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News (796)

News

BAB 3, KM 83, FR Frankfurt, Gemarkung: 56428 Dernbach (ots)

Am 14.04.2024 gegen 15:50 Uhr kam es auf der BAB 3 in Fahrtrichtung Frankfurt kurz hinter dem Autobahndreieck Dernbach zu einem Verkehrsunfall. Der alleinbeteiligte Fahrzeugführer kam zunächst vom linken Fahrstreifen nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte mit der Mittelschutzplanke. Von dort wiederum wurde er abgewiesen querte die Fahrbahn. Das Fahrzeug kam nach rechts von der Fahrbahn ab befuhr die Bankette und die angrenzende Böschung des Lärmschutzwalls. Das Fahrzeug überschlug sich und kam auf den Rädern zum Stehen.

Der Fahrzeugführer wurde zur weiteren Behandlung durch den Rettungsdienst versorgt.

Original-Content von: Verkehrsdirektion Koblenz übermittelt durch news aktuell

Frankfurt (ots)

Am 19.04.2024 bündeln die hessische Polizei und die teilnehmenden Kommunen ihre Ressourcen zur Geschwindigkeitsüberwachung. Im Zeitraum von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr führen Polizei und Kommunen verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durch, um auf die Gefahren überhöhter oder nicht angepasster Geschwindigkeiten hinzuweisen.

Erster Polizeihauptkommissar Stefan Holewa aus dem Polizeipräsidium Mittelhessen leitet die polizeilichen und kommunalen Geschwindigkeitsmessungen in Hessen. Er macht deutlich: "Der Europäische Speedmarathon ist eine bedeutende Maßnahme, die von verschiedenen europäischen Ländern gemeinsam durchgeführt wird, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das Bewusstsein für die Gefahren zu schnellen Fahrens im Straßenverkehr zu schärfen. Seit seiner Einführung hat sich der Speedmarathon zu einer jährlich wiederkehrenden Aktion entwickelt, die darauf abzielt, das Tempo auf den Straßen zu drosseln. Dadurch können einerseits die Anzahl der Verkehrsunfälle reduziert und andererseits die Folgen der Unfälle abgemildert werden".

Bekanntgabe der Messstellen

Um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die Gefahren von Geschwindigkeitsüberschreitungen zu lenken und die Botschaften des Speedmarathon zu verbreiten, gibt die hessische Polizei im Vorfeld grundsätzlich sämtliche hessischen Messstellen am 19.04.2024, zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr, bekannt. Ausdrücklich ist jedoch darauf hinzuweisen, dass an diesem Tag, wie an jedem anderen auch, zusätzlich unangekündigte Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden, um auch nicht einsichtige Verkehrsteilnehmer zu Rücksichtnahme und Einhaltung der Verkehrsregeln anzuhalten.

Geschwindigkeit ist Hauptursache für tödliche Verkehrsunfälle Eine der zentralen Botschaften des Speedmarathon ist die Erkenntnis, dass überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit eine der Hauptursachen für tödliche Verkehrsunfälle ist. Mit der Aktion ermutigen die hessische Polizei und die Kommunen alle Verkehrsteilnehmer dazu, Verantwortung für das eigene Verhalten zu übernehmen und die Geschwindigkeitsbegrenzungen stets einzuhalten sowie das Fahrverhalten den jeweiligen Gegebenheiten anzupassen.

Zeichen für Sicherheit im Straßenverkehr setzen

Stefan Holewa appelliert an die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer: "Setzen Sie ein starkes Zeichen für mehr Sicherheit auf den Straßen und erinnern Sie sich an die Verantwortung, die jeder einzelne von uns im Straßenverkehr hat, nämlich Unfälle zu verhindern und damit die Sicherheit im Straßenverkehr für alle zu erhöhen!".

Modernste Verkehrsüberwachungstechnik im Einsatz

Die Polizei Hessen setzt für die Geschwindigkeitsüberwachung auf modernste Verkehrsüberwachungstechnik. Hierbei handelt es sich um eine Mischung aus Handlasermessgeräten, mobilen und stationären Geschwindigkeitsmessgeräten sowie zivilen Polizeifahrzeugen, die mit geeichter Messtechnik ausgerüstet sind und die Verstöße per Video beweissichernd aufnehmen. Ebenso kommen Geschwindigkeitsmessanhänger zum Einsatz.

