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Selbstbeteiligung bei der Krankenkasse: Was Versicherte wissen müssen

Krankenversicherte in Deutschland tragen einen Teil der Kosten für Medikamente und medizinische Hilfsmittel selbst. Doch wie hoch ist die Zuzahlung genau, wer kann sich davon befreien lassen, und wie funktioniert die Antragstellung? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick.


Zuzahlungen: Wer zahlt wie viel?

Für volljährige Versicherte gilt:

  • Medikamente und Hilfsmittel: Pro Rezept müssen gesetzlich Krankenversicherte 10 Prozent des Preises selbst zahlen, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.
  • Diabetes-Hilfsmittel: Auch bei Insulinpens, Kanülen und Lanzetten wird die 10-Prozent-Regel angewandt. Dabei liegt der Eigenanteil für das zum Verbrauch bestimmte Zubehör (z. B. für einen Monatsbedarf) bei maximal 10 Euro.
  • Blutzuckerteststreifen: Eine Ausnahme bilden Teststreifen für die Blutzuckermessung. Diese sind für Versicherte zuzahlungsfrei.

Belastungsgrenze schützt vor finanzieller Überlastung

Damit die Zuzahlungen nicht zu einer finanziellen Belastung werden, sieht das Gesetz eine Belastungsgrenze vor:

  • Allgemeine Grenze: 2 Prozent des jährlichen Familien-Bruttoeinkommens.
  • Für chronisch Kranke: Versicherte mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck zahlen nur 1 Prozent des Haushalts-Bruttoeinkommens.

Wer gilt als chronisch krank?

Die Krankenkasse stuft Personen als chronisch krank ein, wenn sie seit mindestens einem Jahr regelmäßig medizinische Versorgung benötigen. Dazu zählt auch die dauerhafte Einnahme von Medikamenten.


Befreiung von Zuzahlungen: So geht’s

Versicherte, die ihre Belastungsgrenze erreicht haben, können sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Der Ablauf:

  1. Formular anfordern: Das entsprechende Formular kann in der Regel auf der Website der Krankenkasse heruntergeladen werden.
  2. Nachweise beilegen: Dem Antrag müssen alle Belege über geleistete Zuzahlungen beigefügt werden.
  3. Quittungen sammeln: Expert:innen empfehlen, bereits im Vorfeld alle Quittungen systematisch aufzubewahren und die persönliche Belastungsgrenze auszurechnen.

Sammelrechnung aus der Apotheke: Ein hilfreicher Tipp

Für Versicherte, die regelmäßig in derselben Apotheke einkaufen, gibt es eine praktische Lösung:

  • Sammelrechnung: Apotheken können auf Wunsch eine Jahresübersicht aller dort geleisteten Zuzahlungen ausstellen. Dies spart Zeit und reduziert den Aufwand bei der Einreichung der Belege bei der Krankenkasse.

Fazit: Unterstützung für Versicherte

Die gesetzliche Zuzahlungsregelung sorgt dafür, dass Patient:innen einen Teil der Kosten für Medikamente und Hilfsmittel selbst tragen. Doch mit der Belastungsgrenze und der Möglichkeit, sich von Zuzahlungen befreien zu lassen, bietet das Gesundheitssystem Schutz vor Überlastung. Chronisch Kranke profitieren zudem von einer reduzierten Grenze. Wichtig ist, alle Quittungen zu sammeln und die Möglichkeiten der Entlastung konsequent zu nutzen.

Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse oder informieren Sie sich auf deren Webseite über die genauen Schritte zur Befreiung.

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