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Saarbrücken (307)

Saarbrücken

Saarbrücken (ots)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) veröffentlicht ihre Jahresbilanz 2023. Im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verfolgt die FKS sowohl einen ganzheitlichen, als auch einen risikoorientierten Prüfungsansatz. Insgesamt 1.010 Arbeitgeberprüfungen führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Saarbrücken im Jahr 2023 durch. Im Rahmen dieser Prüfungen wurden rund 6.400 Arbeitnehmer befragt und ihre Beschäftigungsverhältnisse überprüft. An diese Personenprüfungen schließen sich in der Regel umfangreiche und häufig komplexe Überprüfungen der Geschäftsunterlagen an, die gegebenenfalls in Ermittlungsverfahren münden. So wurden in 2023 knapp 2.160 Strafverfahren eingeleitet und circa 2.050 Strafverfahren abgeschlossen. Im Rahmen geführter Ermittlungsverfahren der FKS konnte im Jahr 2023 eine Gesamtschadenssumme von rund 15,1 Millionen Euro festgestellt werden.

Ganzheitlicher Prüfungsansatz

"Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zeigt sich in verschiedenen Formen. Daher erfolgen die Prüfungen der FKS grundsätzlich ganzheitlich.", so Anja Ball, Leiterin des Hauptzollamts Saarbrücken. Geprüft wird, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob zu Unrecht Sozialleistungen bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen. Neben risikoorientierten, aber auch verdachtsunabhängigen Prüfungen, beteiligte sich die FKS des Hauptzollamts Saarbrücken im Jahr 2023 regelmäßig an bundesweiten Schwerpunktprüfungen. Diese fanden unter anderem im Bauhaupt- und Nebengewerbe, der Gastronomie, dem Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie dem Kurier-, Express- und Paketdienstleistungsgewerbe statt.

Organisierte Formen der Schwarzarbeit

Ein weiterer Schwerpunkt der FKS ist die Verfolgung und Bekämpfung organisierter Formen der Schwarzarbeit sowie der organisierten Kriminalität. Ziel dabei ist das Erkennen und Zerschlagen organisierter Täterstrukturen, die durch ihre illegalen Aktivitäten regelmäßig hohe Sozialversicherungs- und Steuerschäden verursachen. Die Ermittlungsarbeit findet häufig in der gemeinsamen Zusammenarbeit mit Polizei und Steuerfahndung statt.

"Die FKS sorgt mit ihren Prüfungen und ihrer Ermittlungsarbeit für faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen, die sowohl den Arbeitnehmern, als auch denjenigen Arbeitgebern, die sich an die gesetzlichen Regelungen halten, zugutekommen.", betont Anja Ball abschließend.

Original-Content von: Hauptzollamt Saarbrücken übermittelt durch news aktuell

Saarbrücken (ots)

Saarbrücken. In der Zeit von Montag, 19.02.2024, bis Sonntag, 25.02.2024, werden durch die saarländische Polizei an nachfolgend aufgeführten Örtlichkeiten Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt:

Montag, 19.02.2024

   - Merzig
   - B 423 zwischen Homburg und Blieskastel
   - BAB 6 zwischen Landesgrenze Frankreich und AK Neunkirchen

Dienstag, 20.02.2024

   - Homburg
   - Weiskirchen, L 157
   - BAB 8 zwischen AS Heusweiler und AK Neunkirchen

Mittwoch, 21.02.2024

   - St. Wendel
   - B 269 zwischen Lebach und Dillingen
   - BAB 620 zwischen AD Saarbrücken und AD Saarlouis

Donnerstag, 22.02.2024

   - Neunkirchen
   - B 10 zwischen Eppelborn und Neububach
   - BAB 8 zwischen Landesgrenze Luxemburg und AS Merzig

Freitag, 23.02.2024

   - Saarbrücken
   - B 406, Sinz
   - B 41 zwischen Neunkirchen und Wolfersweiler

Samstag, 24.02.2024

   - B 51 zwischen Saarhölzbach und Merzig
   - BAB 1 zwischen AS Eppelborn und AS Riegelsberg

Sonntag, 25.02.2024

   - B 51 zwischen Landesgrenze Frankreich und Saarbrücken

Original-Content von: Landespolizeipräsidium Saarland übermittelt durch news aktuell