Social-Media-Kanäle im Einsatz für Menschenleben

Die Hessischen Polizistinnen und Polizisten begleiten den Speedmarathon 2024 über ihre Social-Media-Kanäle und machen Verkehrsteilnehmer unter dem Hashtag "#Speedmarathon" auf die häufigste Todesursache im Straßenverkehr aufmerksam.

Hintergrundinformationen zu ROADPOL (European Roads Policing Network)

"Grenzen überschreiten, um Leben zu retten!" ROADPOL ist ein europaweites Polizeinetzwerk, das die Zahl der Verkehrsunfallopfer senken will. ROADPOL steht für "European Roads Policing Network". Hervorgegangen aus einem Zusammenschluss von europäischen Verkehrspolizeien handelt es sich um eine Nicht-Regierungsorganisation mit Hauptsitz in Münster. Dieses Polizei-Netzwerk hat die Aufgabe, europaweite Aktionen zur Durchsetzung der Vorschriften im Verkehrssektor zu koordinieren. Hauptziel ist die Reduzierung der auf Europas Straßen Getöteten und Schwerverletzten.

ROADPOL geht davon aus, dass die Verkehrsüberwachung und -prävention einen bedeutenden Beitrag zur Verminderung der Zahl von Verkehrsunfallopfern leisten wird.

Die zentralen Ziele des Netzwerkes sind:

   - Reduzierung von Verkehrsopfern auf europäischen Straßen
   - Zusammenführung, Zusammenarbeit und Austausch praktischer 
     Erfahrungen der Straßenverkehrsbehörden und Verkehrspolizeien in
     Europa
   - Organisation und Koordination europaweiter Einsätze und 
     Kampagnen
   - Unterstützung und Förderung von Forschungsinitiativen im Bereich
     der Verkehrssicherheit

Original-Content von: Polizeipräsidium Frankfurt am Main übermittelt durch news aktuell

Digitale Geschäftsmodelle gewinnen seit Jahren unaufhörlich an Bedeutung, und mit den jüngsten Entwicklungen in Künstlicher Intelligenz wird sich dieser Prozess weiter beschleunigen. Bereits heute bestätigt eine deutliche Mehrheit der Unternehmen, dass die Digitalisierung ihre Wettbewerbsfähigkeit gesteigert hat, und zukünftig wird für die allermeisten Unternehmen der wirtschaftliche Erfolg eng mit digitalen Geschäftsmodellen verknüpft sein.

Der hessische Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori hat sich im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung in Dietzenbach mit Landrat Oliver Quilling (LK Offenbach) und Bürgermeister Dr. Dieter Lang (Stadt Dietzenbach) zum Thema Rechenzentren und KI ausgetauscht. Künstliche Intelligenz hat das Potenzial, unsere Wirtschaft weitreichend zu transformieren. Sie ist eine zentrale Zukunftstechnologie. Kaweh Mansoori, Wirtschaftsminister sagt!

„Künstliche Intelligenz hat das Potenzial, unsere Wirtschaft weitreichend zu transformieren. Sie ist eine zentrale Zukunftstechnologie, und es ist zu erwarten, dass diese Technologie sowohl einfache als auch komplexe Tätigkeiten tiefgreifend verändern wird und dabei alle Bereiche unseres Lebens berührt. Es ist das Ziel der Landesregierung, die Wirtschaft bei diesem Digitalisierungsprozess bestmöglich zu unterstützen“, betonte Minister Mansoori bei der Veranstaltung. „Hessen ist mit seiner dynamischen Wirtschaft, seiner erstklassigen Bildungs- und Forschungslandschaft sowie seiner Innovationsfreude optimal positioniert, um die Chancen von Künstlicher Intelligenz zu nutzen und die Zukunft aktiv mitzugestalten.“ Speicherung, Verwaltung und Verarbeitung in Rechenzentren entscheidend für Digitalisierung

Hessen zählt weltweit zu den größten und bedeutendsten Standorten für Rechenzentren und beherbergt in Frankfurt am Main auch einen der weltweit größten und leistungsfähigsten Internetknoten der Welt, den DE-CIX. Um den Standort zu stärken und weiterzuentwickeln, hat die Hessische Landesregierung ein Rechenzentrumsbüro eingerichtet.

