Polizei kontrolliert 47 Fahrzeuge – bei 19 stimmt die Beleuchtung nicht
Main-Kinzig-Kreis. Mit Beginn der dunklen Jahreszeit rückt die richtige Beleuchtung von Fahrzeugen wieder stärker in den Fokus der Polizei. Bei einer mehrstündigen Verkehrskontrolle am Donnerstagabend stellten die Einsatzkräfte bei zahlreichen Fahrzeugen Mängel an der Beleuchtung fest. Zudem wurde eine Fahrt unter Alkoholeinfluss registriert und ein erst 13 Jahre alter E-Scooter-Fahrer kontrolliert.
Die Kontrolle fand im Rahmen der derzeit laufenden „Licht-Test-Wochen“ statt.
47 Fahrzeuge bei Abendkontrolle überprüft
Zwischen 18 Uhr und 21.30 Uhr richteten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Bereich Freigerichter Straße/Am Hallenbad eine stationäre Kontrollstelle ein.
Insgesamt wurden 47 Fahrzeuge genauer überprüft.
Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der Beleuchtung, da Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger im Herbst zunehmend bei Dämmerung und Dunkelheit unterwegs sind.
19 Fahrzeuge mit defekter Beleuchtung
Bei 19 Fahrzeugen stellten die Einsatzkräfte Mängel an der Beleuchtung fest.
Die betroffenen Fahrer erhielten sogenannte Mängelkarten und müssen die festgestellten Defekte nun innerhalb der vorgesehenen Frist beheben.
Damit wies bei der Kontrolle ein erheblicher Teil der überprüften Fahrzeuge Probleme bei der Beleuchtung auf.
Autofahrer unter Alkoholeinfluss festgestellt
Neben den Beleuchtungsmängeln registrierte die Polizei auch eine Fahrt unter Alkoholeinfluss.
Weitere Einzelheiten zum gemessenen Alkoholwert oder zu möglichen Konsequenzen für den Fahrer wurden zunächst nicht mitgeteilt.
13-Jähriger mit E-Scooter unterwegs
Auch ein 13 Jahre alter E-Scooter-Fahrer geriet in die Kontrolle.
Für das Fahren eines Elektrokleinstfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 14 Jahren.
Wegen seines Alters wurde daher ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
„Licht-Test-Wochen“ laufen noch bis Ende Oktober
Die Verkehrskontrolle fand im Rahmen der bundesweit bekannten „Licht-Test-Wochen“ statt.
Noch bis zum 31. Oktober können Verkehrsteilnehmer die Beleuchtung ihres Fahrzeugs unter anderem bei teilnehmenden Autowerkstätten überprüfen lassen.
Dabei wird nicht nur kontrolliert, ob die einzelnen Leuchten funktionieren, sondern auch, ob sie richtig eingestellt sind.
Überprüft werden unter anderem:
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Fern- und Abblendlicht
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Rückfahrscheinwerfer
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Begrenzungs- und Parkleuchten
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Bremsleuchten
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Schlussleuchten
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Warnblinkanlage
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Fahrtrichtungsanzeiger
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Nebelschlussleuchte
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Nebel- und Zusatzscheinwerfer
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Tagfahrlicht
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Abbiegescheinwerfer
Polizei appelliert: Sehen und gesehen werden
Mit Kontrollen dieser Art möchte die Polizei die Verkehrsteilnehmer zum Beginn der dunklen Jahreszeit für das Thema Sichtbarkeit sensibilisieren.
Dies gilt nicht nur für Autofahrer, sondern ebenso für Radfahrer und Fußgänger.
Eine funktionierende Fahrzeugbeleuchtung trägt entscheidend dazu bei, Hindernisse, andere Verkehrsteilnehmer und Gefahren frühzeitig zu erkennen. Gleichzeitig ist sie Voraussetzung dafür, selbst rechtzeitig wahrgenommen zu werden.
Das Motto der Polizei lautet daher: „Sehen und gesehen werden.“