Feuerwerksunfälle: Welche Versicherungen übernehmen die Schäden?
Feuerwerk gehört für viele Menschen zu Silvester wie der Countdown um Mitternacht. Doch nicht selten endet der Jahreswechsel mit Unfällen oder Sachschäden durch fehlgeleitete Raketen und Böller. Damit solche Vorfälle nicht zu finanziellen Belastungen führen, ist es wichtig, zu wissen, welche Versicherungen in welchen Fällen greifen.
Vorbeugung: Nur sichere Feuerwerkskörper verwenden
Um Risiken zu minimieren, sollten ausschließlich geprüfte Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung und Registriernummer verwendet werden. Diese gewährleisten, dass die Produkte sicher und gemäß europäischer Normen geprüft wurden. Beachten Sie stets die Gebrauchsanweisung und achten Sie auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Personen.
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur von Volljährigen an Silvester gezündet werden, während Artikel der Kategorie F1, wie Wunderkerzen, schon ab zwölf Jahren verwendet werden können. Beschädigte oder nicht zündende Feuerwerkskörper sollten umgehend entsorgt werden.
Schäden an Fahrzeugen: Teilkasko springt ein
Immer wieder werden in der Silvesternacht parkende Autos durch Raketen oder Böller beschädigt. Hier hilft die Teilkaskoversicherung. Sie deckt Schäden am Fahrzeug, selbst wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann.
Falls der oder die Verantwortliche bekannt ist, kann die Versicherung den Schaden regulieren und sich die Kosten vom Verursacher zurückholen.
Brandschäden an Gebäuden und Hausrat
Wenn eine Rakete durch ein offenes Fenster oder eine Dachluke in das Haus eindringt und einen Brand verursacht, übernehmen in der Regel die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung die Regulierung des Schadens. Wichtig ist jedoch, vorbeugend zu handeln: Fenster und Dachluken sollten verschlossen bleiben.
Personenschäden: Unfall- und Haftpflichtversicherung
Schwerwiegender sind Verletzungen durch Feuerwerkskörper, wie Augenverletzungen oder Verbrennungen. Oftmals ist der Verursacher unbekannt, sodass der Geschädigte auf Schadenersatzansprüchen sitzen bleibt. Hier greift die private Unfallversicherung, die unabhängig von der Klärung der Schuldfrage leistet.
Selbst wenn der Schädiger bekannt ist, hilft nur eine private Haftpflichtversicherung, die Kosten zu tragen. Ohne diese Versicherung können Betroffene leer ausgehen, da der Verursacher für hohe Entschädigungen möglicherweise nicht aufkommen kann.
Fazit: Gut abgesichert ins neue Jahr
Silvester birgt Risiken, die sich durch Umsicht und geprüfte Feuerwerkskörper minimieren lassen. Kommt es dennoch zu Schäden, sind Teilkasko-, Wohngebäude-, Hausrat-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen unverzichtbar. Eine sorgfältige Prüfung des Versicherungsschutzes vor Silvester kann im Ernstfall finanzielle und rechtliche Probleme verhindern.