Reizstoffaustritt in Saarbahn Saarbrücken

Saarbrücken (ots)

Am 09.02.2024, gegen 15:24 Uhr, wurde die Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt durch einen Fahrgast der Saarbahn in Fahrtrichtung Saargemuines, darüber in Kenntnis gesetzt, dass es in der Saarbahn zum Einsatz von Reizstoff gekommen sei. Die Saarbahn, welche aus drei Wagons bestand, befand sich zu diesem Zeitpunkt an der Haltestelle Kieselhumes in Saarbrücken. Laut Saarbahnführer war die Saarbahn zum Zeitpunkt des Geschehens vollbesetzt, was etwa einer Personenanzahl von circa 240 Personen entspricht. Zu den Verursachern ist bekannt, dass es sich um eine sechs- bis siebenköpfige Gruppierung von Kindern handelte, die von Zeugen nicht näher beschrieben werden konnte. Sie wurden auf etwa 12-14 Jahre alt geschätzt. Der Reizstoff wurde kurz vor der Haltestelle Hellwigstraße ausgestoßen, woraufhin die Kinder fluchtartig die Saarbahn verließen. Ein etwaiges Tatmittel habe man nicht sehen können. Ebenso konnte durch die eingesetzten Beamten kein Reizstoffsprühgerät (o.Ä.) festgestellt werden. Nach dem Reizstoffaustritt klagte keiner der Fahrgäste über anhaltende Beschwerden. Lediglich eine Gruppe von sieben Personen, die sich auch zum Tatzeitpunkt im mittleren Wagon der Saarbahn aufhielt, gab an kurzfristigen Reizhusten, teilweise bis hin zu Brechreiz unmittelbar nach Ausstoßen des Reizstoffes verspürt zu haben.

Original-Content von: Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt übermittelt durch news aktuell

Saarbrücken (ots)

Am Dienstagabend (06.02.2024) fiel eine 85-jährige Frau aus Neuforweiler einem Tötungsdelikt zum Opfer. Vor Ort nahm die Polizei den Ehemann vorläufig fest. Er sitzt nun in der JVA Saarbrücken ein.

Gegen 19:45 Uhr ging bei der Polizei über eine im selben Anwesen wohnende Zeugin die Mitteilung ein, dass sie dort eine 85-Jährige schwer verletzt aufgefunden habe. Als Polizei und Rettungskräfte vor Ort eintrafen, fanden sie den Sachverhalt wie gemeldet vor. Bei der schwer verletzten Frau leiteten die Rettungskräfte sofort medizinische Maßnahmen ein. Diese führten jedoch nicht zum Erfolg, die 85-Jährige erlag kurze Zeit später ihren Verletzungen. Der 83-jährige Ehemann, der ebenfalls anwesend war, wurde unter dringendem Tatverdacht festgenommen.

Im Rahmen der Tatortaufnahme fanden Ermittler ein Messer, welches als mögliche Tatwaffe in Betracht kommt. Nach der am gestrigen Tag (07.02.2024) in der Rechtsmedizin in Homburg durchgeführten Obduktion steht fest, dass die Frau durch eine Stichverletzung ums Leben kam.

Zum Motiv können derzeit keine Angaben gemacht werden. Die Ermittlungen dauern an. Nach Vorführung beim zuständigen Bereitschaftsgericht in Saarbrücken erließ das Gericht Haftbefehl wegen Totschlages. Der Mann sitzt nun in Untersuchungshaft in der JVA Saarbrücken.

Original-Content von: Landespolizeipräsidium Saarland übermittelt durch news aktuell

Heusweiler (ots)

Am 06.02.2024 kam es zu einer Körperverletzung zum Nachteil eines aufmerksamen Passanten. Dieser stellte gegen Nachmittag einen betrunkenen Pkw-Fahrer auf dem Friedhofsparkplatz in Holz fest. Als sich der Passant nach dem Wohlergehen des stark alkoholisierten Mannes hinter dem Steuer erkundigen wollte, schlug dieser ihm unvermittelt mit der Faust ins Gesicht. Durch weitere Passanten konnte der Täter bis zum Eintreffen der Polizei fixiert werden. Dem Fahrer wurde im weiteren Verlauf die Fahrerlaubnis entzogen und eine Blutprobe entnommen. Zeugen der Tat werden gebeten, sich telefonisch bei der Polizeiinspektion Völklingen unter der Telefonnummer 06898 2020 zu melden.

