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Abgabefrist für Steuererklärung 2023 verpasst: Was jetzt wichtig ist

Wer die Abgabefrist der Steuererklärung für 2023 am 2. September verpasst hat, sollte schnell handeln, um mögliche Strafen zu vermeiden. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) erläutert die Konsequenzen und mögliche Schritte zur Vermeidung von Sanktionen:

  1. Verspätungszuschlag: Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag verlangen, der 0,25 % der festgesetzten Einkommensteuer beträgt, mindestens aber 25 Euro pro Monat. Dieser Zuschlag wird zwingend erhoben, wenn die Erklärung 14 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres nicht eingereicht wurde. In bestimmten Fällen, wie bei einer Steuererstattung oder einer Fristverlängerung, kann das Finanzamt auf den Zuschlag verzichten.

  2. Fristverlängerung: Wenn Sie die Abgabe versäumt haben, lohnt es sich, sofort das Finanzamt zu kontaktieren. Mit einer glaubhaften Begründung lässt sich unter Umständen noch eine Fristverlängerung und somit der Verzicht auf den Verspätungszuschlag erwirken.

  3. Zwangsgeld und Ersatzzwanghaft: Bei weiterem Verstreichen der Fristen droht Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro. Im schlimmsten Fall kann das Finanzamt sogar Ersatzzwanghaft anordnen, falls das Zwangsgeld nicht beigetrieben werden kann.

Wer die Erklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat grundsätzlich mehr Zeit. Die Abgabefrist für 2023 verlängert sich in diesem Fall bis zum 2. Juni 2025.

Die VLH bietet umfassende Unterstützung bei der Erstellung der Steuererklärung und ist der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland.

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