin - also ein besonderes Wachs - setzt, werden Baustoffporen dauerhaft versiegelt. Feuchtigkeit kann dann nicht mehr im Mauerwerk aufsteigen. Damit sind beste Voraussetzungen für trockene Wände und ein gesundes Raumklima gegeben.

"Anders als bei einer Sanierung mit chemisch flüchtigen Bestandteilen ist unser Spezialparaffin umweltfreundlich und gesundheitlich unbedenklich", betont Dipl.-Ingenieur Thomas Molitor, stellvertretender Technischer Leiter von ISOTEC, einem Spezialunternehmen für die Sanierung von Feuchte- und Schimmelschäden an Gebäuden. "Es ist ein spezielles Wachs, ganz ähnlich dem Paraffin, das auch in der Lebensmittelindustrie eingesetzt wird."

Dieser umwelt- und gesundheitsfreundliche Aspekt war auch den Eigentümern einer Stadtvilla wichtig. Sie entschieden sich für eine Horizontalsperre gegen die in ihrem schönen Objekt aufsteigende Feuchtigkeit. Lange blieben ihnen die entstandenen Schäden im wahrsten Sinne des Wortes "verborgen". Denn die Kelleraußenwände waren in den 1970-er Jahren komplett mit Holz vertäfelt worden. Unterhalb der Verkleidung lagen immer wieder bröselige Putz- und Farbabplatzungen. Irgendwann traten beim Hausherrn und den Kindern auch allergische Reaktionen auf, wenn sie sich in den Kellerräumen aufhielten. Spätestens da läuteten bei den Eigentümern die Alarmglocken: Könnten Feuchteschäden und daraus resultierender Schimmelpilz die Ursachen sein?

"Hinter den Holzvertäfelungen an den Kelleraußenwänden verbargen sich massive Feuchteschäden mit typischen Symptomen wie Putz- und Farbabplatzungen, Salzausblühungen und stellenweise Schimmelpilzbefall", so die Analyse von Dipl.-Ingenieur Thomas Molitor. "Hier musste schnell gehandelt werden, um die Ursachen an der Wurzel zu packen und dauerhaft zu beseitigen."

Streifenfundamente begünstigen aufsteigende Feuchtigkeit

Diese Probleme sind nach seiner Erfahrung der Bauweise geschuldet und alles andere als ein Einzelfall. Häuser vor 1970 wurden in der Regel auf Streifenfundamente gegründet und verfügen über keine durchgehende Betonbodenplatte. So kann die Feuchtigkeit aus dem Untergrund ungehindert in den Außenmauern aufsteigen. Das Sanierungskonzept von ISOTEC sah deshalb neben der Sofortmaßnahme Schimmelpilzbeseitigung vor, in die Kelleraußenwände auf Geländeniveau eine Horizontalsperre mit Spezialparaffin einzubringen. So konnte auch das Erdgeschoss des Hauses vor kapillar aufsteigender Feuchte sicher geschützt werden.

15 Zentimeter dicke Sperrschicht gegen Feuchtigkeit

Zunächst wurden die Holzvertäfelungen von den Außenwänden sowie die Fliesen- und Teppichbodenbeläge entfernt. Dann erst konnte das ISOTEC-Team mit der Horizontalsperre beginnen: Bohrlochinjektionskanäle herstellen, das Mauerwerk mit Spezialheizstäben komplett austrocknen und anschließend vollständig mit dem Injektionsstoff Spezialparaffin füllen. Dieses ist im erhitzten Zustand sogar fließfähiger als Wasser, resistent gegen Salze und Mikroorganismen, ökologisch einwandfrei sowie baustoff- und gesundheitsverträglich. Mit dem Abkühlen der Wände erstarrt das Spezialparaffin im Mauerwerk. Das Ergebnis ist eine ca. 15 Zentimeter dicke Sperrschicht, die das Aufsteigen kapillarer Feuchtigkeit dauerhaft verhindert.

Das Ergebnis der ISOTEC-Horizontalsperre mit Spezialparaffin als auch der Schutz der ebenfalls eingebrachten Innenabdichtung gegen seitlich eindringende Feuchte begeisterte die Hausherren. Vor allem freuen sie sich auf den neuen Hobby- und Sportraum, in dem sie sich zukünftig fithalten können. Nicht zuletzt weiß der in der Immobilienbranche tätige Hausbesitzer, dass seine Stadtvilla durch die Sanierung der Feuchteschäden auch noch eine Wertsteigerung erfahren hat.

