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Am kommenden Donnerstag steht Hessen ein massiver Streik der privaten Busunternehmen bevor, was vor allem für Pendler in Städten wie Frankfurt, Hanau, Gießen und Fulda zu erheblichen Problemen und Ausfällen im Busverkehr führen wird.

Der Streik, initiiert von der Gewerkschaft Verdi, soll bereits früh morgens mit Betriebsbeginn starten und den gesamten Tag anhalten. Betroffen sind Busbetriebe in verschiedenen hessischen Städten wie Fulda, Gießen, Frankfurt, Offenbach, Hanau, Rüsselsheim und Wiesbaden. Doch auch Bewohner kleinerer Gemeinden wie Melsungen, Gelnhausen, Oberursel und Nidderau müssen mit Beeinträchtigungen rechnen, da sie besonders stark auf den Busverkehr angewiesen sind.

Die Gewerkschaft möchte mit dem Streik den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen, da die Tarifgespräche ins Stocken geraten sind. Besonders in den Bereichen Gehalt und Laufzeit gibt es Differenzen zwischen den Parteien. Verdi fordert vor allem Entlastung für die rund 6.000 Beschäftigten des Landesverbands hessischer Omnibusunternehmer LHO, da der dramatische Personalmangel eine extreme Belastung darstellt.

Die Forderungen von Verdi, darunter stufenweise Lohnerhöhungen von 17 Prozent in den nächsten zwei Jahren und eine Inflationsprämie von 3.000 Euro, liegen weit auseinander von dem, was die Arbeitgeberseite angeboten hat. Trotz geplanter weiterer Gespräche in der kommenden Woche zeigt sich wenig Verständnis für den Streik beim Landesverband Hessischer Omnibusunternehmer.

Die Auswirkungen des Streiks sind in Hessen bereits spürbar: In Frankfurt werden nahezu alle 68 Buslinien bestreikt, während in Hanau der gesamte Busverkehr an diesem Tag vollständig ausfallen wird. Die S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Regionalzüge werden jedoch laut Traffiq in Frankfurt wie gewohnt fahren, was den betroffenen Fahrgästen einige Alternativen bietet. Dennoch wird empfohlen, sich vor Fahrtantritt über den aktuellen Stand beim RMV zu informieren.

Ein mutmaßlicher Randalierer wurde von der Polizei in einer Bibliothek der Mannheimer Universität erschossen. Der 31-Jährige, bewaffnet mit einer Machete, wurde laut Polizeiangaben verletzt und später im Krankenhaus für tot erklärt. Der Vorfall ereignete sich, als die Polizei wegen eines Randalierers in der Bibliothek der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät gerufen wurde. Der Mann soll bereits zuvor eine Angestellte angegriffen haben.

Die Polizei wurde gerufen, weil der Mann Hausverbot hatte und die Bediensteten belästigte. Bei ihrem Eintreffen fanden die Beamten den Mann mit einer Machete. Es kam zu einer Bedrohungslage, woraufhin die Polizei Schusswaffen einsetzte. Die genaue Anzahl der abgegebenen Schüsse ist noch nicht bekannt. Trotz des Vorfalls bestand laut Polizei keine Gefahr für andere Anwesende, darunter auch Studierende.

Der 31-Jährige war der Polizei bereits bekannt und hatte Hausverbot in der Bibliothek aufgrund früherer Vorfälle. Das Landeskriminalamt hat die Ermittlungen aufgrund des Schusswaffengebrauchs übernommen, um Neutralität sicherzustellen. Die Ermittler versuchen nun, den genauen Hergang des Vorfalls zu rekonstruieren und das Motiv des Verstorbenen zu klären.

Hessen (ots)

Die Folgen von Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Lkw sind häufig dramatisch. Aus diesem Grund hat die hessische Polizei am Mittwoch (17.04.) beim länderübergreifenden Aktionstag "sicher.mobil.leben - Güterverkehr im Blick" ein Hauptaugenmerk auf die großen und schweren Fahrzeuge und die vermehrt im europäischen Transitverkehr fahrenden Transporter in all ihren Facetten gelegt. Hessenweit kontrollierten die Einsatzkräfte von 6 Uhr morgens bis 20 Uhr abends.

Der Güterverkehr in Deutschland hat in den letzten Jahren stark zugenommen. So sind auch auf hessischen Straßen immer mehr Lkw und Transporter unterwegs. Bei der polizeilichen Verkehrsüberwachung wird deshalb immer wieder ein Hauptaugenmerk auf diese Fahrzeuge gelegt. "Ziel des Aktionstages ist es, durch Kontrollmaßnahmen Lkw-Unfälle zu reduzieren und damit Verkehrsteilnehmer zu schützen. Außerdem sollen Gespräche mit den Fahrern und die öffentliche Thematisierung alle Verkehrsteilnehmer sensibilisieren, Verkehrsregeln einzuhalten und gegenseitige Rücksichtnahme zu beachten", erklärte Innenminister Roman Poseck.

Neben der Polizei waren auch andere Behörden, die sich mit der Verkehrsüberwachung befassen sowie Sachverständige der technischen Prüforganisationen an den Kontrollen beteiligt.