Original-Content von: Polizeiinspektion Völklingen übermittelt durch news aktuell

Saarbrücken (ots)

In der Zeit von Montag, 12.02.2024, bis Sonntag, 18.02.2024, werden durch die saarländische Polizei an nachfolgend aufgeführten Örtlichkeiten Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt:

Montag, 12.02.2024

   - BAB 620 zwischen AD Saarbrücken und AD Saarlouis
   - B 51 zwischen Saarbrücken und Landesgrenze Frankreich
   - B 41 zwischen Neunkirchen und St. Wendel

Dienstag, 13.02.2024

   - Riegelsberg
   - B 423 zwischen Homburg und Blieskastel
   - B 268 zwischen Nunkirchen und Lebach

Mittwoch, 14.02.2024

   - Heusweiler
   - B 51 zwischen Saarhölzbach und Merzig
   - BAB 8 zwischen Landesgrenze Luxemburg und AS Merzig

Donnerstag, 15.02.2024

   - Großrosseln
   - B 423 zwischen Habkirchen und Blieskastel
   - B 268 zwischen Nunkirchen und der Landesgrenze zu 
     Rheinland-Pfalz

Freitag, 16.02.2024

   - Homburg
   - B 269 zwischen Saarlouis und Lebach
   - BAB 1 zwischen AS Hasborn und AK Saarbrücken

Samstag, 17.02.2024

   - BAB 6 zwischen AD Saarbrücken und AK Neunkirchen
   - B 51 zwischen Landegrenze Frankreich und Saarbrücken-Güdingen

Sonntag, 18.02.2024

   - Merzig
   - B 420 zwischen Ottweiler und Fürth

Hinweis:

Bei den angekündigten Messstellen handelt es sich um Unfallörtlichkeiten, die nach Unfallhäufung, Unfallfolgen und Unfallursachen ausgewählt wurden.

Über die angekündigten Kontrollen hinaus sind weitere Geschwindigkeitskontrollen möglich. Aus einsatztechnischen Gründen können auch angekündigte Kontrollen entfallen.

Weitere Infos der Polizei im Internet unter: www.polizei.saarland.de

Original-Content von: Landespolizeipräsidium Saarland übermittelt durch news aktuell

Riegelsberg (ots)

Am Abend des 02.02.2024 wurde gegen 23:15 Uhr von einem Zeugen beobachtet, wie vier Jungen und ein Mädchen im Alter von ca. 16-18 Jahren an der Haltestelle "Güchenbach" im Russenweg in Riegelsberg randalierten. Durch die eintreffende Polizei konnten an der Saarbahnhaltestelle zwei beschädigte Mülleimer, sowie an der Bushaltestelle "Russenweg" in der Saarbrücker Straße, ein weiterer beschädigter Müllereimer festgestellt werden. Die Jugendlichen hatten sich zwischenzeitlich zu Fuß und mit der Saarbahn von der Örtlichkeit entfernt und konnten nicht mehr angetroffen werden. Wer Angaben zu den Jugendliche kann und den Vorfall ebenfalls beobachtet hat, wird gebeten sich bei der Polizeiinspektion Völklingen unter der 06898/2020 zu melden.

Original-Content von: Polizeiinspektion Völklingen übermittelt durch news aktuell

Saarbrücken (ots)

Saarbrücken. Am kommenden Mittwoch (07.02.2024) beginnt um 20:45 Uhr im ausverkauften Saarbrücker Ludwigsparkstadion das DFB-Pokalspiel zwischen dem 1. FC Saarbrücken und Borussia Mönchengladbach. Die Polizei bereitet sich auf diesen Einsatz vor und wird für Sicherheit sorgen.

Die Polizei stuft die Begegnung als Risikospiel ein. Deshalb wird die saarländische Polizei durch eine Trennung der Fangruppen beider Mannschaften für einen sicheren Ablauf der Veranstaltung sorgen und Störungen unterbinden.