Original-Content von: ISOTEC GmbH, übermittelt durch news aktuell

Frankfurt (ots)

  • Trotz Corona-Pandemie, Wirtschaftslage und Preissteigerungen lohnt es sich, in Wohneigentum zu investieren
  • Einbruch oder Preisblase nicht in Sicht
  • Immobilienpreise im Umland steigen stärker als in den Metropolen selbst
  • Folge der Pandemie: Wohnqualität wichtiger als Nähe zum Arbeitsplatz
  • Bau- und Nebenkosten hindern Normalverdiener am Immobilienerwerb
  • Die Ergebnisse der Studie sind unter www.sparda-wohnen2021.de zum Download verfügbar oder in einem interaktiven Online-Tool abrufbar (auch nach Städten und Regionen zu gliedern)

Die Gruppe der Sparda-Banken hat die diesjährige Ausgabe der Studie "Wohnen in Deutschland" veröffentlicht. Schwerpunkte der umfassenden Untersuchung des Wohnimmobilienmarktes, die erneut in Kooperation mit dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW), seiner Beratungstochter (IW Consult) sowie dem Institut für Demoskopie Allensbach (IfD) erstellt wurde, sind unter anderem die Preisentwicklungen in Deutschland, die Erschwinglichkeit von Immobilien in den einzelnen Regionen sowie die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Wohnimmobilienmarkt.

"Die zentrale Erkenntnis der Studie ist: Investitionen in Wohneigentum auf dem Land und in den Städten zahlen sich weiterhin wirtschaftlich aus. Trotz Krise ist ein Einbruch des Immobilienmarktes nicht zu erwarten. Allerdings lässt sich auch ein eindringlicher Appell an die Politik ableiten: Wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum. Investitionshemmnisse müssen beseitigt werden, damit sich auch Normalverdiener noch Wohneigentum leisten können. Auch die Debatten über das Verbot von Einfamilienhäusern und Mietendeckeln müssen beendet werden. Deutschland braucht eine Politik für mehr Wohneigentum, nicht noch mehr staatsdirigistische Maßnahmen aus der ideologischen Mottenkiste. Hierzu sollte in der nächsten Legislaturperiode das Baurecht ernsthaft entbürokratisiert und Investoren das Vertrauen wiedergegeben werden, dass marktwirtschaftliche Mechanismen auch in Zukunft funktionieren.", so der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Sparda-Banken, Florian RENTSCH.

Preisanstieg bei Wohnimmobilien hält an

Die Kombination aus niedrigen Zinsen, einer ungebrochen hohen Nachfrage und dem vor allem in Ballungsräumen geringen Angebot führt zu Preissteigerungen. Dennoch sind die Immobilienpreise in Deutschland im europäischen Vergleich noch immer eher moderat: Der Quadratmeterpreis beträgt im Durchschnitt knapp 2.700 Euro. Selbst in Metropolen wie Köln oder Berlin liegt der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter noch unter 4.000 Euro. Einzelne Premiumlagen in München, Hamburg oder Frankfurt haben in den vergangenen Jahren zwar starke Wertzuwächse erfahren, liegen aber noch immer unter internationalen Vergleichsmärkten wie Zürich, Paris oder London. Die durchschnittliche Investitionssumme für den Kauf einer Immobilie in Deutschland ist von 264.000 Euro im Jahr 2019 auf rund 354.000 Euro im vergangenen Jahr angestiegen.

Attraktivität des Umlands von Metropolen steigt - dementsprechend auch Nachfrage und Preise

Metropolen sind immer noch begehrte Wohnlagen, insbesondere für jüngere Menschen aus ganz Deutschland: Alle Metropolen verzeichnen starke Wanderungsgewinne bei Jüngeren bis 30. Auf Frankfurt folgen beim Wanderungssaldo München (79,7) und Düsseldorf (61,5). Familien hingegen ziehen vermehrt ins direkte Umland und pendeln zu ihren Arbeitsplätzen.