„Die Stadt Dietzenbach ist ein gutes Beispiel für die Stärke des hessischen Digitalstandorts. Als einer der Vorreiter bei der Umsetzung digitaler Infrastruktur stellt die Stadt bereits seit 2017 eine flächendeckende Glasfaserinfrastruktur in ihren Gewerbegebieten zur Verfügung. Diese Standortstärke zeigt sich ganz konkret im geplanten Rechenzentrum von Edge Connex. Dieses Projekt ist an den Kriterien der Nachhaltigkeit ausgerichtet und soll bis 2030 Kohlenstoff-, Abfall- und Wasserneutral sein. Angesichts des immensen und wachsenden Energieverbrauchs von Rechenzentren ist dies der richtige Ansatz“, so Mansoori.

Hessen (ots)

Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Polizeipräsidiums Südhessen

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Rüsselsheimer Rauschgiftkommissariat K 34, unterstützt von weiteren Beamten der Polizeipräsidien Südhessen, Südosthessen, Mittelhessen, Kräften hessischer Spezialeinheiten und aus Baden-Württemberg, wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen sowie Waffenhandels, durchsuchten die Ermittler am Donnerstag (04.04.) Wohnungen und Räumlichkeiten von sieben Männern im Alter zwischen 26 und 40 Jahren in Mörfelden-Walldorf, Bad König, Frankfurt, Rödermark, Bad Vilbel, Maintal sowie in Sinsheim (Baden-Württemberg).

Insgesamt beschlagnahmten die Beamten hierbei unter anderem zwei circa 120 und 30 Quadratmeter große Hanfplantagen, eine große Sporttasche voll mit Marihuana, mindestens 6 Kilogramm geerntetes Marihuana und rund 35.000 Euro Bargeld. Weiterhin wurden von der Polizei ein Teleskopschlagstock, mehrere Messer und Utensilien, die auf einen Handel mit Betäubungsmitteln hinwiesen sowie diverse Mobiltelefone sichergestellt.

Gegen zwei 33 und 34 Jahre alte Männer wurden bestehende Haftbefehle vollstreckt. Ein 35-Jähriger wurde zudem auf Antrag der Staatsanwaltschaft einer Ermittlungsrichterin vorgeführt, die Haftbefehl gegen ihn erließ. Alle drei Männer wurden in Justizvollzugsanstalten eingeliefert. Die übrigen Verdächtigen wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt. Sie erwarten nun entsprechende Strafverfahren.

Original-Content von: Polizeipräsidium Südhessen übermittelt durch news aktuell

Rosenheim (ots)

Gegen 22:33 Uhr meldete eine Anwohnerin eines Mehrfamilienhauses in Rosenheim der Polizei eine Auseinandersetzung in der Nachbarwohnung. Sie habe lautes Geschrei und anschließend drei Schüsse gehört. Mehrere Streifenwagenbesatzungen der Polizeiinspektion in Betzdorf sowie Unterstützungskräfte der Polizeiinspektionen Hachenburg und Altenkirchen wurden zum Einsatzort entsandt. Die Einsatzkräfte legten aufgrund der gemeldeten Gefährdungslage eine besondere Schutzausstattung an. Nach ersten Ermittlungen ergab sich, dass der 37-jährige Beschuldigte nach einem eigentlich banalen Streit mit seiner 28-jährigen Ehefrau, seine Schreckschusswaffe in die Luft abfeuerte. Anschließend ging er zurück in die Wohnung und bedrohte seine Frau mit der Waffe. Die Waffe konnte durch die Polizei sichergestellt werden. Der Beschuldigte stand unter deutlichem Alkoholeinfluss. Aufgrund seines aggressiven Verhaltens musste der Mann in den Polizeigewahrsam genommen werden. Die hochschwangere Ehefrau des Beschuldigten blieb weitestgehend unverletzt. Gegen den Beschuldigten wurden strafrechtliche Konsequenzen eingeleitet.

