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CSU-Fraktion will Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorantreiben

Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag fordert mit Nachdruck eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die auf Effizienz, Sparsamkeit und eine schlankere Struktur abzielt. Ein entsprechender Dringlichkeitsantrag soll am Donnerstag im Plenum beschlossen werden. Zentrale Forderungen sind unter anderem:

  1. Strukturelle Reformen:

    • Reduzierung der Anzahl von Spartensendern.
    • Effizientere und schlankere Verwaltung.
    • Stärkere Kooperation zwischen den Rundfunkanstalten.
  2. Finanzierung im aktuellen Rahmen:

    • Ablehnung der Klage von ARD und ZDF beim Bundesverfassungsgericht für höhere Gebühren, da diese noch vor der Entscheidung der Ministerpräsidenten erfolgt sei.
    • Angemessenes Maßhalten bei der Finanzierung, um steigende Gebühren für die Bevölkerung zu vermeiden.

Kritik und Begründung

  • Professor Dr. Winfried Bausback betont, dass der Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im bestehenden Finanzrahmen effizient erfüllt werden müsse. Angesichts gesellschaftlicher Diskussionen über die Tragfähigkeit des Sozialstaats sei eine automatische Erhöhung der Rundfunkgebühren nicht vermittelbar.
  • Alex Dorow ergänzt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Zeiten von Desinformation besonders wichtig sei, jedoch Vertrauen zurückgewinnen müsse. Vorfälle wie der Finanzskandal beim rbb, die Genderdebatte und teils einseitige Berichterstattung hätten zur Polarisierung in der Gesellschaft beigetragen.

Der Reformvorschlag orientiert sich am geplanten neuen Rundfunkstaatsvertrag, der als Basis für eine zukunftsfähige und glaubwürdige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dienen soll. Die CSU sieht das Ministerpräsidenten-Reformpaket als den richtigen Schritt, um ARD, ZDF und Deutschlandradio effizienter und stärker auf ihren Kernauftrag auszurichten.

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