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Krankenkassen-Reform beschlossen: Das ändert sich jetzt für Millionen Versicherte in Deutschland

Krankenkassen-Reform beschlossen: Das ändert sich jetzt für Millionen Versicherte in Deutschland
Grafik: News-Stadt

Berlin. Bundestag und Bundesrat haben das milliardenschwere Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung beschlossen. Mit dem sogenannten Beitragssatzstabilisierungsgesetz reagiert die Bundesregierung auf die stark steigenden Ausgaben der Krankenkassen. Ziel der Reform ist es, die Finanzierung des Gesundheitssystems langfristig zu sichern und deutliche Beitragserhöhungen für Millionen gesetzlich Versicherte zu vermeiden.

Für Versicherte bedeutet das jedoch spürbare Veränderungen: Höhere Zuzahlungen, Einschränkungen bei einzelnen Leistungen und neue Regelungen bei der Familienversicherung gehören zu den wichtigsten Neuerungen.

Warum die Reform notwendig wurde

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums steigen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen seit Jahren deutlich schneller als ihre Einnahmen.

Allein im vergangenen Jahr beliefen sich die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung auf mehr als 336 Milliarden Euro. Im ersten Quartal 2026 legten die Ausgaben nochmals um rund acht Prozent zu.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bezeichnete die Entwicklung als nicht mehr dauerhaft finanzierbar. Ohne Reform drohe dem Gesundheitssystem langfristig ein finanzieller Kollaps.

Das Sparziel für das Jahr 2027 wurde deshalb auf 18,8 Milliarden Euro angehoben.

Höhere Zuzahlungen für Medikamente

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente.

Nach mehr als zwei Jahrzehnten werden die bisherigen Eigenanteile angehoben:

  • bisher: mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro
  • künftig: mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro

Von einer ursprünglich geplanten automatischen jährlichen Anpassung der Beträge hat die Bundesregierung nach Beratungen wieder Abstand genommen.

Homöopathie wird keine Kassenleistung mehr

Künftig übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen homöopathische Behandlungen grundsätzlich nicht mehr.

Damit endet die freiwillige Finanzierung dieser Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Hautkrebs-Screening wird überprüft

Auch das bisherige Angebot zur Hautkrebsvorsorge steht auf dem Prüfstand.

Die derzeit mögliche Untersuchung alle zwei Jahre für Erwachsene ohne Symptome soll wissenschaftlich neu bewertet werden. Ob und in welcher Form das Vorsorgeangebot künftig bestehen bleibt, ist derzeit noch offen.

Weniger Zuschuss für Zahnersatz

Versicherte müssen künftig bei Zahnersatz einen größeren Eigenanteil tragen.

Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen sinkt von bislang 60 Prozent auf 50 Prozent der Kosten.

Die bestehenden Härtefallregelungen bleiben jedoch unverändert bestehen.

Änderungen für Gutverdiener

Für Versicherte mit höherem Einkommen steigt die Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich an.

Neben der ohnehin jährlich vorgesehenen Anpassung wird die Grenze im Jahr 2027 nochmals um 300 Euro pro Monat erhöht.

Bis zu dieser Einkommensgrenze werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erhoben.

Familienversicherung wird teilweise eingeschränkt

Auch bei der kostenlosen Familienversicherung gibt es Änderungen.

Für zahlreiche Personengruppen bleibt die beitragsfreie Mitversicherung weiterhin bestehen. Dazu gehören unter anderem:

  • Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren,
  • Eltern von Kindern mit Behinderungen,
  • Erwerbsgeminderte,
  • Menschen im Regelrentenalter,
  • Personen, die pflegebedürftige Angehörige betreuen.

Für andere bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner soll ab 2028 ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent erhoben werden.

Zweitmeinung vor bestimmten Operationen

Um unnötige Operationen zu vermeiden, sollen Patientinnen und Patienten vor bestimmten Eingriffen künftig verpflichtend eine zweite ärztliche Meinung einholen.

Dies betrifft unter anderem den Einsatz künstlicher Kniegelenke.

Die Bundesregierung erhofft sich dadurch eine bessere medizinische Qualität und geringere Behandlungskosten.

Neue Möglichkeiten bei längeren Erkrankungen

Angesichts steigender Krankheitsausfälle soll künftig eine flexiblere Krankschreibung möglich werden.

Beschäftigte und Arbeitgeber können sich künftig auf eine Teilkrankschreibung einigen. Vorgesehen sind Arbeitsumfänge von:

  • 25 Prozent,
  • 50 Prozent oder
  • 75 Prozent der regulären Wochenarbeitszeit.

Ziel ist es, eine schrittweise Rückkehr in den Beruf zu erleichtern.

Auch Ärzte, Kliniken und Krankenkassen müssen sparen

Nicht nur Versicherte sind von den Reformen betroffen.

Auch Leistungserbringer im Gesundheitswesen müssen künftig Einsparungen hinnehmen.

Geplant sind unter anderem:

  • begrenzte Vergütungssteigerungen für Ärzte und Krankenhäuser,
  • Wegfall bestimmter Zusatzvergütungen in Arztpraxen,
  • höhere Rabattvereinbarungen mit Apotheken und Pharmaunternehmen,
  • strengere Begrenzung von Verwaltungs- und Werbeausgaben der Krankenkassen.

Krankenkassen müssen Beitragserhöhungen nicht mehr gesondert ankündigen

Eine weitere Änderung betrifft die Kommunikation der Krankenkassen.

Künftig müssen gesetzliche Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr gesondert über steigende Zusatzbeiträge informieren.

Die Bundesregierung begründet dies mit einer Entbürokratisierung des Verfahrens.

Verbraucherschützer kritisieren diese Regelung jedoch deutlich. Nach ihrer Einschätzung könnten Versicherte Beitragserhöhungen leichter übersehen und dadurch ihr bestehendes Sonderkündigungsrecht seltener wahrnehmen.

Millionen Versicherte müssen sich auf Veränderungen einstellen

Mit dem beschlossenen Beitragssatzstabilisierungsgesetz greift die Bundesregierung tief in die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Während das Reformpaket langfristig steigende Krankenkassenbeiträge bremsen soll, müssen sich Millionen gesetzlich Versicherte auf höhere Eigenbeteiligungen und teilweise eingeschränkte Leistungen einstellen. Viele der neuen Regelungen treten schrittweise ab 2027 beziehungsweise 2028 in Kraft und werden das Gesundheitssystem in den kommenden Jahren nachhaltig verändern.

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