Heute hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof beschlossen, dass in Bayern im Einzelhandel ab sofort die 2G-Regel nicht mehr gilt, das heißt der Zugang nur für Geimpfte und Genesene. Ungeimpfte Menschen hatten bis dahin nur Zutritt zu Geschäften des „täglichen Bedarfs“ (wie Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien usw.).
Eilantrag von Geschäftsinhaberin aus Oberbayern erfolgreich
Dagegen gewehrt hatte sich die Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern per Eilantrag, da sie sich durch die 2G-Regel in ihrer Berufsfreiheit verletzt fühlte. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute zugestimmt und die Regelung damit ausgesetzt. Es gibt keine Rechtsmittel gegen den Beschluss.
Nach dem vorläufigen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs will die Bayerische Staatsregierung die 2G-Regel im Einzelhandel nicht weiter anwenden.