Die Ergebnisse für Hessen in Zahlen

In Hessen waren am Kontrolltag an sieben Kontrollstellen im Land nahezu zweihundert Polizeibeamte im Einsatz, die am Ende des Tages 921 Fahrzeuge - hiervon 377 Lkw - kontrolliert hatten. Dabei wurden insgesamt 1.049 Regelverstöße festgestellt, darunter 1.001 Verkehrsordnungswidrigkeiten und 43 Verkehrsstraftaten.

Insgesamt war der Ansatz ganzheitlich: Nicht nur ein vermeintliches Fehlverhalten von Lkw-Fahrern wurde geahndet, auch Regelverstöße anderer Verkehrsteilnehmer standen im Fokus. Mit 663 Fällen wurden Geschwindigkeitsverstöße am häufigsten festgestellt, gefolgt von verbotswidrigem Überholen mit 104 Fällen. In 87 Fällen wurden Verstöße gegen die Sozialvorschriften registriert, 53 mal gab die Ladungssicherung, 22 mal die Überschreitung der Maße und Gewichte und 21 mal der technische Zustand der Fahrzeuge Grund zur Beanstandung. Außerdem hatten die Kontrollkräfte bei 13 Fahrzeugen die Verladung von Gefahrgut zu monieren. In 28 Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt, insgesamt fünf Fahrer erwartet ein Fahrverbot.

Bei Präventionsaktionen in ganz Hessen wurden alle Verkehrsteilnehmer hinsichtlich von Gefahren sensibilisiert, die im Straßenverkehr entstehen. Schwerpunkte waren dabei unter anderem der "Tote Winkel", Ablenkung und Müdigkeit sowie Ladungssicherung und der technische Zustand von Lastkraftwagen.

"Trotz der angekündigten Kontrollen lag die Beanstandungsquote bei den kontrollierten Fahrzeugen über 20 Prozent. Das zeigt, wie wichtig die Verkehrsüberwachung durch die Polizei und die anderen Behörden ist. Ich danke allen Polizeikräften für ihren Einsatz am gestrigen Aktionstag" so Innenminister Roman Poseck.

Technische Defekte, mangelhafte Ladungssicherung und vieles mehr

Die hessenweiten Kontrollfeststellungen der Einsatzkräfte waren vielfältig. In Südosthessen kontrollierte die Polizei an der A 45 im Bereich des Parkplatzes Pfingstweide und wurden dabei auf einen Sattelzug mit einem südosteuropäischen Fahrer aufmerksam. Bei der technischen Überprüfung des Fahrzeugs stellte sich heraus, dass an beiden Bremsscheiben einer Achse größere Risse vorhanden waren. Die Verkehrssicherheit war dadurch erheblich gefährdet, weshalb in der Folge die Weiterfahrt untersagt wurde. Der Mangel wurde vor Ort von einem Werkstattteam fachgerecht behoben. Gegen Fahrer und Halter wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da aufgrund des Ausmaßes der Risse davon auszugehen war, dass diese bereits vor Fahrtantritt vorhanden waren.

Bei einer Kontrolle im Bereich Darmstadt an der Raststätte "Gräfenhausen" an der A 5 fiel ein Fahrzeug wegen mangelhafter Ladungssicherung auf. Neben den transportierten sieben Tonnen Autoteilen war auch rund eine Tonne Gefahrgut verladen, welches gänzlich ungesichert auf der Ladefläche festgestellt wurde. Da aufgrund des Gewichtes die Ladung vor Ort zur fachgerechten Ladungssicherung nicht umgesetzt werden konnte, begleitete die Polizei den Transport zu einer nahegelegenen Verladefirma. Erst nach der notwendigen Umladung wurde die Weiterfahrt gestattet.

Auf der A 7 bei Fulda wurden die Verkehrsexperten der osthessischen Polizei auf einen Mercedes Sprinter aufmerksam. Bei der Kontrolle am Parkplatz "Hummelskopf" stellte sich heraus, dass sich im Laderaum 24 Dönerspieße befanden. Das waren zu viele für das Fahrzeug, weshalb es damit um 24,3 Prozent überladen war. Außerdem hatte der Fahrer die Ladung nicht ausreichend gesichert und die Innentemperatur des Kühlers lag statt bei erforderlichen -18 °C nur bei -2 °C. Das zuständigen Veterinäramt des Landkreises Fulda wurde hinzugezogen und die Kerntemperatur des Fleisches gemessen. Da diese sich im regelkonformen Bereich bewegte und das Fahrtziel nicht weit entfernt lag, wurde die Weiterfahrt nach einer Teilentladung und der Nachsicherung der Ladung gestattet.

Immer wieder waren die festgestellten Mängel an den Fahrzeugen so gravierend, dass Lkw stehen bleiben mussten. Hiervon waren in Mittelhessen beispielsweise gleich fünf Sattelzugfahrer betroffen, denen wegen Verstößen gegen die Ladungssicherung, Gefahrgutvorschriften sowie defekten Reifen die Weiterfahrt untersagt werden musste.

