Skip to main content

DFL-Senderechte: Was bedeutet das für die ARD-Sportschau?

Die Zukunft der ARD-Sportschau steht auf dem Spiel, da das Kartellamt die Pläne der DFL für die Saison 2025/2026 genehmigt hat. Es gibt zwei wesentliche Änderungen, die die Senderechte betreffen.

  1. Wegfall des Alleinerwerbsverbots: Bisher mussten die Live-Übertragungsrechte auf mindestens zwei Sender aufgeteilt werden. Doch nun kann ein einzelner Sender die Rechte an allen Spielen erwerben. Dies soll die Wettbewerbsintensität erhöhen und den Zugang zu den Spielen vereinfachen.

  2. Möglicher Wegfall der FreeTV-Zusammenfassung um 18.30 Uhr: Sky, als Rechteinhaber der Samstagsspiele, wünscht sich, dass die Zusammenfassungen in der „ARD-Sportschau“ nicht parallel zum Top-Spiel um 18.30 Uhr beginnen. Die neuen Ausschreibungsregeln sehen vor, dass der Rechtekäufer dies gegen Aufpreis erwirken kann. Die kostenlose Übertragung im frei empfangbaren Fernsehen könnte dann frühestens um 19.15 Uhr erfolgen.

Die Zustimmung des Kartellamts zu diesen Änderungen stellt die Medienrechtevergabe auf ein rechtssicheres Fundament. Doch die Zukunft der Sportschau ist ungewiss. Es bleibt abzuwarten, wie die ARD auf diese Einschränkungen reagiert und wie viel Produktionsaufwand noch in die Sendung fließt. Allerdings könnte der jeweilige Sender, der die Übertragungsrechte erwirbt, auch Highlight-Videos in seiner Mediathek anbieten.

Anzeige