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IN HESSEN Neue Corona-Regeln 2G flächendeckend beschlossen

Am Donnerstag haben sich Bund und Länder bei den Corona-Beratungen auf flächendeckende Zugangsbeschränkungen für nicht geimpfte Menschen im öffentlichen Leben geeinigt.

Hessens Ministerpräsident Bouffier hat auf einer Pressekonferenz mitgeteilt, dass nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) Zutritt zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie, körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen haben. Was intensiv in Hessen kontrolliert werden solle.

Hospitalisierungswert entscheidend

Abhängig vom Hospitalisierungswert sollen die Maßnahmen in drei Stufen greifen.

Bei Hospitalisierungsrate über 3 gilt 2G

Laut Volker Bouffier soll die 2G Regel greifen, wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 3 überschreitet. Das ist die Zahl der Corona-Patienten in Kliniken je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.

Bei Hospitalisierungsrate über 6 gilt 2G-plus

Wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 6 überschreitet, soll die 2G-plus-Regel gelten. Geimpfte und Genesene sollen demnach zusätzlich einen aktuellen Corona-Test vorzeigen, etwa in Diskotheken, Clubs und Bars, also an Orten mit besonders hohem Infektionsrisiko.

Bei Hospitalisierungsrate über 9 gelten weitere Maßnahmen

Die Länder sollen spätestens bei Überschreiten des Schwellenwertes von 9 von weitergehenden Beschränkungen Gebrauch machen. Nach einem Landtagsbeschluss sollen die Länder auch härtere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen verhängen können.

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