Auch die gefahrene Geschwindigkeit lag im Fokus der Beamten. Erschreckend war dabei die Geschwindigkeitsüberschreitung eines Sattelzugfahrers in Nordhessen, der gleich 31 km/h zu schnell, also mit 111 km/h, unterwegs war. Auch ein Lkw-Fahrer in Mittelhessen war sich seiner Verantwortung als Führer eines solchen großen und schweren Fahrzeugs offensichtlich nicht bewusst. Er wurde bei erlaubten 80 km/h mit 107 km/h geblitzt und überholte zudem im Überholverbot.

Neben dem Zustand der Fahrzeuge hatten die Kontrolleure auch die Fahrzeugführer im Blick. In Südhessen musste so ein südeuropäischer Sattelzugfahrer aufgrund fehlender Ruhezeiten und dem Nichtbenutzen der Fahrerkarte für neun Stunden seine Fahrt unterbrechen. Zur Gewährleistung der Ruhezeit wurde die Sattelzugmaschine an die "Kette" gelegt. Daneben wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000 Euro einbehalten. Nicht nur die in einigen Fällen fehlende Verkehrstüchtigkeit fiel in Bezug auf Fahrzeugführer auf. In Südhessen ging den Beamten ein 36-jähriger Autofahrer ins Netz, der aufgrund eines bestehenden Vollstreckungshaftbefehls wegen Betruges in eine hessische Justizvollzugsanstalt überstellt wurde.

Auch einige Kuriositäten erregten die Aufmerksamkeit der Einsatzkräfte. Zum Beispiel war das älteste kontrollierte Fahrzeug, das sich auf einem Transporter befand, ein Ford T-Modell aus dem Jahr 1920. Der Transporteur war mit seiner wertvollen Ladung auf dem Weg von Colorado über Bremerhaven zu seinem Eigentümer nach Süddeutschland. Erfreulicherweise war der Oldtimer ordnungsgemäß gesichert und es gab keinerlei Gründe zur Beanstandung.

Hintergrund zu "sicher.mobil.leben" und dem Schwerpunktthema Güterverkehr

Basierend auf dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 7./8. Dezember 2017 wird seit 2018 die länderübergreifende Verkehrssicherheitsaktion "sicher.mobil.leben" durchgeführt. Zur Stärkung der Verkehrssicherheit wird seitdem einmal jährlich ein bundesweiter Kontrolltag festgelegt. In den vergangenen Jahren standen die Schwerpunktthemen "Ablenkung", "Gewerblicher Personen- und Güterverkehr", "Radfahrende", "Fahrtüchtigkeit" und "Rücksicht" im Fokus.

Im Jahr 2024 liegt das Hauptaugenmerk auf dem Güterverkehr. Die Verkehrsleistung des Güterverkehrs in Deutschland hat sich in den vergangenen 20 Jahren verdoppelt. Das bedeutet, dass immer mehr Güter über immer weitere Strecken transportiert werden. Mehr als 70 Prozent der Transportleistungen werden dabei von Lkw erbracht. Welche schwerwiegenden Folgen Unfälle haben können, bei denen ein Lkw beteiligt ist, wird beispielsweise bei der Betrachtung von Rechtsabbiegeunfällen innerorts deutlich. Diese enden für Radfahrer oder Fußgänger oft tödlich. Auch Auffahrunfälle an Stauenden auf Autobahnen sind trotz der modernen technischen Sicherheitsausstattung der Fahrzeuge keine Seltenheit.

Somit tragen Lkw-Fahrer aufgrund der besonderen Größe und Schwere ihrer Fahrzeuge eine besondere Verantwortung für ihre eigene Sicherheit sowie die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Dabei sind insbesondere die gewerblichen Lkw-Fahrer einem steigendem Wettbewerbs- und Termindruck ausgesetzt. Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten, Übermüdung von Berufskraftfahrern, technische Mängel an Fahrzeugen, Überladung sowie mangelnde Ladungssicherheit sind nur einige Folgen. Verkehrsvorschriften, wie das Fahrpersonalgesetz, die Straßenverkehrsordnung, die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern, beschreiben Verhaltensweisen, deren Einhaltung Unfallrisiken minimieren soll.

Original-Content von: Polizeipräsidium Südhessen übermittelt durch news aktuell

Wiesbaden (ots)

"Wenn wir wegen dir absteigen, wirst du sterben." - diese Drohung erhielt ein DFB-Schiedsrichter zu Beginn des Monats per E-Mail, nachdem er die Dritt-Liga-Partie FC Ingolstadt gegen Arminia Bielefeld gepfiffen hatte. Die sofort eingeleiteten Ermittlungen des Hessischen Landeskriminalamts (HLKA) im Auftrag der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main führten schnell zum Erfolg: Ein 22-jähriger Mann aus Bielefeld konnte ermittelt werden; er steht im Verdacht, Verfasser der anonym versendeten Morddrohung zu sein.

