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Offenbach: Ermittlungen nach Drohnen-Sichtungen: Polizei weist auf Regeln hin

Offenbach (ots)

Zwei Meldungen über gesichtete Drohnen zwischen Offenbach und dem Neu-Isenburger Stadtteil Gravenbruch sorgten am Montag nicht nur für kurzzeitige Polizeieinsätze, sondern hatten auch Auswirkungen auf den Frankfurter Flughafen. Gegen 11.20 Uhr hatten Piloten einer Passagiermaschine beim Landeanflug auf den Frankfurter Airport zunächst eine orangefarbene Drohne am Himmel im Bereich über dem Offenbacher Waldzoo bemerkt und an den Tower gemeldet. Um den Drohnenpiloten ausfindig machen zu können, wurden umgehend Streifen nach dort entsandt, allerdings konnte niemand mehr angetroffen werden. Eine weitere Meldung über ein unbemanntes Flugobjekt erfolgte dann am Nachmittag. Die Cockpitcrew eines anderen Fliegers hatte gegen 17 Uhr aus dem Bereich nördlich von Gravenbruch eine gelbe Drohne gesichtet, was erneut zu polizeilichen Fahndungsmaßnahmen führte. Aber auch in diesem Bereich konnten die Beamten keinen Steuernden mehr antreffen.

Gleichwohl es in beiden Fällen zu keinerlei Beeinträchtigung für die Flugzeuge kam, war der Flugverkehr am Flughafen Frankfurt kurzzeitig eingeschränkt.

Die Polizei hat im Zusammenhang mit den beiden Drohnen-Sichtungen jeweils Ermittlungen wegen des Verdachts des versuchten gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr eingeleitet und sucht nun Zeugen. Wer Hinweise auf die jeweiligen Drohnenführer geben kann, wird gebeten, sich an die Polizei in Offenbach zu wenden (Telefon: 069 8098-1234).

Ganz allgemein weist die Polizei darauf hin, dass der Aufstieg von Drohnen nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. "Für die Sicherheit im Luftraum gibt es klare Regeln - auch für Drohnen", sagt Thomas Leipold von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Südosthessen. "Beispielsweise dürfen Drohnen nur in Sichtweite geflogen werden und man muss mindestens 16 Jahre alt sein. In bestimmten Gebieten besteht sogar ein generelles Flugverbot, etwa rund um Flughäfen oder über Krankenhäusern, Wohngrundstücken, Militäranlagen, Menschenansammlungen oder Einsatzstellen von Polizei und Rettungskräften", so Leipold weiter, der eines ganz deutlich macht: "Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften sind keine Kavaliersdelikte. Das Strafgesetzbuch sieht hier bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor. Neben den rechtlichen Konsequenzen kann das Ganze aber auch schnell gefährlich werden, etwa wenn die Fluggeräte Flugzeugen zu nahe kommen."

Weitere allgemeine Informationen zur regelkonformen und vor allem sicheren Nutzung von Drohnen sind dem beigefügten Flyer des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zu entnehmen.

Wer zudem konkret wissen möchte, wo Drohnenflüge untersagt sind (Beschränkungsgebiete), kann dies auf der Homepage der DIPUL, der digitalen Plattform für unbemannte Luftfahrt des BMDV, nachlesen. Der Link hierzu lautet: https://maptool-dipul.dfs.de/?language=de.

Original-Content von: Polizeipräsidium Südosthessen übermittelt durch news aktuell

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