Original-Content von: Polizeidirektion Neuwied/Rhein übermittelt durch news aktuell

Polizeipräsidium Rheinpfalz (ots)

Die Einführung des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) und die damit einhergehende faktische (Teil-)Legalisierung von Cannabis wurde durch die Bundesregierung im Februar 2024 beschlossen. Nach der Billigung durch den Bundesrat am 22.März 2024 tritt das Gesetz nach seiner Ausfertigung am 27. März 2024 am 01.04.2024 in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt wird der Besitz von bestimmten Mengen Cannabis ebenso wie der private Eigenanbau unter festgelegten Rahmenbedingungen für Erwachsene straffrei sein. Der gemeinschaftliche Anbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinen soll nach den derzeitigen Planungen der Bundesregierung zum 1. Juli 2024 starten. Das Innenministerium hat am 26.März den Polizistinnen und Polizisten im Land einen Orientierungsrahmen für die spartenübergreifende polizeiliche Praxis an die Hand gegeben. Darin wird die Beschreibung möglicher Situationen im Umgang mit einer grundlegend veränderten Rechtlage mit konkreten Handlungsempfehlungen verbunden. Damit sollen die Polizistinnen und Polizisten im Land ab dem ersten Tag bestmöglich auf den Vollzug des KCanG vorbereitet werden. Während das Cannabisgesetz u.a. den Besitz und Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, bleibt das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis und anderen berauschenden Mitteln nach wie vor verboten. Die Polizei Rheinland-Pfalz misst der Prävention einen besonderen Stellenwert bei, denn die Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr zählt zu ihren Kernaufgaben. Die folgenlose Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln - also ohne Gefährdung Dritter oder gar Unfälle - wird auch weiterhin als Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a Straßenverkehrsgesetz geahndet.

Mögliche Folgen können Fahrverbote und Bußgelder bis zu vierstelliger Höhe sein. Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln wie etwa Cannabis ein Fahrzeug führt und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Verkehrsunfall verursacht, muss unter Umständen mit einer Bestrafung nach § 315c Strafgesetzbuch rechnen. Hier drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis. Ziel verstärkter polizeilicher Kontrollen ist es, das hohe Verkehrssicherheitsniveau im Land weiterhin zu erhalten und zu stärken. Entscheidend hierfür ist, das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger dahingehend zu schärfen, dass - genau wie im Zusammenhang mit Alkohol auch - eine Beeinflussung durch den Konsum von Cannabis und die Teilnahme am Straßenverkehr unvereinbar sind.

Original-Content von: Polizeipräsidium Rheinpfalz übermittelt durch news aktuell

Im Rahmen eines länderübergreifenden Ermittlungskomplexes wegen des Verdachts der Beihilfe zur Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen wurden am Morgen des 26. März mehrere Durchsuchungsbeschlüsse von Beamten der Landeskriminalämter Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen sowie des Polizeipräsidiums Westhessen vollstreckt. Dabei wurde ein Tatverdächtiger im Main-Taunus-Kreis vorläufig festgenommen.

Der Festgenommene ist ein 40-jähriger Mann mit deutscher und marokkanischer Staatsbürgerschaft. Ihm wird vorgeworfen, drei Verwandten aus den Niederlanden, die der Geldautomatensprenger-Szene angehören, an verschiedenen Orten im Rhein-Main-Gebiet vor bzw. nach ihren Taten in Weinheim und Groß-Gerau Unterschlupf gewährt zu haben.

Des Weiteren wurde ein weiterer Tatverdächtiger mit deutschem und marokkanischem Pass identifiziert. Dieser konnte jedoch nicht an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Der 29-jährige Mann steht im Verdacht, an einer Geldautomatensprengung im bayerischen Laudenbach im Oktober des vergangenen Jahres beteiligt gewesen zu sein.

Die Durchsuchungen erstreckten sich auf insgesamt acht Objekte, darunter Wohn- und Geschäftsräume sowie Garagen in Wiesbaden, im Main-Taunus-Kreis, im Kreis Groß-Gerau sowie im Landkreis Alzey-Worms. Bei den Durchsuchungen wurden typische Gegenstände für die Sprengerszene, mehrere Mobiltelefone sowie ein als gestohlen gemeldetes E-Bike gefunden und sichergestellt.

An dem Einsatz waren neben Spezialeinsatzkräften auch Sprengstoffspürhunde beteiligt. Dem Einsatz gingen monatelange intensive Ermittlungen und polizeiliche Maßnahmen voraus.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und das Bundeskriminalamt (BKA) kooperieren in der gemeinsamen Fahndung nach einem bisher unbekannten Mann wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes.

Die vorliegenden Beweismittel aus den bisherigen Ermittlungen dokumentieren die Straftat eindeutig, wie die Behörden mitteilten. Die Dateien enthalten unter anderem das Gesicht des Täters sowie Teile des Tatortes, der anscheinend ein Wohnraum ist. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Tat in Deutschland stattgefunden hat.

