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2G-Regel im Einzelhandel in Hessen wird aufgehoben

Die 2G-Regel im Einzelhandel soll laut Ministerpräsident Volker Bouffier Anfang nächster Woche wegfallen, ein festes Datum wurde von ihm noch nicht genannt. Das und auch Aussicht auf Lockerungen bei Großveranstaltungen kündigte er am Abend im Landtag an.

Durch die Aufhebung der 2G-Regel soll vor allem eine Wettbewerbsverzerrung zwischen Geschäften des Grundbedarfs und dem Rest des Handels verhindert werden. Ein Minimum an Schutz soll jedoch durch das zwingende Tragen von FFP2-Masken gewährleistet werden. Je nach Entwicklung des weiteren Pandemieverlaufs müsse eventuell wieder nachgesteuert werden, dafür müsse man die Auslastungen in den Kliniken beobachten.

Lockerungen bei Großveranstaltungen im Freien

Deutschlandweit dürfen die Stadien und Hallen wieder mit mehr Zuschauern gefüllt werden nach einem vorherigen Beschluss der Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien und Senatskanzleien. Dies werde Hessen übernehmen, laut Volker Bouffier. Im Freien dürfen dann bei überregionalen Großveranstaltungen bei einer maximalen Auslastung von 50 Prozent bis zu 10.000 Menschen dabei sein. Voraussetzung hierfür ist die 2G-Plus Regel.

Maximal 4.000 Zuschauer in Innenräumen

In dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Beschluss vom Mittwoch, der für die Bundesländer bindend ist, aber jeweils noch in die Corona-Verordnungen übernommen werden muss, heißt es in Innenräumen liegt die zulässige Auslastung "bei maximal 30 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch nicht mehr als insgesamt 4.000 Zuschauenden".

Stadt Hanau verzichtete zuvor auf die 2G-Regel im EInzelhandel

Am Nachmittag hatte die Stadt Hanau bereits angekündigt, die Kontrollen im Handel auszusetzen. Ein Urteil vom Verwaltungsgericht Frankfurt hatte die 2G-Regel für drei Modehäuser gekippt. Die Betreiberin der drei Modehäuser hatte argumentiert, es sei nicht einzusehen, warum nicht nur Betriebe der akuten Versorgung der Bevölkerung wie Drogerien, Tankstellen, Apotheken, sondern auch Gartenmärkte und Blumenfachgeschäfte von der 2G-Regel ausgenommen sind, Bekleidungs- und Modegeschäfte aber nicht zur Grundversorgung zählen sollen.

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