Nochmal gut gegangen, eine Familie aus Niedersachsen kommt mit dem Schrecken davon.
Die Mutter eines Siebenjährigen erlebte jetzt eine böse Überraschung. Der Junge spielte mit Erlaubnis seiner Mutter auf ihrem Smartphone ein buntes Online-Game und durfte dabei über eine Gutscheinkarte kleinere Summen ausgeben. Allerdings hatte seine Mutter auch ihre eigene Kreditkarte hinterlegt, dies aber nicht mehr in Erinnerung. Der Sohn spielte dann heimlich weiter, wie es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen heißt. Dann der Schock: Der kleine Junge nahm bei einem Spiel In-App-Käufe in Höhe von insgesamt 2753,91 Euro vor.
Heute zocken viele Kinder an den Handys ihrer Eltern, was jedoch ungeahnt böse Folgen haben kann. Minderjährige dürfen ohne Erlaubnis der Eltern nur im Rahmen ihres Taschengeldes Käufe tätigen. „Daher lohnt es sich meist, den Forderungen zu widersprechen, sagte Kathrin Körber, die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Gerade in der Pandemie-Zeit könne sie Eltern verstehen, die – etwa wenn sie selbst im Homeoffice arbeiten – ihren Kindern ab und zu ihr eigenes Handy zur Verfügung stellen, sagte die Rechtsexpertin. Jedoch sollten Eltern unbedingt die Einstellung Ihrer Geräte zuvor überprüfen. Für Hinweise dieser Art gibt es u. a. den Safer Internet Day, der an diesem Dienstag begangen wird. Ein Passwortschutz für Käufe oder eine Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter können z. B. vor ungewollten Kosten schützen. Körber rät auch zu besonderen Einstellungen für Kinder: Mit speziellen Accounts können Nutzungseinheiten- und rechte geregelt werden. Zudem kann der Zugriff auf Zahlungsquellen eingeschränkt werden.
Die Mutter hatte, im Fall des Siebenjährigen, keinen Vertrag mit dem Spieleanbieter geschlossen. Glück im Unglück: Nach einem Schreiben der Verbraucherzentrale habe der Anbieter Google den Großteil der Forderung erlassen – insgesamt 2654,31 Euro, berichtete Körber.