Die Ermittlungsmaßnahmen haben bisher nicht zur Identifizierung des Tatverdächtigen, des Opfers oder des Tatortes geführt. Durch die Veröffentlichung des Fahndungsaufrufs erhoffen sich die Ermittler neue Erkenntnisse. Sie stellen folgende Fragen:

Wer erkennt den abgebildeten Täter oder kann Angaben zu seiner Identität machen? Kennt jemand den beschriebenen Tatort? Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?

Beschreibung des Täters:

Der gesuchte Mann ist zum Zeitpunkt der Tat ca. 35-50 Jahre alt. Er hat dunkles Haar, einen dunklen Bart und möglicherweise ein dunkles Merkmal unterhalb des linken Auges.

Beschreibung des Tatortes:

Der Tatort befindet sich offensichtlich in einem Wohnraum mit einer grell grün gestrichenen Zimmerwand und einer auffälligen Holz-Deckenverkleidung mit zwei ebenfalls grell grün gestrichenen Leisten. Außerdem ist ein grau-schwarzes Schlafsofa zu sehen.

Kontakt:

Hinweise bitte an das Bundeskriminalamt Wiesbaden: Tel. 0611 55-18444, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder jede andere Polizeidienststelle.

In begründeten Fällen können Hinweise auch vertraulich behandelt werden, wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und das Bundeskriminalamt mitteilten.

Osthessen (ots)

Regional. Informiert. - Achtung Cash-Trapping festgestellt

Osthessen. Betrug ist vielfältig. Das zeigt auch ein aktueller Fall aus einer Bankfiliale in Bad Hersfeld.

Cash-Trapping nennt sich das Delikt, dessen Ziel es ist, durch eine arglistige, optische Täuschung Bargeld an Bankautomaten zu ergaunern - und davon mitunter nicht wenig. Wie genau das funktioniert, erklärt die osthessische Polizei:

Die Täter bringen zu einem unbemerkten Zeitpunkt eine Abdeckung beziehungsweise einen Blender an die Geldautomaten an. Das eigentliche Geldausgabefach wird so für den gutgläubigen Bankbesucher verdeckt und das selbstangebrachte Bauteil erweckt den Anschein, dass das Ausgabefach auf die Ausgabeanforderung am Automaten nicht öffnen würde.

Aber nun der Betrug nochmal ausführlich erklärt: Man beabsichtigt Bargeld abzuheben, führt den Vorgang am Automaten durch und das Ausgabefach öffnet sich. Soweit eigentlich wie immer. Tatsächlich kann der Nutzer das Öffnen des Ausgabefachs jedoch optisch nicht wahrnehmen. Die Blende täuscht ihn und der Abhebende geht zumeist von einem technischen Defekt aus. Er entnimmt folglich seine Karte und verlässt das Geldinstitut in der Annahme, es sei in dem Moment nicht zu einer Abhebung von seinem Konto gekommen. Doch falsch gedacht! Kurz darauf betreten die Schwindler die Bank und entnehmen das zurückgelassene Bargeld aus dem tatsächlichen Ausgabeschacht, denn der Geldautomat hat das Geld, wegen einer an der Abdeckung befestigten Klebefolie, nicht wieder einziehen können. Der Betrug wird oftmals erst deutlich später festgestellt.

Ob es in dem erst kürzlich bekannt gewordenen Fall in Bad Hersfeld ebenfalls zur Entnahme des Bargelds kam, ist derzeit noch nicht zweifelsfrei geklärt. Der Bankkunde hatte die Polizei informiert, nachdem er kein Geld abheben konnte und der Automat keinen Fehler angezeigt hatte. Beamte der Polizeistation Bad Hersfeld konnten wenig später die angebrachte Blende an dem Geldautomaten feststellen. Auch ob weitere Personen Opfer wurden, ist momentan nicht klar.

Die Polizei in Bad Hersfeld bittet daher Zeugen, die sachdienliche Angaben machen können oder Bürgerinnen und Bürger, die nun feststellen, dass ihnen Gleiches zugestoßen ist, sich an die Polizeistation Bad Hersfeld unter Telefon 06621/932-0 oder jede andere Polizeidienststelle zu wenden.