Der 28-jährige Unparteiische der Fußball-Partie war in der besagten E-Mail nicht nur bedroht, sondern auch massiv beleidigt worden. Der Absender hatte ihm zudem mitgeteilt: "Wir finden dich eines Tages oder deine Kinder". Der Schiedsrichter wandte sich direkt an den DFB, der Vorfall wurde der ZIT gemeldet, die das HLKA einschaltete. Die zuständigen Ermittlerinnen und Ermittler konnten den mutmaßlichen Absender rasch ausfindig machen. Zudem wurde zeitnah die örtlich zuständige Polizei informiert, die bereits erste Maßnahmen gegen den Beschuldigten ergriffen hat. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Bedrohung (§ 240 StGB) und des Verdachts der Beleidigung (§ 185 StGB) gegen den Bielefelder dauern derzeit an.

"Morddrohungen und Hassnachrichten im Netz sind das Gegenteil von Fair Play", sagt HLKA-Präsident Andreas Röhrig. "Derartige Beleidigungen und Drohungen werden nicht hingenommen, sondern konsequent verfolgt. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, den mutmaßlichen Verfasser der Zeilen schnell aus der Anonymität des Internets zu holen."

Oberstaatsanwalt Dr. Benjamin Krause, Leiter der ZIT, ergänzt: "Gemeinsam mit dem DFB und dem HLKA wollen wir als Staatsanwälte unseren Beitrag dazu leisten, Hate Speech im Netz nicht zu akzeptieren, sondern mit den Mitteln des Rechtsstaats aktiv dagegen vorzugehen. Wir hoffen stets, dass solche Ermittlungserfolge zu einer Einsicht bei den Beschuldigten führen."

Original-Content von: Hessisches Landeskriminalamt übermittelt durch news aktuell

BAB 3, KM 83, FR Frankfurt, Gemarkung: 56428 Dernbach (ots)

Am 14.04.2024 gegen 15:50 Uhr kam es auf der BAB 3 in Fahrtrichtung Frankfurt kurz hinter dem Autobahndreieck Dernbach zu einem Verkehrsunfall. Der alleinbeteiligte Fahrzeugführer kam zunächst vom linken Fahrstreifen nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte mit der Mittelschutzplanke. Von dort wiederum wurde er abgewiesen querte die Fahrbahn. Das Fahrzeug kam nach rechts von der Fahrbahn ab befuhr die Bankette und die angrenzende Böschung des Lärmschutzwalls. Das Fahrzeug überschlug sich und kam auf den Rädern zum Stehen.

Der Fahrzeugführer wurde zur weiteren Behandlung durch den Rettungsdienst versorgt.

Original-Content von: Verkehrsdirektion Koblenz übermittelt durch news aktuell

Frankfurt (ots)

Am 19.04.2024 bündeln die hessische Polizei und die teilnehmenden Kommunen ihre Ressourcen zur Geschwindigkeitsüberwachung. Im Zeitraum von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr führen Polizei und Kommunen verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durch, um auf die Gefahren überhöhter oder nicht angepasster Geschwindigkeiten hinzuweisen.

Erster Polizeihauptkommissar Stefan Holewa aus dem Polizeipräsidium Mittelhessen leitet die polizeilichen und kommunalen Geschwindigkeitsmessungen in Hessen. Er macht deutlich: "Der Europäische Speedmarathon ist eine bedeutende Maßnahme, die von verschiedenen europäischen Ländern gemeinsam durchgeführt wird, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das Bewusstsein für die Gefahren zu schnellen Fahrens im Straßenverkehr zu schärfen. Seit seiner Einführung hat sich der Speedmarathon zu einer jährlich wiederkehrenden Aktion entwickelt, die darauf abzielt, das Tempo auf den Straßen zu drosseln. Dadurch können einerseits die Anzahl der Verkehrsunfälle reduziert und andererseits die Folgen der Unfälle abgemildert werden".

Bekanntgabe der Messstellen

Um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die Gefahren von Geschwindigkeitsüberschreitungen zu lenken und die Botschaften des Speedmarathon zu verbreiten, gibt die hessische Polizei im Vorfeld grundsätzlich sämtliche hessischen Messstellen am 19.04.2024, zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr, bekannt. Ausdrücklich ist jedoch darauf hinzuweisen, dass an diesem Tag, wie an jedem anderen auch, zusätzlich unangekündigte Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden, um auch nicht einsichtige Verkehrsteilnehmer zu Rücksichtnahme und Einhaltung der Verkehrsregeln anzuhalten.

Geschwindigkeit ist Hauptursache für tödliche Verkehrsunfälle Eine der zentralen Botschaften des Speedmarathon ist die Erkenntnis, dass überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit eine der Hauptursachen für tödliche Verkehrsunfälle ist. Mit der Aktion ermutigen die hessische Polizei und die Kommunen alle Verkehrsteilnehmer dazu, Verantwortung für das eigene Verhalten zu übernehmen und die Geschwindigkeitsbegrenzungen stets einzuhalten sowie das Fahrverhalten den jeweiligen Gegebenheiten anzupassen.