Um die Sicherheit aller Besucherinnen und Besucher des Ludwigsparkstadions zu gewährleisten, können Fans des 1. FC Saarbrücken erneut nach Spielende nicht über die Camphauser Straße zum Ludwigskreisel gehen. Hierfür werden im Bereich der Straßen "An der Saarlandhalle" / "Camphauser Straße" sowie in Höhe des Eingangs Nord 1 (Viktors-Tribüne) in Richtung Innenstadt polizeiliche Durchgangssperren eingerichtet. Lediglich Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen können an den dortigen Durchlassstellen die Camphauser Straße passieren.

Die Camphauser Straße wird am Spieltag ab 17 Uhr bis nach Spielende zwischen dem Ludwigskreisel und der Autobahn BAB 623 für den Fahrzeugverkehr gesperrt sein.

Im Umfeld des Stadions und der Saarlandhalle sowie des Stadtteils Rodenhof stehen keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Außerdem wird im Bereich des Saarbrücker Rodenhofs die Anwohnerparkzone aktiviert. Stadt Saarbrücken und Polizei empfehlen deshalb eine möglichst frühzeitige Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Für Übersichtsaufnahmen setzt das Landespolizeipräsidium während des laufenden Einsatzes, hauptsächlich in der Vor- und Nachspielphase, eine Drohne ein. Die Drohne überfliegt keine Menschenmengen oder größeren Personengruppen.

Informationen zum Einsatzverlauf gibt es auch bei X (ehemals Twitter) unter @PolizeiSaarland.

Original-Content von: Landespolizeipräsidium Saarland übermittelt durch news aktuell

Saarbrücken (ots)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Kaiserslautern des Hauptzollamts Saarbrücken deckte den Betrug in Höhe von rund 66.000 Euro eines Ehepaars aus dem Raum Kaiserslautern auf.

"Die Ermittlungen der Beamten ergaben, dass das Ehepaar über einen Zeitraum von mehreren Jahren einen lukrativen Schrotthandel betrieben und gleichzeitig über einen Zeitraum von vier Jahren zu Unrecht Leistungen vom zuständigen Jobcenter erhalten hatte", so Dominik Brach, Pressesprecher des Hauptzollamtes Saarbrücken. "Durch die nicht gemeldeten Einkünfte des Paares entstand dem Jobcenter damit ein Schaden in Höhe von rund 66.000 Euro", so Brach.

Beide Leistungsbezieher wurden nun wegen Betrugs im besonders schweren Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von jeweils einem Jahr durch das Amtsgericht Kaiserslautern verurteilt. Darüber hinaus müssen die zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen an das Jobcenter zurückgezahlt werden. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Zusatzinformation

Das Arbeitslosengeld I soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung verlieren, sozial absichern. Es soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das die oder der Arbeitslose wegen der Arbeitslosigkeit nicht erzielen kann. Die Dauer des Bezugs ist nach bestimmten Voraussetzungen zeitlich beschränkt.

Das Arbeitslosengeld II/Bürgergeld hingegen sichert den Lebensunterhalt erwerbsfähiger Personen, soweit sie hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht durch Einkommen oder Vermögen sichern kann. Anspruch auf Arbeitslosengeld II können daher auch Personen haben, die mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen.

Alle Leistungsempfänger sind gesetzlich dazu verpflichtet, Angaben, die für den Leistungsbezug erheblich sind, den Arbeitsagenturen, Jobcentern oder kommunalen Trägerschaften unverzüglich mitzuteilen.

Leistungsmissbrauch wird unter anderem mit modernen Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung aufgedeckt. Dabei werden die Meldedaten der Arbeitgeber zur Sozialversicherung mit den Leistungsempfängerdaten abgeglichen, um Überschneidungen festzustellen, deren Ursachen anschließend aufgeklärt werden. Wer falsche beziehungsweise unvollständige Angaben macht oder Änderungen nicht beziehungsweise nicht unverzüglich mitteilt, muss nicht nur mit der Pflicht zur Erstattung der zu Unrecht erhaltenen Leistungen rechnen, sondern setzt sich auch der Gefahr eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens aus.

Wer absichtlich falsche beziehungsweise unvollständige Angaben macht oder Änderungen nicht beziehungsweise nicht unverzüglich mitteilt und dadurch Leistungen erhält, die ihm nicht zustehen, macht sich wegen Betrugs oder Erschleichens von Sozialleistungen strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren beziehungsweise bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden (§ 263 Strafgesetzbuch).