Ihre Polizei sensibilisiert:

   - Öffnet sich die Geldausgabe nicht wie gewöhnlich, sehen Sie 
     genauer hin - insbesondere, wenn der Automat Ihnen auf dem 
     Display keine Fehlermeldung anzeigt
   - Überprüfen Sie den Geldauswurf genau - Anfassen ist hier 
     ausdrücklich erlaubt!
   - Lassen Sie sich nicht von Fremden von Geldautomaten weglocken.
   - Sollte der Verdacht auf Cash-Trapping bestehen, bleiben Sie in 
     der Nähe des Automaten und informieren Sie einen 
     Bankmitarbeiter. Außerhalb der Öffnungszeiten steht Ihnen die 
     Polizei ebenfalls gerne als Ansprechpartner zur Verfügung

 

Original-Content von: Polizeipräsidium Osthessen übermittelt durch news aktuell

Bahnreisende müssen erneut ihre Pläne anpassen, da die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zu einem Streik bei der Deutschen Bahn aufruft. Dies markiert den Beginn einer Serie von Arbeitsniederlegungen.

Der Streik im Personenverkehr soll am Donnerstag um 02.00 Uhr beginnen, während im Güterverkehr bereits am Mittwoch um 18.00 Uhr gestreikt wird. Diese Arbeitsunterbrechung ist für insgesamt 35 Stunden geplant, wie Claus Weselsky, der Vorsitzende der GDL, soeben in einer Pressekonferenz bekanntgab.

Neben der Bahn ist auch die Lufthansa betroffen, da die Gewerkschaft Verdi das Bodenpersonal ab Donnerstag zu einem Streik aufgerufen hat. Dies könnte erneut zu Flugausfällen führen.

Die GDL droht zudem mit sogenannten "Wellenstreiks", die unangekündigt stattfinden und die Zuverlässigkeit des Bahnverkehrs beeinträchtigen könnten, was von der Bahn als inakzeptabel kritisiert wird.

Dies ist bereits der fünfte Streik im langwierigen Tarifkonflikt, bei dem die Absenkung der Wochenarbeitszeit von 38 auf 35 Stunden für Schichtarbeiter ohne Lohnkürzung eine zentrale Forderung ist. Der aktuelle Streik wird bewusst auf 35 Stunden festgelegt, um die Bedeutung dieser Forderung zu unterstreichen.

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Ein vorbestrafter Mann wurde vom Landgericht Göttingen zu zehn Jahren Haft verurteilt, nachdem er während eines Freigangs aus dem Maßregelvollzug eine Frau getötet hatte. Das Gericht befand den 59-Jährigen für schuldig, die Frau im September 2021 am Rand eines Maisfeldes in Moringen bei Göttingen erstochen zu haben. Das Urteil lautet auf Totschlag.

Aufgrund seiner psychischen Erkrankung wurde der Mann während des langen Verfahrens im geschlossenen Vollzug untergebracht, wobei drei Monate bereits als verbüßt gelten. Zusätzlich zur Haftstrafe wurde angeordnet, dass der Mann nach der Verbüßung in Sicherungsverwahrung kommt. Diese Maßnahme gilt für Menschen, die auch nach einer langen Haftstrafe als gefährlich eingestuft werden. Sie werden für unbestimmte Zeit untergebracht, bis sie nicht mehr als gefährlich gelten. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Der Vorsitzende Richter bezeichnete die Tat als den "Tiefpunkt" im Leben des Täters und betonte, dass angesichts des grausigen Verbrechens keine mildere Strafe möglich sei. Obwohl es sich um einen Indizienprozess handelte, hatte das Gericht keine Zweifel an der Schuld des Mannes, der die Tat zu Beginn des Prozesses bestritten hatte.

Das Gericht ging davon aus, dass die Tat spontan geschah und dass der Mann möglicherweise in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt war. Das Motiv für den Angriff bleibt jedoch unklar, da der Täter sich nicht dazu äußerte. Die 64-jährige Frau wurde vermutlich angegriffen, als sie das Maisfeld betrat, um sich zu erleichtern.

Diese Tat reiht sich in eine Serie von ähnlichen Gewaltverbrechen ein, die der Täter begangen hat. Der Deutsche, der bereits fast 44 Jahre in Gefängnissen oder Maßregelvollzugsanstalten untergebracht war, wurde immer wieder straffällig, wenn er Lockerungen erhielt. Der Richter wies darauf hin, dass der Täter wiederholt Frauen mit einem Messer angegriffen und verletzt habe. Es wurde betont, dass der Täter viel Frust in sich trage, der sich letztendlich immer in Gewalt gegen Frauen entlade.