Zeichen für Sicherheit im Straßenverkehr setzen

Stefan Holewa appelliert an die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer: "Setzen Sie ein starkes Zeichen für mehr Sicherheit auf den Straßen und erinnern Sie sich an die Verantwortung, die jeder einzelne von uns im Straßenverkehr hat, nämlich Unfälle zu verhindern und damit die Sicherheit im Straßenverkehr für alle zu erhöhen!".

Modernste Verkehrsüberwachungstechnik im Einsatz

Die Polizei Hessen setzt für die Geschwindigkeitsüberwachung auf modernste Verkehrsüberwachungstechnik. Hierbei handelt es sich um eine Mischung aus Handlasermessgeräten, mobilen und stationären Geschwindigkeitsmessgeräten sowie zivilen Polizeifahrzeugen, die mit geeichter Messtechnik ausgerüstet sind und die Verstöße per Video beweissichernd aufnehmen. Ebenso kommen Geschwindigkeitsmessanhänger zum Einsatz.

Social-Media-Kanäle im Einsatz für Menschenleben

Die Hessischen Polizistinnen und Polizisten begleiten den Speedmarathon 2024 über ihre Social-Media-Kanäle und machen Verkehrsteilnehmer unter dem Hashtag "#Speedmarathon" auf die häufigste Todesursache im Straßenverkehr aufmerksam.

Hintergrundinformationen zu ROADPOL (European Roads Policing Network)

"Grenzen überschreiten, um Leben zu retten!" ROADPOL ist ein europaweites Polizeinetzwerk, das die Zahl der Verkehrsunfallopfer senken will. ROADPOL steht für "European Roads Policing Network". Hervorgegangen aus einem Zusammenschluss von europäischen Verkehrspolizeien handelt es sich um eine Nicht-Regierungsorganisation mit Hauptsitz in Münster. Dieses Polizei-Netzwerk hat die Aufgabe, europaweite Aktionen zur Durchsetzung der Vorschriften im Verkehrssektor zu koordinieren. Hauptziel ist die Reduzierung der auf Europas Straßen Getöteten und Schwerverletzten.

ROADPOL geht davon aus, dass die Verkehrsüberwachung und -prävention einen bedeutenden Beitrag zur Verminderung der Zahl von Verkehrsunfallopfern leisten wird.

Die zentralen Ziele des Netzwerkes sind:

   - Reduzierung von Verkehrsopfern auf europäischen Straßen
   - Zusammenführung, Zusammenarbeit und Austausch praktischer 
     Erfahrungen der Straßenverkehrsbehörden und Verkehrspolizeien in
     Europa
   - Organisation und Koordination europaweiter Einsätze und 
     Kampagnen
   - Unterstützung und Förderung von Forschungsinitiativen im Bereich
     der Verkehrssicherheit

Original-Content von: Polizeipräsidium Frankfurt am Main übermittelt durch news aktuell

Digitale Geschäftsmodelle gewinnen seit Jahren unaufhörlich an Bedeutung, und mit den jüngsten Entwicklungen in Künstlicher Intelligenz wird sich dieser Prozess weiter beschleunigen. Bereits heute bestätigt eine deutliche Mehrheit der Unternehmen, dass die Digitalisierung ihre Wettbewerbsfähigkeit gesteigert hat, und zukünftig wird für die allermeisten Unternehmen der wirtschaftliche Erfolg eng mit digitalen Geschäftsmodellen verknüpft sein.

Der hessische Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori hat sich im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung in Dietzenbach mit Landrat Oliver Quilling (LK Offenbach) und Bürgermeister Dr. Dieter Lang (Stadt Dietzenbach) zum Thema Rechenzentren und KI ausgetauscht. Künstliche Intelligenz hat das Potenzial, unsere Wirtschaft weitreichend zu transformieren. Sie ist eine zentrale Zukunftstechnologie. Kaweh Mansoori, Wirtschaftsminister sagt!

„Künstliche Intelligenz hat das Potenzial, unsere Wirtschaft weitreichend zu transformieren. Sie ist eine zentrale Zukunftstechnologie, und es ist zu erwarten, dass diese Technologie sowohl einfache als auch komplexe Tätigkeiten tiefgreifend verändern wird und dabei alle Bereiche unseres Lebens berührt. Es ist das Ziel der Landesregierung, die Wirtschaft bei diesem Digitalisierungsprozess bestmöglich zu unterstützen“, betonte Minister Mansoori bei der Veranstaltung. „Hessen ist mit seiner dynamischen Wirtschaft, seiner erstklassigen Bildungs- und Forschungslandschaft sowie seiner Innovationsfreude optimal positioniert, um die Chancen von Künstlicher Intelligenz zu nutzen und die Zukunft aktiv mitzugestalten.“ Speicherung, Verwaltung und Verarbeitung in Rechenzentren entscheidend für Digitalisierung

Hessen zählt weltweit zu den größten und bedeutendsten Standorten für Rechenzentren und beherbergt in Frankfurt am Main auch einen der weltweit größten und leistungsfähigsten Internetknoten der Welt, den DE-CIX. Um den Standort zu stärken und weiterzuentwickeln, hat die Hessische Landesregierung ein Rechenzentrumsbüro eingerichtet.

