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Kontrolle bei Hanau: 7,5-Tonner ohne passenden Führerschein und mit 2,2-Tonnen-Bagger unterwegs

Der angehaltene LKW mit aufgeladenem Bagger.
Der angehaltene LKW mit aufgeladenem Bagger.

Hanau. Eine Verkehrskontrolle an der Anschlussstelle Hanau-Hafen hat am Sonntagabend eine ganze Reihe erheblicher Verstöße ans Licht gebracht. Ein 65 Jahre alter Mann war mit einem 7,5-Tonnen-Lkw und einem rund 2,2 Tonnen schweren Bagger unterwegs – allerdings ohne die erforderliche Fahrerlaubnis, mit mangelhafter Ladungssicherung und mehreren technischen Mängeln am Fahrzeug.

Lkw fällt durch ungewöhnlich langsame Fahrt auf

Gegen 22 Uhr wurde eine Streife der Polizeiautobahnstation Südosthessen auf den Lastwagen aufmerksam, der zuvor auf der B43A unterwegs gewesen war.

Der mit einem Bagger beladene Lkw fuhr lediglich mit rund 50 km/h. Bei der anschließenden Kontrolle zeigte sich schnell, dass es mehrere Gründe gab, die eine Weiterfahrt problematisch machten.

Fahrer besitzt nicht die erforderliche Fahrerlaubnis

Der 65-Jährige war zugleich Fahrer und Halter des Fahrzeugs.

Nach Angaben der Polizei besaß er jedoch nicht die für den 7,5-Tonner notwendige Fahrerlaubnisklasse C1.

Damit war bereits ein erheblicher Verstoß festgestellt – doch die Beamten fanden noch weitere Mängel.

2,2-Tonnen-Bagger nur mit einem Spanngurt gesichert

Auf der Ladefläche stand ein rund 2,2 Tonnen schwerer Bagger.

Eine ordnungsgemäße Ladungssicherung lag laut Polizei nicht vor. Das Arbeitsgerät war lediglich mit einem einzelnen Spanngurt gesichert.

Gerade bei einem so schweren Ladegut kann eine unzureichende Sicherung bei einem abrupten Bremsmanöver oder einem Unfall erhebliche Gefahren verursachen.

Hauptuntersuchung abgelaufen, Tankdeckel durch Handschuh ersetzt

Auch der technische Zustand des Lastwagens sorgte für Beanstandungen.

Die Hauptuntersuchung war überfällig. Zudem fehlte der Tankdeckel – an dessen Stelle hatte der Fahrer einen alten Handschuh verwendet.

An der Fahrzeugfront fehlte außerdem ein kompletter Scheinwerfer.

Kontrollgerät funktioniert nicht – Fahrt nicht dokumentiert

Auch beim vorgeschriebenen Kontrollgerät stellten die Beamten Probleme fest.

Das Gerät funktionierte nicht. Eine ersatzweise Dokumentation der Fahrt auf Papier lag ebenfalls nicht vor.

Damit war die aufzeichnungspflichtige Fahrt nach Angaben der Polizei überhaupt nicht dokumentiert worden.

„Nur kurz von Hammersbach nach Seligenstadt“

Der Fahrer erklärte den Beamten, er habe lediglich eine kurze Strecke von Hammersbach nach Seligenstadt zurücklegen wollen.

Für die Polizei änderte das jedoch nichts an den festgestellten Verstößen.

Die Weiterfahrt wurde untersagt.

Lkw darf erst nach Behebung der Mängel weiterfahren

Der Lastwagen darf erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn die erheblichen technischen Mängel behoben, der Bagger ordnungsgemäß gesichert und ein Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse C1 vor Ort ist.

Nach Angaben der Polizei zeigte der 65-Jährige bis zum Ende der Kontrolle wenig Verständnis für die Maßnahmen und war weiterhin der Ansicht, im Recht zu sein.

Strafverfahren und mehrere Ordnungswidrigkeiten

Auf den Mann kommt nun ein Verkehrsstrafverfahren zu.

Darüber hinaus stellten die Beamten mehrere bedeutende Ordnungswidrigkeiten fest, die ebenfalls geahndet werden sollen.

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