A67 bei Rüsselsheim: Person flüchtet bei Polizeikontrolle in Wald – 50-Jährige in Gewahrsam
Rüsselsheim. Eine zunächst alltäglich wirkende Kontrolle auf der A67 hat am Montagabend einen ungewöhnlichen Verlauf genommen. Eine Streife der Autobahnpolizei Südhessen entdeckte einen Transporter mit eingeschaltetem Warnblinklicht auf dem Seitenstreifen. Als sich die Beamten dem Fahrzeug näherten, sprang eine Person aus dem Wagen und flüchtete in einen nahegelegenen Wald. Drei weitere Insassen wurden zunächst festgehalten und kontrolliert.
Im Zuge der Überprüfung stellte sich heraus, dass eine 50-jährige Frau keinen gültigen Aufenthaltsstatus für Deutschland hatte. Sie wurde später einem Richter vorgeführt und anschließend in eine Abschiebehafteinrichtung gebracht.
Transporter mit Warnblinklicht auf Seitenstreifen
Die Streife war am Montag, 5. Oktober 2026, gegen 20 Uhr auf der A67 zwischen dem Mönchhofdreieck und der Anschlussstelle Rüsselsheim-Ost unterwegs.
Dabei bemerkten die Polizisten einen Transporter, der mit eingeschaltetem Warnblinklicht auf dem Seitenstreifen stand.
Die Beamten näherten sich dem Fahrzeug, um nach dem Rechten zu sehen.
Person springt aus Transporter und läuft in den Wald
Als die Einsatzkräfte am Transporter eintrafen, sprang nach Angaben der Polizei plötzlich eine Person aus dem Fahrzeug und rannte in den angrenzenden Wald.
Die übrigen drei Insassen – zwei Männer und eine Frau – konnten vorläufig festgenommen und überprüft werden.
Der vierten Person gelang die Flucht.
Wer die geflüchtete Person war und weshalb sie sich der Kontrolle entzog, blieb zunächst unklar. Nach Angaben der Polizei machten die drei kontrollierten Insassen hierzu keine entsprechenden Angaben.
50-Jährige hatte keinen gültigen Aufenthaltsstatus
Bei der Überprüfung der drei Personen stellten die Beamten fest, dass sich eine 50-jährige Frau aus Georgien nach Angaben der Polizei ohne erforderlichen Aufenthaltsstatus in Deutschland aufhielt.
Ein von ihr gestellter Asylantrag war zuvor von der zuständigen Ausländerbehörde abgelehnt worden.
Die Frau wurde daraufhin zur Dienststelle gebracht.
Die beiden anderen kontrollierten Personen konnten nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen ihre Fahrt fortsetzen.
Richter ordnet Ausreisegewahrsam an
Nach Rücksprache mit der Ausländerbehörde wurde die 50-Jährige am Dienstag, 6. Oktober 2026, beim Amtsgericht Darmstadt einem Richter vorgeführt.
Dieser ordnete gegen die Frau einen Ausreisegewahrsam an.
Anschließend wurde sie von Polizeikräften in eine Abschiebehafteinrichtung gebracht. Dort soll sie bis zu ihrer Ausreise bleiben.
Die Identität und die Hintergründe der Flucht der vierten Person waren zunächst weiterhin ungeklärt.