„Die Stadt Dietzenbach ist ein gutes Beispiel für die Stärke des hessischen Digitalstandorts. Als einer der Vorreiter bei der Umsetzung digitaler Infrastruktur stellt die Stadt bereits seit 2017 eine flächendeckende Glasfaserinfrastruktur in ihren Gewerbegebieten zur Verfügung. Diese Standortstärke zeigt sich ganz konkret im geplanten Rechenzentrum von Edge Connex. Dieses Projekt ist an den Kriterien der Nachhaltigkeit ausgerichtet und soll bis 2030 Kohlenstoff-, Abfall- und Wasserneutral sein. Angesichts des immensen und wachsenden Energieverbrauchs von Rechenzentren ist dies der richtige Ansatz“, so Mansoori.

Hessen (ots)

Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Polizeipräsidiums Südhessen

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Rüsselsheimer Rauschgiftkommissariat K 34, unterstützt von weiteren Beamten der Polizeipräsidien Südhessen, Südosthessen, Mittelhessen, Kräften hessischer Spezialeinheiten und aus Baden-Württemberg, wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen sowie Waffenhandels, durchsuchten die Ermittler am Donnerstag (04.04.) Wohnungen und Räumlichkeiten von sieben Männern im Alter zwischen 26 und 40 Jahren in Mörfelden-Walldorf, Bad König, Frankfurt, Rödermark, Bad Vilbel, Maintal sowie in Sinsheim (Baden-Württemberg).

Insgesamt beschlagnahmten die Beamten hierbei unter anderem zwei circa 120 und 30 Quadratmeter große Hanfplantagen, eine große Sporttasche voll mit Marihuana, mindestens 6 Kilogramm geerntetes Marihuana und rund 35.000 Euro Bargeld. Weiterhin wurden von der Polizei ein Teleskopschlagstock, mehrere Messer und Utensilien, die auf einen Handel mit Betäubungsmitteln hinwiesen sowie diverse Mobiltelefone sichergestellt.

Gegen zwei 33 und 34 Jahre alte Männer wurden bestehende Haftbefehle vollstreckt. Ein 35-Jähriger wurde zudem auf Antrag der Staatsanwaltschaft einer Ermittlungsrichterin vorgeführt, die Haftbefehl gegen ihn erließ. Alle drei Männer wurden in Justizvollzugsanstalten eingeliefert. Die übrigen Verdächtigen wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt. Sie erwarten nun entsprechende Strafverfahren.

Original-Content von: Polizeipräsidium Südhessen übermittelt durch news aktuell

Rosenheim (ots)

Gegen 22:33 Uhr meldete eine Anwohnerin eines Mehrfamilienhauses in Rosenheim der Polizei eine Auseinandersetzung in der Nachbarwohnung. Sie habe lautes Geschrei und anschließend drei Schüsse gehört. Mehrere Streifenwagenbesatzungen der Polizeiinspektion in Betzdorf sowie Unterstützungskräfte der Polizeiinspektionen Hachenburg und Altenkirchen wurden zum Einsatzort entsandt. Die Einsatzkräfte legten aufgrund der gemeldeten Gefährdungslage eine besondere Schutzausstattung an. Nach ersten Ermittlungen ergab sich, dass der 37-jährige Beschuldigte nach einem eigentlich banalen Streit mit seiner 28-jährigen Ehefrau, seine Schreckschusswaffe in die Luft abfeuerte. Anschließend ging er zurück in die Wohnung und bedrohte seine Frau mit der Waffe. Die Waffe konnte durch die Polizei sichergestellt werden. Der Beschuldigte stand unter deutlichem Alkoholeinfluss. Aufgrund seines aggressiven Verhaltens musste der Mann in den Polizeigewahrsam genommen werden. Die hochschwangere Ehefrau des Beschuldigten blieb weitestgehend unverletzt. Gegen den Beschuldigten wurden strafrechtliche Konsequenzen eingeleitet.

Original-Content von: Polizeidirektion Neuwied/Rhein übermittelt durch news aktuell

Polizeipräsidium Rheinpfalz (ots)

Die Einführung des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) und die damit einhergehende faktische (Teil-)Legalisierung von Cannabis wurde durch die Bundesregierung im Februar 2024 beschlossen. Nach der Billigung durch den Bundesrat am 22.März 2024 tritt das Gesetz nach seiner Ausfertigung am 27. März 2024 am 01.04.2024 in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt wird der Besitz von bestimmten Mengen Cannabis ebenso wie der private Eigenanbau unter festgelegten Rahmenbedingungen für Erwachsene straffrei sein. Der gemeinschaftliche Anbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinen soll nach den derzeitigen Planungen der Bundesregierung zum 1. Juli 2024 starten. Das Innenministerium hat am 26.März den Polizistinnen und Polizisten im Land einen Orientierungsrahmen für die spartenübergreifende polizeiliche Praxis an die Hand gegeben. Darin wird die Beschreibung möglicher Situationen im Umgang mit einer grundlegend veränderten Rechtlage mit konkreten Handlungsempfehlungen verbunden. Damit sollen die Polizistinnen und Polizisten im Land ab dem ersten Tag bestmöglich auf den Vollzug des KCanG vorbereitet werden. Während das Cannabisgesetz u.a. den Besitz und Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, bleibt das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis und anderen berauschenden Mitteln nach wie vor verboten. Die Polizei Rheinland-Pfalz misst der Prävention einen besonderen Stellenwert bei, denn die Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr zählt zu ihren Kernaufgaben. Die folgenlose Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln - also ohne Gefährdung Dritter oder gar Unfälle - wird auch weiterhin als Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a Straßenverkehrsgesetz geahndet.