Diese Entwicklung hatte in den letzten drei Jahren unmittelbare Folgen für die Immobilienpreise im Umland der Metropolen: Die Preise erhöhten sich mit Ausnahme von Düsseldorf durchschnittlich stärker als in den Metropolen selbst. Im Umland von Frankfurt am Main sind die Preise seit 2017 um 26,2 Prozent gestiegen. Die größten Unterschiede gibt es in München (Preissteigerung von 16,8 Prozent im Umland versus 4,3 Prozent in der Metropole) und Stuttgart (25,4 Prozent versus 11,4 Prozent).

RENTSCH: "Diese Entwicklungen verdeutlichen die Entlastungsfunktion des Umlands und die Notwendigkeit dieses Wohnraums in Wirtschaftsregionen. Die Planung von Wohn- und Gewerbegebieten, insbesondere aber die Verkehrsinfrastruktur muss künftig noch stärker vernetzt gedacht werden. Wenn immer mehr Arbeitnehmer künftig im Home-Office arbeiten, braucht es eine flächendeckende, stabile und sichere digitale Infrastruktur. Der Breitbandausbau und die Digitalisierung müssen daher ganz oben auf die Agenda der nächsten Bundesregierung."

Corona-Pandemie verstärkt Wunsch nach mehr Platz - Nähe zum Arbeitsplatz nicht mehr entscheidend

Die Corona-Pandemie hat die Sicht auf die eigene Wohnsituation und Präferenzen erheblich verändert. Immer mehr Mieter - beinahe jede/r Fünfte - haben über einen Umzug nachgedacht, fast jede/r Zehnte hat sich konkret nach einem neuen Zuhause umgeschaut. Die genannten Gründe sind der Wunsch nach mehr Platz (42 Prozent), einer schöneren Wohnumgebung (55 Prozent), einem (größeren) Garten oder Balkon oder schnellerem Internet (44 Prozent). Durch den Ausbau von mobilem Arbeiten verliert zudem die Wegstrecke zum Arbeitsplatz zunehmend an Bedeutung.

Bereitschaft, sich für eigene Immobilie finanziell stark einzuschränken, steigt - Eigentümer sind glücklicher als Mieter

Trotz aller finanzieller Unsicherheiten, die mit der Corona-Pandemie einhergehen, bleibt der Wunsch nach Wohneigentum groß. Jeder vierte Mieter bis 50 Jahre plant in den nächsten zwei bis drei Jahren oder zu einem späteren Zeitpunkt einen Immobilienkauf. Dies zeigt sich auch in der Bereitschaft von 49 Prozent der Befragten, sich für den Erwerb stark oder sogar sehr stark einschränken zu wollen (2019: 40 Prozent). Offenbar nicht ohne Grund: Der Anteil der Befragten, die mit ihrer Wohnsituation sehr zufrieden sind, ist unter Wohneigentümern mit 62 Prozent mehr als dreimal so hoch wie unter Mietern und ist gegenüber 2019 nochmals gestiegen.

RENTSCH: "Heute entscheiden eher persönliche Kriterien wie ein angenehmes Lebensumfeld und Platz für die Familie beim Kauf einer Immobilie und nicht mehr wie früher zuerst die Nähe zum Arbeitsplatz. Die digitale Transformation wird diesen Trend mit Blick auf 5G und das autonome Fahren vermutlich weiter verstärken."

Baukosten und Nebenkosten hindern Normalverdiener am Erwerb

Der stetige Anstieg der Immobilienpreise in den letzten Jahren führt zu einem Vermögenszuwachs der Immobilieneigentümer und bei fortgesetzter Entwicklung zu einer hohen Attraktivität für Mieter, ihrerseits eine Immobilie zu erwerben. Insbesondere spielen auch die weiterhin niedrigen Zinsen potenziellen Käufern in die Karten: Im Vergleich zu 2008 liegt die Ersparnis bei einem Durchschnittsinvestment in Höhe von rund 350.000 Euro bei über 130.000 Euro. Gleichzeitig steigen aber die Kaufnebenkosten, weil diese relativ zu den Immobilienpreisen mitsteigen, obwohl die damit einhergehenden Leistungen nicht komplexer werden: Grunderwerbssteuer, Makler- und Notarkosten liegen mittlerweile bei rund 44.000 Euro für eine durchschnittliche Immobilie, 2010 waren das nur gut 25.000 Euro. Das bedeutet einen Anstieg um 72 Prozent. Zudem steigen die Baukosten weiter aufgrund hoher Anforderungen an Sicherheit und andere Aspekte wie bspw. in den Brandschutz und die Energieeffizienz.

