Bad Kreuznach: 270 Euro vereinbart, 5.000 Euro gefordert: Polizei warnt vor ‚Dachhaien
Bad Kreuznach-Bad Münster am Stein-Ebernburg. Ein vermeintlich günstiger Auftrag für Dacharbeiten hat am Freitagnachmittag, 16. Oktober 2026, zu einem Polizeieinsatz geführt. Zwei Männer hatten einem Ehepaar zunächst Arbeiten an der Dachrinne für 270 Euro angeboten. Nach Abschluss der Arbeiten sollen sie plötzlich 5.000 Euro verlangt haben.
Das Ehepaar wurde misstrauisch, verweigerte die Zahlung und verständigte die Polizei. Die Beamten konnten die beiden Männer noch vor Ort antreffen.
Männer geben sich als Dachdecker aus
Der Vorfall ereignete sich gegen 16.15 Uhr in der Straße „Am Felseneck“ im Ortsteil Bad Münster am Stein-Ebernburg.
Nach Angaben der Polizei klingelten zwei Männer im Alter von 34 und 42 Jahren bei einem Ehepaar und gaben sich als Dachdecker aus.
Sie überzeugten die Bewohner davon, die Dachrinne erneuern zu lassen.
Für die Arbeiten wurde zunächst ein Preis von 270 Euro vereinbart.
Nach Arbeiten plötzlich 5.000 Euro gefordert
Nachdem die Arbeiten beendet waren, verlangten die beiden Männer nach Angaben der Polizei jedoch nicht die vereinbarten 270 Euro, sondern einen Betrag von 5.000 Euro.
Dem Ehepaar kam die Forderung verdächtig vor.
Die Bewohner verweigerten die Zahlung und alarmierten die Polizei.
Polizei trifft beide Männer vor Ort an
Eine eintreffende Streife konnte die beiden Männer noch an der Anschrift antreffen.
Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs sowie wegen des Verdachts der Schwarzarbeit eingeleitet.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Polizei warnt vor sogenannten „Dachhaien“
Die Polizei Bad Kreuznach nimmt den Vorfall zum Anlass, vor sogenannten „Dachhaien“ zu warnen.
Dabei handelt es sich häufig um Personen, die unangekündigt an Haustüren erscheinen und Bewohner zu vermeintlich dringend notwendigen Arbeiten am Dach oder am Gebäude überreden wollen.
Nach Angaben der Polizei geraten dabei insbesondere ältere Menschen ins Visier. Teilweise werden hohe Vorauszahlungen oder nachträglich deutlich höhere Beträge gefordert. Auch die Qualität der ausgeführten Arbeiten könne mangelhaft sein.
So schützt man sich vor unseriösen Handwerkern
Die Polizei empfiehlt, Handwerker nur dann in Haus oder Wohnung zu lassen beziehungsweise Arbeiten durchführen zu lassen, wenn diese selbst bestellt oder durch eine Hausverwaltung angekündigt wurden.
Verbraucher sollten sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen und keine Dienstleistungen spontan an der Haustür unterschreiben oder mündlich vereinbaren.
Bei einem Vertragsabschluss sollte eine schriftliche Ausfertigung mit klar lesbarem Namen und Anschrift des Vertragspartners verlangt werden.
Wer Zweifel hat oder sich unter Druck gesetzt fühlt, sollte die Situation beenden und im Verdachtsfall die Polizei über den Notruf 110 verständigen.