Mögliche Folgen können Fahrverbote und Bußgelder bis zu vierstelliger Höhe sein. Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln wie etwa Cannabis ein Fahrzeug führt und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Verkehrsunfall verursacht, muss unter Umständen mit einer Bestrafung nach § 315c Strafgesetzbuch rechnen. Hier drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis. Ziel verstärkter polizeilicher Kontrollen ist es, das hohe Verkehrssicherheitsniveau im Land weiterhin zu erhalten und zu stärken. Entscheidend hierfür ist, das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger dahingehend zu schärfen, dass - genau wie im Zusammenhang mit Alkohol auch - eine Beeinflussung durch den Konsum von Cannabis und die Teilnahme am Straßenverkehr unvereinbar sind.

Original-Content von: Polizeipräsidium Rheinpfalz übermittelt durch news aktuell

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Im Rahmen eines länderübergreifenden Ermittlungskomplexes wegen des Verdachts der Beihilfe zur Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen wurden am Morgen des 26. März mehrere Durchsuchungsbeschlüsse von Beamten der Landeskriminalämter Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen sowie des Polizeipräsidiums Westhessen vollstreckt. Dabei wurde ein Tatverdächtiger im Main-Taunus-Kreis vorläufig festgenommen.

Der Festgenommene ist ein 40-jähriger Mann mit deutscher und marokkanischer Staatsbürgerschaft. Ihm wird vorgeworfen, drei Verwandten aus den Niederlanden, die der Geldautomatensprenger-Szene angehören, an verschiedenen Orten im Rhein-Main-Gebiet vor bzw. nach ihren Taten in Weinheim und Groß-Gerau Unterschlupf gewährt zu haben.

Des Weiteren wurde ein weiterer Tatverdächtiger mit deutschem und marokkanischem Pass identifiziert. Dieser konnte jedoch nicht an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Der 29-jährige Mann steht im Verdacht, an einer Geldautomatensprengung im bayerischen Laudenbach im Oktober des vergangenen Jahres beteiligt gewesen zu sein.

Die Durchsuchungen erstreckten sich auf insgesamt acht Objekte, darunter Wohn- und Geschäftsräume sowie Garagen in Wiesbaden, im Main-Taunus-Kreis, im Kreis Groß-Gerau sowie im Landkreis Alzey-Worms. Bei den Durchsuchungen wurden typische Gegenstände für die Sprengerszene, mehrere Mobiltelefone sowie ein als gestohlen gemeldetes E-Bike gefunden und sichergestellt.

An dem Einsatz waren neben Spezialeinsatzkräften auch Sprengstoffspürhunde beteiligt. Dem Einsatz gingen monatelange intensive Ermittlungen und polizeiliche Maßnahmen voraus.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und das Bundeskriminalamt (BKA) kooperieren in der gemeinsamen Fahndung nach einem bisher unbekannten Mann wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes.

Die vorliegenden Beweismittel aus den bisherigen Ermittlungen dokumentieren die Straftat eindeutig, wie die Behörden mitteilten. Die Dateien enthalten unter anderem das Gesicht des Täters sowie Teile des Tatortes, der anscheinend ein Wohnraum ist. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Tat in Deutschland stattgefunden hat.

Die Ermittlungsmaßnahmen haben bisher nicht zur Identifizierung des Tatverdächtigen, des Opfers oder des Tatortes geführt. Durch die Veröffentlichung des Fahndungsaufrufs erhoffen sich die Ermittler neue Erkenntnisse. Sie stellen folgende Fragen:

Wer erkennt den abgebildeten Täter oder kann Angaben zu seiner Identität machen? Kennt jemand den beschriebenen Tatort? Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?

Beschreibung des Täters:

Der gesuchte Mann ist zum Zeitpunkt der Tat ca. 35-50 Jahre alt. Er hat dunkles Haar, einen dunklen Bart und möglicherweise ein dunkles Merkmal unterhalb des linken Auges.

Beschreibung des Tatortes:

Der Tatort befindet sich offensichtlich in einem Wohnraum mit einer grell grün gestrichenen Zimmerwand und einer auffälligen Holz-Deckenverkleidung mit zwei ebenfalls grell grün gestrichenen Leisten. Außerdem ist ein grau-schwarzes Schlafsofa zu sehen.

Kontakt:

Hinweise bitte an das Bundeskriminalamt Wiesbaden: Tel. 0611 55-18444, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder jede andere Polizeidienststelle.

In begründeten Fällen können Hinweise auch vertraulich behandelt werden, wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und das Bundeskriminalamt mitteilten.

