Mainz erlässt nächtliches Verbot für Mähroboter – Schutzmaßnahme für Igel und Kleintiere
Die Landeshauptstadt Mainz hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die den nächtlichen Einsatz von Mährobotern zum Schutz von Igeln und anderen Kleintieren einschränkt. Die Maßnahme orientiert sich an den Hauptaktivitätszeiten des Igels und ist ein gezielter Beitrag zum Artenschutz in städtischen Grünflächen.
Nächtlicher Betrieb von Mährobotern untersagt
Konkret untersagt die Stadt Mainz den Betrieb von Mährobotern während der Dämmerung und Nachtzeit. Die Verbotszeiten erstrecken sich auf die Zeiträume 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang. Tagsüber bleibt die Nutzung der Geräte weiterhin erlaubt. Damit wird der Einsatz nicht vollständig untersagt, jedoch auf das Tageslicht beschränkt – eine Entscheidung zugunsten der Biodiversität.
Ziel: Schutz des Wildtiers des Jahres 2024
Hintergrund der neuen Regelung ist der drastische Rückgang der Igelbestände in Deutschland. Die Deutsche Wildtier Stiftung hat den Igel zum Wildtier des Jahres 2024 ernannt, um auf die Bedrohung der stacheligen Insektenfresser aufmerksam zu machen.
Umweltdezernentin Janina Steinkrüger erklärt:
„2024 hat die Deutsche Wildtierstiftung den Igel zum Wildtier des Jahres gewählt, um darauf aufmerksam zu machen, dass der Igel immer weniger den passenden Lebensraum findet. Um den Rückgang der Igelbestände zu stoppen, sind Schutzmaßnahmen unerlässlich.“
Gefährliche Technik für nachtaktive Tiere
Mähroboter stellen für Igel eine ernsthafte Gefahr dar, da sie insbesondere in der Dämmerung und nachts auf Nahrungssuche gehen. Bei Bedrohung flüchten Igel nicht, sondern rollen sich reflexartig ein – eine Strategie, die gegen moderne Gartengeräte keine Chance bietet. Die Folge sind häufig schwere oder tödliche Schnittverletzungen.
Lebensraum Stadt – Mainz in besonderer Verantwortung
Igel gelten nach dem Bundesnaturschutzgesetz als besonders geschützte Art. In den vergangenen Jahrzehnten ist ihr Bestand dramatisch gesunken. Neben der Intensivierung der Landwirtschaft und dem Verlust natürlicher Lebensräume ist auch der Rückgang von Insekten – der Hauptnahrungsquelle der Igel – ein wesentlicher Faktor.
Städtische Gärten und Parkanlagen bieten heute oft bessere Rückzugsorte für Igel als ländliche Räume. Doch auch hier lauern Gefahren: Verkehr, Zäune, sterile Gärten ohne Rückzugsmöglichkeiten und eben Mähroboter.
Die Stadt Mainz übernimmt deshalb eine besondere Verantwortung. Die Allgemeinverfügung ist Teil eines umfassenderen Ansatzes zur Förderung urbaner Artenvielfalt.
Naturfreundliche Gartengestaltung hilft
Damit Igel in Städten überleben können, sind naturnah gestaltete Gärten entscheidend:
- Versteckmöglichkeiten wie Hecken, Totholz oder Laubhaufen
- Verzicht auf Pestizide
- Durchlässige Zäune und keine Absperrungen durch Draht
- Nachtfreundliche Beleuchtung zur Vermeidung von Lichtverschmutzung
- Insektenfreundliche Bepflanzung
Nur mit einem Zusammenspiel aus Technikverzicht, naturnaher Gestaltung und öffentlichem Bewusstsein kann der Rückgang dieser einst häufigen Art gestoppt werden.
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Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptverantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: www.dat.de/co2/
Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.
Aufgrund der CO₂-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO₂-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen CO₂-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2035 berechnet. Die tatsächlichen CO₂-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO₂-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info.