Bundestagswahl 2025: Wichtige Informationen für Wahlberechtigte
Heute wählen die Bürgerinnen und Bürger den 21. Deutschen Bundestag. Seit 8:00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet, und noch bis 18:00 Uhr haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben.
Die Bundeswahlleiterin appelliert an die Bevölkerung, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, da Wahlen das Fundament einer funktionierenden Demokratie bilden.
Wo wird gewählt?
Die Adresse des persönlichen Wahlraums ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Zusätzlich bieten viele Gemeinden ein Auskunftstelefon oder stellen online ein Verzeichnis aller Wahllokale zur Verfügung.
Wählen ohne Wahlbenachrichtigung
Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren oder verlegt hat, kann trotzdem wählen. In diesem Fall kann der zuständige Wahlraum bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahllokal muss sich jede Person mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Wählen mit Wahlschein & Briefwahl
- Briefwähler können ihren Wahlschein auch im Wahllokal nutzen, um dort direkt abzustimmen.
- In Ausnahmefällen – etwa bei einer plötzlichen Erkrankung – kann ein Wahlschein noch bis 15:00 Uhr am Wahltag bei der Gemeinde beantragt werden. Dies erfordert eine schriftliche Begründung und ggf. eine Vollmacht bei Beantragung durch Dritte.
- Der Wahlbrief muss spätestens bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingegangen sein. Verspätete Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.
Wichtig: Wählen ist persönlich und einmalig
Jede wahlberechtigte Person darf nur persönlich und genau einmal wählen. Mehrfachwahlen oder Wählen für andere Personen sind strafbar und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Nutzen Sie Ihr demokratisches Mitspracherecht und geben Sie Ihre Stimme ab – jede Stimme zählt!