Original-Content von: Hauptzollamt Saarbrücken übermittelt durch news aktuell

Saarbrücken (ots)

Am Nachmittag des 01.02.2024, zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr wurden in der Heinestraße in 66125 Saarbrücken-Dudweiler zwei Kinder von einer unbekannten männlichen Person angesprochen. Die männliche Person war mit einem PKW (vermutlich schwarz, Scheiben verdunkelt, eventuell SUV) unterwegs gewesen und versuchte die Kinder mit Hundewelpen dazu zu bewegen, sich ans Fahrzeug zu begeben.

Der Fahrer des Fahrzeuges sei ein älterer Man über 50, mit weißen Haaren, weißem Bart und einer Lücke neben den oberen Schneidezähnen gewesen.

Zeugen werden gebeten, sich bei sachdienlichen Hinweisen an die Polizeiinspektion Sulzbach (Tel.: 06897-9330) zu wenden.

Original-Content von: Polizeiinspektion Sulzbach übermittelt durch news aktuell

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Saarbrücken (ots)

Am Nachmittag des 01.02.2024 ereignete sich gegen 16:05 Uhr ein Verkehrsunfall zwischen einem Zweirad und einem Pkw in der Bergstraße in Saarbrücken-Burbach. Hierbei befuhr ein 18-jähriger Saarbrücker mit seinem Motorroller die Bergstraße in Fahrtrichtung Völklingen. Kurz hinter der Einmündung der Jakobstraße lenkt der Rollerfahrer, ohne auf den Gegenverkehr zu achten, plötzlich nach links, um am linken Fahrbahnrand zu halten. Hierbei übersieht er die 33-jährige Fahrzeugführerin eines SUV, welche die Bergstraße in entgegengesetzter Richtung befährt und es kommt zum Zusammenstoß. Der Rollerfahrer wird durch den Pkw aufgeladen, schleudert über die Motorhaube und kommt neben dem Pkw zum Liegen. Der Rollerfahrer wird durch den Unfall verletzt; er ist vor Ort ansprechbar, es besteht keine Lebensgefahr; und wird zur Überwachung in ein Saarbrücker Krankenhaus eingeliefert. An beiden beteiligten Fahrzeugen entsteht Sachschaden im mittleren 5-stelligen Bereich. Bei der Unfallaufnahme befanden sich drei Streifenkommandos der PI Saarbrücken-Burbach sowie zwei Rettungswägen und ein Notarzt im Einsatz. Im Rahmen der Unfallaufnahme musste die Bergstraße, B51, für ca. 45 Minuten voll gesperrt werden. Der Verkehr wurde entsprechend umgeleitet. Aufgrund des herrschenden Berufsverkehrs kam es zu leichten Verkehrsbeeinträchtigungen.

Original-Content von: Polizeiinspektion Saarbrücken-Burbach übermittelt durch news aktuell

Saarbrücken (ots)

Saarbrücken. Mit einem sogenannten "Schockanruf" erbeuteten Betrüger am gestrigen Dienstag (30.01.2024) in Saarbrücken Bargeld und Schmuck im Wert von mehreren 10.000 Euro. Dabei nutzten sie die Sorge einer arglosen Seniorin um ihren Ehemann skrupellos aus.

Um 15:55 Uhr meldete sich ein Anrufer bei dem 75-jährigen Opfer und erzählte mit weinerlicher Stimme, dass er einen tödlichen Verkehrsunfall in Saarlouis verursacht habe. Im Glauben, es handele sich bei dem Anrufer um ihren Ehemann, der zufälligerweise tatsächlich im Raum Saarlouis mit dem Auto unterwegs war, übergab die Angerufene gegen 17 Uhr vor ihrem Haus Bargeld und wertvollen Goldschmuck an einen unbekannten Boten. Das zuvor von einer angeblichen Mitarbeiterin der Polizeiinspektion Saarlouis geforderte Geld solle zur Abwendung der drohenden Untersuchungshaft dienen.

