Friedberg/Bad Nauheim: Zwei Radfahrer bei Frontalzusammenstoß schwer verletzt – Polizei warnt vor fehlendem Licht
Friedberg/Bad Nauheim. Bei einem schweren Fahrradunfall auf dem sogenannten Promenadenweg zwischen Friedberg und Bad Nauheim sind am Mittwochabend, 14. Oktober 2026, zwei Radfahrer schwer verletzt worden. Die beiden Männer im Alter von 26 und 70 Jahren kollidierten gegen 20.15 Uhr im Bereich nahe der Straße „Am Sodenweg“ miteinander.
Nach bisherigen Erkenntnissen könnten fehlende Fahrradbeleuchtung sowie eine nicht angepasste beziehungsweise überhöhte Geschwindigkeit zu dem Unfall beigetragen haben. Die genaue Ursache ist noch Gegenstand der Ermittlungen.
Zusammenstoß nach Unterführung der B3
Der Unfall ereignete sich auf dem Promenadenweg im Kurvenbereich nach der Unterführung der Bundesstraße 3.
Nach Angaben der Polizei waren der 26-Jährige und der 70-Jährige in entgegengesetzte Richtungen unterwegs, als sie miteinander kollidierten.
Beide Fahrradfahrer erlitten bei dem Zusammenstoß schwere Verletzungen.
Beide Radfahrer kommen ins Krankenhaus
Rettungskräfte versorgten die beiden Verletzten und brachten sie anschließend zur weiteren Behandlung in umliegende Krankenhäuser.
Nach Angaben der Polizei trug keiner der beiden Fahrradfahrer zum Unfallzeitpunkt einen Schutzhelm.
Weitere Angaben zum aktuellen Gesundheitszustand der Männer liegen bislang nicht vor.
Fehlende Beleuchtung möglicherweise mitursächlich
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen könnten eine fehlende Beleuchtung an den Fahrrädern sowie eine zu hohe Geschwindigkeit eine Rolle bei dem Unfall gespielt haben.
Ob und in welchem Umfang diese Faktoren tatsächlich ursächlich waren, müssen die weiteren Ermittlungen klären.
Polizei erinnert an funktionierende Fahrradbeleuchtung
Die Polizei nimmt den schweren Unfall zum Anlass, auf die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Beleuchtung hinzuweisen.
Gerade während der dunklen Jahreszeit sollten Radfahrer regelmäßig überprüfen, ob Vorder- und Rücklicht sowie die vorgeschriebenen Reflektoren funktionieren.
Bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen müssen die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen eingeschaltet werden.
Zusätzliche reflektierende Elemente an Jacken, Hosen oder Taschen können die Sichtbarkeit weiter erhöhen.
Polizei empfiehlt Fahrradhelm
Darüber hinaus empfiehlt die Polizei Radfahrerinnen und Radfahrern unabhängig von Alter und Fahrstrecke, einen geeigneten Fahrradhelm zu tragen.
Eine allgemeine gesetzliche Helmpflicht besteht zwar nicht, ein Fahrradhelm kann jedoch dazu beitragen, das Risiko schwerer Kopfverletzungen bei einem Sturz oder Zusammenstoß zu reduzieren.
Die Botschaft der Polizei für die dunkle Jahreszeit lautet deshalb: Licht an, Helm auf.