Nordhessen (ots)

Kassel. Die Polizei sucht aktuell nach der vermissten 15 Jahre alten Amelie K. und bittet dabei dringend um Hinweise aus der Bevölkerung. Amelie hatte in der Nacht zum heutigen Montag unbemerkt ihr Zuhause, eine Jugendeinrichtung in Kassel-Bad Wilhelmshöhe, verlassen und kehrte seitdem nicht mehr zurück. Besorgte Angehörige hatten daraufhin am frühen Morgen eine Vermisstenanzeige bei der Polizei erstattet. Die 15-Jährige benötigt dringend ärztliche Hilfe. Die bisherige Suche nach Amelie K. in ihrem persönlichen Umfeld sowie an möglichen Kontaktanschriften in Stadt und Landkreis Kassel führte bislang nicht zum Erfolg, weshalb sich die Beamten des Polizeireviers Süd-West nun mit einem Foto der 15-Jährigen an die Öffentlichkeit wenden. Die Vermisste könnte sich auch im Bereich Fulda oder Offenburg (Baden-Württemberg) aufhalten.

Amelie K. ist ca. 1,66 Meter groß, schlank und hat sehr kurze braun/blonde Haare. Sie trägt vermutlich eine schwarze Jeans, die auf dem Foto zu sehende schwarze Winterjacke sowie den bunten Schal. Zudem könnte sie einen schwarzen Adidas Rucksack mit weißer Aufschrift mitführen.

Wer die 15-Jährige am heutigen Montag gesehen hat oder Hinweise auf ihren aktuellen Aufenthaltsort geben kann, wird gebeten, sich unter Tel. 0561-9100 beim Polizeipräsidium Nordhessen oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Original-Content von: Polizeipräsidium Osthessen übermittelt durch news aktuell

Nach dem erfolgreichen Pariser Bürgerentscheid für erhöhte Parkgebühren für SUV plant die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Einreichung von vielen hundert formalen Anträgen gegen Monster-SUV in deutschen Innenstädten. Ziel ist es, den wachsenden Zustrom von übergroßen Fahrzeugen einzudämmen und mehr Platz für Fahrradfahrer und Fußgänger zu schaffen.

Maßnahmen gegen Monster-SUV in deutschen Innenstädten:

  1. Erhöhte Parkgebühren: Die DUH strebt an, erhöhte Parkgebühren für besonders große und schwere Fahrzeuge durchzusetzen. Zusätzlich soll das missbräuchliche Parken über markierte Parkflächen hinaus konsequent kontrolliert und geahndet werden.

  2. Mitmach-Aktion: Bürgerinnen und Bürger werden aufgerufen, Städte zu benennen, in denen formale Anträge gegen Monster-SUV gestellt werden sollen. Je mehr Unterstützung pro Stadt, desto größer die Erfolgschance.

  3. Beschränkungen für übergroße Fahrzeuge: Städte sollen vielfältige Beschränkungen einführen, um das Parken übergroßer Fahrzeuge in dicht bebauten Innenstädten zu unterbinden. Dazu gehören spezielle Parkplatzmarkierungen, Beschränkungen bei der Vergabe von Bewohnerparkausweisen und die Einführung gestaffelter Parkgebühren.

Die DUH betont die Wichtigkeit lebenswerter Innenstädte mit sauberer Luft und mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer. Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich an der Mitmach-Aktion zu beteiligen und unter www.duh.de/keine-monster-suv ihre Unterstützung zu zeigen.

Nach dem tragischen Tod eines vierjährigen Mädchens in einer Kita in Limburgerhof im Rhein-Pfalz-Kreis gehen die Ermittler weiterhin von einem Unfall aus. Laut dem Ergebnis der Obduktion ist das Kind an Strangulation gestorben, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten.

Demnach strangulierte sich das vierjährige Mädchen auf einer Rutsche mit einer sogenannten Topfstelze. Diese Kinderspielzeug besteht aus Eimern, die jeweils mit einem Band versehen sind und auf denen balanciert werden kann.

Die Staatsanwaltschaft und die Polizei prüfen nun, ob in der Kita die Aufsichtspflicht verletzt worden sein könnte. Das Mädchen wurde am vergangenen Donnerstag im Außenbereich der Einrichtung leblos aufgefunden, Reanimationsversuche blieben leider ohne Erfolg.

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