Die befürchtete finanzielle Belastung sowie ein hoher Kaufpreis sind auch die Hauptgründe der Befragten, auf einen Immobilienerwerb zu verzichten (jeweils 60 Prozent). Zum Vergleich: Einen Wertverlust der Immobilie fürchten nur 25 Prozent, finanzielle Schwierigkeiten auf Grund der Corona-Pandemie nur 17 Prozent der Kaufinteressenten.

RENTSCH: "Neben der mangelnden Bautätigkeit und fehlender Ausweisung von Baugebieten hindern vor allem Bau- und Nebenkosten Normalverdiener am Immobilienerwerb. Insbesondere für junge potenzielle Immobilienerwerber sind die Erwerbsnebenkosten zu einer großen Hürde geworden. Der Gesetzgeber ist dringend aufgerufen, Maßnahmen zu ergreifen, die Eigentumsbildung erleichtern, statt immer neue Investitionshemmnisse zu schaffen. Bau- und Erwerbskosten müssen sinken: Gerade junge Familien könnten mit Freibeträgen auf die Grunderwerbsteuer bei Ersterwerb der selbstbewohnten Immobilie unterstützt werden. Eine weitere Gefahr am Horizont besteht durch Knappheit von Rohstoffen, insbesondere Holz und Stahl. Die daraus erwachsenden erheblichen Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent stellen bereits immense Hindernisse dar. Die Politik muss rasch gegensteuern."

Bildung von Wohneigentum lohnt sich auch weiterhin - insbesondere in den Wachstumsregionen

In den Ballungsräumen besteht auch weiterhin hoher Bedarf an Neubauten. Der in der Studie für die Regionen ausgewiesene Zukunftsindex stellt dar, wie gut diese auf die zukünftigen Herausforderungen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeitsbedingungen vorbereitet sind. Neben einer hohen Akademiker- und Ingenieursquote sowie ausgeprägten Forschungsaktivitäten trägt auch eine hohe Beschäftigung in "Industrie 4.0"-affinen Branchen und in der Kultur- und Kreativwirtschaft (KuK) zur erfolgreichen Standortentwicklung in Sachen Wohneigentum bei.

RENTSCH: "Wer sich in Wachstumsregionen zu einem Kauf entschließt oder bereits eine Immobilie besitzt, kann auch im laufenden Jahrzehnt mit weiterem Wertzuwachs rechnen. Aber auch in den Regionen, in denen die Preise schon jetzt hoch sind, bestehen fast überall sehr gute bis hervorragende Zukunftsaussichten."

Original-Content von: Verband der Sparda-Banken e.V., übermittelt durch news aktuell

Berlin (ots)

Ab Mai 2021 muss beim Hausverkauf, der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien stets ein Energieausweis vorgelegt werden. Dieser richtet sich nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Was der Nachweis zur energetischen Bewertung eines Gebäudes alles beinhaltet und was es zu beachten gilt, darüber informiert das Serviceportal Intelligent heizen.

Der Energieausweis ist ein Dokument, das den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes wiedergibt. Die Vorschriften für den Energieausweis wurden erstmals in der Energiesparverordnung (EnEV) festgelegt und 2020 durch die Überführung der EnEV in das GEG erneuert und verschärft. Nach einer Übergangsfrist gelten ab Mai 2021 die neuen Regelungen. Die Änderungen beim Energieausweis betreffen zum einen Angaben zum Gebäude selbst. Zum anderen wurden die Vorschriften zur Erstellung und zur Vorlage des Energieausweises verschärft. Relevant sind die Änderungen auch für 10 Jahre alte Energieausweise, denn nach Ablauf von zehn Jahren verlieren diese ihre Gültigkeit.

Mehr Transparenz durch den neuen Energieausweis

Der Energieausweis dient dazu, Käufer, Mieter oder Pächter über den erwartbaren Energieverbrauch eines Gebäudes zu informieren. Alle Personen, die eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten, sind dazu verpflichtet, beim Besichtigungstermin einen Energieausweis vorzulegen, der auch oft als Energiepass bezeichnet wird. Bei Vertragsabschluss erhalten Käufer, Mieter oder Pächter diesen dann im Original oder als Kopie. Da Energieausweise generell nur zehn Jahre gültig sind, müssen alte Energieausweise erneuert werden. Beim Erstellen eines neuen Energieausweises sollte darauf geachtet werden, dass dieser den Vorschriften des GEG entspricht.

