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Rechtsstreit El Ghazi: Mainz 05 wird Berufung einlegen

Der 1. FSV Mainz 05 wird beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Berufung
gegen das im Rechtsstreit mit Anwar El Ghazi am vergangenen Freitag vom
Mainzer Arbeitsgericht erlassene Urteil einlegen, sobald die schriftliche
Urteilsbegründung vorliegt.

Dr. Johan-Michel Menke, der vom 1. FSV Mainz 05 beauftragte Fachanwalt für
Arbeitsrecht der Wirtschaftskanzlei Heuking, entgegnet der auch in einer
Pressemeldung der 10. Kammer des Mainzer Arbeitsgerichts skizzierten
Urteilsbegründung: „Das Urteil ist aus unserer Sicht bezüglich der Argumentation
zu Fristen und der fehlenden Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs nicht
nachvollziehbar. Wir haben dem Verein daher geraten in Berufung zu gehen.“

Bezüglich der aus dem Urteil des Mainzer Arbeitsgerichts für den Verein
ergehenden Konsequenzen für Zahlungen und Beschäftigung des Spielers
befinden sich die Parteien im Austausch miteinander.

Quelle: Pressemeldung FSV Mainz 05

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