Osthessen (ots)

Regional. Informiert. - Achtung Cash-Trapping festgestellt

Osthessen. Betrug ist vielfältig. Das zeigt auch ein aktueller Fall aus einer Bankfiliale in Bad Hersfeld.

Cash-Trapping nennt sich das Delikt, dessen Ziel es ist, durch eine arglistige, optische Täuschung Bargeld an Bankautomaten zu ergaunern - und davon mitunter nicht wenig. Wie genau das funktioniert, erklärt die osthessische Polizei:

Die Täter bringen zu einem unbemerkten Zeitpunkt eine Abdeckung beziehungsweise einen Blender an die Geldautomaten an. Das eigentliche Geldausgabefach wird so für den gutgläubigen Bankbesucher verdeckt und das selbstangebrachte Bauteil erweckt den Anschein, dass das Ausgabefach auf die Ausgabeanforderung am Automaten nicht öffnen würde.

Aber nun der Betrug nochmal ausführlich erklärt: Man beabsichtigt Bargeld abzuheben, führt den Vorgang am Automaten durch und das Ausgabefach öffnet sich. Soweit eigentlich wie immer. Tatsächlich kann der Nutzer das Öffnen des Ausgabefachs jedoch optisch nicht wahrnehmen. Die Blende täuscht ihn und der Abhebende geht zumeist von einem technischen Defekt aus. Er entnimmt folglich seine Karte und verlässt das Geldinstitut in der Annahme, es sei in dem Moment nicht zu einer Abhebung von seinem Konto gekommen. Doch falsch gedacht! Kurz darauf betreten die Schwindler die Bank und entnehmen das zurückgelassene Bargeld aus dem tatsächlichen Ausgabeschacht, denn der Geldautomat hat das Geld, wegen einer an der Abdeckung befestigten Klebefolie, nicht wieder einziehen können. Der Betrug wird oftmals erst deutlich später festgestellt.

Ob es in dem erst kürzlich bekannt gewordenen Fall in Bad Hersfeld ebenfalls zur Entnahme des Bargelds kam, ist derzeit noch nicht zweifelsfrei geklärt. Der Bankkunde hatte die Polizei informiert, nachdem er kein Geld abheben konnte und der Automat keinen Fehler angezeigt hatte. Beamte der Polizeistation Bad Hersfeld konnten wenig später die angebrachte Blende an dem Geldautomaten feststellen. Auch ob weitere Personen Opfer wurden, ist momentan nicht klar.

Die Polizei in Bad Hersfeld bittet daher Zeugen, die sachdienliche Angaben machen können oder Bürgerinnen und Bürger, die nun feststellen, dass ihnen Gleiches zugestoßen ist, sich an die Polizeistation Bad Hersfeld unter Telefon 06621/932-0 oder jede andere Polizeidienststelle zu wenden.

Ihre Polizei sensibilisiert:

   - Öffnet sich die Geldausgabe nicht wie gewöhnlich, sehen Sie 
     genauer hin - insbesondere, wenn der Automat Ihnen auf dem 
     Display keine Fehlermeldung anzeigt
   - Überprüfen Sie den Geldauswurf genau - Anfassen ist hier 
     ausdrücklich erlaubt!
   - Lassen Sie sich nicht von Fremden von Geldautomaten weglocken.
   - Sollte der Verdacht auf Cash-Trapping bestehen, bleiben Sie in 
     der Nähe des Automaten und informieren Sie einen 
     Bankmitarbeiter. Außerhalb der Öffnungszeiten steht Ihnen die 
     Polizei ebenfalls gerne als Ansprechpartner zur Verfügung

 

Original-Content von: Polizeipräsidium Osthessen übermittelt durch news aktuell

Bahnreisende müssen erneut ihre Pläne anpassen, da die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zu einem Streik bei der Deutschen Bahn aufruft. Dies markiert den Beginn einer Serie von Arbeitsniederlegungen.

Der Streik im Personenverkehr soll am Donnerstag um 02.00 Uhr beginnen, während im Güterverkehr bereits am Mittwoch um 18.00 Uhr gestreikt wird. Diese Arbeitsunterbrechung ist für insgesamt 35 Stunden geplant, wie Claus Weselsky, der Vorsitzende der GDL, soeben in einer Pressekonferenz bekanntgab.

Neben der Bahn ist auch die Lufthansa betroffen, da die Gewerkschaft Verdi das Bodenpersonal ab Donnerstag zu einem Streik aufgerufen hat. Dies könnte erneut zu Flugausfällen führen.

Die GDL droht zudem mit sogenannten "Wellenstreiks", die unangekündigt stattfinden und die Zuverlässigkeit des Bahnverkehrs beeinträchtigen könnten, was von der Bahn als inakzeptabel kritisiert wird.

Dies ist bereits der fünfte Streik im langwierigen Tarifkonflikt, bei dem die Absenkung der Wochenarbeitszeit von 38 auf 35 Stunden für Schichtarbeiter ohne Lohnkürzung eine zentrale Forderung ist. Der aktuelle Streik wird bewusst auf 35 Stunden festgelegt, um die Bedeutung dieser Forderung zu unterstreichen.

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