Neue Vorgaben für den Energieausweis

Der Energieausweis nach GEG beinhaltet Informationen zur Energieeffizienz der eingesetzten Anlagentechnik, zu Treibhausgas-Emissionen sowie zum baulichen Wärmeschutz der Gebäudehülle. Die Vorlage des Energieausweises bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf von Immobilien gilt künftig auch für Makler. Auch in Immobilieninseraten muss darauf hingewiesen werden. Neben dieser neuen Vorschrift wurden auch die Inhalte des Energieausweises erweitert. Neu hinzugekommen sind:

  • Angaben zum jährlichen Ausstoß von Treibhausgasen (in Kilogramm), die durch das Heizen, Belüften und Kühlen des Hauses sowie die Warmwasseraufbereitung verursacht werden.
  • Auskünfte über Sanierungsstand (Inspektionstermine) und Modernisierungsempfehlungen (beispielsweise Dämmung von Heizleitungen, Einbau von Thermostatventilen)
  • Effizienzklassen von A+ bis H, die angeben, wie es um den Energieverbrauch des Hauses bestellt ist: Die Klassen A+ bis B entsprechen dem heute möglichen Neubaustandard. Je weiter hinten im Alphabet der Buchstabe ist, desto höher ist der Energieverbrauch.

Achtung: Neben Lage, Größe und Ausstattung spielt der energetische Zustand einer Immobilie eine immer wichtigere Rolle. In Inseraten kann neben der Effizienzklasse auch der Endenergieverbrauch angegeben werden, eine Kennzahl, die ebenfalls im Energieausweis dokumentiert ist. Beide Kennzahlen beruhen auf bisherigen Verbräuchen und sind vom individuellen Bedarf abhängig. Sie sagen nichts über die zukünftigen Heizkosten aus, sondern dienen der Orientierung.

Berechnungsverfahren des Energieausweises - verbrauchs- oder bedarfsorientiert

Beim Ermitteln des energetischen Zustandes kann der Eigentümer zwischen zwei Verfahrensweisen entscheiden: Der Energiebedarfsausweis basiert auf der eingesetzten Heiztechnik und dem baulichen Zustand des Hauses, der Energieverbrauchsausweis auf dem durchschnittlichen Heizenergieverbrauch der letzten drei Jahre. Ein Energiebedarfsausweis ist aussagekräftiger und zum Ermitteln von Einsparpotenzialen besser geeignet.

Erstellung eines neuen Energieausweises

Ein neuer Energieausweis wird erforderlich, wenn eine Immobilie aufgrund einer umfangreichen Modernisierung nach GEG neu berechnet wird sowie beim Neubau. Laut GEG dürfen Energieberater oder Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen, wie beispielsweise viele Architekten oder Ingenieure, den Nachweis über den energetischen Zustand eines Gebäudes erbringen. Die Liste der Energie-Effizienz-Experten (EEE) für Förderproramme des Bundes hilft bei der Orientierung. Bei allen Daten, die Eigentümer zur Verfügung stellen, tragen diese die Verantwortung für die Richtigkeit. Sie sollten damit sorgfältig umgehen, denn bei falschen Angaben können sie haftbar gemacht werden.

Tipp: Der Energieausweis gibt den energetischen Zustand von Gebäuden wieder. Er verpflichtet nicht, die Energiebilanz zu verbessen. Bei einem hohen Energiebedarf lohnt es sich allerdings, durch eine staatlich geförderte energetische Sanierung den energetischen Zustand zu optimieren. Es empfiehlt sich außerdem, die Ausstellung des Energieausweises mit einer Energieberatung zu verknüpfen, aus der am Ende ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) hervorgeht. Die Beratung wird mit bis zu 80 Prozent gefördert und kostet am Ende wenige hundert Euro. Für jede Sanierungsmaßnahme, die aus dem iSFP hervorgeht, gibt es einen Zusatzbonus von fünf Prozent der Kosten. So macht sich die Energieberatung schnell bezahlt, außerdem sorgt sie für eine fachlich einwandfreie Sanierung. Und das schlägt sich dann auch in den Bewertungen im Energieausweis nieder, die eine immer wichtigere Rolle beim Hausverkauf spielen.

Original-Content von: VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V., übermittelt durch news aktuell

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