Erst als sich der wirkliche Ehemann gegen 17:45 Uhr telefonisch bei seiner Ehefrau meldete, fiel der Betrug auf. Sechs weitere, allerdings erfolglose Anrufe verzeichnete die Polizei Saarland gestern, alle im Regionalverband.

So können Sie sich vor Telefonbetrügern schützen:

   - Die Polizei nimmt weder Wertgegenstände noch Bargeld entgegen!
   - Sollten die Anrufer von Ihnen Geld verlangen, legen Sie sofort 
     auf und heben Sie bei weiteren Anrufversuchen nicht mehr ab!
   - Legen Sie auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie 
     sich unter Druck gesetzt fühlen! Überprüfen Sie, wenn möglich, 
     die Informationen des Anrufers!
   - Nehmen Sie mit ihren Angehörigen oder einer Vertrauensperson 
     Kontakt auf oder rufen Sie die Polizei unter der Ihnen bekannten
     Nummer oder der 110 an! Nutzen Sie nicht die Rückruffunktion!
   - Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und 
     finanziellen Verhältnisse!
   - Übergeben oder überweisen Sie niemals Geld an unbekannte 
     Personen oder Konten!

Weitere Informationen zu Enkeltrick, Schockanrufen und anderen Betrugsmaschen finden Sie im Internet unter www.polizei.saarland.de.

Original-Content von: Landespolizeipräsidium Saarland übermittelt durch news aktuell

Saarbrücken (ots)

In der Zeit von Montag, 05.02.2024, bis Sonntag, 11.02.2024, werden durch die saarländische Polizei an nachfolgend aufgeführten Örtlichkeiten Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt:

Montag, 05.02.2024

   - B 51 zwischen Völklingen und Saarlouis
   - L 126 zwischen Neuweiler und Rentrisch
   - BAB 1 zwischen AS Eppelborn und AD Nonnweiler

Dienstag, 06.02.2024

   - L 108, zwischen Fechingen und Ensheim
   - B 268 zwischen Nunkirchen und Lebach
   - BAB 623 zwischen AS Saarbrücken-Herrensohr und AD Friedrichsthal

Mittwoch, 07.02.2024

   - B 51 zwischen Saarhölzbach und Merzig
   - B 41 zwischen St. Wendel und Neunkirchen
   - BAB 8 zwischen Landesgrenze Luxemburg und AS Merzig

Donnerstag, 08.02.2024

   - St.Wendel
   - BAB 6 zwischen Landesgrenze Frankreich und AK Neunkirchen
   - B 423 zwischen Habkirchen und Blieskastel

Freitag, 09.02.2024

   - A 620 zwischen AD Saarbrücken und AD Saarlouis
   - B 268 zwischen Nunkirchen und Lebach
   - B 51 zwischen Landesgrenze Frankreich und Saarbrücken

Samstag, 10.02.2024

   - BAB 623 zwischen AD Friedrichsthal und Saarbrücken

Sonntag, 11.02.2024

   - A 620 zwischen AD Saarlouis und AD Saarbrücken

Hinweis:

Bei den angekündigten Messstellen handelt es sich um Unfallörtlichkeiten,die nach Unfallhäufung, Unfallfolgen und Unfallursachen ausgewählt wurden.

Über die angekündigten Kontrollen hinaus sind weitere Geschwindigkeitskontrollen möglich. Aus einsatztechnischen Gründen können auch angekündigte Kontrollen entfallen.

Weitere Infos der Polizei im Internet unter: www.polizei.saarland.de

Original-Content von: Landespolizeipräsidium Saarland übermittelt durch news aktuell

Mandelbachtal (ots)

Im Zeitraum von Sonntag, den 28.01.2024, 21:00 Uhr, bis Sonntag, den 29.01.2024, 07:00 Uhr, ereignete sich ein Diebstahl an einer Tankstelle in der Grenzlandstraße in Mandelbachtal - Habkirchen. Hierbei öffnete bislang unbekannter Täter gewaltsam das Vorhängeschloss des Gasflaschenlagers und entwendete 6-7 Gasflaschen. Es entstand ein Sachschaden von schätzungsweise 200 Euro.

Zeugen, die Hinweise zur Tat geben können, werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion in Homburg in Verbindung zu setzen (06841-1060).

Original-Content von: Polizeiinspektion Homburg übermittelt durch news aktuell

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