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Ab Sonntag verschärfte Corona-Regeln für Hessen

Ab Sonntag gelten für Hessen neue verschärfte Corona-Regeln, wie von Ministerpräsident Volker Bouffier mitgeteilt.

Es gelten strengere Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Es dürfen sich nur noch zwei Haushalte im öffentlichen Raum miteinander treffen. Eine entsprechende Empfehlung gilt für den privaten Raum.

2G im Einzelhandel

Ungeimpfte dürfen keine Läden des Einzelhandels mehr betreten, mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs, wie etwa Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. In allen anderen gilt zukünftig 2G.

Streichung der 2Gplus-Option

Betreiber beispielsweise der Gastronomie, Kinos, Theatern oder Diskotheken dürfen nicht mehr auf Maskenpflicht und Abstandsregelungen verzichten, wenn sie ausschließlich Genesene oder Geimpfte mit einem zusätzlichen tagesaktuellen Schnelltest einlassen.

Sportveranstaltungen

In Stadien und bei anderen Veranstaltungsorten mit bis zu 3.000 Plätzen sei im Freien keine Reduzierung der Zuschauerkapazitäten erforderlich. Eine Begrenzung der Kapazitäten auf ein Viertel gebe es bei allen Plätzen darüber.

Fußball-Bundesligist Eintracht Frankfurt habe im Stadion Platz für rund 51.000 Besucher. Nach Angaben der neuen Regeln von Volker Bouffier dürfen künftig nur noch maximal 15.000 Fans ins Stadion vor Ort.

Für Hallensportarten wie Eishockey und Handball gelten die Veranstaltungsregeln für drinnen, d. h. grundsätzlich 2G. Ab 250 Personen ist eine besondere Genehmigung durch die zuständigen Gesundheitsämter erforderlich.

Diese neuen Regeln gelten für Sportveranstaltungen, Messen, Vereinstreffen und Kulturveranstaltungen, wie z. B. Theater, Opern, Konzerte und Kinos.

Im Innenbereich:

bis zu 10 Personen: keine Regelung

11 bis 100 Personen: gilt 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept

ab 101 Personen: gilt 2Gplus sowie Hygienekonzept

ab 250 Personen: muss eine Genehmigung des zuständigen Gesundheitsamtes vorliegen

Im Außenbereich:

bis zu 10 Personen: keine Regelung

11 bis 100 Personen: Abstands- und Hygienekonzept

ab 101 Personen: gilt 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept

ab 3.000 Personen: Genehmigungspflicht und Kapazitätsbeschränkung

ab 3.001 Personen: auf 25 Prozent

Für Schüler Tests in Schulen auch für Geimpfte

Ungeimpfte Schüler werden zur Zeit dreimal pro Woche getestet. Neu: Geimpfte Schüler können jetzt auch einen Test pro Woche machen.

Gottesdienste

Ins Kirchenrecht will das Land nicht eingreigen, empfiehlt jedoch dringend die Einhaltung von 3G.

Weitere Maßnahmen möglicherweise kommende Woche

Die Landesregierung strebe für die kommende Woche im Hessischen Landtag zusätzlich einen Beschluss nach § 28a Absatz 8 des Infektionsschutzgesetzes an, der es ermöglichen würde, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

Im Gespräch Alkoholverbot

Durch ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum dürfte kein Alkohol mehr verkauft und konsumiert werden, was momentan überwiegend die Weihnachtsmärkte betreffen würde.

Schließungen der Weihnachtsmärkte in der Prüfung

Ob Weihnachtsmärkte, Volksfeste, Umzüge oder Sport(groß)veranstaltungen komplett verboten werden können will die Landesregierung prüfen. Auch mögliche Schließungen von Freizeiteinrichtungen, wie z. B. Zoos und Tiergärten, Freizeitparks, Indoor-Spielplätzen, Spaßbädern, Saunen, Thermen, Clubs, Diskotheken und Prostitutionsstätten oder Kultureinrichtungen, wie Museen, Theater oder Kinos.

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